ABE...ich kapiers nicht
Hallo zusammen,
habe einen neuen Seat Leon ST gekauft und will nun winterräder kaufen.
Im Fahrzeugschein stehen lediglich 195/R15
Ich will R17 Felgen und habe welche mit 5x112 7.5 R17H ET50 gefunden.
Am liebsten würde ich darauf 205/50 R17 Reifen haben.
Das SEAT Gutachten führt für diese Felgendimension aber nur 225/45 R17 91V auf.
Die ABE des Felgenherstellers führt aber die Kombination 205/50 R17 mit der Felge als möglich und nicht zulassungspflichtig auf.
Was ist denn nun richtig bzw. kann ich mit der ABE des Felgenherstellers im Handschuhfach fahren und muß mir keine Sorgen um evtl. wegfallenden Versicherungsschutz machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Gruß
Mitch
9 Antworten
Zitat:
@mitch2000 schrieb am 30. Oktober 2017 um 16:48:31 Uhr:
Hallo zusammen,habe einen neuen Seat Leon ST gekauft und will nun winterräder kaufen.
Im Fahrzeugschein stehen lediglich 195/R15
Ich will R17 Felgen und habe welche mit 5x112 7.5 R17H ET50 gefunden.
Am liebsten würde ich darauf 205/50 R17 Reifen haben.
Das SEAT Gutachten führt für diese Felgendimension aber nur 225/45 R17 91V auf.
Die ABE des Felgenherstellers führt aber die Kombination 205/50 R17 mit der Felge als möglich und nicht zulassungspflichtig auf.
Was ist denn nun richtig bzw. kann ich mit der ABE des Felgenherstellers im Handschuhfach fahren und muß mir keine Sorgen um evtl. wegfallenden Versicherungsschutz machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Gruß
Mitch
Steht in der ABE des Felgenherstellers auch der Seat als "in Ordnung" drin?
Ja es steht explizit SEAT LEON ST 5F mit richtigem BJ. und KW.
Im SEAT GUtachten ist es etwas genauer mit Angabe Motorkennziffer und Typschlüssel. Wobei dieses Gutachten nennt sich "Gutachten für Serienbereifung"...
Selbst wenn die ABE das "OK" gibt, steht da i.d.R., dass die ABE nur für ab Werk freigegebene Reifengrößen gültig ist.
Wenn die 205 50 17 nicht in dem CoC deines Auto´s gelistet ist, muss es eingetragen werden.
Im CoC stehen auch ALLE andern ab Werk freigegebene Radkombinationen drin.
Das sollte dir der Händler aushändigen!
Ich vermute, dass die 205er in CoC drin stehen. Ist ja wie bei Golf....
Hm... also mit meinem Typschlüssel AKD steht in den CoC (das war genau das Gutachten was ich als "SEAT Gutachten" bezeichnet habe) sowohl bei 7J x 17 also auch bei 7.5J x 17 nur 225/45 drin. 205er sollen nach dem nur auf 6J x 17 gezogen werden können.
Warum haben die das dann in der Felgen ABE? in dem geht 205/50, 215/45, 225/45 und 235/45.... Wofür dann überhaupt die ABE...
Es ist auch ein Häkchen drin, das keine Eintragung erforderlich sei....das denken die sich doch nicht aus...oder wollen die damit den Absatz verbessern? :-)
Die Bedingungen hab ich gecheckt...finde keine Einschränkung auf ab Werk freigegeben Größen..
Komisch oder? Eine einzige Reifengröße für 7x17 und 7.5x 17?
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ich glaub ich habs... hier:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung
I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Das heisst wenn die ein Häkchen bei nicht Eintragungspflichtig machen (ist der Fall) dann ist es nicht erforderlich...
Die 205 50 17 Zoll ist immer auf ner 6J-Felge ab Werk freigegeben, weil nur 6J Felgen ne Schneekettenfreigabe ab Werk bekommen.
Da die 205 50 17 aber im CoC drin steht, kannst Du die auch auf der Zubehörfelge fahren. Die ABE fordert nur die Reifengröße, nicht die Maße der Felge.
Zitat:
@mitch2000 schrieb am 30. Oktober 2017 um 17:41:27 Uhr:
ich glaub ich habs... hier:Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung
I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.Das heisst wenn die ein Häkchen bei nicht Eintragungspflichtig machen (ist der Fall) dann ist es nicht erforderlich...
Das kommt noch dazu.
Also 2fach ok 😁
Vielen Dank... alles klar. d.h. die nehmen das nur die Kombinationen rein die mit Schneekette gehen...
wäre ja sonst auch merkwürdig eng eingegrenzt
Die bei VW tragen das halt so ein, wie sie es drauf montieren. Fertig.
Deswegen muss man z.B. auch ne Golf GTI Felge auf nem normalen Golf eintragen lassen, weil trotz gleicher Reifengröße die GTI-Felge ne andere Einpresstiefe hat. Nicht freigegeben.
Da sind Zubehörfelgen mit ABE etwas kundenfreundlicher 😉
VW ändert ja auch immer bei neuen Modell die Felgengröße leicht bei gleicher Reifengröße, damit die Kunden neue Winterräder kaufen, weil die alten nicht freigegeben sind, obwohl sie passen würden.
Dank Zubehörfelge mit ABE konnte ich auch die RIAL-Winterräder vom alten A3 auf den neuen Golf 7 übernehmen.