Abblendlicht und max. Geschwindigkeit
Da ich eher zu den gemütlichen Autofahrern gehöre, fahre auf der Autobahn mit LKW Tempo immer rechts und auf der Bundesstraße max. die erlaubten 80 (bin aus Vlbg. in Österreich), frage ich mich, ob dieses Tempo bei guter Sicht aber Nachts mit Abblendlicht immer noch zu schnell ist.
Ich habe die Fahrschule doch schon ein paar Jahre hinter mir, habe aber noch eine Zahl im Kopf: 65km/h mit Abblendlicht.
Da ich da unsicher bin, frage ich euch, wie hoch die erlaubte Geschwindigkeit mit Abblendlicht wäre, sofern auf ganze Gefahrensicht, bei Schönwetter nachts gefahren werden darf.
Danke
OLI
Beste Antwort im Thema
Wobei die Ausnahmen ja eigentlich keine sind. "zusammen mit fremdem Licht" oder vorausfahrende Kraftfahrzeuge mit ihrer Beleuchtung erweitern ja letztlich nur die eigenen Sichtmöglichkeiten.
26 Antworten
Fazit für mich, wenn ich eure Meinungen lese...
Ich kann auf
der Bundesstraße ohne schlechtes Gewissem auch mal 65 statt 80 fahren, wenn wenig Verkehr ist oder es dunkel ist (wenn ich es nicht eilig habe)
Auf der Autobahn fahre ich ohne schlechtes Gewissen 85 auf der rechten Spur,,wenn ich genug Zeit habe.
In der Ortschaft fahre ich was ich darf, bei mehr Verkehr reduziere ich das Tempo am Tempomat um nicht ständig aufzufahren.
Danke
Oli
Du kannst auch 40 fahren, wenn du das zu dem Zeitpunkt als notwendig erachtest. Andersrum würde ich eher eine Gefahr drin sehen...
Niemals vergessen, wenn du am Steuer bist, hast du die Verantwortung und die Kontrolle, also walte nach deinem Gewissen und deinen Erfahrungen und versuche dabei das Beste abzuliefern, dann sollte alles OK sein.
HTC
@ Illlli, HTC,
Moin,
aua, mit eurer Einstellung solltet ihr bei Dunkelheit die sicheren Feldwege benutzen,
da könnt ihr die Natur hautnah genießen, sogar ohne Beleuchtung, ihr blendet ja keinen,
und auch mal anhalten,
um Fotos von den niedlichen Tierchen zu machen 😁
schönen Gruß
Zitat:
@HTC schrieb am 2. Dezember 2015 um 10:38:27 Uhr:
Außerdem sind das gerichtliche Urteile und keine Verkehrsvorschriften,
natürlich urteilt das Gericht nach geltendem Recht, die entsprechenden Vorschriften wurden ja bei den Urteilen mitzitiert...
Zitat:
so ähnlich wie schneller als 130 auf AB ist erlaubt, aber bei einem Unfall bekommt man Teilschuld, verstößt aber nicht gegen die Vorschrift.
andere Baustelle:
Da geht es um die erhöhte Betriebsgefahr, man haftet auch ohne Verschulden.
Im hier diskutierten Fall geht es aber um den Verstoß gegen das Sichtfahrgebot, da haftet man im Schadenfall aus Verschulden. Völlig unabhängig davon, ob gefühlt "jeder so fährt" oder nicht.
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Zitat:
@testmal schrieb am 2. Dezember 2015 um 21:39:41 Uhr:
@ Illlli, HTC,Moin,
aua, mit eurer Einstellung solltet ihr bei Dunkelheit die sicheren Feldwege benutzen,
da könnt ihr die Natur hautnah genießen, sogar ohne Beleuchtung, ihr blendet ja keinen,
und auch mal anhalten,
um Fotos von den niedlichen Tierchen zu machen 😁schönen Gruß
Beispiel gefälligst:
Bin mal spät abends bei Dauerregen und Seitenwind 200 Km mit ca 50 Km/h auf der AB gefahren, und da war ich noch der Schnellste...
Wie geschrieben, wenn man als Fahrer das Gefühl hat, daß 80 zu schnell sind, weil die Sicht das nicht zuläßt, dann sollte man langsamer fahren.
Wieso du mein Post so interpretierst als ob es unvernünftig wäre manchmal langsamer zu fahren weiß ich nicht, aber deine Ironie ist noch ausbaufähig 🙂
HTC
Zitat:
@hk_do schrieb am 2. Dezember 2015 um 22:07:14 Uhr:
natürlich urteilt das Gericht nach geltendem Recht, die entsprechenden Vorschriften wurden ja bei den Urteilen mitzitiert...Zitat:
@HTC schrieb am 2. Dezember 2015 um 10:38:27 Uhr:
Außerdem sind das gerichtliche Urteile und keine Verkehrsvorschriften,
Zitat:
@hk_do schrieb am 2. Dezember 2015 um 22:07:14 Uhr:
andere Baustelle:Zitat:
so ähnlich wie schneller als 130 auf AB ist erlaubt, aber bei einem Unfall bekommt man Teilschuld, verstößt aber nicht gegen die Vorschrift.
Da geht es um die erhöhte Betriebsgefahr, man haftet auch ohne Verschulden.
Im hier diskutierten Fall geht es aber um den Verstoß gegen das Sichtfahrgebot, da haftet man im Schadenfall aus Verschulden. Völlig unabhängig davon, ob gefühlt "jeder so fährt" oder nicht.
Erst alles lesen bitte, es geht um ein LKW. Dieser hat schon von haus aus erhöhte Betriebsgefahr!!!
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 3. Dezember 2015 um 07:41:02 Uhr:
Erst alles lesen bitte, es geht um ein LKW.
Wo steht das?😕 Ich bin wohl blind.😕
Im allerersten Satz:
"Da ich eher zu den gemütlichen Autofahrern gehöre, fahre auf der Autobahn mit LKW Tempo immer rechts und auf der Bundesstraße max. die erlaubten 80"
wobei halt das kann man wohl auch anders verstehen... Ich habe es so interpretiert, daß er mit einem LKW mit Tempomat 80 fährt.... vielleicht klärt der TE mal auf.
HTC
Er fährt LKW-Tempo rechts. Schwimmt also (im Pkw) mit den Lkw mit.
Ah der kleine Bindestrich verdeutlicht die Sache. In diesem Fall, vergesst den Blödsinn mit dem LKW.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 3. Dezember 2015 um 10:58:33 Uhr:
Ah der kleine Bindestrich verdeutlicht die Sache.
Deppenleerzeichen sind shyce!
https://de.wikipedia.org/wiki/Leerzeichen_in_KompositaEr macht dann alles richtig, wenn er...
... auch auf die funktionierende Beleuchtung achtet.
... auch mal in den Rückspiegel schaut.
... auch mal schneller als 85 fährt, wenn es auf der Autobahn eher voll ist oder ein LKW "anschiebt".
... auch mal langsamer macht, wenn erforderlich, die 65 oder 85 nicht als Mindestgeschwindigkeit sieht.
... sich auf der Autobahn eher weit rechts hält und jetzt nicht mit 85 einen LKW überholt, der 84 fährt.
... zusätzlich den Blinker benutzt.
... auch mal rechts ranfährt.
... auch mal zum Optiker geht und eine entsprechende Sehhilfe trägt (hat mir ungemein geholfen).
... auch vorausschauend fährt.
Das kann man unendlich fortführen. Was ich damit sagen will:
Tacho 80 auf einer leeren Autobahn, nachts, mittig, mit defekter Beleuchtung zu fahren macht genauso wenig Sinn wie auf der Landstraße mit 65 und einer Autoschlange hinter sich. Langsam halte ich für sehr sinnvoll, aber man muss wissen was man tut, nicht noch eine höhere Gefährdung für andere herbeiführen und sollte niemanden mehr als unbedingt nötig behindern.
Wenn es keine Haltebucht (auf der Land- oder Bundesstraße) gibt und kein Überholen möglich ist, müssen die Hintermänner eben hinterher fahren, aber wenn man dann auch mal rechts ranfahren kann, ist doch vielen geholfen.
Ich denke dabei an den älteren Herren gestern, auf den ich 50 m vor der Autobahnabfahrt auflief, der noch auf der rechten Spur der Autobahn mit Tacho 60 fuhr und nicht etwa den Blinker gesetzt hatte, danach auf Tacho 40 runtergebremst hat und erst in der Mitte der Abfahrt (immer noch ohne Blinker) dann doch nach rechts gewechselt hat. So im Nachinein betrachtet hätte ich eigentlich sofort die Polizei verständigen müssen, denn so wie der in dem Moment die Abfahrt nicht mehr gefunden hat, so völlig überfordert, fährt der auch früher oder später als Geisterfahrer... aber hey, wir werden doch alle älter und außerdem muss man eben auch damit rechnen. 😰 🙂