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Abblendlicht und max. Geschwindigkeit

Themenstarteram 1. Dezember 2015 um 21:46

Da ich eher zu den gemütlichen Autofahrern gehöre, fahre auf der Autobahn mit LKW Tempo immer rechts und auf der Bundesstraße max. die erlaubten 80 (bin aus Vlbg. in Österreich), frage ich mich, ob dieses Tempo bei guter Sicht aber Nachts mit Abblendlicht immer noch zu schnell ist.

Ich habe die Fahrschule doch schon ein paar Jahre hinter mir, habe aber noch eine Zahl im Kopf: 65km/h mit Abblendlicht.

Da ich da unsicher bin, frage ich euch, wie hoch die erlaubte Geschwindigkeit mit Abblendlicht wäre, sofern auf ganze Gefahrensicht, bei Schönwetter nachts gefahren werden darf.

Danke

OLI

Beste Antwort im Thema

Wobei die Ausnahmen ja eigentlich keine sind. "zusammen mit fremdem Licht" oder vorausfahrende Kraftfahrzeuge mit ihrer Beleuchtung erweitern ja letztlich nur die eigenen Sichtmöglichkeiten.

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Zumindest in D gilt erstmal Fahren auf Sicht, d.h. du musst innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können, auf schmalen Straßen wenn nicht zwei Autos problemlos aneinander vorbeikomme auch auf der halben.

Da kommen dann schon Fragen wie Restlicht, Straßenbeleuchtung oder andere Fahrzeuge auf, die Sichtweite hängt ja nicht immer nur von der Reichweite des eigenen Abblendlichtes ab.

Nehmen wir mal Landstraßentempo und gute Straßenverhältnisse. Auto kann in rund 40m bei Vollbremsung anhalten, gut 27m legt man in der typischen Reaktionszeit von 1s zurück, d.h. gutes Abblendlicht mit 67m Leuchtweite kann so schon Tempo 100 zulassen. Das ist aber bei korrekt eingestelltem Licht schon fast die Obergrenze bei PKW. Sollwert der Einstellung ist üblich 1% Neigung, d.h. pro 10cm Anbauhöhe des Scheinwerfers 10m Leuchtweite. Dank der Asymetrie auf der rechten Seite mehr.

Deutschland:

StVO §3 Abs.1:

Zitat:

... Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Auf Autobahnen gibt es Ausnahmen, siehe StVO §18 Abs.6:

Zitat:

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

  1. [1] die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder

    [2] der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Wobei die Ausnahmen ja eigentlich keine sind. "zusammen mit fremdem Licht" oder vorausfahrende Kraftfahrzeuge mit ihrer Beleuchtung erweitern ja letztlich nur die eigenen Sichtmöglichkeiten.

wobei mir immer noch die konkrete Auslegung des "fremdem Lichts" für die Hindernisse fehlt...

Zitat:

@ollllli schrieb am 1. Dezember 2015 um 22:46:18 Uhr:

Da ich eher zu den gemütlichen Autofahrern gehöre, fahre auf der Autobahn mit LKW Tempo immer rechts und auf der Bundesstraße max. die erlaubten 80 (bin aus Vlbg. in Österreich),

Hallo,

auch in Österreich gilt außerorts 100 km/h.

https://upload.wikimedia.org/.../Hinweiszeichen_22.svg

Die Ausgangsfrage wurde von Kai70 schon umfassend und richtig beantwortet.

 

Grüße,

diezge

am 1. Dezember 2015 um 22:52

Moin Olllli,

Du schreibst, Du bist unsicher?

. muß man das so verstehen, das Du mit Deinen genannten Geschwindigkeiten unterwegs bist :confused:

Das wäre leider nicht ungefährlch :o:rolleyes:

schönen Gruß

Blödsinn!

HTC

Themenstarteram 2. Dezember 2015 um 7:37

100 sind offiziell erlaubt, aber in meinem Bundesland nicht existent.

Ich traue mich schon schneller nur was müsste ich mir im Falle eines Unfalles vom Richter und Gutachter sagen lassen?

Mal was aus der dt. Rechtsprechung: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4032.php (Autofahrer ist auf liegengebliebenen Panzer auf der Landstraße aufgefahren, hats nicht überlebt und die Witwe will Schadenersatz vom Panzerbesitzer [britisches Heer]).

"Der Kraftfahrer hat gemäß StVO §§ 1, 3 Abs 1 S 3 seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet und zudem - wie ein Panzer - mit einem Tarnanstrich versehen sein, rechtzeitig anhalten kann."

 

Oder hier noch ein paar Beispiel wie die Justiz die Sache sieht: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5160.php

"Demgegenüber muss ein Fahrer nach der Rechtsprechung allerdings auch mit einem auf der Landstraße stehenden, unbeleuchteten, mit Tarnanstrich versehenen Panzer (BGH, Urteil vom 23. Juni 1987, zitiert nach juris, Rdnr. 13), einer auf der Straße befindlichen schwarzen Kuh (OLG Jena, DAR 2003, 37) oder auch mit einem unbeleuchteten, auf der Fahrbahn mit einer Panne hockenden Fahrradfahrer (OLG Hamm, NZV 1998, 202) rechnen."

Oder in Kurzform: Im Falle eines Unfalles - so du ihn überlebst - bist du vor Gericht immer der Dumme. Da wird Maß genommen beim Idealfahrer, die Praxis ist da uninteressant. Selbst mit Rollerfahrern, die in stockdunkler Nacht dir unbeleuchtet entgegen kommen, musst du beim Abbiegen mit rechnen.

Hier geht es um ein LKW, der hat von Haus aus eine eigene Betriebsgefahr, somit treffen hier einige Sachen nicht ganz zu...

Außerdem sind das gerichtliche Urteile und keine Verkehrsvorschriften, so ähnlich wie schneller als 130 auf AB ist erlaubt, aber bei einem Unfall bekommt man Teilschuld, verstößt aber nicht gegen die Vorschrift.

HTC

Zitat:

@ollllli schrieb am 1. Dezember 2015 um 22:46:18 Uhr:

Ich habe die Fahrschule doch schon ein paar Jahre hinter mir, habe aber noch eine Zahl im Kopf: 65km/h mit Abblendlicht.

Das ist das gefährliche an irgendwelchen Faustregeln: Sie sind selten präzise und korrekt.

So macht es sicher einen grossen Unterschied, ob man irgendwelche abgerockten Halogenfunzeln im Auto oder Xenon bzw. LED-Licht hat.

In der Zukunft dürfte das Thema gar keine grosse Rolle mehr spielen, wenn LED-Matrix-Licht der Standard ist und man quasi permanent mit Fernlicht fahren kann.

Zitat:

@ollllli schrieb am 2. Dezember 2015 um 08:37:24 Uhr:

100 sind offiziell erlaubt, aber in meinem Bundesland nicht existent.

Ich traue mich schon schneller nur was müsste ich mir im Falle eines Unfalles vom Richter und Gutachter sagen lassen?

Hallo,

also ich kann Dir in Vorarlberg einige Strecken nennen (nicht Autobahnen) auf denen 100 km/h erlaubt sind.

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 2. Dezember 2015 um 11:56

Zitat:

also ich kann Dir in Vorarlberg einige Strecken nennen (nicht Autobahnen) auf denen 100 km/h erlaubt sind

Ja, von Dornbirn nach Lustenau, aber das ist zweispurig ohne Gegenverkehr. In Vlbg. ist so gut wie alles auf max. 80 beschränkt. Viele Landstraßen sogar auf 70 oder gar 60 beschränkt. Da kann man fast überall nur noch langsam fahren.

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