ab WANN gilt die kfz versicherung?!

moin

gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz dumme sache! heute morgen auf dem weg zur zulassungsstelle bin ich ner netten dame hinten drauf gedbumst. total pillepalle, nummernschild verbogen und wens hochkommt am zafira vom unfallgegner n kratzer im dümmsten falle. ich schätz die geschwindigkeit auf 2 km/h wen überhaupt. dumme sache eben.

noch dümmer aber die situation das die kiste noch ihre ALTEN nummern hatte und noch auf den alten besitzer zugelassen war. ich war ja grad auf dem weg zum amt...15min später war der karren auf mich zugelassen. jetzt die frage:

ab WANN gilt das auto als auf mich versichert? ab heute morgen 0uhr? also war der eimer theoretisch schon auf mich zugelassen?

ich frag deshalb so doof weil ich mit dem besitzer (btw ein geschäfts kollege den ich schon seit über 10 jahren kenn) ein sehr "inniges" arbeitsverhälltniss hab und dem da keinen ärger machen will. das ich den schaden auch selber bezahle weil nix wirklich wildes sein wird steht auch ausser frage. ich würde das halt nur gerne komplett selber übernehmen weil ichs ja auch verbockt hab.

14 Antworten

Hast du nen Ausdruck der Versicherungsbestätigung? Da ist meistens dann schon angekreuzt "Ab XX.XX.XXXX" oder "Ab Tag der Zulassung" oder Ähnliches. Dann gilt der Tag ab 0 Uhr meine ich. Mit der Zulassung an sich hat das wohl weniger zu tun, da ja Halter und Versicherungsnehmer auch auseinander fallen können.

Ich habe deinen Thread mal ins Versicherungsforum verschoben, passt da glaube ich besser.

Gruß Tecci

Hallole
Gilt ab Tag der zulasssung 0:00 Uhr , also teile der Dame dein neues Kennzeichen mit und regle das so.
Die erklärung dürfte plausiebel sein. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Hallole
Gilt ab Tag der zulasssung 0:00 Uhr , also teile der Dame dein neues Kennzeichen mit und regle das so.
Die erklärung dürfte plausiebel sein. Jol.

hab ich ja schon 😉 sie hat beide nummern bekommen....danke für die info.

Wenn der Schaden so gering ist, dann zahl Ihn doch einfach selber und lass Dir das Quittieren.

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Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Wenn der Schaden so gering ist, dann zahl Ihn doch einfach selber und lass Dir das Quittieren.

auf das wirds auch rauslaufen.

.....wenn Du das Auto erst am nächsten Tag auf Dich umgemeldet hättest, wäre noch die Versicherung des Verkäufers in der Pflicht gewesen ohne den SFR des Verkäufers zu belasten..... Dazu ist jetzt allerdings zu spät 🙁!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


.....wenn Du das Auto erst am nächsten Tag auf Dich umgemeldet hättest, wäre noch die Versicherung des Verkäufers in der Pflicht gewesen ohne den SFR des Verkäufers zu belasten..... Dazu ist jetzt allerdings zu spät 🙁!

Kannst du das näher ausführen?

Heißt das wenn ich mein Auto verkaufe und der Käufer baut damit vor der Ummeldung einen Unfall, bezahlt das MEINE Versicherung aber die SF-Klasse steigt NICHT?

.....so ist es. Wenn Du ein zugelassenes Auto verkaufst, geht mit dem Datum (und Uhrzeit) des Kaufvertrages auch der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Somit ist das Fahrzeug zwar über den bisherigen Versicherungsvertrag versichert, jedoch kann kein SFR belastet werden, da der Verkäufer sinngemäß nichts mehr mit dem Versicherungsvertrag zu tun hat und der Erwerber ja noch gar keinen SFR eingebracht hat.

Aha! Und gibt es eine Frist wie lange man "in diesem Zustand" fahren darf?

....ehrlich gesagt: keine Ahnung 😁! Nachdem aber im Kaufvertrag idR die umgehende Ummeldung vereinbart wird, erledigt sich das Thema meist von alleine! Spätestens, wenn der Verkäufer seine Versicherung informiert, wird sich diese mit dem erwerber in Verbidung setzen, wenn die Ummeldung noch nicht erfolgt ist!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


.....so ist es. Wenn Du ein zugelassenes Auto verkaufst, geht mit dem Datum (und Uhrzeit) des Kaufvertrages auch der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Somit ist das Fahrzeug zwar über den bisherigen Versicherungsvertrag versichert, jedoch kann kein SFR belastet werden, da der Verkäufer sinngemäß nichts mehr mit dem Versicherungsvertrag zu tun hat und der Erwerber ja noch gar keinen SFR eingebracht hat.

Ist das echt so?😰

Ich dachte immer, dass der Käufer, der ja in den Vertrag des Verkäufers eintritt, den von ihm verursachten Schaden "mitnimmt", auch wenn der Wagen ab der Zulassung bei einem anderen Versicherer eingedeckt wird.

Der eintrittspflichtige Versicherer wird den Schaden, den er reguliert hat, ja automatisch erst mal belastend stellen. Und spätestens wenn der alte VN moppert, weil er den Schaden nicht verursacht hat, kommt´s doch raus.

Aber ich bin kein Betriebler und lerne da gerne was dazu.

.....ich meine, ich hätte mal was von einem Kontrahierungszwang des Erwerbers mit dem Versicherer des Verkäufers gehört, wenn ein Schaden dementsprechend reguliert wird, wobei ich mir da nicht sicher bin und die ganze Geschichte beispielsweise bei einem ausländischen Käufer sofort ins Leere laufen würde.

In der Praxis hätte dies allerdings sowieso keine Relevanz, weshalb es in meiner 10-jährigen Praxis noch nie vorgekommen ist. Hintergrund ist der: selbst, wenn ich mit dem bisherigen Versicherer einen Vertrag schliessen muss, muss ich ja keinen SFR einbringen, sondern lasse mich mit SF 0 oder SF 1/2 einstufen, kündige den Vertrag aufgrund des Schadenfalles un der Vertrag wird prt abgerechnet..... Kann, wie gesagt, keine Rechtsgrundlage liefern, sondern lediglich aus der Erfahrung berichten!

@Mimro
in diesem Zusammenhang würde mich Dein Kommentar zu
[url=http://www.motor-talk.de/.../...m-versicherungsabschluss-t3071352.html]
interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


@Mimro
in diesem Zusammenhang würde mich Dein Kommentar zu
[url=http://www.motor-talk.de/.../...m-versicherungsabschluss-t3071352.html]
interessieren.

....ich hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber Dir gehts vermutlich um die Frage, ob der TE seinen Vorvertrag angeben muss oder nicht. Klare Antwort: er muss (bzw. hat er wahrscheinlich schon)!

Begründung: der Versicherungswechsel findet zum Jahreswechsel statt und jeder (mir bekannte) Versicherer frägt im Antrag nach dem Vorversicherer, der aufgrund des Wechsels zum 01.01. zwingend vorhanden sein muss. Falsche oder unvollständige Angaben führen dann zu den von twelferider beschriebenen Konsequenzen.

Man kann mit dem Versicherer natürlich sprechen und eine Neueinstufung beantragen (weil man den SFR aus dem eigentlichen Vorvertrag z.B. für ein anderes Auto verwenden möchte), was aber niemandem was bringt bzw. der neue Versicherer hier schlicht wenig Verhandlungsbereitschaft zeigen wird.

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