A2-Drossel im Ausland eintragen lassen?
Hallo zusammen,
ich bin gerade am überlegen ein Motorrad im EU-Ausland zu kaufen und damit zurück nach Deutschland zu fahren. Da ich aktuell noch "nur" den A2 habe, müsste ich das Motorrad zuerst drosseln.
Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht? Geht das überhaupt?
Meiner Meinung nach, muss das doch im Fahrzeugschein eingetragen werden.
Das dürfte nicht so einfach im Ausland funktionieren, oder?
Würde mich über eure Antwort freuen!
Viele Grüße,
XxenoxX
Nachtrag:
Achja, das Motorrad hat bereits deutsche Dokumente, ich muss diese also nicht erst umschreiben lassen.
21 Antworten
Zitat:
@X_FISH schrieb am 9. Juli 2019 um 07:32:10 Uhr:
An das Thema Ortstafel hast du dich nicht herangewagt. Mutig von dir. Mutig.
Da mir selbst nach mehrstündigem intensivem Nachdenken nicht einleuchtet was die österreichische Ortstafel mit einer 48-PS-Drossel zu tun hat habe ich beschlossen, den Blödsinn einfach zu ignorieren. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es Fahrzeugdrosseln gibt, die nur in Verbindung mit österreichischen Ortstafeln funktionieren. Es wäre mir auch völlig neu daß Ortstafeln nach der KFZ-Zulassungsordnung zugelassen werden müßten. Aber vielleicht ist das in Österreich so?
Die Gesetze der EU regulieren den freien Warentransport innerhalb der Mitgliedsstaaten. Deshalb sind Drosseln EU-weit zugelassen und Ortsschilder nicht. Du darfst auch weiterhin z.B. in Frankreich französisch sprechen, in Italien im Kreisverkehr keine Vorfahrt haben und ähnliches mehr. Das hat mit dem Problem des TE nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ich finde es eher erschreckend, wie wenig Du über die EU weißt und wie wenig Du sie verstehst.
Martein,
ob die Aussage von Softail korrekt ist kann ich nicht beurteilen. Nur solltest Du über die Schärfe Deiner Aussage nachdenken. Softail kann übrigens auch ganz gut austeilen, was hier auch oft zur Eskalation beiträgt.
Ohne jetzt für eine Seite Partei ergreifen zu wollen (was mir mangels genauer Kenntnisse sowieso versagt bleibt): Ich bin ein wenig verwirrt ob X-Fish's Aussagen bezüglich der EU-Thematik. Kann mir da mal jemand das Ganze aufdröseln und Licht ins Dunkel bringen?
Soweit ich weiß, sollten doch die Führerscheinklassen (mit den bekannten nationalen Ausnahmen wie bspw. der Erlaubnis, mit Klasse B auch Fahrzeuge der Klasse A1 bewegen zu dürfen o.ä.) EU-weit angeglichen sein. Das würde doch in dem Fall bedeuten, dass ein Motorrad, welches die Anforderungen für die Klasse A2 erfüllen will, überall max. 35kW, Ursprungsleistung nicht über 70kW (war ja vor einiger Zeit in D noch anders erlaubt...) und ein Leistungsgewicht von 0,2kW/kg haben - egal ob in D, E, F oder meinetwegen auch in A.
Warum sollte dann die Leistungsreduzierung aus einem EU-Land nicht überall die gleichen Vorgaben erfüllen? Das würde mich interessieren - hat das technische Gründe, dass irgendwo ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben und andere Verfahren ausgeschlossen sind oder woran liegt das?
Vermutung: Für eine in D zulässige Drosselung bedarf es einer ABE für D. Ansonsten könnte eine Maschine hier nicht zugelassen werden.
So habe ich ihn verstanden, weiß selbst aber mangels Ahnung auch nicht, was nun stimmt.
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