80 km/h bei mehr als 2,8 t
Was haltet ihr denn davon?
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,264636,00.html
16 Antworten
Hallo,
wegen der Frage:
Wo findest Du diese "Gesetzeslücke"???
Dumm gesagt steht das wohl irgendwo in der EWG VO, aber im Speziellen hab ich das von einer Autovermietung.
Gewähr übernehm ich dafür aber keine.
Gruß Max
Darauf würde ich mich nicht einlassen!
In der Bundesrepublik gilt die StVO mit den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und nur danach entscheidet die Polizei vor Ort bei einer Kontrolle. D.h. im Einzelfall Anhänger stehen lassen und Bussgeld zahlen - und zwar ohne Ausnahme!