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31km/h zu schnell auf AB

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 6:31

Ich habe heute eine,,Anhörung im Bußgeldverfahren`` bekommen und mir wird vorgeworfen in einer 40er Zone auf der Autobahn(keine Baustelle)71km/h gefahren zu sein.Bei 31 km/h zu schnell droht ja ein Führerscheinentzug.

Zu der Situation ist es nur gekommen,weil ich mich nicht auf die Strasse konzentriert habe,sondern auf ein Klappergeräusch welches wie es sich später herausstellte vom Hitzeblech des Turboladers verursacht wurde.

Ich fahre seit 14 Jahren jährlich 50 tkm mit dem LKW und 20 tkm mit dem PKW und wurde noch nie geblitzt.In all den Jahren habe ich vor 3 Jahren lediglich Punkte für nicht ausreichende Ladungssicherung bekommen,welche ja mittlerweile gelöscht sein müssten.

Soll ich diese unkonzentriertheit im Anhörungsbogen erwähnen?Oder soll ich einfach schreiben,dass ich mir diese Geschwindigkeitsüberschreitung einfach nicht erklären kann?

Als Selbständiger kann ich nicht auf den LKW Führerschein verzichten,wie sieht es da mit diesen Sonderregelungen aus,falls es zu einem Fahrverbot kommt?

Gruss Sascha

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2008 um 6:59

Führerscheinentzug wäre das einzig korrekte. Ich bin auch viel auf der BAB unterwegs, aber was mich in den letzten Jahren gerade LKWs und Kleinlaster massiv bedrängen bei Tempolimits, dafür hab ich kein Verständnis. Da wird mit 80 km/h durch eine Baustelle gerast, wo gerade 60 km/h erlaubt sind und auch noch aufgeblendet.

Und dann schau ich wieder in die Nachrichten, X Tote weil mal wieder ein LKW Fahrer zu schnell war, das Bremsen vergessen hat, was auch immer.

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am 27. Juni 2008 um 6:41

Moin,

die Unkonzentriertheit würde ich an Deiner Stelle nicht erwähnen. DAs könnte ien Grund sein Deine Fahrtüchtigkeit anzuzweifeln.....

Bist Du verpflichtet weitere Angaben zu machen als solche die die Personalien betreffen? An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt zu der Geschicht konsultieren, der wird Dir alle notwendigen Schritte und Möglichkeiten aufzeigen....

Gruss

Marcus

am 27. Juni 2008 um 6:59

Führerscheinentzug wäre das einzig korrekte. Ich bin auch viel auf der BAB unterwegs, aber was mich in den letzten Jahren gerade LKWs und Kleinlaster massiv bedrängen bei Tempolimits, dafür hab ich kein Verständnis. Da wird mit 80 km/h durch eine Baustelle gerast, wo gerade 60 km/h erlaubt sind und auch noch aufgeblendet.

Und dann schau ich wieder in die Nachrichten, X Tote weil mal wieder ein LKW Fahrer zu schnell war, das Bremsen vergessen hat, was auch immer.

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

Bist Du verpflichtet weitere Angaben zu machen als solche die die Personalien betreffen?

Gruss

Marcus

Muss nur Angaben zur Person machen,unter freiwilligen Angaben habe ich 2 Optionen:ich gebe den Verstoß zu und ich gebe nicht zu,bei letzteren kann ich eine Erklärung abgeben.

Ich wollte ein Schreiben hinzufügen,in dem ich mir die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht erklären kann,da ich mich immer an diese halte und mir noch nie was zu schulden hab kommen lassen.

Die Frage ist nur ob ich den Verstoß auf dem Anhörungsbogen zugeben soll,den abstreiten brauch ich ihn nicht.Foto,Tachoscheibe und Selbstständiger 1 Mann Betrieb sprechen ja eine deutliche Sprache.

Ich war ja 31 km/h zu schnell und genau ab 31 km/h gibt es ja ein Fahrverbot.Die 40 km/h auf einer 3 Spurigen AB dürften ja auch einzigartig sein.

Gruss Sascha

am 27. Juni 2008 um 7:54

Nein, du hast doch noch Glück. Autobahn ist ja wie außerhalb einer Ortschaft.

Soweit das nicht geändert wurde, ist dort erst ab 41 km/h mit Führerscheinentzug zu rechnen.

31 km/h zu schnell gibt auf der BAB nur Punkte und sonst nichts.

Ich war auch mal genau 31 zu schnell, allerdings innerhalb geschlossener Ortschaft. Das gab dann einen Monat.

Insofern schön cool bleiben, passiert nichts.............nur Punkte ist ja nicht so schlimm, wenn du keine hast.

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Nein, du hast doch noch Glück. Autobahn ist ja wie außerhalb einer Ortschaft.

Soweit das nicht geändert wurde, ist dort erst ab 41 km/h mit Führerscheinentzug zu rechnen.

31 km/h zu schnell gibt auf der BAB nur Punkte und sonst nichts.

Ich war auch mal genau 31 zu schnell, allerdings innerhalb geschlossener Ortschaft. Das gab dann einen Monat.

Insofern schön cool bleiben, passiert nichts.............nur Punkte ist ja nicht so schlimm, wenn du keine hast.

Das gilt nur für Pkw,bei LKW gibt es ab 31 km/h ein Fahrverbot.

Gruss Sascha

am 27. Juni 2008 um 8:16

Ahso aus deinem Artikel ging das dann eben nicht deutlich genug hervor, weil du ja beides fährst :)

Dann würde ich auch sagen einen Anwalt einschalten. Manchmal hat man Glück, dass falsch gemessen wurde bzw. die Geräte nicht ordnungsgemäß aufgestellt waren und die Messung damit ungültig war.

Aber leider bekommt ja immer nur ein Anwalt Akteneinsicht.

Ansonsten musste dir einen persönlichen Notfallplan erstellen, falls das Fahrverbot doch kommt.

Es besteht ja gewisser Spielraum heutzutage, wann man es antritt.

Vielleicht kannste es dann in einen Zeitraum verlegen, wo du sowieso 2-3 Wochen Urlaub machst.

Aber ich kenne auch einige Fälle im Bekanntenkreis und bisher kenne ich noch niemanden, der aufgrund von irgendwelchen Begründungen das Fahrverbot hätte umgehen können. Da sind die Chancen glaube ich äußerst gering.

Das beste wäre wirklich, wenn die Messung im Nachhinein für ungültig erklärt wird. Das habe ich schon öfter mal gehört und ist nicht unwahrscheinlich.

Insofern viel Erfolg bei der Sache. Aber auf den Anhörungsbogen würde ich keine Begründung schreiben einfach nur Widerspruch einlegen und Anwalt einschalten.

Hast du ne Verkehrsrechtschutzversicherung? ---> wenn ja, ist doch alles in Butter......

Ich kann dem TE nur empfehlen direkt einen Anwalt hinzuzuziehen! Andernfalls droht neben dem Führerscheinentzug meist auch noch die Arbeitslosigkeit! Der Anwalt wird auch als letzte Möglichkeit behilflich sein den Zeitraum zu bestimmen wann der FS abgegeben werden muss, was eine Verlegung in den Urlaub möglich macht. Ich hoffe es gibt eine Rechtsschutzversicherung?

Ansonsten bist du von A-Z dem Staatsanwalt/Richter "ausgeliefert"

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von A6Tom

Führerscheinentzug wäre das einzig korrekte. Ich bin auch viel auf der BAB unterwegs, aber was mich in den letzten Jahren gerade LKWs und Kleinlaster massiv bedrängen bei Tempolimits, dafür hab ich kein Verständnis. Da wird mit 80 km/h durch eine Baustelle gerast, wo gerade 60 km/h erlaubt sind und auch noch aufgeblendet.

Und dann schau ich wieder in die Nachrichten, X Tote weil mal wieder ein LKW Fahrer zu schnell war, das Bremsen vergessen hat, was auch immer.

Hallo A6Tom

Du schreibst sehr einseitig, dann schreibe bitte auch dazu, wie oft Du mit dem A6Quattro Deine erlaubten Geschwindigkeiten überschritten hast!

Ich habe es als Gespannfahrer und als PKW-Fahrer sowohl als auch erlebt. LKW-Fahrer, die den angemessenen Abstand nicht einhalten oder gar drängeln, aber auch PKW-Fahrer, die den Verkehr aufhalten, vorzugsweise wenn sie einmal im Jahr ihren Anhänger rauskramen und dann meinen, wenn sie mit 79km lt. ihrem Tacho fahren, genau richtig im Tempo zu sein, sowas ist Schwachsinn und Verkehrsbehinderung, wenn der allgemein fließende Verkehr der Brummies lt Autotacho knappe 90 drauf hat!

Niemand wird gezwungen schnell zu fahren! Aber! Niemand soll den fließenden Verkehr behindern und alle sollen wir Rücksicht aufeinander nehmen, dazu aber passt toll Dein Voting!

Nordjoe

am 27. Juni 2008 um 12:23

@ Nordjoe,

sowas lag mir auch auf der Zunge. Die Verkehrsteilnehmer mit dieser Kategorie Fahrzeuge gehören nicht zu der Fraktion der rücksichtsvollen Rechtsfahrer.

@nordjoe

schön das du das geschrieben hast, dann kann ich es mir sparen....:D

immer diese einseitige hetze und propaganda, ich könnt ko...en !:(

gruss

am 27. Juni 2008 um 19:50

Zitat:

(herr audi a was weis ich fahrer) Da wird mit 80 km/h durch eine Baustelle gerast, wo gerade 60 km/h erlaubt sind und auch noch aufgeblendet.

morts raser geschwindigkeit poa 80 ey ....

schon mal was davon gehört schwung ausnutzen???? schon mal mitbekommen das manche lkw auch beladen sind und somit sehr schwer sind wenn die nun mit 60 in den berg tudeln dann kommen se nich ausm quark und halten alles auf (spritverbrauch ganz abgesehen + verschleiß), düßt man jetzt mit 80 in den berg nützt man den schwung aus kommt zügig den berg hoch spart sprit, wenig verschleiß

zauberwort: ökonomisches fahren ....

am 27. Juni 2008 um 20:25

Wieso gibt es auf der Autobahn ein 40er Limit ???

Wo war das denn ??? 

Matze, das entschuldigt keine Geschwindigkeitsübertretung (leider ;))

Grüße

Steini

am 27. Juni 2008 um 20:35

wenn ich 40 fahre werde ich von den pkw-fahrern genötigt

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