215/40 auf 9x17 RH Turbo
Hallo hab mal ne frage im gutachten ist die kleinste reifengrösse 215/45/17 würde aber gerne lieber 215/40 fahren erstmal wegen optik zweitens bekommt man die günstiger meine frage ist woher bekomm ich so eine freigabe ???Gutachten etc etc
17 Antworten
Hi !
Gutachten kannst du dir alle unter www.rh-alurad.de auf der Homepage anschauen und runterladen. Wenn deine Reifengröße nicht dabei ist, musst du eine teure Einzelabnahnahme beim TÜV machen lassen, wobei auch z.B. die Tachoabweichung durch den kleineren Querschnitt dann eine Rolle spielt.
das kommt doch auch drauf an auf was für ein auto du die kombination bauen willst. das gutachten das du den reifen auf der felge fahren darfst von der größe her bekommste aber bei ner reifen firma nicht bei der felgen firma.
Zitat:
Original geschrieben von sandt1
das gutachten das du den reifen auf der felge fahren darfst von der größe her bekommste aber bei ner reifen firma nicht bei der felgen firma.
Tschuldigung, aber was ist das denn für ein Blödsinn ?
Zitat:
Original geschrieben von Chris1968
Tschuldigung, aber was ist das denn für ein Blödsinn ?
Ich glaube er meint eine Unbedenklichkeitserklärung vom Reifenhersteller..
Gruß Basti
Zitat:
Original geschrieben von Basti81
Ich glaube er meint eine Unbedenklichkeitserklärung vom Reifenhersteller..
Er schreibt aber was anderes und die Aussage war ja nicht richtig. Massgeband ist nunmal das Felgengutachten und Reifenbindungen gibts in der EU nicht mehr.
momentmal freundchen in dem ton nicht klar-!!!!!! wieso ist es blödsinn?
Zitat:
Original geschrieben von sandt1
momentmal freundchen in dem ton nicht klar-!!!!!! wieso ist es blödsinn?
Du hast hier wohl den falschen Ton.
Den Grund habe ich bereits geschrieben.
@chris1968
Nimms nicht persönlich, aber erst informieren, dann schreiben. 😉
Nicht bei allen Reifenherstellern sind z.B. 215/45R17 auf einer 9 Zoll Felge erlaubt, bzw. Freigegeben.
Maßgeblich hierfür ist ausschließlich! die Reifenfreigabe des Reifenherstellers.
Fulda z.B. hat zwar die o.g. Größe im Angebot, diese ist aber nur bis max. 8,5x17 feigegeben.
Somit gibt es eine indirekte Hersteller/Reifenbindung...
Die im Gutachten für die Felgen genannten Größen sind nur die vom TÜV geprüften Größen, was aber nicht heißt, das auch andere Größen vom Abrollumfang etc. möglich wären.
Zitat:
Original geschrieben von Jolinar
aber erst informieren, dann schreiben. 😉
Das habe ich 😉
Und das Thema hier ist, ob er 215/40 auf der RH-Felge fahren darf und das steht nunmal im Felgengutachten. Welche Reifenmarke er dann nehmen darf, ist ein ganz anderes Thema.
Um was für Sachen wir uns hier "streiten"...*tststs*
Was ich meinte und von der Fragestellung her so interpretierte ist:
Kann ich auf meinen 9" Felgen auch 215/40/17 fahren? Wenn ja, was brauch ich dafür und wo bekomm ich das her?
Worauf meine Antwort ist, ja - es ist möglich, denn eingetragen muss es ohnehin werden.
Die im Teilegutachten genannten Reifenkombinationen sind lediglich die, die vom Sachverständigen für dessen Erstellung getestet wurden.
Dies schließt aber nicht die Verwendung anderer Reifengrößen aus, sofern sie in punkto Traglast und Abrollumfang im zulässigen Rahmen sind. Und um das zu Beweisen wird eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller benötigt.
Und somit ist eine Eintragung nach §19/3 Stvzo möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Jolinar
Um was für Sachen wir uns hier "streiten"...*tststs*
Was ich meinte und von der Fragestellung her so interpretierte ist:
Naja, ein Streit ist es ja nicht 😉
So, wie du es schreibst, ist das ja auch ok.
Aber ob der Threadersteller eine Einzelabnahme dafür machen will ?! Wenn ja, kann er sich ja nochmal melden.....
Zitat:
Original geschrieben von Jolinar
Um was für Sachen wir uns hier "streiten"...*tststs*
Was ich meinte und von der Fragestellung her so interpretierte ist:
Kann ich auf meinen 9" Felgen auch 215/40/17 fahren? Wenn ja, was brauch ich dafür und wo bekomm ich das her?
Worauf meine Antwort ist, ja - es ist möglich, denn eingetragen muss es ohnehin werden.
Die im Teilegutachten genannten Reifenkombinationen sind lediglich die, die vom Sachverständigen für dessen Erstellung getestet wurden.
Dies schließt aber nicht die Verwendung anderer Reifengrößen aus, sofern sie in punkto Traglast und Abrollumfang im zulässigen Rahmen sind. Und um das zu Beweisen wird eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller benötigt.
Und somit ist eine Eintragung nach §19/3 Stvzo möglich.
das war meine frage und schon ein teil meiner antwort :-) also weitere tipps :-)
Auf was für einen Wagen möchtest Du diese Kombi denn fahren?
Lass mich raten: Golf II VR6 🙂
Gruß Markus
Zitat:
Original geschrieben von Popel02
Auf was für einen Wagen möchtest Du diese Kombi denn fahren?
Lass mich raten: Golf II VR6 🙂Gruß Markus
Möchte gerne mal wissen woher du Klugscheisser das wissen möchtest ;-) bist du etwa mein Exnachbar mit dem hässlichen Audi???:-) gruss Mario