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2 Verwarnungen wegen 1 Tatbestand

Hallo zusammen 😉

Das ist jetzt zwar eine "rechtliche" Frage, aber es geht mir nicht um eine konkrete Beratung, nur um eine allgemeine Auskunft. Vielleicht kann mir also jemand helfen...

Kann man wegen ein- und desselben Tatbestandes zweimal innerhalb von kurzer Zeit verwarnt werden?

Zum Beispiel "AU um mehr als 2 Monate überschritten", am Dienstag von der Städtischen Verkehrsüberwachung ne Verwarnung erhalten und am Mittwoch von der Verkehrspolizei, jeweils über 15 Euro.

Im Strafrecht gilt ja der Grundsatz "Ne bis in idem", also daß man nicht zweimal für dieselbe Tat bestraft werden darf.
Gilt das auch im Verkehrsrecht, oder muß man am Ende beide Verwarnungen bezahlen? 😕

Vielen Dank im voraus und Gruß 😉
Lars

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14 Antworten

Da du den Tatbestand, für den du die Verwarnung erhalten hast, zwischen den beiden Kontrollen nicht beseitigt hast, wurde er praktisch an zwei unterschiedlichen Tagen begangen. Man könnte auch von einer fortgesetzten oder Wiederholungstat sprechen.

Natürlich.
Man kann auch am selben Tag zwei Strafzettel wegen Falschparkens bekommen, obwohl man das Auto nicht bewegt hat, bzw. garnicht an Auto war.
Mit einmal bezahlen ist ja nicht alles ok.
Der Glaube, sich mit einer Geldstrafe "freigekauft" zu haben, ist leider weit verbreitet. "Jetzt hab ich ja schon bezahlt, also kann das Auto auch da stehen bleiben" etc...
😉

Danke für die Antworten 😉

Klar, Eure Argumente machen Sinn.
Aber wenn man das konsequent weiterdenkt, dann könnte die Polizei ja das Auto am gleichen Tag 50mal kontrollieren und jedesmal verwarnen.

Wenn mir mit der ersten Verwarnung eine Frist von 10 Tagen eingeräumt wird, um den Mangel zu beseitigen, dann kann das doch eigentlich nicht sein, daß ich wegen desselben Mangels andauernd wieder verwarnt werde, vorallem wenn die Zeit zwischen den Verwarnungen gar nicht reicht, um den Mangel zu beseitigen? 🙄

Gruß
Lars

Wenn dir tatsächlich eine Frist von 10 Tagen eingeräumt wurde, heißt das, dass du 10 Tage hast den Mangel zu beseitigen. Es heißt aber nicht dass du das Auto ganz normal nutzen darst. Der einzige Grund zudem du das Auto bewegen darfst, um damit zur AU zu fahren. Wenn das tatsächlich der Fall war, kann man das ja erklären 😁.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Natürlich.
Man kann auch am selben Tag zwei Strafzettel wegen Falschparkens bekommen, obwohl man das Auto nicht bewegt hat, bzw. garnicht an Auto war.
Mit einmal bezahlen ist ja nicht alles ok.
Der Glaube, sich mit einer Geldstrafe "freigekauft" zu haben, ist leider weit verbreitet. "Jetzt hab ich ja schon bezahlt, also kann das Auto auch da stehen bleiben" etc...
😉

Naja ganz so ist es auch nicht. Dann muss das Auto dann schon mehrere Tage stehen. Das gibt es nicht das eine Politesse eine Verwarnung schreibt und nach ner Stunde kommt wieder eine und heftet ihre daneben!!!!

Mal was vom Kreidestrich auf dem Reifen gehört?

Zitat:

Original geschrieben von Gurgeler


Mal was vom Kreidestrich auf dem Reifen gehört?

Normalerweise wird die Ventilstellung notiert.

Das Resultat ist dasselbe.

Es kommt darauf an welche(s) Vergehen vorlieg(t)en und wie sie(es) begangen wurde(n).

Man kann auf einer Fahrt beispielsweise durchaus verschiedene Geschwindigkeitsverstöße begehen.
Ein abgestelltes und nicht bewegtes Auto kann dagegen nicht zu einem mehrfachen Parkverstoß führen, sondern nur zu einem immer teureren Knöllchen.

Genauso bei ASU und TÜV.
Man kann mit dem ersten Knöllchen nicht jahrelang ohne die Untersuchung herumfahren, sondern muß die Angelegenheit zeitnah regeln.

Ohne konkretes Beispiel kann keine sinnvolle Aussage getroffen werden.

Zitat:

Original geschrieben von querys


Wenn dir tatsächlich eine Frist von 10 Tagen eingeräumt wurde, heißt das, dass du 10 Tage hast den Mangel zu beseitigen. Es heißt aber nicht dass du das Auto ganz normal nutzen darst. Der einzige Grund zudem du das Auto bewegen darfst, um damit zur AU zu fahren. Wenn das tatsächlich der Fall war, kann man das ja erklären 😁.

Das stimmt so nicht, Frist ist Frist. Wäre der Mangel so gravierend, dass die Fahrsicherheit gefährdet ist, dann bekommst du auch keine Frist und mußt den Mangel sofort beheben. AU hat mit der Sicherheit des Fzg gar nichts zu tun. Eine überschrittener Hauptuntersuchungstermin übrigens auch nicht. Also schildere den Sachverhalt auf dem Anhörungsbogen und der Fall ist erledigt.

Die Frist zur Nachkontrolle durch das Prüfinstitut, ist ein Angebot von derer Seite. Ob du in der Frist bist, in der du die AU machen musst, ist nicht deren Sache und hat damit nichts zu tun.
Also AU machen, durchfallen und dann denken, es läuft eine Frist, innerhalb derer man legal wieder rum fahren darf, ist nicht.

Was auch logisch ist:

Jede neue Fahrt mit einem Auto ohne gültige ASU ist ein neuer Tatvorsatz.
Es sei denn man fährt zur ASU.

Zitat:

Original geschrieben von ytna


Die Frist zur Nachkontrolle durch das Prüfinstitut, ist ein Angebot von derer Seite. Ob du in der Frist bist, in der du die AU machen musst, ist nicht deren Sache und hat damit nichts zu tun.
Also AU machen, durchfallen und dann denken, es läuft eine Frist, innerhalb derer man legal wieder rum fahren darf, ist nicht.

Die 10 Tages Frist ist in diesem Fall nicht von einer AU-Prüfstelle, sondern von der Behörde/Amt, die das Bußgeld verhängt hat. In der deutschen Rechtsprechung gibt es keine Doppelbestrafung auch nicht bei der AU. Du mußt nur einmal bezahlen. Berichte bitte darüber, wenn du die Sache abgeschlossen hast.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Geschwindigkeitsverstöße begehen.
Ein abgestelltes und nicht bewegtes Auto kann dagegen nicht zu einem mehrfachen Parkverstoß führen, sondern nur zu einem immer teureren Knöllchen.

Okay, dann war mein Beispiel schlecht.

Aber genau das ist mir schon einmal passiert.

Zwei Knöllchen an innerhalb weniger Stunden, ohne dass ich beim Auto war.

Ok, waren nur 5€ (Parkscheibe). Dann hat wohl vermutlich jemand das erste Zettelchen abgerissen.

Aber ich mein, ich hätte mich damals erkundigt, und da hiess es, dass es durchaus zulässig ist, dass die eine Politesse bei ihrer Morgenrunde ein Knöllchen gibt und die nächste bei der Nachmittagsrunde auch, wenn das Auto noch dort steht.

Mhh.

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