2 km/h Toleranz ?!
Hey Leute, habe jetzt schon viel gegoogelt und eigentlich zu diesem Thema nur ein Ergebnis gefunden und zwar, dass beim blitzen 3 km/h Toleranz abgezogen werden.
Nun folgendes Problem.
Ich heute in einer 30er Zone mit 53 unterwegs, weil ich echt dachte dort wären 50 km/h -.-
so auf 216 m dann gelasert worden , angehalten worden und dann das übliche blabla.
Der nette Herr Polizist: "so ´sie fuhren 53 von erlaubten 30 also 23 zu schnell , minus 2 km/h !!! Toleranz, sind dann 21 zu schnell. also 80 euro Bußgeld plus verwaltungsgebühr und einen Punkt!... Sind sie damit einverstanden?"
Ich denke mir nur ja was soll ich dazu sagen, er hats gemessen, einspruch dagegen hat doch eh keinen sinn, also JA gesagt... Zuhause fällt mir dann ein, sind es nicht eigentlich 3 km/h Toleranz?! Somit wäre ich nur 20 km/h zu schnell und es wäre ein weitaus niedrigeres Bußgeld angebracht.
Nun meine Frage, könnte ich gegen den Brief, den ich dann bekommen werde Einspruch einlegen und auf die 3 km/h Toleranz bestehen?
Ich meine es gibt ja kein Gesetz, das diese 3 km/h festlegen oder?
Wer was hilfreiches dazu sagen kann, dem danke ich jetzt schonmal 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von testmal
...
aber in einer Tempo 30 Zone so schnell zu fahren,da laufen nicht nur Igel, Eichhörchen, alte Leute, sogar Fußbälle und dann folgen kleine Kinder, so wie Du vor kurzem,
- ich meine 65 € und vielleicht kein Punkt, sollten Dich mal Nachdenken lassen!
Kann man denn im V&S nicht
einmaleine sachliche Frage stellen, ohne das gleich die üblichen Belehrungen erfolgen 🙄 ?
Hier steht das auch klipp und klar ganz oben über dem Forum: http://www.motor-talk.de/.../...ln-in-verkehr-sicherheit-t3956218.html
Der TE bestreitet ja gar nicht zu schnell gefahren zu sein, er möchte nur korrekt nach Recht & Gesetz behandelt werden. Das ist doch nicht zu viel verlangt, oder ?
46 Antworten
Solange das Messgerät nicht bekannt ist, bleibt es Kaffeesatzleserei.
Die Toleranz von 2 km/h ist mir noch nicht untergekommen, theoretisch könnte sie aber auch machbar sein.
Hallo, Macixxx,
hast Du den Messwert ablesen können?
Beim Lasern werden unter 100 km/h immer 3 km/h und ab 100 km/h immer 3 % vom abzulesenden Messwert abgezogen (der 3 % - Wert wird dann aufgerundet).
Bei abgelesen 53 km/h im 30er - Bereich wäre die vorwerfbare Überschreitung 20 km/h.
Ein Richter kann zwar das Bußgeld erhöhen, z. B. wegen Vorsatz oder weil man schon vorbelastet ist, aber er kann nicht einfach so den Toleranzwert nach unten setzen, um aus 20 km/h Überschreitung eine Überschreitung um 21 km/h zu "basteln".
Es darf eigentlich nicht vorkommen, aber es scheint so, als habe sich der Polizeibeamte hier vertan.
Warte einfach mal ab, was im Bußgeldbescheid steht; es wäre nicht verwunderlich, wenn der Beamte selber oder ein Kollege den Fehler bemerken und die vorwerfbare Überschreitung nachträglich zu Deinen Gunsten ändern (mit einem dementsprechenden Vermerk in der Anzeige ist das erlaubt).
Merkt er es nicht, ist da immer noch der Bußgeldsachbearbeiter und wenn es tatsächlich keinem auffällt, kannst Du gegen den Bußgeldbescheid auch ohne Anwalt Einspruch einlegen.
Ich gebe einfach mal einen Tip ab: Du wirst demnächst "nur" eine Verwarnung über 35.- € bekommen oder im Idealfall wird das Verfahren von der Bußgeldstelle wegen des fehlerhaften Tatvorwurfs gleich komplett eingestellt.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Beim Lasern werden unter 100 km/h immer 3 km/h und ab 100 km/h immer 3 % vom abzulesenden Messwert abgezogen (der 3 % - Wert wird dann aufgerundet).Uhu110
steht das irgendwo in stein gemeißelt oder ist das gutdünken der behörden ?
Zitat:
4
Fehlergrenzen
4.1
Die Eichfehlergrenzen betragen
4.1.1
bei der laboratoriumsmäßigen Prüfung und bei der Eingabe normierter Signale:
4.1.1.1
Bei Meßgeräten mit Skalenanzeige
1,5 km/h bei Meßwerten bis 100 km/h,
1,5% des richtigen Wertes bei Meßwerten größer als 100 km/h;
die Anzeige im Fototeil darf im Meßbereich von der Anzeige außerhalb des Fototeiles um nicht mehr als 1 km/h abweichen,
4.1.1.2
bei Meßgeräten mit Ziffernanzeige
1 km/h bei Meßwerten bis 150 km/h,
2 km/h bei Meßwerten größer als 150 km/h;
die Anzeige im Fototeil muß mit den übrigen Anzeigen übereinstimmen,
4.1.2
bei der betriebsmäßigen Prüfung betragen die Fehlergrenzen für alle Anzeigen bei Skalen- und Ziffernanzeigen:
3 km/h bei Meßwerten bis 100 km/h,
3% des richtigen Wertes bei Meßwerten größer als 100 km/h;
bei Meßwerten größer als 100 km/h sind bei Ziffernanzeigen die errechneten zulässigen größten Fehler auf den nächsten ganzzahligen Wert aufzurunden.
4.2
Die Verkehrsfehlergrenzen sind gleich den Fehlergrenzen nach Nummer 4.1.2.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von eugain
steht das irgendwo in stein gemeißelt oder ist das gutdünken der behörden ?Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Beim Lasern werden unter 100 km/h immer 3 km/h und ab 100 km/h immer 3 % vom abzulesenden Messwert abgezogen (der 3 % - Wert wird dann aufgerundet).Uhu110
ich denke Uhu110 spricht aus Erfahrung, er wird eher hinterm als vor dem Gerät stehen.
Wilfried
Vielleicht hat sich der Beamte einfach versprochen.
Ich wurde damals mit einem Pro-Vida Fahrzeug gemessen.
Gemessen: 53,84km/h - Nach Abzug vorgeworfen: 21km/h - also Punkt und Nachschulung in meinem Fall.
Zitat:
Original geschrieben von testmal
...
aber in einer Tempo 30 Zone so schnell zu fahren,da laufen nicht nur Igel, Eichhörchen, alte Leute, sogar Fußbälle und dann folgen kleine Kinder, so wie Du vor kurzem,
- ich meine 65 € und vielleicht kein Punkt, sollten Dich mal Nachdenken lassen!
Kann man denn im V&S nicht
einmaleine sachliche Frage stellen, ohne das gleich die üblichen Belehrungen erfolgen 🙄 ?
Hier steht das auch klipp und klar ganz oben über dem Forum: http://www.motor-talk.de/.../...ln-in-verkehr-sicherheit-t3956218.html
Der TE bestreitet ja gar nicht zu schnell gefahren zu sein, er möchte nur korrekt nach Recht & Gesetz behandelt werden. Das ist doch nicht zu viel verlangt, oder ?
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Macixxx,hast Du den Messwert ablesen können?
ja es waren 53 km/h bei ca. 216 metern
das was du sagst hört sich ja schonmal gut an, jedoch sagt die Verordnung aus der Eichordnung, dass 1km/h Toleranz vorliegt, da es ja ein Messgerät mit zifferanzeige war. Oder habe ich das falsch verstanden?
Zitat:
Original geschrieben von macixxx
jedoch sagt die Verordnung aus der Eichordnung, dass 1km/h Toleranz vorliegt, da es ja ein Messgerät mit zifferanzeige war. Oder habe ich das falsch verstanden?
Diese Toleranz gilt bei der laboratoriumsmäßige Prüfung.
Für Dich ist die betriebsmäßige Prüfung von Relevanz, diese beträgt 3 km/h bis 100 km/h und 3% über 100 km/h.
Bevor wir hier eine PseudoEndlosDiskussion führen ... warum warten wir nicht einfach das Schreiben ab, in dem konkret steht was auf den TE zukommt? DANN können wir auch konkret überlegen und eine Lösung suchen, Spendenkonto einrichten etc.
Wenn das so weitergeht, brauche ich gar keine Frage mehr zu stellen. Dann muß ich nur noch die Links mit Verordnungen, Gerichtsurteilen, Gesetzen aufrufen.
Warum gibt es hier noch keine entsprechende Datenbank, in der wir alle LINKS zusammenfassen, ähnlich wie WikiJur?
Statt dessen wird immer wieder das Gleiche diskutiert mit den immer wieder gleichen LINKS zu Urteilen, Gesetzen, Verordnungen, von denen niemand sagen kann, ob sie im konkreten Fall auch passen. Damit wird doch das ganze allmählich unglaubwürdig um nicht zu schreiben lächerlich.
Ja, ich weiß, Zeitverschwendung und ICH habe Langeweile ...
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Kann man denn im V&S nicht einmal eine sachliche Frage stellen, ohne das gleich die üblichen Belehrungen erfolgen 🙄 ?Zitat:
Original geschrieben von testmal
...
aber in einer Tempo 30 Zone so schnell zu fahren,da laufen nicht nur Igel, Eichhörchen, alte Leute, sogar Fußbälle und dann folgen kleine Kinder, so wie Du vor kurzem,
- ich meine 65 € und vielleicht kein Punkt, sollten Dich mal Nachdenken lassen!Hier steht das auch klipp und klar ganz oben über dem Forum: http://www.motor-talk.de/.../...ln-in-verkehr-sicherheit-t3956218.html
Der TE bestreitet ja gar nicht zu schnell gefahren zu sein, er möchte nur korrekt nach Recht & Gesetz behandelt werden. Das ist doch nicht zu viel verlangt, oder ?
Moin,
Das sollte keine direkte Belehrung sein 😁
Nur, ich wohne in solch einer Zone, und je nach Tageszeit, vor allem wenns dunkel wird,
sieht keiner mehr die 30 ziger Zone 🙄
- Mir, als Anwohner haben sie mal richtig Ärger gemacht,
warum,
ich war angeblich zu schnell gefahren, ohne das sie die Geschwindigkeit gemessen
haben, und so lange nach anderen Mängeln gesucht haben,
bis sie was fanden.
- Und der Hummer, auf dem eigenen Grundstück🙄
Nach klar, war mein persönliches Pech,
mußte irgendwie etwas mehr bezahlen 😠
schönen Gruß
so ich melde mich mal zurück..
Gerade den Brief bekommen:
Sie überschritten die Zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 021 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 030 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) : 051 km/h.
Beweismittel: Betroffenenangaben, Zeugenaussage, Lasergeschw.Messg. Riegl Lr 90-235 P
Es wurden mir also 2 km/h Toleranz abgezogen, weil ich 53 km/h gefahren bin!
Was soll ich jetzt tun? :/
Zitat:
Original geschrieben von macixxx
so ich melde mich mal zurück..
Gerade den Brief bekommen:
Sie überschritten die Zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 021 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 030 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) : 051 km/h.Beweismittel: Betroffenenangaben, Zeugenaussage, Lasergeschw.Messg. Riegl Lr 90-235 P
Es wurden mir also 2 km/h Toleranz abgezogen, weil ich 53 km/h gefahren bin!
Was soll ich jetzt tun? :/
Entweder bezahlen und dich aergern das du zu schnell gewesen bist, oder Widerspruch einlegen und dich aergern das er erfolglos bleiben wir + aergern das du zu schnell warst. Ich wuerde den ersten Teil waehlen da nur einmal aergen und keine zusaetzlichen Ausgaben 😉
Zitat:
Original geschrieben von macixxx
Es wurden mir also 2 km/h Toleranz abgezogen, weil ich 53 km/h gefahren bin!
Wo war jetzt gleich nochmal der Beweis, dass du 53 gefahren bist und nicht 54?
Ach ja, da gabs ja keinen 🙂
Also, der Hersteller gibt angeblich folgendes vor:
"Nach Angaben des Herstelllers für das Messgerät LR90- 235/P ist bei Messwerten bis zu 100 km/h ein Toleranzabzug von 3 km/h vorzunehmen."
gefunden auf:
http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-riegl-lr-90-235p/
Es könnte sich also ein Einspruch lohnen. Wohlgemerkt, ich will dich nicht dazu drängen. Du musst selbst wissen, was Du tust und welche Konsquenzen möglich sind. Ich persönlich würde es aber versuchen.