2 Fragen
Hallo,
ich habe da einige Fragen zum Thema Versicherung:
1.Kann ich ein Fahrzeug auf mich zulassen,aber es ueber meinen
Vater versichern lassen? (Er selbst hat im Moment kein Auto)
-Waere naemlich erheblich guenstiger...
2.Ich habe gehoert,das einige Versicherungen nach ca.2 Jahren die
Schadenfreiheitsklasse auf den Halter uebertragen koennen.
Ich koennte quasi nach 2Jahren die "Prozente" meines Vaters uebernehmen?
-Die jetzige Versicherung allerdings spielt da nicht mit.
Hat jemand Erfahrungen mit der "Uebernahme" von
Schadenfreiheitsklassen gemacht?
Vielen Dank im Vorraus!
Gruesse
Roro9
22 Antworten
@ Bötti
da muß ich dir widersprechen
Halter muss nicht gleich Vers.nehmer sein!
weiß ich, weil ich auch 2 Jahre Halter und mein Vater Vers.nehmer war!
@ Roro und Theresias
am besten ist wenn Halter und Vers.nehmer gleich sind, z.B. der Vater und du nur als Fahrer mit eingetragen bist, dann kommst du am günstigsten weg...
zwecks Rabatte übertragen ... bei mir ist es so, da ich jetzt seit 6 Jahren den Lappen habe könnte ich mit 55% einsteigen! d.h. mein Vater gibt mir die Prozente ... 40 % und bei mir sind es dann 55% { d.h. für mich das ich noch warte weil ich ja dadurch 15% verlieren würde !!! in diesem Fall gebe ich Bötti recht!
Fazit: Erst ein paar Jahre auf die Eltern fahren und dann übertragen!
MfG Mike
@V6Star
Hallo,
Haben einige Versicherungen etwas dagegen,wenn mein
Vater Halter und Versicherungsnehmer ist,ich aber der Fahrer?
Wieviele Jahre muss ich in dieser Konstellation fahren,bis ich den
Rabatt uebernehmen kann?
Gruss
Roro9
also was den unterschiedlichen fahrer/halter angeht, da ist es nur so das die versicherungen sich mukieren, ändern können sie's ja eh net!
aber du kannst davon ausgehen, das das kein problem darstellt, andernfalls werden sie es dir rechtzeitig sagen 😁
das einzige, was bei mir zumindest zutrifft, ist das keine klausel, die im versicherungsvertrag angestates werden darf (z.b. kein fahrer unter 23 etc.), aber das ist je nach vertrag unterschiedlich... also immer das kleingedruckte lesen!
@V6STAR
Dann scheint dieses von den Versicherern auch unterschiedlich gehandhabt zu werden , ich kenne es nur so .
@Roro9
Wenn jemand anderes Halter / Versicherungsnehmer ist und du den Wagen fähst , wirst du als Fahrer bei den Versicherungen "vermerkt" .
Von früher kenn ich es sogar so , dass wenn man von jemandem die Versicherungs Rabatte übernehmen wollte , man belegen können mußte , diesen auch hätte hauptsächlich bewegt haben zu können . Wie das heute so gehandhabt wird weiß ich nich , aber die Hürden werden wohl nicht mehr so groß sein .
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Antwort vom ADAC!!!
so zur frage 1, hab ich jetzt eine endgültige und definitive antwort:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.Es kann durchaus schon vorkommen, dass ein Kfz-Versicherer von Ihrer so
genannten
abweichenden Halterregelung Abstand nimmt. Dennoch können wir Ihnen sagen,
dass
man es durchaus umsetzen kann.Wenn Sie noch Fragen offen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen GrüßenWolfram Erber
Bereich Kraftfahrtvermittlung
Telefon: 089-76765251
Telefax: 089-76764014
Email: wolfram.erber@zentrale.adac.de
ich denke mal damit dürfte diese frage geklärt sein! 😁
Na, ich weiß nicht so recht??
Liest sich eher so als ob nun das übliche "aber" kommen müßte!?
So in der Art: Manche Versicherungen wollen das gar nicht andere nur unter folgenden Bedingungen...!!
Und dann sind wir wieder da, wo wir vorher waren!! 🙁
Gruß
Jo
@flieger
in ca. 2 wochen kann ich euch dann ganau sagen was los ist!!!
mal kurz noch was anderes, ich habe übrigens doch einen fall, bei dem es ähnlich ist!
und zwar folgender:
vater ist mitgesellschafter einer firma, firma hat 2 eigene pkw, beide pkw gehören der firma!!! ABER vater ist versicherungsnehmer für beide!!! erst und zweitwagen halt!!!
und die versicherung meinte dazu gerade heute auch, weil ich mit der ÖSA - Öffentliche Versicherung Sachsen-Anhalt meinte, das wäre im privaten kein problem!!!
aber wie bereits gesagt, ich werd wenn es soweit ist, dieses thema endgültig klären!
Wie gesagt Halter und Vers.nehmer können verschieden sein!
Meist wird dafür ein kleiner Aufschlag verlangt!
Hoffe geholfen zu haben!
MfG Mike