100km/h-Plakette | Reifenalter | TÜV-Prüfung
Servus zusammen!!!
Bei unserem Anhänger steht im Mai 2024 wieder eine TÜV-Prüfung an und jetzt stellt sich mir die Frage, wie es sich mit der Bereifung des Hängers im Bezug auf das Reifenalter verhält.
TÜV ist wie gesagt im Mai 2024 fällig und die Reifen haben ein Produktionsdatum von 02/2019.
Dementsprechend sind diese noch keine 6 Jahre alt, werden aber bis zum dann nächstfälligen TÜV-Termin in 05/2026 das Alter von 6 Jahren überschritten haben.
Meine Frage, lässt der TÜV bei der nächsten Prüfung im Mai 2024 die 100 km/h-Plakette dran kleben, oder wird diese entfernt bzw. muss diese von mir entfernt werden.
Wäre für mich nur wichtig zu wissen, ob ich die Reifen vor dieser Prüfung im Mai ersetze, oder eben erst vor der nächsten Prüfung im Mai 2026.
Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.
LG und ein frohes neues Jahr!!!
Stefan
30 Antworten
Zitat:
@linkus schrieb am 5. Januar 2024 um 09:42:25 Uhr:
Frage,
wie ist das, wenn man nach Österreich fährt?
Für deutsche Verhältnisse viel zu einfach 😉
Wenn zulässige Gesamtmasse (zGM) Anhänger <750kg, dann 100km/h auf Landstraße, Autostraße und Autobahn.
Wenn zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger <= 3500kg, dann 80km/h auf der Landstraße und 100km/h auf Autostraße und Autobahn.
Wenn zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger > 3500kg, dann 70km/h auf der Landstraße und 80km/h auf Autostraße und Autobahn.
(Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/.../Seite.063300.html)
Zitat:
@linkus schrieb am 5. Januar 2024 um 09:42:25 Uhr:
Frage,
wie ist das, wenn man nach Österreich fährt?
alles was du mit Führerschein B fahren kannst, darfst du in A auf ABs auch mit 100km/h bewegen....
Was ist daran einfach?
Einfach wäre wenn man unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns jeweils das Gleiche fahren dürfte, oder die Grenzen nach der tatsächlichen Masse gelten würden. Und wenn ein Hänger nur bis 80 km/h zugelassen ist darf man damit auch nicht einfach 100 km/h fahren. Die Grenze bei 3,5 t ist völlig willkürlich.
Bei mir ist die zGM des Gespanns > 3,5 t, die tatsächliche Masse in der Regel aber darunter. Natürlich könnte ich den Wohnwagen auch ablasten. Aber dann schränkt man sich wieder unnötig ein, wenn man mal was schweres transportieren möchte.
Aber das größte Problem ist generell dass es viel zu viele unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten je nach Fahrzeug und Kombination gibt. Dies sorgt nur dafür dass immer wieder kritische Überholvorgänge passieren. Hier hat die EU bei der Harmonisierung versagt.
Zitat:
@egn schrieb am 05. Jan. 2024 um 11:10:30 Uhr:
Was ist daran einfach?
Ein einzelnes und einfaches Kriterium: Die zGM.
Das ist in meinen Augen ziemlich einfach
Zitat:
@egn schrieb am 05. Jan. 2024 um 11:10:30 Uhr:
Einfach wäre wenn man unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns jeweils das Gleiche fahren dürfte, oder die Grenzen nach der tatsächlichen Masse gelten würden.
Nein, das wäre vielleicht für einige praktisch, aber sicher nicht einfach. Denn dann bräuchte es für jede Geschwindigkeitskontrolle eine Waage. So reichen die Papiere.
Zitat:
@egn schrieb am 05. Jan. 2024 um 11:10:30 Uhr:
Aber das größte Problem ist generell dass es viel zu viele unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten je nach Fahrzeug und Kombination gibt. Dies sorgt nur dafür dass immer wieder kritische Überholvorgänge passieren.
Da bin ich ganz bei dir. Eine einzige Geschwindigkeit für Fahrzeuge die beschränkt werden und alle anderen dürfen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für die aktuelle Straße fahren, das wäre in der Theorie deutlich einfacher und sicherer.
Wenn die dann noch ausreichend kontrolliert und sanktioniert werden, so dass sich nicht jeder noch ein individuelles x zum Limit dazu addiert, dann könnte es auch in der Praxis klappen 😉
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Korrekt, einfacher wäre das. Und natürlich muss man von der zGM ausgehen und nicht vom tatsächlichen Gewicht denn sonst wäre das Wirrwarr noch größer. Als Beispiel:
Mein Anhänger darf 100km fahren, hatte eine zGM von 1800kg, also passend zum Verhältnis vom Auto. Nach der Auflastung auf 2000kg darf ich mit meinem Auto davor trotz 100km/h-Zulassung „nur“ 80km/h fahre. Nehmen wir mal an, ich mache den Anhänger nicht ganz voll und komme nicht über 1800kg, dann dürfte ich bei der Regelung nach tatsächlichem Gewicht 100km/h fahren. Wer soll das kontrollieren? Das ist ja so schon kaum zu Händeln…
Aber das ganze ist auch so langsam OT da es nur um das Alter der Reifen ging bezüglich 100 km/h in DE und tüv .Diese ganzen anderen Sachen sind woanders schon diskutiert.
Zitat:
@egn schrieb am 5. Januar 2024 um 11:10:30 Uhr:
Was ist daran einfach?Einfach wäre wenn man unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns jeweils das Gleiche fahren dürfte, oder die Grenzen nach der tatsächlichen Masse gelten würden. Und wenn ein Hänger nur bis 80 km/h zugelassen ist darf man damit auch nicht einfach 100 km/h fahren. Die Grenze bei 3,5 t ist völlig willkürlich.
Bei mir ist die zGM des Gespanns > 3,5 t, die tatsächliche Masse in der Regel aber darunter. Natürlich könnte ich den Wohnwagen auch ablasten. Aber dann schränkt man sich wieder unnötig ein, wenn man mal was schweres transportieren möchte.
Aber das größte Problem ist generell dass es viel zu viele unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten je nach Fahrzeug und Kombination gibt. Dies sorgt nur dafür dass immer wieder kritische Überholvorgänge passieren. Hier hat die EU bei der Harmonisierung versagt.
Den letzten Absatz kann ich uneingeschränkt unterschreiben. Vieles, was Verkehrsregeln betrifft ist in der EU Wildwuchs, besonders die Regeln für Gespannbetrieb.
Die einfachste 100km/h-Regelung hat m.E. derzeit die Schweiz (klar, ist ja auch nicht in der EU....). Das wäre für dich genau passend....
Die Regelung in A ist für alle mit "nur" Führerschein B m.E. einfach, denn die müssen/sollten sich ohnehin genauer darum kümmern, welchen Anhänger sie mit ihrem Auto grundsätzlich ziehen dürfen.
Wer BE oder B96 eigenständig erworben hat, sollte m.E. auch schnell in der Lage sein, festzustellen, ob die 3,5T zul GespannGesamtmasse in A überschritten ist oder nicht.
Ja absolut
Und dennoch fahre ich angemessen 80kmh in A und links rauschen die Transporter mit Doppelachser WoWa's an mir vorbei.
Wundert mich ehrlich gesagt das man in A oder woanders das nicht mit dem Kennzeichen/Fahrzeughalter kontrollieren kann
Zitat:
@Christian0815 schrieb am 5. Januar 2024 um 18:55:23 Uhr:
Ja absolut
Und dennoch fahre ich angemessen 80kmh in A und links rauschen die Transporter mit Doppelachser WoWa's an mir vorbei.
Wundert mich ehrlich gesagt das man in A oder woanders das nicht mit dem Kennzeichen/Fahrzeughalter kontrollieren kann
Ob ein Gespann auf der AB tatsächlich nicht mit 100km/h fahren darf, kannst du m.E. nirgendwo anhand von Kennzeichen kontrollieren.
Das geht eigentlich immer erst, wenn man die Papiere kontrolliert.
Ein beliebtes Beispiel sind ungebremste Anhänger mit 100km/h-Schild.....
Hä? Na klar kann man das sehen. Ist keine 100er Plakette dran, darf mit dem Anhänger auch nicht 100 gefahren werden.
Aber nur weil die 100er Plakette dran ist, heißt es noch lange nicht, dass das Gespann auch wirklich 100 fahren darf...
Zitat:
@PIPD black schrieb am 6. Januar 2024 um 11:14:38 Uhr:
Hä? Na klar kann man das sehen. Ist keine 100er Plakette dran, darf mit dem Anhänger auch nicht 100 gefahren werden.
aber wenn eine dran ist, weist du immer noch nicht, ob das Gespann 100km/h fahren darf oder nicht...
Es ging übrigens um die vorherige Aussage von @Christian0815....
An vielen ungebremsten Transportanhängern findet man ein 100km/h-Schild.
Da diese Anhänger zumeist ziemlich klein sind, geht man, wenn man dieses Schild sieht, schnell davon aus, dass das Gespann 100km/h fahren darf.
Das ist in den meisten Fällen aber nicht so, denn zugelassen wäre das nur, wenn das Zug-Fz bei einem 750kg-Anhänger 2,5T leer wiegt.
Das wird auf die meisten Zug-Fz eines solchen Anhängers nicht zutreffen.
Auf den ersten Blick wird man es daher nicht sehen können. Von hinten zumindest nicht. Die Polizei müsste während einer 100km/h-Fahrt erst einmal feststellen, ob der Anhänger eine Bremse hat.
Wenn das nicht der Fall ist, müsste das Gespann auf den nächsten Parkplatz gewiesen werden, sofern das Zug-Fz ein normaler Pkw ist.
Erst dann wäre anhand der Papiere eindeutig feststellbar, ob das Gespann unzulässig mit 100km/h unterwegs war.
Es ist sicher nicht von der Hand zu weisen, dass sich Ordnungshüter diese Arbeit kaum machen werden und dass man daher relativ risikolos mit so einen Gepsann 100km/h fahren kann.
Meistens deswegen habe solche Anhänger so ein Schild....
Über eure 100kmh lacht der Franzose kleiner 3,5 t , der fährt mit 130kmh an euch vorbei ;-) egal ob Reifen 6 Jahre jung sind oder ein Schild dran klebt 😁
Hmm komisch...ich bin letztens durch ganz Frankreich gefahren....es war durchgehend auf 110 begrenzt...für mich auf 100