100km/h im ADAC Motorwelt 12.05

Hallo,

Ich habe eben im ADAC-Heft gelesen das ab sofort ca.80% alller Gespanne 100km/h fahren dürfen.Auch wenn das Thema hier schon zur Genüge durchgekaut worden ist,nochmal die Frage ob jemand weis was zu beachten ist.

Gruß vom Niederrhein
Hans

SAAB 9-5 3.0 TiD Mj.02 mit Hymer Eriba Toscana470 Bj.79

25 Antworten

Hallo Thomas,

wenn du die 100km/h Zulassung nach der neuen Regelung duchführst, ist diese unabhängig vom Zugfahrzeug, weshalb wohl kaum was im Bief des Zugfahrzeuges zu ändern ist.
Denn wenn du demnächst angehalen wirst, trägst du als Fahrer die Verantwortung für die 100km/h Eigung, also ausreichendes Leergewicht und ABS.

hallo,selbst auf die Gefahr hin das schon mal gefragt worden ist!!!
Ich habe meinen WoWA auf 100 Km/h aufgerüstet.
Frage : Gilt das auch fürs Ausland z.B. Die Niederlande wo man ja sonst nur 80 Km/h fahren darf ?

Also mindestens bei uns in der CH gilt für alle 80 km/h und dich denke, dass wird auch für alle andern Länder so sein, welche die 100er-Regelung nicht kennen.

Genau Maurus,

so isses!

Ähnliche Themen

Außer in Frankreich, wo man auch ohne Ausnahmegenehmigung 100km/h und mehr fahren darf.

...und in Österreich, wo mir der ADAC in die Reiseunterlagen gedruckt hat, daß beim Gewichtsverhältnis 1:1 (Leegewicht Zugwagen : Gesamtgewicht Wohnwagen) und maximalem Gewicht von 3.5t die 100km/h auf Autobahnen möglich sind.

Mit der deutschen Regelung?
Oder nur für Österreicher?

Zitat:

Original geschrieben von navec


Mit der deutschen Regelung?
Oder nur für Österreicher?

Weder noch. Gilt - wenn ich's richtig kapiert habe - ganz allgemein; wie die 130 in F.

Also ohne Zusatzbedingung ASK, ABS und so und vor allem auch ohne Aufkleber (den habe ich nur für "zu Hause"😉.

...und was heist "maximales Gewicht von 3,5T"?

zulässiges Zuggesamtgewicht, zulässiges GG des Anhängers, tatsächliches....usw.?

Zitat:

...und was heist "maximales Gewicht von 3,5T"?

Heureka - ich hab's gefunden: Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger.

"Kraftfahrgesetz Durchführungsverordnung " S. 76:

Code:
(1)
Beim Verwenden von Kraftfahrzeugen auf Straßen mitöffentlichem Verkehr dürfen folgende 
Geschwindigkeiten nicht überschritten werden:
...
2. im Hinblick auf das Ziehen von Anhängern und das Abschleppen von Kraftfahrzeugen
...
f) beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das 
Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen 
Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3 500 kg nicht übersteigt
.......... 80 km/h, 
auf Autobahnen .......... 100 km/h

Gruß Walter

Danke für die Info.
Dann darf ich in Österreich 100km/h mit meinem Gespann fahren.
Größere Gespanne, im Gegensatz zur Regelung in D, aber nicht.

Ich persönlich finde, nicht nur, weil ich in Österreich 100km/h fahren darf, die österreichische Regelung besser.

Vorteil der Regelung:
Weniger Bürokratie, einheitliche Regelung für Lastanhänger und Wohnwagen, weniger Kosten.
Nachteil der Regelung:
Weniger vorgeschriebene Sicherheitsaspekte (Reifenalter, ASK, Stoßdämpfer). (trotzdem sicherer als die Regelung in F) Dafür aber grundsätzlich nicht für große Gespanne.
Kein Verdienst für TÜV und Zulassungsstelle. (Das könnte man in D aber auch einführen, da ja von beiden Stellen keine ernsthafte Leistung erbracht wird)

Deine Antwort
Ähnliche Themen