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1 % Versteuerung von Geschäftswagen, Eure Erfahrungen?!

Themenstarteram 5. Dezember 2004 um 17:30

Hallo 211er,

mich würden Eure Erfahrungen bezüglich Eurer Geschäftswagen interessieren. Ich habe mir sagen lassen, 90 % der Fahrtenbücher werden abgewiesen.

Bis wohin gehen die Steuerprüfer? Wenn ich erst in 5 Jahren eine Prüfung habe? Muß ich alle Geschäftswagen der letzten Jahre mit einem Prozent versteuern wenn ich erst in 10 Jahren eine Steuerprüfung hätte, oder fällt dann einiges unter den Tisch?

Zu verhandeln wird es dabei mit sicherheit nicht viel Geben.

Oder zahlt Ihr die 1 % ersteinmal nicht und lasst es dann darauf ankommen?

Ich bin sehr neugierig.

Viele Grüße

Daniel

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27 Antworten

Hai,

bei einer Steuerprüfung werden i.d.R. nur die letzten 3 Jahre geprüft - nur eine Steuerfandung prüft vorherige Zeiträume; wenn Du die an der Backe hast, ist aber das mit dem Fahrtenbuch wohl eher zweitrangig..;)

Die Fahrtenbücher werden sehr genau geprüft, Radierungen oder Durchstreichen, Verbessern macht verdächtig; wenn Du Pech hast, lehnt der Prüfer ein Buch mit vielen "Radierungen" schlichtweg ab und schätz Dich für den zeitraum ein...wird meist teuer.

Es werden die Geschäfts-km ausgerechnet und mit den eingereichten Abrechnungen verglichen, die Ziele hinterfragt (wen wann warum immer wieder besucht) und je nach Laune schon mal unterstellt, dieses oder jenes Ziel sei eine versteckte Privatfahrt - die werden mitunter echt frech, das kann recht nervig sein. Auch wenn das Fahrtenbuch stimmig ist, die Prüfer haben die klare Anweisung "von oben" etwas zu finden - also wird penibel gesucht...

Ich wende jetzt seit dem letzten Fahrzeugkauf die 1% Regel an. Kostet mich zwar etwas mehr als das Fahrtenbuch zu führen, schont aber deutlich die Nerven - führe mal so ein blödes Buch, Du verfluchst das bald...nach jeder Fahrt erstmal vor dem Aussteigen Fahrtenbuch raus und eintragen...

Bequemlichweit kostet halt, ist es mir aber Wert.

für dem W211 gibt es von DCX auch nen " elektronisches fahrtenbuch - Start und end tasten für verschiedene zwecke und speicherung der km mit gps koordinaten - das ding specihert auf compact-flsch peicher karten und komt ins handschufach .

kosten über ~ 1200€

gesehen in 2003 bei der NL Bielefeld im angebot

Ich zahle zunächst die 1% und lege dann der Steuererklärung das Fahrtenbuch bei - bisher kein Problem.

@ hennes-2

Bekommst du dann die 1 % zurück, wenn die Abrechnung auf den tatsächlichen Kosten (entspricht der Fahrtenbuch-Variante) günstiger ist?

Das wäre ja ein Ding. Dann muss man sich nicht bereits am Jahres-Anfang für eine der beiden Methoden entscheiden. Sondern nimmt am Jahres-Ende die günstigere.

Chris

Ja, das ist ja Sinn der Sache.

Konkret bekommst Du die ESt-Steuer zzgl. Soli., die auf die Differenz zwischen dem geldwerten Vorteil nach der 1%-Methode und der Fahrtenbuch-Methode entfällt, zurück.

@ hennes-2

Na, das geht ja prompt bei dir.

Ich frag' jetzt indiskret: Ist dein Wagen ein Geschäftswagen einer Firma, oder bist du Freiberufler?

Chris

Beides! (ich bin Freiberufler und angestellter "meiner" GmbH/ GF einer Freiberufler-GmbH, d.h. es ist ein Firmenwagen). Bringt dann natürlich nicht soviel, weil Du die AfA letzlich selbst zahlst. Aber immerhin

@ hennes-2

Dann versteh' ich's nicht. Die 1 % bezahlst du ja von DEINEM Gehalt. Die Abrechnung per Fahrtenbuch kassiert aber die GMBH und führt davon MwSt ab. Wie schafft es das Finanzamt, das Ganze über zwei (juristische) Personen hinweg wieder rückzurechnen?

Eigentlich müsste das Finanzamt dir die GESAMTEN 1 % wieder zurückzahlen. Du zahlst dann an die Firma die tatsächlichen privaten km. Und die Firma zahlt davon die MwSt (die Firma hat dir ja eine Rechnung ausgestellt) und versteuert den jetzt zusätzliche Gewinn.

:confused:

Chris

Nein, so geht das üblicherweise nicht. Es ist i.d.R. so, wie von mir beschrieben. Lass Dich wg. Details von Deinem Steuerberater aufklären.

PS: Natürlich kann auch die Firma direkt die Fahrtnebuchmethode anwenden.

Hai

wenn man das Fahrtenbuch privat führt, hat man aber die Kosten des Wagens privat zu tragen - führt die Firma das Fahrtenbuch, kann man die Fahrzeugkosten voll über die Firma laufen lassen.

Im ersten Fall kann man die Fahrzeugkosten zum größten Teil in der ESt-Erklärung angeben, im zweiten Fall verringert es den zu versteuernden Gewinn der Firma. Die Steuerersparnis in beiden Fällen muss man sich genau ausrechnen, und dann sehen was lohnender ist.

Weiterhin zu bedenken: verkaufe ich den Wagen später weiter, muss ich als Firma (egal welche Branche) eine gesetzl. Gewährleistung geben, als Privatverkäufer nicht.

Und zum Teil sind die laufenden Versicherungen als Privatperson etwas günstiger.

Themenstarteram 7. Dezember 2004 um 21:48

Hallo an alle hier,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten!!

Ich jedenfalls schreibe bisher Fahrtenbuch und zahle (noch/schluck) keine 1%.

Viele Grüße

Daniel

P. S. Jedenfalls klingt das elektronische Fahrtenbuch nur im ersten Moment teuer... wenn man bei Fahrzeugpreisen von 70 oder noch einigen mehr tausend Euro ausgeht... mit GPS dürfte es da wohl wenig Probleme geben mit dem anerkennen.

Aber: Die Herrschaften (Prüfer) sind ja allmächtig...

...noch mal aus der Praxis:

Es nervt ohne Ende, jede Fahrt dokumentieren zu müssen.

Und der Prüfer hat offenbar wirklich das Recht, ein Fahrtenbuch schon bei geringen Mängeln abzulehnen. 'Mein' Prüfer sagte mir jedenfalls bei der Prüfung, ihm genügten ein oder zwei falsche Einträge, um das Fahrtenbuch komplett abzulehnen.

Ich tu mir das seit einiger Zeit nicht mehr an und akzeptiere die 1 % Regelung.

juggle

Naja, ob Fahrtenbuch oder 1 % Regelung ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit sondern auch des Geldes. Bei 100 Euro im Jahr kann man sich schon überlegen, ob einem das der Komfort wert ist. Bei 1000 Euro im Jahr stellt sich für die Frage nicht mehr.

Chris

Wegen der zahllosen nur sehr kurzen Fahrten habe ich auf das Fahrtenbuch verzichtet und zahle lieber 1%.

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