0.25 promille
hallo habe bei einer verkehrskontrolle einen atemtest mit 0.25 promille gehabt
werde ich bestraft,und welche schritte sollte ich unternehmen ?
danke für antworten
Beste Antwort im Thema
😁 ganz toll das sind nämlich 0,5 Promille 🙁
also 🙄
.
.
.
Tschö Lappen 🙁
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39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von divaio11
nein wußte nur nicht wie der doppelte wert zu stande kommt .Zitat:
Original geschrieben von Heiko190E
😉 zweifelst Du...?!?
Weil der mg/l Wert verdoppelt wird um den Promille Werst zu bekommen!!
dachte nicht das es der doppelte blutwert sein würde !
und können die mir ne strafe aufbrummen ohne bluttest ?
ja.
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/atemalkoholmessungenZitat:
"Im Gegensatz zu der in Promille gemessenen Blutalkoholkonzentration wird die Atemalkoholkonzentration in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen. Um rechtliche Probleme bei der Umrechnung der Atemalkoholkonzentration in die bis dahin allein maßgeblichen Blutalkohol-Promillewerte auszuschließen, hat der Gesetzgeber im Jahr 1998 einen eigenen Grenzwert für die höchstzuässige Atemalkoholkonzentration eingeführt. Dieser beträgt 0,25 mg/l. Der Gesetzgeber hat sich somit für die Umrechnung im Maßstab 1 : 2000 entschieden.
...
Der Bußgeldtatbestand ist also erfüllt wenn der Betroffene eine Atemalkoholwert von 0,25 mg/l aufweist, ohne dass er sich darauf berufen könnte, dass die Blutalkoholkonzentration zu diesem Zeitpunkt weniger als 0,5 Promille betrug."
Zitat:
Original geschrieben von divaio11
und können die mir ne strafe aufbrummen ohne bluttest ?
klar können die das!
wird aber nur auf 4punkte, 500€ strafe und 1 monat öpnv rauslaufen...
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Diese ganzen Info's kann man sich innerhalb von 5 Sekunden mit Google zurechtsuchen:
http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t21772.html
Das kann man immer locker runter beten 🙁
Er wusste es aber nicht...
und ich glaube in dieser Situation ist er schon bestraft genug und braucht nicht noch solche Kommentare...
Und nicht vergessen mindestens die nächsten zwei Jahre unter 0,15mg/l (0,3‰) bleiben da bis diese Tat aus der Flensburger Kartei gelöscht wurde sonsst eine MPU drohen kann. Wiederholungstäter sind dran selbst wenn es 2x "nur" 0,3‰ gewesen sein sollten,bzw 0,5‰ wenn alles ohne Auffälligkeiten ablief.
Eine der gehässigen Nebenwirkungen der Gesetzgebung das man auch mit zwei Verfehlungen am untersten Straftatsbestand zur MPU gebeten werden kann und da haben die Behörden dann nicht mal die Möglichkeit davon abzusehen.
Also in Zukunft stocknüchtern am Steuer wenn der Monat ÖPNV vorbei ist, natürlich auch bevor der Schein in die Kur geht.
Schon wieder blau oder noch nicht ausgenüchtert.... 😁
O,5 Promille wie bereits erwähnt....(meine Technik/PC spinnt irgendwie)
Was ich mich Frage, warum man bei der Kontrolle alles über sich ergehen lässt, ohne irgendwas zu fragen z.b., wie viel Promille denn 0,25mg/l sind oder was der Wisch soll usw. finde ich wirklich sehr suspekt.
Alkohol am Steuer........(Ich sag nichts 😁)
Zitat:
Original geschrieben von RedFlyingAngel
Was ich mich Frage, warum man bei der Kontrolle alles über sich ergehen lässt, ohne irgendwas zu fragen z.b., wie viel Promille denn 0,25mg/l sind oder was der Wisch soll usw. finde ich wirklich sehr suspekt.
Was ich mich Frage: Warum pustet man überhaupt da rein?
Bin 3 mal angehalten worden und habe die Frage nach dem Pustefix mit "Nö" beantwortet.
2 x kam die Antwort: OK, dann nicht. 1 x hat man mir eine Blutabnahme in Aussicht gestellt, aber nicht durchgeführt.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Was ich mich Frage: Warum pustet man überhaupt da rein?Zitat:
Original geschrieben von RedFlyingAngel
Was ich mich Frage, warum man bei der Kontrolle alles über sich ergehen lässt, ohne irgendwas zu fragen z.b., wie viel Promille denn 0,25mg/l sind oder was der Wisch soll usw. finde ich wirklich sehr suspekt.
Bin 3 mal angehalten worden und habe die Frage nach dem Pustefix mit "Nö" beantwortet.
2 x kam die Antwort: OK, dann nicht. 1 x hat man mir eine Blutabnahme in Aussicht gestellt, aber nicht durchgeführt.
Naja und wenn se die Blutentnahme androhen kann man immernoch pusten, aber versuchen würd ichs auf jedenfall mit nem Nö!
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von divaio11
ok danke an alle die mir geantwortet haben
mfg
und damit sollte die Geschichte gegessen sein.
***geschlossen***
MfG
invisible_ghost
MOD
edit: Um auf die Frage des "warum soll ich "freiwillig" pusten zu kommen: Wenn man sich weigert, "freiwillig" zu pusten kann der Schutzmann bei "Verdacht" eine Blutprobe anordnen und dich mit in´s nächste KH nehmen. Sollte sich in diesem herausstellen, daß man nüchtern bzw. unter der Grenze ist; kann man zusehen wie man zu seinem Auto kommt. Der Schutzmann nämlich bringt einen nicht zurück. Nur mal so zur Info.