0.25 promille
hallo habe bei einer verkehrskontrolle einen atemtest mit 0.25 promille gehabt
werde ich bestraft,und welche schritte sollte ich unternehmen ?
danke für antworten
Beste Antwort im Thema
😁 ganz toll das sind nämlich 0,5 Promille 🙁
also 🙄
.
.
.
Tschö Lappen 🙁
39 Antworten
jo, das hast ja letztendlich auch. nur eine strafe gibts dafuer nicht. also keinen kopf machen
Nunja, das kann man dir aber schlecht vorwerfen, wenn du nicht grade nen Passanten umgenietet hast oder halt in der PZ bist!? 😕
EDIT:
Gott ist das schnell hier.... Du hattest 0,5, warst also besoffen, und hast auch noch den Weitblick eines Marienkäfers..... Du kannst nichts dagegen tun, schluck die Medizin und fahr künftig nüchtern! Herrje.... Jetzt war auch noch ich der Gutmensch! 😁😁😁 Danke! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Und wieviel Promille sind das umgerechnet?Zitat:
Original geschrieben von divaio11
sie führten das fahrzeug mit einer atemalkoholkonzentration von 0.25 mg/l
0,5!
ok, 0,5 und nicht 0,25. dann kostets doch😉
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Zitat:
Original geschrieben von Heiko190E
0,5!Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Und wieviel Promille sind das umgerechnet?
Muss nicht, wie ich eben gelesen habe.
Zitat:
Original geschrieben von Heiko190E
0,5!Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Und wieviel Promille sind das umgerechnet?
sorry wie kommst du darauf das 0.25 mg 0.5 promille sind ?
Oh Gott..... 🙄😮
Zitat:
Original geschrieben von divaio11
sorry wie kommst du darauf das 0.25 mg 0.5 promille sind ?
😉 zweifelst Du...?!?
Weil der mg/l Wert verdoppelt wird um den Promille Werst zu bekommen!!
Mal nur eine Verständnisfrage für mich:
Ist die Atemalkoholkonzentration vor Gericht verwertbar?
Muss dann nicht zwingend eine Blutentnahme gemacht werden?
PS: Bin kein Gut- oder Bösmensch...möchte es halt nur wissen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von LeiderHeiser
Müsste das nicht durch einen Bluttest bestätigt werden?
Nöö 😉
Neue Maßeinheit ist mg/l, wobei 0,5 Promille (= mg/g) 0,25 mg/l vom Gesetzgeber (juristisch) gleichgesetzt wurden. Dieser Umrechnungsfaktor von 1:2000 stellt gegenüber dem physiologischen Mittelwert von 1:2100 eine Begünstigung von 5% zugunsten der Atemalkoholmessung dar
Zitat:
Original geschrieben von Heiko190E
😉 zweifelst Du...?!?Zitat:
Original geschrieben von divaio11
sorry wie kommst du darauf das 0.25 mg 0.5 promille sind ?
Weil der mg/l Wert verdoppelt wird um den Promille Werst zu bekommen!!
nein wußte nur nicht wie der doppelte wert zu stande kommt .
dachte nicht das es der doppelte blutwert sein würde !
und können die mir ne strafe aufbrummen ohne bluttest ?
Diese ganzen Info's kann man sich innerhalb von 5 Sekunden mit Google zurechtsuchen:
http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t21772.html
Was immer du da geblasen hast auf der Polizeistation, es scheint ja kein Handtestgerät gewesen zu sein? Laut Angabe muss das ein größeres Objekt gewesen sein (stationäre Blutalkoholmessstation).
seit 1998 muss kein bluttest mehr bei werten unter 1,1 promille gemacht werden
Ja, fröhliches laufen:
Ab dem 1. April 2001 gelten folgende Regelungen:
Wer sich mit 0,5 Promille oder einer Atemalkohol-Konzentration von mehr als 0,25 mg/l an das Steuer eines Fahrzeugs setzt, wird ab April 2001 mit den Sanktionen bestraft, die vorher erst bei 0,8 Promille galten:
Das Bußgeld beträgt nun 250 Euro, und es wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. In das Verkehrszentralregister werden vier Punkte eingetragen.
Sollte der Fahrer bereits einen einschlägigen Eintrag haben, handelt es sich um einen Wiederholungsfall. Dann erhöht sich das Bußgeld auf 500 Euro und das Fahrverbot beträgt drei Monate. Bei zwei Voreintragungen, die einen Alkoholverstoß zum Gegenstand haben, erhöht sich das Bußgeld auf 750 Euro.