"Verfallen" Schaden in den SF-Klassen irgendwann?

Wie verhält es sich mit Schäden in den SF-Klassen wenn man einmal einen Rabattschutz hatte?
Also sagen wir mal wärend der Rabatt-Schutz Zeit einen Schaden eghabt und danach Rabattschutz aufgehoben, aber bei der gleichen Versicherung geblieben.
Dann würde ja die SF bleiben solange kein neuer Schaden eintritt, jedoch wäre im Hintergrund ein Schaden hinterlegt.

Wird dieser in Zukunft einmal gelöscht oder wie kann ich mir das vorstellen? Oder würde dieser selbst z.B. 20 Jahre später an die nächste Versicherung weitergegeben?

20 Antworten

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 14. Juli 2019 um 16:12:58 Uhr:


Gute Idee, habe ich einmal angefragt

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 14. Juli 2019 um 16:12:58 Uhr:



Zitat:

@X555 schrieb am 13. Juli 2019 um 19:38:17 Uhr:


Das ist eine interessante Frage!Ich würde da mal eine unverbindliche Anfrage an GDV stellen mit Bitte um Klärung.

Das Ergebnis bitte hier mitteilen

Zitat:

Das ist nicht die Frage. Sondern eben ob ein vormals geschützer Unfall irgendwann einmal gelöscht werden würde

Wenn du laut Tabelle wieder deine SF-Klasse erreicht hast, ist der Unfall gelöscht.
Oder anders: Deine Versicherung wurde die SF-Klasse laut Tabelle an die neue Versicherung weitergeben.

Es ist doch so, dass neben der SF-Klasse auch noch die schadenfreien Jahre geführt werden.
Wenn ein Schaden reguliert wird, werden die schadenfreien Jahre zurückgestuft.
Der Rest ergibt sich daraus.

Bei einem durch Rabattschutz geschütztem Schaden, werden immer 2 SF im System geführt.
1x mit Rabattschutz und 1x ohne Rabattschutz

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Sehr geehrter XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird durch den Vorversicherer immer das Rabattgrundjahr und die Anzahl der Schäden weitergegeben. Es werden keine Beitragssätze übermittelt. Es gilt immer die %-Rabattstaffel des jeweiligen Versicherers. Eine Löschung der Schäden erfolgt nicht. Ein Rabattschutz oder Rabattreiter ist immer nur Unternehmensgebunden und kann nicht weitergegeben werden.

Wenn ich die Antwort des Versicherers richtig verstehe, dann wird unter
Rabattgrundjahr der SF gemeint sein, den der Neu-Kunde im ersten Jahr
beim Altversicherer hatte.
Dann wird beim Neu-Versicherer berechnet welcher SF-Verlauf es gegeben
hätte, wenn der Neu-Kunde beim Neu-Versicherer versichert gewesen wäre
und Berücksichtigung der Schäden und dem Zeitpunkt der Schäden.

Ist das richtig interpretiert? … Übermittelt werden ja sicherlich nicht
nur die Anzahl der Schäden, sondern auch deren Zeitpunkt, oder
spielt das keine Rolle?

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