"Ursprungszeugnis" vom amerikanischen Verkäufer nötig für H-Erstzulassung in Deutschland??

Servus Folks,

habe folgendes Problem.

Möchte für meinen 71er Pontiac die H-Zulassung beantragen und war deswegen heute bei der Kfz-Zulassungsstelle in Cham (Bay. Oberpfalz).
Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich vom amerikanischen Verkäufer (in meinem Fall ein Gebrauchtwagentandler in Michigan) eine Bescheinigung (eine Art "Ursprungszeugnis"😉 vorlegen müßte, daß mein Pontiac in den USA abgemeldet wurde und auch nicht als gestohlen gemeldet ist.
Der eBay-Kaufvertrag hat ihn nicht interessiert.

Das Problem dabei ist, daß ich den Pontiac letztes Jahr im Winter ordnungsgemäß selber über Rotterdam importiert habe (Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich) und den amerikanischen Verkäufer jetzt nochmal nur wegen so einem sinnlosen Wisch wieder kontaktieren müßte, was höchstwahrscheinlich eh nur mit ein paar Dollares überhaupt zu bewerkstelligen sein wird.

Der Sachbearbeiter meinte, daß er meinen Pontiac quasi in Deutschland legalisieren würde mit der Ausstellung von deutschen Fahrzeugpapieren und daher einen Nachweis bräuchte, daß mein Pontiac z.B. keine Hehlerware ist und auch ordnungsgemäß in den USA in Michigan abgemeldet wurde.

Das Argument "gestohlener Pkw" kann ich sogar noch irgendwie nachvollziehen, denn z.B. die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt nur den ordnungsgemäßen Import des Pkw, d.h. Zoll und USt wurden entsprechend abgeführt.

Nur ich konnte diesbezüglich nix gescheites im Google finden, wo das Thema irgendwie schon mal durchgekaut worden wäre. Auf den Internetseiten vom TÜV Süd bin ich auch nicht fündig geworden.

Und ärgern tut mich ganz brutal, daß ein anderer Sachbearbeiter von einer Kfz-Zulassungszweigstelle in Waldmünchen mir zum dem Thema überhaupt kein einziges Wort erzählt hatte, als ich vor einem Jahr schon mal nach den nötigen Papieren zwecks Zulassung nachgefragt hatte.

Hat schon jemand gleiche Erfahrungen mit bayerischen Kfz-Zulassungsstellen sammeln können?
Oder gibt es dazu irgendwelche gesetzlichen Vorgaben?

Vorab vielen Dank für eure Infos!

Gruß Ponti

Beste Antwort im Thema

Absoluter Blödsinn und ohne jede Grundlage. Diesen Sachverhalt prüft bereits der amerikanische Zoll beim Export. Ansonsten würde das Auto das Land gar nicht verlassen können.
Die Zulassungsstelle hat nur zu interessieren ob das Auto ordnungsgemäß eingeführt wurde (Zollpapiere, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbescheinigung) und daß es in Deutschland nicht geklaut wurde (KBA-Auskunft). Auch der Kaufnachweis (Bill of sale und der Title) ist wichtig.
Alles andere sind Möchtegernphantasien von unausgelasteten Schreibtischhengsten...

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Womit mal wieder ein Beleg erbracht wäre, daß auf manchen Zulassungsstellen ein ganz fieses Kraut geraucht wird, das zu Haluzinationen und wahnwitzigen Wunschvorstellungen führt.

Das Nummernschild vorn ist zwar nicht schön, aber bei dem dreistelligen Ortskürzel plus den Zahlen und dem H hätte ein kürzeres wirklich geklemmt. Eventuell hätte sogar ein "Kuchenblech" besser harmoniert. Aber das hätte vorn vielleicht Probleme mit der Bodenfeiheit an Böschungen gegeben.

Bedenklich finde ich allerdings die Tendenz, möglichts viele Banalitäten per kostenpflichtiger Sondereintragungen in die Fahrzeugpapiere zu bringen. Lapidare Dinge wie die Zusatzrückstrahler oder die rote Fernlichtfunzel werden da plötzlich zu "kostenpflichtigen Extras".
Nun ja, wenn sich dadurch die Schikane vermindert, nimmt man ja traurigerweise schon fast gern einen Hunni mehr in Kauf, nur um da mit einem seriennah erhaltenen Auto wieder rauszukommen.

Schicke Ziege übrigens! Bißchen wenig Chrom für meinen Geschmack, aber sehr nett.😉

@spechti + @cerveza666

Stimmt leider, jeder Pups wird extra eingetragen und sich somit noch ein Extra-Geld verdient.

Im Prinzip hat die Zulassungsstelle auch nur genau das Wort für Wort übernommen, was der TÜV vorher ins Vollgutachten reingeschrieben hatte.

Was das vordere Kennzeichen angeht, werde ich weiter nach dem originalen Halter Ausschau halten,
und dann eventuell eine andere Kennzeichengröße beantragen.
Mit dem jetzigen schmalen Kennzeichen ist die Front einfach gewöhnungsbedürftig.

Was den Chrom angeht, würde mir ein hinterer Chrom-Bumper auch besser gefallen.
In der "Disco"-Ära Anfang der 70er war es ja aber auch teilweise modisch, die Bumper in Wagenfarbe zu lackieren statt zu verchromen. Von daher finde ich es zeitgenössisch gesehen okay.

Was das Kennzeichen selber angeht, wollte ich es eigentlich kürzer halten, z.B. ein Buchstabe und eine Ziffer, war aber alles irgendwie schon besetzt, was mir so an Kombinationen in den Sinn kam.

Mit den Kennzeichen ist das echt spaßig...
In der einen Woche probieren 2 nette Herren der technischen Abteilung in der Zulassungstelle Frankfurt etliche Beispielkenzeichen an meinem Wagen aus ( die haben sogar das Büro verschlossen und sind beide raus). Das Endergebnis war: Vorne 46er Breite, einzeilig und Engschrift. Hinten: zweizeilig, Engschrift. der eine hat sogar noch telefoniert, nach passenden Chromrahmen beim Schilderdienst im Hause. Ich habe mir dann entsprechend die Kennzeichen unter der Woche prägen lassen und schon mit extra lackierten Haltern angeschraubt. In der Folgewoche war ein anderer da, der sagte: "Vorne gibt es genrell keine Engschrift... ist verboten, kann man nicht lesen!"
Ich verwies auf die Aussage der Kollegen, aber ich hatte mir das natürlich nicht schriftlich geben lassen. Pech für mich!
Ich verwies auf die Fahrzeuge aus dem angrenzenden Main-Kinzig-Kreis und Main-Taunus-Kreis, die durch die drei Ortskennungen MKK und MTK ja generell Engschrift hätten und ob diese denn nicht nach Frankfurt einfahren dürften... Aber Herr Amtsschimmel bestand auf ein neues Schild für vorne, nicht in Engschrift. Halter und Engschriftkennzeichen waren für den Müll! So hat der Rüde sich mal schnell die Klöten geleckt... weil er es kann 😮

Gruß SCOPE

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bin echt froh das ich solche probleme ned hatte. habe 2 kraftradkennzeichen und mehr buchstaben hätten wohl ned gepasst. es ist auf jeden fall arsch eng auf dem blech. 2 ortskennbuchstaben, 2 weitere, 3 ziffern und das h.
mehr geht wohl wirklich ned.

cheers cerveza

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@cerveza666

Grrr, ich beneide die Landshuter... Mit drei Ortskennzeichen wie CHA- ist man automatisch schon mal gehandicapt 😉

@SCOPE

Also, was Dir widerfahren ist, ist wirklich eine Unverschämtheit!

Dafür hast Du aber einen todschicken Pontiac, richtig edel!!

Und sooo schlimm finde ich das vordere Kennzeichen jetzt gar nicht, optisch paßt es doch sogar ganz gut zur breiten Front.

Gruß Ponti

hi,
ich wollte nicht exra ein Thema erstellen, denke aber das ich meine Frage hier loswerden könnte.

HAbe mich vor ein paar Tagen mit 'nem US Car Schrauber über H-Zulassung unterhalten und die Info erhalten, das seit 2010 alles extrem verschärft worden wäre! Die Autos müssen in einem sehr guten Zustand sein, Zustand 3 wäre in der Praxis nicht zulassbar. Absolut kein Rost, keine Lackabplatzer, keine zerissenen Sitzpolster, Chrom muss in einem guten ZUstand sein, keine unterschiedlich Farbtöne bei stellenweiser Lackreparaturen usw. und sofort.
Klingt für mich nach "H"-ARDCORE ZULASSUNG, sprich mit kleinem Geldbeutel wird der Einstieg quasi unmöglich gemacht, wenn die Autos in einem immer besseren Zustand sein müssen. Ich habe kein Problem damit, das keine rollenden Rostlauben und Bastelbuden mit H durch die Gegend fahren, aber normale altergemässe Gebrauchsspuren sollten doch akzeptabel sein, meine ich.

Die grösste Lachnummer war für mich die Info das selbst die Polizei mit ihrem gigantischen US Oldtimer Wissen, berechtigt sei Autos die nicht H-Zulassungswürdig seien, stillzulegen.

Hintergrund sei das Deutscheland Kohle will, und wer seine 5 - 7 Liter Hubraum mit H fahren will, dies auch darf aber dann muss das Auto auch in einem Topzustand sein, ansonsten ist von Steuerhinterziehung auszugehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Autos die bereits H-Zulassung besitzen, kann und wird die H Zulassung entzogen, wenn der Wagen den jetzt geltenden Anforderungen nicht mehr entspricht!

Wie sieht's aus kann von euch jemand der dieses JAhr getüvt hat dies bestätigen??

Gut mit dem herrlichen GTO gabs wohl in der Hinsicht keine Probleme, aber was ist mit dem Rest, musste jemand Tüffen???

Hallo Zombie666,

egal was dein Schrauber nimmt oder raucht er sollte es dringend absetzten.🙄

Auf der Seite des Tüv Süd kann sich jeder schon mal vorab mit dem "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" vertraut machen.
Hier der Link: Tüv Süd

Grüße

😉

er hat auf mich einen völlig klaren Eindruck gemacht, fand ihn auch sehr kompetent, ist nicht erst seit gestern dabei... Konnte mir auch an Hand Autos auf dem Hof zeigen was beim Tüv MECKER gab und da war ich dann schon schockiert!!

Dann sollte er wohl mal den Prüfer wechseln.

Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigem Zustand sein, dazu zählen bei einem 30 Jahre alten Auto auch gebrauchsspuren, für die H Zulassung ist kein Neuwagenzustand oder besser erforderlich, auch wenn das manche gerne so hätten.

Die H-Zulassung kann einem zwar abgesprochen werden, aber das entscheidet nicht die Polizei, die darf auch keine Fahrzeuge stilllegen, das darf nur ein Prüfer, sie können einen aus dem Verkehr ziehen und die Weiterfahrt untersagen, aber die Stempel abkratzen dürfen sie nicht.

Leider ist es aber wie bei der Zulassungsstelle, wenn man ein A.... erwischt der einem den Tag versauen will dann bekommt er das auch hin.

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