? Unfallschaden, Fahrerflucht, Parkrempler

Hallo,

vllt kann mir jemand eine Einschätzung geben:

Mein ‘93er Vento stand auf der Straße geparkt bei meinen Eltern, als es abends (es war schon dunkel) klingelte. Ein Nachbar war da und sagte, er und sein Sohn hätten beobachtet, wie eine Dame beim Ausparken vor den Vento gefahren sei. Und dann weg fuhr. Meine Eltern riefen die Polizei. Es wurde der „Unfall“ aufgenommen und ich bekam zwei Briefe von der Polizei.

Einmal eine Erklärung, wo Zeugen, Verursacherin und Aneckstelle eingezeichnet waren.

Und dann einen Anhörungsbogen, wo ich mich äußern soll und auch idealerweise etwas zur Schadenshöhe angeben soll. Und den dann zur Polizei zurück schicken.

Tatsächlich ist es so, dass auf dem Infobogen „Straftat“ angekreuzt ist und die Fahrerin wohl sagt, dass sie nicht dagegen gefahren ist.

Ich selbst kann auch nicht genau sagen, was da beschädigt sein könnte, da der Vento im vom Zeugen beobachteten Anprallbereich eh diverse Schrammen aufweist.

Was passiert nun?

Soll ich mit den Papieren zum Lackierer gehen und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen (ist aber kostenpflichtig)? Wie gesagt, so genau kann man gar nicht sagen, welche Kratzer nun von dem Anprallwagen kommen.
Er könnte mir sicher einen Kostenvoranschlag erstellen, auf dessen Basis dann abgerechnet würde (geht das in dieser Situation überhaupt, wenn die andere sagt, sie wäre nicht dagegen gefahren?), genügend Macken sind ja da. Und dann ggf gleich noch diverse andere Stellen damit ausbessern lassen.

Oder bleibt man dann ggf auf den Kosten sitzen bzw muss n Gutachter bestellen, der aber vermutlich auch nicht geoß n Schäden erkennen könnte, der auf dieses Anecken zurückzuführen wäre?

Zudem dürfte der Wert des Ventos auch nurmehr einige 100€ betragen.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Ich würde eine direkte Kontaktaufnahme mit der Unfallgegnerin unbedingt vermeiden, viel zu gefährlich.

Am Besten:
- Rechtsschutz informieren
- Anwalt einschalten
- Alle beteiligten Versicherungen maximal beschäftigen
- das Recht wenn es sein muss durch mehrere Instanzen einfordern
- Dafür sorgen dass die Unfallgegnerin ihre gerechte Strafe erhält

Oh man )))))

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Kommt es zur Gerichtsverhandlung? Auf so einen Zauber hab ich echt keine Lust, nachher Knicken die Zeugen noch ein oder der Gutachter kommt zum Schluss, dass da keine wesentlichen Schäden durch das Anecken passiert sind bzw schon vorher vorhanden.

Oder gar wird mir unterstellt, ich wolle (durch Verschweigen der Vorbeschädigunh) mir einen finanziellen Vorteil beschaffen...

Ich dachte:

Kostenvoranschlag einreichen bei der Versicherung und Polizei. Die Versicherung zahlt, alles andere ist dann mein Problem nicht mehr.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 24. Mai 2018 um 12:03:30 Uhr:



Ich dachte:

Kostenvoranschlag einreichen bei der Versicherung und Polizei. Die Versicherung zahlt, alles andere ist dann mein Problem nicht mehr.

Der Geschädigte hat Anspruch darauf so entschädigt zu werden, als wäre der Schaden nicht passiert.

Was genau soll die Versicherung denn bezahlen, wenn zu den 21 Kratzern der 22. dazu gekommen ist? Einen Anspruch auf eine vollständige Lackierung des Bereichs hast Du nicht. Dann wäre der Zustand Deines Autos ja besser als vorher.

Darüber hinaus musst Du als Anspruchsteller dem Gegner nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat und wie hoch der Schaden ist. Heißt: Du musst schon genau sagen können, welcher Kratzer vom Gegner stammt.

Ein eventueller Prozess ist davon völlig unabhängig. Das ist Strafrecht, der findet auch statt (oder auch nicht) wenn Du Deine Schadenersatzansprüche zurückziehst.

..nicht unbedingt! Wenn nix passiert ist oder es für die Fahrerin glaubhaft unmerklich war, ist es ja auch keine Fahrerflucht ... .

Je nachdem was für die Dame auf dem Spiel steht Wird sie einen Anwalt beauftragen und der könnte m.E. auf ein Gutachten bestehen.
Ist denn an ihrem Fahrzeug ein Schaden ( noch) erkennbar??

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 24. Mai 2018 um 12:03:30 Uhr:


Kommt es zur Gerichtsverhandlung? Auf so einen Zauber hab ich echt keine Lust, nachher Knicken die Zeugen noch ein ...

Auf jeden Fall. Gerade bei diesen Unsummen, die hier mutmaßlich im Raum stehen, wird von dritter Seite ein sehr hoher Druck auf die Zeugen ausgeübt.

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Ich würde eine direkte Kontaktaufnahme mit der Unfallgegnerin unbedingt vermeiden, viel zu gefährlich.

Am Besten:
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Oh man )))))

erstmal: fahrerflucht ist fahrerflucht. man kann sowas nicht überhören, wenn selbst die nachbarn aus den bett fallen. auto gegen auto ist irre laut. also ist sie absichtlich weggefahren und fahrerflüchtige sind bei autofahrern noch unbeliebter als mörder (so hat man hier manchmal den eindruck).
außerdem will die polizei ihr wohl eine reindrücken, da fahrerflucht richtig punkte und strafe kostet. folgerichtig gib einfach das an, was du weißt. wenn du den schaden nicht genau beziffern kannst, holst du dir ein kostenvoranschlag. oder aber du sagts, das dir die kosten nicht klar bekannt sind, du aber mit betrag x etwa rechnest. die ziehen dir nicht die beine lang, wenn der betrag nicht genau stimmt. einfach nur nicht lügen sondern eher "poltisch korrekt" wage bleiben. zb "etwa 500€, genaue schadenshöhe erst nach gutachterprüfung nach auffinden des verursachers" letztenendes kannst du da hinschreiben was du möchtest, solange du nicht lügts.

..wo steht was von Irre laut? und aus dem Bett gefallen??

Man kann ja grundsätzlich alles ohne die Polizei klären solange man das möchte. Jedoch wenn jemand Fahrerflucht begeht möchte er es ja nicht ohne Polizei etc. klären.

2 kurze Anekdoten zu unserem 2er AT. Meine Frau wendet und knallt gegen nen uralten T4 welcher überall Dellen und Kratzer hat. Keiner weit und breit zu sehen. Wir sind ehrliche Leute und wählen 110.
die Versicherung zahlte dem Unfallgegner satte 800 Euro.

Wir fahren zu meinen Eltern in den Garten. Als wir aussteigen fällt meiner Frau ein Kratzer in deder Frontstoßstange auf. Bei näherem betrachten stellen wir fest, dass die Stoßstange stark abgerieben ist und der Kotflügel etwa 2 cm am Scheinwerfer ansteht.
Die die Reparatur hat 5000 Euro gekostet. Selbst Halterungen vom Scheinwerfer sind abgebrochen.

Durch das Hochstufen uns SB kostet und die beiden Vorfälle einfach mal 2000 Euro. Für den ersten Fall übernehmen wir gerne die Verantwortung denn wir waren es ja. Beim 2. bekomme ich ne richtige Krawatte!

Daher würde ich in deinem Fall auf eine Entschädigung verzichten da sie nicht zu beziffern ist. Aber die Verfolgung der Fahrerflucht gnadenlos vorantreiben.

Die Dame hätte ja anhalten können und man hätte
sich einigen können. Wollte sie nicht also muss sie mit den Folgen ihres Handelns leben.

Ich hätte ihr im persönlichen Gespräch gesagt 100 Euro und die Sache ist gegessen. Aber so....

Über Schäden kann man immer sprechen. Über Fahrerflucht nicht.

Mir kann niemand erzählen, dass er einen Anstoß an ein anders Fahrzeug nicht mitbekommen hat. Sich dann einfach zu verpieseln und den anderen auf dem Schaden sitzen zu lassen, ist für mich einfach asozial und frech.

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