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;-) Sonderrechte für DIESES Einsatzfahrzeug? ... wohl kaum!

Themenstarteram 17. März 2006 um 8:12

Hi zusammen, neulich zog dieses Einsatzfahrzeug an mir vorbei. Dabei viel mir das "Schild" an der Heckscheibe auf.

Frage: Gibt es für oder wegen diesem Hinweistafel IRGENDEIN Sonderrecht?

Darf der werte Herr (oder im Falle einer Protestantin, die Dame) parken, wo andere es nicht dürfen?

Darf dieser Einsatzwagen bei Rot über die Ampel, darf er im Überholverbot doch vorbeiziehen, darf er durch Absperrungen, etc.?

Also ich denke nein. Und Ihr?

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und nix gegen die Fahrer dieser Einsatzfahrzeuge! Diese sind sicher oft mehr als Willkommen, mehr als nötig und hätten durchaus ein Recht auf eine Sonderbehandlung im Bereich der StVO - aber nicht mit dem Schild ;-)

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22 Antworten
am 17. März 2006 um 9:22

Re: ;-) Sonderrechte für DIESES Einsatzfahrzeug? ... wohl kaum!

 

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan

Hi zusammen, neulich zog dieses Einsatzfahrzeug an mir vorbei. Dabei viel mir das "Schild" an der Heckscheibe auf.

Frage: Gibt es für oder wegen diesem Hinweistafel IRGENDEIN Sonderrecht?

Darf der werte Herr (oder im Falle einer Protestantin, die Dame) parken, wo andere es nicht dürfen?

Darf dieser Einsatzwagen bei Rot über die Ampel, darf er im Überholverbot doch vorbeiziehen, darf er durch Absperrungen, etc.?

Also ich denke nein. Und Ihr?

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und nix gegen die Fahrer dieser Einsatzfahrzeuge! Diese sind sicher oft mehr als Willkommen, mehr als nötig und hätten durchaus ein Recht auf eine Sonderbehandlung im Bereich der StVO - aber nicht mit dem Schild ;-)

Ich denke, das das den Rettungskräften, der Polizei und leider auch unseren Politikern vorbehalten bleibt...

am 17. März 2006 um 9:35

Sonderrechte für Fahrzeuge im Straßenverkehr gibt es ausschließlich für Fahrzeuge, die mit entsprechenden lichttechnischen Einrichtungen versehen sind. Dabei fällt der Umfang der Sonderrechte höchst unterschiedlich aus. Fahrzeuge mit einem blinkenden "Arzt"-Zeichen auf dem Dach dürfen beispielsweise lediglich auch in dafür nicht vorgesehenen Haltezonen parken. Einsatzfahrzeuge der Gaswerke dürfen dann auch schon mal auf der Busspur fahren usw...

Ein selbst gedrucktes Papierschild im Heckfenster ist also eher 'ne Lachnummer. Da gibt´s keine Sonderrechte.

Wäre das so, würde ich mir schnell eines basteln: "DFB-Flottenfahrzeug in dingender Mission" :D

Greetz

Kurve2

Er kann höchstens darauf hoffen, dass er auf Kundenparkplätzen nicht abgeschleppt wird :D

Vielleicht hat sich das Schild als wirksames Mittel gegen Drängler bewährt? ;)

am 17. März 2006 um 11:45

Da kenne ich bessere Mittel

Das hier gut sichtbar auf die Hutablage und dann ist erstmal gut!

Aufkleber von der Polizeigewerkschaft helfen auch manchmal gegeb Falschparktickets! Von einem Kumpel die Mutter arbeitet beim BGS und legt die Schirmmütze immer gut Sichtbar auf die Hutablage. Es soll wohl Vorteile bringen im Straßenverkehr

Zitat:

Original geschrieben von Kurve2

Sonderrechte für Fahrzeuge im Straßenverkehr gibt es ausschließlich für Fahrzeuge, die mit entsprechenden lichttechnischen Einrichtungen versehen sind.

NÖ! (sosi ist nicht zwingend vorgeschrieben!)

am 17. März 2006 um 14:44

um sonderrechte zu haben (also parken im halteverbot etc) braucht man eine genehmigung der stadt/des kreises. sind ähnlich dem anwohnerparkausweis und können unterschiedliche sonderrechte beinhalten (beispielsweise nur parkerlaubnis im parkverbot, aber auch durchaus parkerlaubnis überall)

soweit ich weiß brauchen auch einsatzfahrzeuge diesen schein, denn jedes fahrzeug muss dementsprechend amtlich als solches registriert sein. nur blaulicht auf dach reicht nicht - anderseits braucht man auch kein blaulicht für sonderrechte ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

um sonderrechte zu haben (also parken im halteverbot etc) braucht man eine genehmigung der stadt/des kreises. sind ähnlich dem anwohnerparkausweis und können unterschiedliche sonderrechte beinhalten (beispielsweise nur parkerlaubnis im parkverbot, aber auch durchaus parkerlaubnis überall)

(im zivilbereich) JA!

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

soweit ich weiß brauchen auch einsatzfahrzeuge diesen schein, denn jedes fahrzeug muss dementsprechend amtlich als solches registriert sein. nur blaulicht auf dach reicht nicht - anderseits braucht man auch kein blaulicht für sonderrechte ;)

NÖ!

da sie behörden bzw. organisationen angehören, die von den vorschriften der stvo (und damit parkverboten etc.) befreit sidn angehören, und die "sonderrechte" bzw. "wegerechte" als "gundrechte" haben.....dazu bedarf es keiner "sondergenehmigung" (lediglich die fz müssen auf den namen der organisation gemeldet sein)

am 17. März 2006 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

anderseits braucht man auch kein blaulicht für sonderrechte ;)

kommt drauf an! Fürs Parken sicher net. Aber für sämtliche Aktionen im fließenden Verkehr, die von den "normalen" Regelungen aus der StVzO abweichen (rote Ampeln überfahren, Höchstgeschwindigkeiten übertreten, nicht freigegebene Fahrstreifen benutzen), MUSS ein optischer und akustischer Signalgeber am Fahrzeug installiert sein.

Zitat:

Original geschrieben von Kurve2

kommt drauf an! Fürs Parken sicher net. Aber für sämtliche Aktionen im fließenden Verkehr, die von den "normalen" Regelungen aus der StVzO abweichen (rote Ampeln überfahren, Höchstgeschwindigkeiten übertreten, nicht freigegebene Fahrstreifen benutzen), MUSS ein optischer und akustischer Signalgeber am Fahrzeug installiert sein.

NÖ!

das sosi (sondersignal) ist nicht zwingend vorgeschrieben!

*ot*

was hat die stvZo mit den regeln bzw. höchstgeschwindigkeit usw. zu tun?!

am 17. März 2006 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

NÖ!

das sosi (sondersignal) ist nicht zwingend vorgeschrieben!

...ist mir neu. :confused:

Zitat:

was hat die stvZo mit den regeln bzw. höchstgeschwindigkeit usw. zu tun?!

hups, ein Z zuviel. meinte StVO ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kurve2

...ist mir neu. :confused:

als bestes beispiel hierfür kannst du die "stille anfahrt" der polizei nehmen...sie fahren ohne sosi, um die "verbecher" nciht aufzuschrecken!

und nun noch was rechtliches:

Zitat:

StVO §35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

da steht schonmal nix von sosi! (folglich NICHT vorgeschrieben! und stvo überschreitung OHNE sosi erlaubt!)

was du meinst, mit dem sosi ist wieder ein punkt für sich! und hat nix mit "stvo überschreitung erlaubt-verboten mit/ohne sosi" zu tun!

Zitat:

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

 

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

noch fragen?!

"Sonderrechte" im Straßenverkehr sind nicht an "Blaulicht" etc. gebunden.

Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen z.B. Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei muss erhöhte Aufmerksamkeit aufgewandt werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass hier ein Vorrecht in Anspruch genommen wird.

Sonderrechte - Wegerechte

am 17. März 2006 um 15:22

@MagirusDeutzUlm

Okay, danke. Hatte das irgendwie anders in Erinnerung.

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