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"Sonderangebot" neue Windschutzscheibe ohne Selbstbeteiligung

Themenstarteram 11. November 2013 um 21:38

Ich habe heute einen Groupon Gutschein in Köln eingelöst bei dem mein Auto von Innen gereinigt wurde.

Der Dienstleister hat mich auf mehrere kleine Steinschläge und einen kleinen Riss in der Windschutzscheibe aufmerksam gemacht.

Dass er dies nicht aus gutem Willen macht ist mir durchaus bewußt und sicher Teil des Gutschein-Marketings.

Allerdings hörte sich das Angebot sehr gut an:

Austausch der Windschutzscheibe ohne Selbstbeteiligung

==> diese bekomme ich quasi wieder. Allerdings sagte man mir, dass die Versicherung von diesem Rabatt nichts mitbekommen darf (was bedeutet das für mich?

Ist das schon Versicherungsbetrug?, und wenn ja von mir oder dem Dienstleister?

Keine Kosten trotz Werkstattbindung

Mein Versicherer (Admiraldirekt.de) nimmt bei Zuwiderhandlung der Werkstattbindung 20% der Kosten "on Top" bzw. zieht mir diese von der Kostenübernahme ab. Auch dies will der Dienstleister übernehmen.

Kostenloser Leihwagen in der Zeit, kostenlose neue grüne Plakette

Denke mal das sind kleine Goodies. Ob die auf ner Rechnung auftauchen weiß ich nicht, aber mir wurde mehrmals versichert, das sei für mich kostenlos - für die Versicherung auch?

Meine Fragen daher:

Hat jemand mit solchen "Angeboten" schon Erfahrungen gemacht?

Was kann hierbei für mich problematisch werden?

Welche Schwierigkeiten gibt es ggfs. dabei im Zusammenspiel mit meiner Versicherung?

Was sollte ich - wenn ich auf das Angebot eingehe - unbedingt beachten?

Würdet ihr mir von so einer Aktion abraten? Fakt ist: Die Steinschläge und der Riss sind deutlich erkennbar.

Danke euch im Voraus.

Beste Antwort im Thema

gleich kommt der einzig wahre glasermeister :D:D

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Es geht um - vermute ich jetzt einfach mal - 150€.

Dafür stehen im Gegenzug mal abgesehen von den moralischen Aspekten auch strafrechtlich Dinge im Raum... mit denen man glaube ich nichts zu tun haben möchte.

Eine Versicherung ist nicht blöd - ich würde es für eine solch "kleine" Summe nicht riskieren und dankend ablehnen.

Eigentlich sollte man es sogar melden - denn genau genommen sind solche Leute dann auch für höhere Beiträge verantwortlich weil die Kosten die eigentlich du tragen würdest natürlich doppelt und dreifach von der Versicherung genommen werden.

Mein persönlicher Tipp: Lass es.

gleich kommt der einzig wahre glasermeister :D:D

Also ich würde es auch nicht über so einen Grouponheini machen.

Bei meinem alten Passat 3B habe ich damals auch eine neue Frontscheibe bekommen.

Man muss sich nur mal umhorchen, es gibt genug Werkstätten, die da ihre "Möglichkeiten" haben.

Mehr werde ich hier öffentlich nicht dazu sagen ;)

Je nachdem was es für ein Auto ist, würde ich auf die Arbeit Qualität legen.

So ein Scheibentausch ist nicht mal eben in 2h gemacht, m.M.n. sollte der neue Kleber mind. 2h trocknen, meine Werkstatt ging damals auf Nummer sicher und behielt den Wagen insgesamt für 6h.

Das Problem der Autoglaser. Alle Rabatte, sonstige kostenlose Dienstleistungen wie Volltanken, Innenreinigung, Mitgliedschaft im Sportclub...etc

sind nur dazu da um die Selbstbeteiligung des Kunden auf 0 Euro zu setzen. Das ist Versicherungsbetrug. Der Autoglaser begeht Betrug und Du als Kunde auch ! Selbst wenn Du davon keine Ahnung hast. Der Versicherer kann Dir also sofort kündigen, plus evtl. Nachforderungen, sogar Anzeige.

Egal wie es die Werbung verpackt, es ist nicht legal. Auch nicht solche Dinge wie ein Werbeaufkleber den Dir der Autoglaser auf das Auto pappt und Geld dafür in die Hand drückt.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von gershX

gleich kommt der einzig wahre glasermeister :D:D

Da ist er auch schon.

Aber es heisst nicht "der einzig wahre", sondern nur der "echte", also das "Original" und keine Fälschung oder Nachahmer. Warum die Leute immer alles verdrehen müssen....

Nun zum eigentlichen Thema

Zitat:

Original geschrieben von BigRoddi

Austausch der Windschutzscheibe ohne Selbstbeteiligung

==> diese bekomme ich quasi wieder. Allerdings sagte man mir, dass die Versicherung von diesem Rabatt nichts mitbekommen darf (was bedeutet das für mich?

Ist das schon Versicherungsbetrug?, und wenn ja von mir oder dem Dienstleister?

Es wurde bereits ja alles schon gesagt. Aber dennoch hier ein wichtiger Nachtrag.

 

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

 

Also Finger weg von diesem Betrieb.

am 12. November 2013 um 8:42

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von gershX

gleich kommt der einzig wahre glasermeister :D:D

Da ist er auch schon.

Aber es heisst nicht "der einzig wahre", sondern nur der "echte", also das "Original" und keine Fälschung oder Nachahmer. Warum die Leute immer alles verdrehen müssen....

meister, du bist quasi der einzig wahre endmeister, der glasjedi von tebartzgnaden :D

Zitat:

Original geschrieben von MoparMan

Das Problem der Autoglaser. Alle Rabatte, sonstige kostenlose Dienstleistungen wie Volltanken, Innenreinigung, Mitgliedschaft im Sportclub...etc

sind nur dazu da um die Selbstbeteiligung des Kunden auf 0 Euro zu setzen.

Das erklär mir mal bitte

@ Autoglasmeister:

Aber i.d.R. melde ich den Schaden vorab schon der Versicherung und wenn ich den Schaden regulieren lasse, dann muss ich der Werkstatt auch meine Unterlagen geben, damit diese das abrechnen kann. Spätestens da sollte was von SB stehen.

 

Es wird mit der SB wohl so gemacht, dass die Versicherung die Rechnung bekommt, wo drauf steht SB vom Kunden gezahlt.

Und ich glaube nicht das die Versicherung dich anschreibt und fragt ob du wirklich bezahlt hast. Selbst wenn hätte man die Quittung verloren, frag mich also, wie dieser "Betrug" rauskommen sollte.

Mal abgesehen davon würd ich mir wegen kleinen Steinschlägen keine neue Scheibe holen.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von gershX

meister, du bist quasi der einzig wahre endmeister, der glasjedi von tebartzgnaden :D

Möge die Macht mit uns sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von High-Five

Aber i.d.R. melde ich den Schaden vorab schon der Versicherung und wenn ich den Schaden regulieren lasse, dann muss ich der Versicherung auch meine Unterlagen geben, damit diese das abrechnen kann. Spätestens da sollte was von SB stehen.

Deine Selbstbeteiligung wurde schon weit aus früher festgelegt, nämlich bei der Ausstellung Deines Versicherungsvertrages.

Und Du hast als VN selbst Sorge dafür zu tragen, dass Du diesen Vertrag einhälst und Dich in Höhe der SB am TATSÄCHLICH entstandenen Schaden beteiligst.

Zitat:

Original geschrieben von High-Five

Zitat:

Original geschrieben von MoparMan

Das Problem der Autoglaser. Alle Rabatte, sonstige kostenlose Dienstleistungen wie Volltanken, Innenreinigung, Mitgliedschaft im Sportclub...etc

sind nur dazu da um die Selbstbeteiligung des Kunden auf 0 Euro zu setzen.

Das erklär mir mal bitte

Wenn Dir zum Beispiel beim Scheibenaustausch über die Kaskoversicherung mit SB ein Tankgutschein in Höhe von z.B. 100 oder 150 € ausgehändigt wird, dann ist dies ein Rabatt, der als Ausgleich für Deine SB anzusehen ist, so dass also Deine eigentliche Zuzahlung vermindert wird.

Da Dieser Rabatt aber nicht Dir zusteht, sondern der Versicherung ist auch diese Vorgehensweise Versicherungsbetrug, wenn der Gutschein etc.. nicht der Versicherung gemeldet wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von High-Five

Es wird mit der SB wohl so gemacht, dass die Versicherung die Rechnung bekommt, wo drauf steht SB vom Kunden gezahlt.

Und ich glaube nicht das die Versicherung dich anschreibt und fragt ob du wirklich bezahlt hast. Selbst wenn hätte man die Quittung verloren, frag mich also, wie dieser "Betrug" rauskommen sollte.

Es geht doch gar nicht um die Frage, OB der Betrug aufgedeckt wird.

Oder kann man bedenkenlos eine Straftat begehen, wenn die Gefahr gering ist erwischt zu werden???

Versicherungsbetrug ist nunmal eine strafbare Handlung.

 

Und das Ganze kann durchaus auch bei einer simplen Buchprüfung durch das Finanzamt auffliegen. Wäre nicht der erste Fall, wo es so lief.

Naja dann steht in der Rechnung eben Statt:

Scheibe 450

Scheibenwechsel 200

SB -150

Summe: 500,-

einfach

Scheibe 500

Scheinwechsel 300

SB -150

Summe: 650,-

Natürlich steht in der Rechnung etwas anderes, natürlich wird das oft so gemacht und fast niemals fragt die Versicherung nach.

Es bleibt aber Betrug mit einem größerem Risiko für den Kunden als die lausigen 150€

Theorie und Praxis.

Die Versicherer sind aber schon recht scharf in der Sache und fragen immer häufiger bei den Autoglasern nach. Meist wird dem Autoglaser gekündigt und der Kunde bekommt nichts davon mit.

Es wird eben zu oft betrogen. Ein neuer 1000€ Scheinwerfer als Glasbruch, eine Dämmglasscheibe mit Tönung auf Kosten der Versicherung.

Ein neuer Kotflügel mit Lackierung: selber bezahlt 300€, macht es die Versicherung 1000€

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von gershX

meister, du bist quasi der einzig wahre endmeister, der glasjedi von tebartzgnaden :D

Möge die Macht mit uns sein.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von High-Five

Aber i.d.R. melde ich den Schaden vorab schon der Versicherung und wenn ich den Schaden regulieren lasse, dann muss ich der Versicherung auch meine Unterlagen geben, damit diese das abrechnen kann. Spätestens da sollte was von SB stehen.

Deine Selbstbeteiligung wurde schon weit aus früher festgelegt, nämlich bei der Ausstellung Deines Versicherungsvertrages.

Und Du hast als VN selbst Sorge dafür zu tragen, dass Du diesen Vertrag einhälst und Dich in Höhe der SB am TATSÄCHLICH entstandenen Schaden beteiligst.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von High-Five

 

Das erklär mir mal bitte

Wenn Dir zum Beispiel beim Scheibenaustausch über die Kaskoversicherung mit SB ein Tankgutschein in Höhe von z.B. 100 oder 150 € ausgehändigt wird, dann ist dies ein Rabatt, der als Ausgleich für Deine SB anzusehen ist, so dass also Deine eigentliche Zuzahlung vermindert wird.

Da Dieser Rabatt aber nicht Dir zusteht, sondern der Versicherung ist auch diese Vorgehensweise Versicherungsbetrug, wenn der Gutschein etc.. nicht der Versicherung gemeldet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von High-Five

Es wird mit der SB wohl so gemacht, dass die Versicherung die Rechnung bekommt, wo drauf steht SB vom Kunden gezahlt.

Und ich glaube nicht das die Versicherung dich anschreibt und fragt ob du wirklich bezahlt hast. Selbst wenn hätte man die Quittung verloren, frag mich also, wie dieser "Betrug" rauskommen sollte.

Es geht doch gar nicht um die Frage, OB der Betrug aufgedeckt wird.

Oder kann man bedenkenlos eine Straftat begehen, wenn die Gefahr gering ist erwischt zu werden???

Versicherungsbetrug ist nunmal eine strafbare Handlung.

 

Und das Ganze kann durchaus auch bei einer simplen Buchprüfung durch das Finanzamt auffliegen. Wäre nicht der erste Fall, wo es so lief.

Hab auch nichts anderes behauptet.

Zitat:

Original geschrieben von High-Five

Es wird mit der SB wohl so gemacht, dass die Versicherung die Rechnung bekommt, wo drauf steht SB vom Kunden gezahlt.

Und ich glaube nicht das die Versicherung dich anschreibt und fragt ob du wirklich bezahlt hast. Selbst wenn hätte man die Quittung verloren, frag mich also, wie dieser "Betrug" rauskommen sollte.

1. Das ist Betrug und kein "Betrug".

2. Bei Versicherungsbetrug ist bereits der Versuch strafbar.

3. Wenn der Betrieb offen damit wirbt, kommt er ja schon selber damit raus.

4. Etwas anderes ist das bei Reparaturen, die weniger kosten als ein Tausch. Da gibt es offizielle Abkommen zwischen gewissen Ketten und den Versicherern. Letztlich sparen die Versicherer ja selbst Geld, wenn nur repariert statt getauscht wird.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Orkuss

4. Etwas anderes ist das bei Reparaturen, die weniger kosten als ein Tausch. Da gibt es offizielle Abkommen zwischen gewissen Ketten und den Versicherern. Letztlich sparen die Versicherer ja selbst Geld, wenn nur repariert statt getauscht wird.

Bei den meisten Versicherungen (ohne Werkstattbindung) gilt dies nicht nur bei bestimmten Ketten, sondern bei ALLEN Anbietern, da dies auch so in den AKBs der Versicherung steht. Hierbei verzichtet die VS ja bereits vertraglich auf die Anrechnung der SB, wenn die Steinschlagreparatur ausgeführt wird.

am 9. Mai 2016 um 19:42

Ein kleiner Auszug aus dem Strafgesetzbuch: § 263 Betrug

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

Beamte, die in dienstlichem Zusammenhang von Offizialdelikten Kenntnis erhalten, müssen gemäß § 163 StPO (Legalitätsprinzip) eine Strafanzeige vorlegen und unumgängliche strafprozessuale Ermittlungen einleiten.

Und Betrug ist ein Offizialdelikt.

Das bedeutet, dass bereits eine routinemäßige erfolgende Steuerprüfung der Reparaturfirma durch die Finanzverwaltung zu strafprozessualen Ermittlungen gegen den Auftraggeber und den Reparaturbetrieb führen kann.

Da braucht es dann noch nicht einmal ein „anschwärzen“ durch den Wettbewerber oder die inzwischen oft erfolgenden Testanrufe bei Betrieben durch Versicherungsermittler.

Auch ein eigentlich gut gemeintes Posting in den sozialen Medien a la „Firma XY hat mir die SB erlassen“ kann einen Anfangsverdacht begründen – und so Ermittlungen auslösen.

Und durch die vorgeschriebene elektronische Buchführung im Betrieb sind es nur ein paar Tastendrücke um Betrüger und geschädigte Versicherung schön aufgelistet zu bekommen. Ein Traum für jeden Staatsanwalt…

Da die Verjährungsfrist von Betrug 5 Jahre beträgt, kann dieser Vorgang auch noch 5 Jahre später entdeckt und verfolgt werden.

Die Versicherung wird in einem solchen Falle mit Sicherheit von der Staatsanwaltschaft angehört werden. Und erfährt dadurch, was gelaufen ist.

Und was dann passieren wird:

Bei erwiesenem Betrug

-Werden die von der Versicherung gezahlten Reparatur- Rechnungsbeträge komplett zurückgefordert. (Siehe Versicherungs- AGB)

-Die vertraglich fixierte Beitragsverdoppelung der Versicherungsbeiträge wird vom Betrüger eingefordert.

-Der Betrüger wird in der zentralen Versicherungsdatei als solcher gespeichert.

-Der Versicherungsvertrag wird in der Regel gekündigt.

-Auch andere Versicherungen erhalten die Info über den Betrug. Da kann ein Schaden in einem ganz anderen Bereich oder Zusammenhang auf einmal sehr sehr zäh in der Abwicklung werden.

(Einmal Betrüger – Immer Betrüger?)

-Eine preiswerte Versicherung ist für den Betrüger oft nicht mehr abschließbar. Und das beschränkt sich nicht nur auf den KFZ- Bereich…

-Die Strafrechtliche Bewertung (Gerichtsverhandlung und Urteil) steht auch noch aus.

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