"Halterhaftung"

Hallo,

ich habe eine zivilrechtliche Frage, die ich mir selbst nicht eindeutig beantworten kann.

Nehmen wir an, Herr A verkauft seinen angemeldeten PKW an Herrn B.

Der TÜV des PKW ist zum Zeitpunkt des Kaufs seit sechs Monaten abgelaufen, was dem B auch bekannt ist.

B nimmt den PKW in Besitz und überführt ihn in seinen 100km entfernten Wohnort, wobei der PKW gefahren, und nicht transportiert o.ä. wird.

Unterwegs baut der B einen Unfall, für den ein Mangel kausal war, den der TÜV bemängelt hat.

Der B ist nahezu mittellos.

Frage: Kann der A nun subsidiär in Haftung genommen werden?

Gruß Lupo

15 Antworten

Hallo,

da das Thema auf eine, auf MT nicht erlaubte, Rechtsberatung rausläuft, schliesse ich den Thread.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator