"Halterhaftung"
Hallo,
ich habe eine zivilrechtliche Frage, die ich mir selbst nicht eindeutig beantworten kann.
Nehmen wir an, Herr A verkauft seinen angemeldeten PKW an Herrn B.
Der TÜV des PKW ist zum Zeitpunkt des Kaufs seit sechs Monaten abgelaufen, was dem B auch bekannt ist.
B nimmt den PKW in Besitz und überführt ihn in seinen 100km entfernten Wohnort, wobei der PKW gefahren, und nicht transportiert o.ä. wird.
Unterwegs baut der B einen Unfall, für den ein Mangel kausal war, den der TÜV bemängelt hat.
Der B ist nahezu mittellos.
Frage: Kann der A nun subsidiär in Haftung genommen werden?
Gruß Lupo
15 Antworten
Hallo,
da das Thema auf eine, auf MT nicht erlaubte, Rechtsberatung rausläuft, schliesse ich den Thread.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator