[Elektro] Änderung Herstelleranteil bei Auslieferung ab 01.01.2023

In Folge der Überlegungen zur Reform der staatlichen Kaufprämie konnte man häufiger die Einschätzung lesen: "Ich habe einen gültigen Kaufvertrag und dort ist der Herstelleranteil festgeschrieben".

Nach meinem Verständnis der Förderung gelten die Bedingungen am Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Ich habe am 26.04.2022 mal eine handvoll Hersteller, die BAFA und das Wirtschaftsministerium mit dieser Frage angeschrieben:

Zitat:

Hallo,
ich habe eine etwas allgemeinere Frage zum Herstelleranteil der staatlichen Förderung für elektrifizierte Fahrzeuge.
Es gibt Pläne der Regierung, dass sich die Förderung ab 2023 ändern soll. Aufgrund der aktuell langen Lieferzeiten kann es also vorkommen, dass ein Elektrofahrzeug zu den alten Konditionen bestellt wurde, aber nach den neuen Konditionen (also ab 2023) ausgeliefert wird.
Man ließt im Netz nun unterschiedliche Auffassungen dazu.
Manche Leute sagen, dass sie einen Vertrag mit dem Hersteller abgeschlossen haben, indem der Herstelleranteil ausgewiesen ist und dieser Vertrag behält seine Gültigkeit.
Andere sagen, dass die staatliche Förderung erst am Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs bestimmt wird und sich damit die Förderung (inkl. des Herstelleranteils) vom Zeitpunkt der Bestellung ändern kann.

Ich möchte Sie bitten diesen Aspekt kurz etwas zu beleuchten.

Nach genau 14 Tagen hier eine kurze Übersicht der Antworten (gekürzte Antwort).

BAFA

Zitat:

Das BMWK hat einen Vorschlag zur Anpassung des Umweltbonus in die Ressortabstimmung gegeben, dieser Vorschlag wird derzeit diskutiert und entsprechend ausgearbeitet.
Leider ist gegenwärtig nicht absehbar, wann eine Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen veröffentlicht und in Kraft treten wird.
Bis zur Veröffentlichung der Richtlinie bitte ich um Verständnis, dass ich keine verbindlichen Aussagen über mögliche Änderungen der Fördervoraussetzungen treffen kann.

BMW

Zitat:

Ihr BMW Partner oder Ihre BMW Niederlassung beantwortet gern alle Detailfragen rund um die Förderung und findet gemeinsam mit Ihnen Ihren passenden BMW.
(...)
Die Höhe und die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch Förderrichtlinien geregelt. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/umweltbonus einsehen.

Peugeot

Zitat:

Wenn ein Fahrzeug erst 2023 geliefert wird, gelten die Bestimmungen für das Jahr 2023.

VW

Zitat:

2023 könnten unter Umständen bereits andere Förderungsrichtlinien des Bundes gelten. Sowohl die Höhe der Förderbestandteile also auch der Bemessungszeitpunkt werden für 2023 allerdings erst noch durch den Bund festgelegt.
(...)
Wir garantieren Ihnen hiermit, dass Volkswagen den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro (netto für Fahrzeuge bis 40.000 Euro, bei Fahrzeugen über 40.000 Euro BAFA-Nettolistpreis entsprechend 2.500 Euro netto) trägt, auch wenn die seitens Bundesregierung vorgesehene Neuregelung des Umweltbonus noch nicht erfolgt ist und ab dem 1. Januar 2023 unter Umständen nur noch ein Umweltbonus in gegbenenfalls reduzierter Form gewährt wird.

Mercedes

Zitat:

Sie interessieren sich für die staatliche Förderung für elektrifizierte Fahrzeuge und haben Fragen zum Herstelleranteil ab 2023.
Da wir Verkaufsangelegenheiten ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich unserer Außenorganisationen gelegt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen unserer autorisierten Vertriebspartner in Ihrer Nähe zu wenden.

Fiat

Zitat:

Für weitere Informationen und Details zu Förderung möchten wir Sie bitten, sich direkt an einen Vertragspartner zu wenden, der ihnen gerne weiterhilft.

Opel

Zitat:

Diese langen Lieferzeiten können dazu führen, dass die Voraussetzungen in Bezug auf das Zulassungsdatum bzw. die Förderkriterien zur Gewährung des erhöhten Umweltbonus (Innovationsprämie) bzw. der Förderung im Allgemeinen nicht erfüllt werden können.
Dies hat keinen Einfluss auf den nach derzeitigem Stand zu gewährenden Herstelleranteil am Umweltbonus, der weiterhin automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen wird.

Renault

Zitat:

Gern haben wir intern nachgefragt, welche Informationen uns dazu vorliegen. Aktuell gibt es keine Aktion, bei der die Prämie für Elektroautos garantiert wird, wenn die Fahrzeugauslieferung 2023 erfolgt.

Audi

Zitat:

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als Fahrzeughersteller keine Stellung zu künftigen Fördermaßnahmen oder möglichen Anpassungen bestehender Maßnahmen des Gesetzgebers nehmen können.
Gestatten Sie uns bitte den Hinweis, dass Ihr rechtlich und wirtschaftlich eigenständiger Audi Partner Ihr Ansprechpartner zu allen vertraglichen Fragen ist.

Innerhalb von 14 Tagen nicht geantwortet haben:
Wirtschaftsministerium, Citroën und Hyundai.

21 Antworten

Nur kurz eine Info von mir.
Meine im Dezember 2021 getätigte Bestellung für eine Audi Q4 ist von der nachträglichen Preiserhöhung der Listenpreise von 07/2022 betroffen. Im gleichen Zuge wurde mir der Herstelleranteil der BAFA-Prämie komplett gestrichen. Ob sich das nachträglich nochmal ändert, kann mir keiner sagen/garantieren. Aber wenn es sich ändert, dann sicher in den neuen Höhen der Herstelleranteile von 2023.
D.h. Audi scheint den Herstelleranteil nicht zu garantieren - was jedoch komischerweise anders wäre, als deine Nachfrage bei VW ergeben hat. @206driver

Wenn der Hersteller aussteigt und den Herstelleranteil nicht übernimmt gibt es gar keine Kaufprämie.
Ich hab diese Entwicklung beim Q4 auch schon öfters gehört und muss sagen, dass ich das Verhalten sehr ungewöhnlich finde.

Ich hatte im Juni einen Ioniq (Hyundai) bestellt. Der Kaufpreis incl. der Herstellerprämie 3500 Euro ist fix. Variabel und nicht abschätzbar ist einmal mehr die staatliche Förderung. So wie es im Moment aussieht, könnten es zum geplanten Liefertermin 3/23 4000 Euro sein. Aber die Halbwertszeit der Berliner Aussagen beträgt ja nur wenige Tage.

Unverständlich finde ich die Vorgehensweise von Audi. Zumal die Herstellerprämie längst eingepreist ist.
Wer allerdings mit dem Betrugskonzern VW Geschäfte macht, sollte mit solchen Dingen rechnen.
Bei meinem e-up war es auch so: bestellt hatte ich ein Fahrzeug mit 185er Reifen. Dann wurde eine sogenannte Modellpflege gemacht. Die Ausstattung war komplett identisch, aber die Reifen waren nur noch 165er. Und dadurch, dass man den Kaufvertrag mit dem Konzern und nicht mit dem Händler macht, gibt es keinen Spielraum. Jede Klage läuft dann gegen einen 100 Milliarden Konzern. Mein RA meinte, wegen 300 Euro kann man gegen solch eine Bande nicht klagen.

Also selber Schuld, wenn man ein Fahrzeug aus dem VW-Konzern kauft?

Zitat:

@klaus16 schrieb am 21. September 2022 um 09:09:06 Uhr:


Ich hatte im Juni einen Ioniq (Hyundai) bestellt. Der Kaufpreis incl. der Herstellerprämie 3500 Euro ist fix. Variabel und nicht abschätzbar ist einmal mehr die staatliche Förderung.

Als Anmerkung dazu:

Es mag sein, dass Hyundai es so umsetzt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Kaufprämie am Tag der Erstzulassung zu den dann geltenden Konditionen festgestellt wird.

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Zitat:

@206driver schrieb am 21. September 2022 um 09:13:01 Uhr:



Zitat:

@klaus16 schrieb am 21. September 2022 um 09:09:06 Uhr:


Ich hatte im Juni einen Ioniq (Hyundai) bestellt. Der Kaufpreis incl. der Herstellerprämie 3500 Euro ist fix. Variabel und nicht abschätzbar ist einmal mehr die staatliche Förderung.

Als Anmerkung dazu:
Es mag sein, dass Hyundai es so umsetzt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Kaufprämie am Tag der Erstzulassung zu den dann geltenden Konditionen festgestellt wird.

Allerdings sollte die Kaufprämie im Vertrag festgehalten sein. Und höher als gefordert ist ja auch ok.
Und wenn der Händler die Kaufprämie fix zahlt, auch ohne staatliche Förderung, ist das die Entscheidung zwischen Hersteller/Händler und Käufer. Und nach meinem Empfinden auch korrekt, weil die Prämie in der Preisliste enthalten, also eingepreist ist.
Was Audi versucht, ist einmal mehr Abzocke auf Kosten der Käufer.

Ja, das sehe ich auch so.
Das Geld der Bafa bekommt man zum Zulassungszeitpunkt und zu den zu diesem Tag gültigen Konditionen. Und, das ist an Bedingungen geknüpft (Herstelleranteil im Kaufvertrag ist mindestens Betrag X).
Ein Rabatt im Kaufvertrag mit einem Namen "Herstelleranteil Umweltprämie" ist ein vertraglich festgelegter Rabatt, der nicht einfach widerrufen/geändert werden kann. In meinem Vertrag steht nirgendwo etwas drin, in welchen Fällen der geändert/entfallen kann. Das hat auch nix mir der Preisanpassungsklausel zu tun...

Bafa-Pressemitteilung von heute mit den neuen Förderbedingungen: https://www.bafa.de/.../2022_15_emo_neue_foerderbedingungen.html

notting

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