!Bitte um schnelle Hilfe! Gegnerische Versicherung möchte Auto sehen trotz ein Gutachten meinerseit
Hallo Leute ich bin neu hier und habe eine Frage ich hoffe Ihr könnt mir helfen?
Also ich hatte am 2.02.09 einen Unfall mit einer Polnischen Autofahrerin. Die Dame ist mir hinten links über dem Reifen reingefahren. Die Vorgeschichte war das Sie in einer 50 Zone 30 gefahren ist ist ja ok wenn Sie sich nicht so gut auskennt!!! Dann an der Ampel Sie steht links und ich rechts neben Ihr wollen aber beide nach links abbiegen!!! Nach dem Abbiegen macht Sie das Fenster runter und fängt an los zu schreien BLA BLA BLA ich auch eine zwei Wörter gesagt und dann wollte ich gerade weiterfahren weil ich sonst zu spät zu Arbeit gekommen wäre da merkte ich nur noch ein Knall. Ich habe die Polizei eingeschaltet die darauf hin am Unfallort war und alles aufgenommen hat. Ich bin nicht schuld am Unfall so die Aussage der Polizei!!! Ich habe 2 oder 3 Tage später ein Gutachter mein Auto begutachten lassen. Schaden 1050€. Danach bin ich zu meiner Anwältin die den Rest erledigen sollte. Da ich mir das Auto nicht mehr leisten konnte wegen finanzieller Probleme habe ich das Auto verkauft!!! Die Unfallgegnerin wohnt in Polen und hatte auch ein Polnisches Kennzeichen. Sie behauptete als erstes das kein Unfall passiert sei danach sagte Sie das ich Ihr reingafahren sei!!! Also zwei falsche Aussagen!!! Ich habe es geschafft den Strafprozes zu gewinnen aber der Zivilprozes steht noch offen. Jatzt nach fast 10 Monaten hin und her möchte die gegnerische Versicherung das Auto von mir sehen!!! Haben die das Recht dazu? Das Auto habe ich verkauft und ob der Käufer das Auto repariert hat weiß ich nicht der war KFZ Mechaniker also kann das gut sein das er das Auto schon repariert hat. Bitte ich brauche Eure Hilfe!!!!!! Danke Koray
Beste Antwort im Thema
@twelferider, @dellenzaehler,
es bereitet mir immer wieder Freude, Eure absolutistische Meinung hier im Forum zu lesen. Keiner weiss es besser als Ihr.
Wer nicht Euer Meinung bzw. Auffassung ist in der jeweiligen Beurteilung der Sachlage, wird niedergemacht. Eben Eure Art der Kommunikation.
Ich finde diese Art unterhalb der Gürtellinie. Eure Reaktionen entsprechen nicht meinen Vorstellung eines gepflegten und respektierlichen Verhaltens miteinander.
Das Schadenersatzrecht regelt der § 249 BGB. Hinsichtlich des Nachbesichtigungsverlangens von Versicherungen wurden mehrfach einschlägige Urteile (z.B. AG Wiesbaden 91C1735/97) gefällt.
Ein Nachbesichtigungsrecht wurde ihnen verwehrt.
Ein schönes Wochenende für Euch.
Gruss HCING
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kralbas
Ich weiß das hätte ich auch nicht gemacht. Hätte ich das Auto noch gehabt dann hätte ich das so gemacht ich hätte dann das Auto reparieren lassen und dann hätten die doch zahlen müssen oder? Ich habe auch keine Angst davor das die das Auto sehen aber warum soll ich das nch 10 Monaten Was wäre wenn ich das Auto schon repariert hätte bzw meine Werkstatt hätten die das Auto trotzdem sehen wollen? Wie gesagt ich möchte niemanden betrügen oder sonstiges!!! Gruß
Solang du nicht das machst was sie von dir verlangen wirst du noch lange auf dein Geld warten..!
Oder es nie bekommen.. du vergisst nämlich eins.. es ist eine Ausländerin gewesen und keine die auch in DE lebt, daher würde ich schon deren Anforderungen nachkommen.
@HCING
Lustig ist wohl eher gerade, dass ausgerechnet du etwas zu gepflegten und respektierlichen Verhalten ausführst........😁
Ich muss das hier wohl nicht weiter vertiefen, Gelle?
Aber nun mal wieder zu deinen Aussagen hier um beim Thema zu bleiben:
Teile uns und den Interessierten Usern doch bitte mit, wo im § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuch etwas zum "Nachbesichtigungsverlagen" oder dem Recht der "eigenen Feststellungen zur Schadenhöhe" verankert ist.
Ich hoffe, du hast da noch etwas mehr auf Lager, wie ein 12 Jahre altes Amtsgerichtsurteil.
Und, wass ist denn nun mit einem Tipp für den TE ?
Was soll er machen um an sein Geld zu kommen ?
Auf dein zitiertes Urteil verweisen oder was.......🙄
Wer ist denn hier im Moment wohl der Besserwisser (leider ohne besseres Wissen)
Was soll dieses sinnfreie verweisen auf irgendwelche AG Urteile ?
Setze dich doch bitte erst einmal mit den hier bereits vorgebrachten Argumenten des "für und wieder" auseinander bevor du hier etwas postest.
Auch dir ein schönes Wochenende..........
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von HCING
@twelferider, @dellenzaehler,es bereitet mir immer wieder Freude, Eure absolutistische Meinung hier im Forum zu lesen. Keiner weiss es besser als Ihr.
Zumindest du nicht - wie man sieht bzw. gleich sehen wird.😉
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Wer nicht Euer Meinung bzw. Auffassung ist in der jeweiligen Beurteilung der Sachlage, wird niedergemacht. Eben Eure Art der Kommunikation.
Hier geht es nicht um "Meinungen", sondern um Fakten - zumindest versuchst du das so zu verkaufen in deinen Postings.
Doch zur Sache selbst:
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Das Schadenersatzrecht regelt der § 249 BGB.
WOW!
Ich bin beindruckt.
DAS ist also deine "gesetzliche Grundlage" dafür, dass die Versicherung des Schadenverursachers nicht dazu berechtigt ist, einen Schaden zu prüfen!
Stark.
Falls jemand den § 249 BGB nicht kennen sollte:
http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html
Er regelt schlicht und einfach den Umfang des Schadenersatzanspruches - nicht weniger und (ganz bestimmt) auch nicht mehr.
Was er garantiert NICHT regelt ist, dass die Versicherung kein Recht dazu hat, einen Schaden zu überprüfen.
Aber es kommt ja noch dicker:
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Hinsichtlich des Nachbesichtigungsverlangens von Versicherungen wurden mehrfach einschlägige Urteile (z.B. AG Wiesbaden 91C1735/97) gefällt.
Amerkung: Hervorhebung von mir!
Schon wieder WOW!
DAS ist jetzt aber ein Urteil und kein Gesetz.
Davon einmal abgesehen ist es ein 12 Jahres altes Urteil eines Amtsgerichtes, welches für kein anderes Gericht irgendeine Bindungswirkung hat und bei welchem fallbezogene Besonderheiten vorgelegen haben.
Lustig eigentlich, so ein URTEIL als GESETZ zu verkaufen wollen und hieraus dann auch noch eine Allgemeingültigkeit herleiten zu wollen.
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Ein schönes Wochenende für Euch.Gruss HCING
Wünsche ich ebenfalls.
Man liest sich😉
Hi, ich habe heute von meiner Anwältin gehört das die gegneriche Versicherung CAREXPERT beauftragt hat für ein Gegengutachten!!! Ich habe hier nix gutes über die gelesen!!! Gruß kralbas
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Hallo TE,
dann lass Dich mal überraschen, was diese "Experten" aus Deinem Schaden machen!
Gruss HCING
Hallo TE,
ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass es für Dich zum Vorteil sein könnte, wenn Dein Gutachter bei der Nachbesichtigung auch zugegen ist.
Eventuelle Unklarheiten könnten dann gleich vor Ort angesprochen und geklärt werden.
Es ist Dein gutes Recht, dass Dein Gutachter bei der Nachbesichtigung auch anwesend ist. Informiere ihn wegen dem Termin. Wenn er nichts zu verbergen hat, wird er kommen.
Gruss HCING
Hi, ich habe eben mit carexpert gesprochen und habe die Situation erklärt. Habe erzählt das ich das Auto nicht mehr besitze und die meinten das die ganze sache intern prüfen und sich dann bei mir melden und das es eventuel auch nicht zur nachbesichtugung kommt!!! Wie soll ich das jetzt verstehen was meinen die mit intern geprüft? Was prüfen die denn da jetzt und womit muss ich rechnen? Danke Gruß kralbas
und sind die wirklich solche Abzocker wie hier beschrieben wird bzw nehmen den Sachschaden nicht vollständig auf und übersehen gerne Schaden? Gruß kralbas
Jaaaaa genau, das sind die. Noch viel schlimmer.
Und Österreicher sind alle doof, Holländer essen nur Käse und der FC Bayern wird immer Meister.
Erwartest Du ernsthaft, dass hier auch nur einer, der Ahnung von der Materie hat, solche Stammtisch-Parolen bestätigt?
Wart ab und frag dann. Dann kann Dir geholfen werden.
🙄
Hafi
Ein Car-Expert Gutachter hat mal einen Teilkaskoschaden bei mir begutachtet. Einwandfrei, OHNE irgendetwas vergessen zu haben.
Es scheint aber, wie schon öfter gesagt, daß scheinbar etwas nicht gesehen werden soll 🙂 In diesem Sinne ...
Zitat:
Original geschrieben von kralbas
und sind die wirklich solche Abzocker wie hier beschrieben wird bzw nehmen den Sachschaden nicht vollständig auf und übersehen gerne Schaden? Gruß kralbas
Nun von den .experten wird behauptet sie schreiben immer zu wenig auf. Von den unabhängigen wird behauptet sie schreiben zuviel auf.😁
Aber Spaß beiseite die Firma der .experten ist entstanden, weil die R+V Versicherung ihre Sachverständigen ausgegliedert hat.
Wurde bereits in einem früheren Thread behandelt. Ich glaube hier ist alles was man wissen muss beschrieben.
http://www.motor-talk.de/forum/erfahrung-mit-carexpert-t2021982.html