!Bitte um schnelle Hilfe! Gegnerische Versicherung möchte Auto sehen trotz ein Gutachten meinerseit
Hallo Leute ich bin neu hier und habe eine Frage ich hoffe Ihr könnt mir helfen?
Also ich hatte am 2.02.09 einen Unfall mit einer Polnischen Autofahrerin. Die Dame ist mir hinten links über dem Reifen reingefahren. Die Vorgeschichte war das Sie in einer 50 Zone 30 gefahren ist ist ja ok wenn Sie sich nicht so gut auskennt!!! Dann an der Ampel Sie steht links und ich rechts neben Ihr wollen aber beide nach links abbiegen!!! Nach dem Abbiegen macht Sie das Fenster runter und fängt an los zu schreien BLA BLA BLA ich auch eine zwei Wörter gesagt und dann wollte ich gerade weiterfahren weil ich sonst zu spät zu Arbeit gekommen wäre da merkte ich nur noch ein Knall. Ich habe die Polizei eingeschaltet die darauf hin am Unfallort war und alles aufgenommen hat. Ich bin nicht schuld am Unfall so die Aussage der Polizei!!! Ich habe 2 oder 3 Tage später ein Gutachter mein Auto begutachten lassen. Schaden 1050€. Danach bin ich zu meiner Anwältin die den Rest erledigen sollte. Da ich mir das Auto nicht mehr leisten konnte wegen finanzieller Probleme habe ich das Auto verkauft!!! Die Unfallgegnerin wohnt in Polen und hatte auch ein Polnisches Kennzeichen. Sie behauptete als erstes das kein Unfall passiert sei danach sagte Sie das ich Ihr reingafahren sei!!! Also zwei falsche Aussagen!!! Ich habe es geschafft den Strafprozes zu gewinnen aber der Zivilprozes steht noch offen. Jatzt nach fast 10 Monaten hin und her möchte die gegnerische Versicherung das Auto von mir sehen!!! Haben die das Recht dazu? Das Auto habe ich verkauft und ob der Käufer das Auto repariert hat weiß ich nicht der war KFZ Mechaniker also kann das gut sein das er das Auto schon repariert hat. Bitte ich brauche Eure Hilfe!!!!!! Danke Koray
Beste Antwort im Thema
@twelferider, @dellenzaehler,
es bereitet mir immer wieder Freude, Eure absolutistische Meinung hier im Forum zu lesen. Keiner weiss es besser als Ihr.
Wer nicht Euer Meinung bzw. Auffassung ist in der jeweiligen Beurteilung der Sachlage, wird niedergemacht. Eben Eure Art der Kommunikation.
Ich finde diese Art unterhalb der Gürtellinie. Eure Reaktionen entsprechen nicht meinen Vorstellung eines gepflegten und respektierlichen Verhaltens miteinander.
Das Schadenersatzrecht regelt der § 249 BGB. Hinsichtlich des Nachbesichtigungsverlangens von Versicherungen wurden mehrfach einschlägige Urteile (z.B. AG Wiesbaden 91C1735/97) gefällt.
Ein Nachbesichtigungsrecht wurde ihnen verwehrt.
Ein schönes Wochenende für Euch.
Gruss HCING
40 Antworten
Ich würde gerne wissen ob die dann sagen wir zahlen nicht so viel oder müssen die das zahlen was der Gutachter rausgeholt hat? Ich habe eben mit dem Käufer telefoniert und der sagt das er noch nichts gemacht hat an dem Wagen außer die Kratzer mit einem Lackstift oder so überstrichen hat damit das nicht rostet!!! also müssen die das zahlen was der Gtuachter rausgeholt hat oder können die sich drücken und sagen wir zahlen z.B. nur die hälfte? Gruß Koray
Es ist immer problematisch wenn 2 Gutachten erstellt werden. Gutachter gegen Gutachter 🙂
Wie wäre es wenn du der Versicherung nur angeben würdest, dass du den Wagen verkauft hast und dieser nicht mehr in deinem Besitz ist?!
werter te,
1. einen Strafprozess gewinnt man nicht, man wird freigesprochen oder verurteilt oder das verfahren wird eingestellt- gegen Auflagen o. ohne.😉
2. du bist nicht mehr eigentümer der beschädigten sache- also wo ist das problem.
der neue eigentümer entscheidet ob besichtigung oder nicht- nicht du....
oder hab ich hier irgendwas falsch gelesen..😎
3. nicht nachvollziehbar ist für mich, das du hier trotz rechtschutzversicherung u. beistand
10 monate auf deine entschädung hinwartest.
entweder verschweigst du hier was entscheidendes-s.o. strafverfahren- o.deine Rain wäre besser
kochlöffelschwingerin geworden..
ich persönlich tendiere, ganz ohne drohendes nudelholz hinter mir- zur ersten alternative.
grüsse hnsptr
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Die Unfallverursacherin ist aus Polen und das Auto ist auch in polen angemeldet!!! Ich verschweige nichts kann auch nicht sagen warum das so lange dauert ich habe einen anderen Anwalt gefragt und der meinte das Auslandssachen immer so lange dauern würden. Ich bin auch nicht begeistert drüber könnte das Geld gut gebrauchen für ein neues Auto!!! Wie soll ich das verstehen hnsptr? Wenn der Käufer nicht möchte das die das Auto sehen dann können die da auch nichts machen um das Auto zu sehen nicht das jemand denkt ich will das nicht!!! Ich möchte nur das volle Geld bekommen und nicht die hälfte oder z.B 75% Aber wenn das den Fall beschleunigt dann würde schon gerne das die Auto sehen!!! Gruß Koray
Ich muss jetzt mal zu meinem besseren Verstehen nachfragen:
Hat deine RAin die Ansprüche direkt beim polnischen Haftpflichtversicherer gltend gemacht - so verstehe ich deine Ausführungen - und wenn ja, warum nicht über das Büro Grüne Karte e.V.? Vielleicht bin ich in der Frage nicht auf dem neuesten Stand, dann bitte korrigieren.
Zitat:
Ich würde gerne wissen ob die dann sagen wir zahlen nicht so viel oder müssen die das zahlen was der Gutachter rausgeholt hat?
Diese Wortwahl ist interessant und evtl. in diesem Fall sogar durchaus stimmig.
Gruß
traumzauber
Also ich weiß ja nicht...
Ich tu jetzt mal so, als wäre ich nicht schon seit Jahren mit der Regulierung von Unfallschäden befasst und stell mir vor, was ich dann tun würde:
Ich habe einen Unfall mit einer polnischen Verkehrsteilnehmerin. Diese behauptet erst, dass sie gar keinen Unfall hatte und dann, dass sie nicht schuld sei. Ich habe keine Zeugen aber möchte meinen Schaden ersetzt bekommen.
Dann passiert lange Zeit nix und plötzlich soll mein damaliger Wagen in Augenschein genommen werden. Der jetzige Eigentümer des Wagens ist mir bekannt und hat nichts gegen eine Inaugenscheinnahme.
Soll ich Dir mal was sagen, lieber TE?
Das letzte, aber auch wirklich das allerletzte, worüber ich mir jetzt Gedanken machen würde, ist die Frage, ob der gegnerische Versicherer den Wagen anschauen darf.
Weißt Du warum? Ich sag´s Dir: Es gibt praktisch nichts, was den Versicherer weniger interessiert, als Deine Prinzipienreiterei.
Wenn Du den Wagen nicht anschauen lässt, ist das nämlich ganz einfach. Die Akte wandert in den Schrank und der Versicherer wartet auf ein Urteil oder darauf, dass Deine Ansprüche verjährt sind. Dem ist das sowas von egal! Du machst Dir keine Vorstellung.
Ehrlich, man muss doch kein Profi sein, um sich zu überlegen, was in Deiner Situation sinnvoll ist. Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann lass den Wagen anschauen, und hoffe, dass Du irgendwas bekommst. Mit der Verweigerungshaltung wirst Du garantiert nicht das bekommen, was Dein SV raus geholt hat,sondern gar nix, Null, nada...
Gruß
Hafi
@ Twelferider,
wenn Du anderer Meinung bist, dann möchte ich Dich bitten, mir die gesetzliche Grundlage zu nennen, das die gegnerische Versicherung in den Stand setzt, das beschädigte Fahrzeug besichtigen zu dürfen.
Da das gegenständliche Gutachten nicht angegriffen wurde, gibt es keinen Grund, das Fahrtzeug des TE nachzubesichtigen.
Gruss HCING
Zitat:
Original geschrieben von HCING
@ Twelferider,
wenn Du anderer Meinung bist, dann möchte ich Dich bitten, mir die gesetzliche Grundlage zu nennen, das die gegnerische Versicherung in den Stand setzt, das beschädigte Fahrzeug besichtigen zu dürfen.
Da das gegenständliche Gutachten nicht angegriffen wurde, gibt es keinen Grund, das Fahrtzeug des TE nachzubesichtigen.
Gruss HCING
Seit wann gibt es im Schadenrecht gesetzliche Grundlagen für einen solchen Fall..........🙄
Wenn überhaupt dann reden wir hier vom rechtlichen Grundlagen.
Und was es noch für Gründe geben könnte um eine Nachbesichtigung durchzuführen, siehe weiter oben.
Keiner weis hier wie das Gutachten aussieht, aber du weist natürlich wieder mehr wie wir alle und vor allen Dingen weist du es Besser.
Und du weist auch, dass das Gutachten nicht angegriffen wurde. Du weist auch was in dem Gutachten steht, du weist auch ob es ein qualifiziertes Schadengutachten ist.........
Janee.......ist schon klar...........
@TE höhre mal auf die guten Ratschläge von unserem Fischstäbchenlieferant*, dann bekommst du sicher ganz schnell dein Geld..........😁
Aber, da fällt mir ein:
Auf welche eigentlich......😕
Geh zum Anwalt, ist ja nun kein super Tipp mehr, da bist du ja schon...🙁
HCING, hat du noch einen anderen "Tipp" auf Lager, wie der TE nun an sein Geld kommt......😕
Ich bin gespannt.......
Gruß
Delle
* Editiert von Delle selbst, eine weitere Beschwerde per PN an mich ist also überflüssig....🙂
aber wenn du trotzdem magst, gerne, ich bin dir nicht böse, nein.......😁
Zitat:
Original geschrieben von HCING
@ Twelferider,
wenn Du anderer Meinung bist, dann möchte ich Dich bitten, mir die gesetzliche Grundlage zu nennen, das die gegnerische Versicherung in den Stand setzt, das beschädigte Fahrzeug besichtigen zu dürfen.
Machen wir das doch mal anders herum:
Nenne du mir mal deine "gesetzliche Grundlage" dafür, dass die Versicherung den Schaden nicht nachprüfen darf.
Das wirst du aber nicht können - ganz einfach aus dem Grund, dass es hierfür gar keine "gesetzliche Grundlage" gibt.
Nichts als wilde Schaumschlägerei hier, die aber sowas von substanzlos sind, dass es schlimmer nicht mehr geht.
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Da das gegenständliche Gutachten nicht angegriffen wurde, gibt es keinen Grund, das Fahrtzeug des TE nachzubesichtigen.
Hierzu ist mir Delle mit seiner Antwort zuvor gekommen.
Vielleicht mal die komische Augenklappe abnehmen - dann sieht man (auch als Möchtegernpirat) etwas klarer.
PS: Beschwerden per PN sind zwecklos - werden sowieso nicht gelesen😁
Zitat:
Nenne du mir mal deine "gesetzliche Grundlage" dafür, dass die Versicherung den Schaden nicht nachprüfen darf.
Das wirst du aber nicht können - ganz einfach aus dem Grund, dass es hierfür gar keine "gesetzliche Grundlage" gibt.
Das mag zwar so sein - aber faktisch ist es eben einfach
unrealistischzu erwarten dass man den Wagen nach 10 Monaten noch besitzt oder der Schaden noch nicht repariert wurde!
Von daher kannst du hier mit deinem Fachwissen rumplärren wie du willst, es gibt keinerlei Verpflichtigung nach einem Unfall den Wagen noch ein Jahr o.ä. weiterzubesitzen oder nicht zu reparieren!
Natürlich KANN die Tatsache das er das Fahrzeug nicht mehr hat nun beim Einklagen des Schadens im Zivilprozess zum Problem werden. Aber: Das Entscheidet letztenendes der Richter.
Und letztenendes ist ein Gutachten (sofern es von einem unabhängigen und anerkannten Gutachter stammt) und ein Polizeiprotokoll eine gute Beweisgrundlage.
@zxcoupe
Wer lesen kann ist klar im Vorteil..........
Hier hat keiner behauptet, dass der TE verpflichtet ist oder war das Auto zu behalten.
Ausser dir, eben gerade......
und den Rest des Fred hast du auch nicht richtig gelesen, leider............
Soviel zum Thema rumplärren.........🙄
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Das mag zwar so sein - aber faktisch ist es eben einfach unrealistisch zu erwarten dass man den Wagen nach 10 Monaten noch besitzt oder der Schaden noch nicht repariert wurde!
Knapp am Thema dieses Threads vorbei......im vorliegenden Fall ist es aber so - und darum dreht sich dieser Thread hier.
Ansonsten einfach nochmal von Anfang an beginnen, den Thread zu lesen.
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Von daher kannst du hier mit deinem Fachwissen rumplärren wie du willst, es gibt keinerlei Verpflichtigung nach einem Unfall den Wagen noch ein Jahr o.ä. weiterzubesitzen oder nicht zu reparieren!
Der Einzige, der hier gerade unqualifiziert herumplärrt, bis du!
Nochmal mein heisser Tipp: Den Thread von Anfang an durchlesen und (zumindest versuchen zu verstehen)
Und wenn du dann eine Passage gefunden hast, in welcher irgendjemand behauptet hat, dass es eine generelle Verpflichtung gibt, einen Wagen ein Jahr weiter zu besitzen oder nicht zu reparieren, dann darfst du dich gern nochmals hier melden.
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Natürlich KANN die Tatsache das er das Fahrzeug nicht mehr hat nun beim Einklagen des Schadens im Zivilprozess zum Problem werden. Aber: Das Entscheidet letztenendes der Richter.
Und nichts anderes hatte ich (sinngemäss) in meinem zweiten Posting in diesem Thread geschrieben - wurde aber vermutlich beim Wunsche, hier mal etwas Dampf abzulassen ganz "übersehen".
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Und letztenendes ist ein Gutachten (sofern es von einem unabhängigen und anerkannten Gutachter stammt) und ein Polizeiprotokoll eine gute Beweisgrundlage.
Dass ich genau dies auch bereits in anderen Threads schon geschrieben habe, dürfte wohl deiner geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein.
Wenn du die Threads hier genannt bekommen möchtest, melde dich einfach, ich suche sie gern heraus für dich.
Wenn du ein persönliches Problem mit mir hast, dann kläre das auf anderem Wege.
Auf diese Art und Weise hier, machst du dich nur lächerlich mit deinem kindischen Geplärre.
@twelferider, @dellenzaehler,
es bereitet mir immer wieder Freude, Eure absolutistische Meinung hier im Forum zu lesen. Keiner weiss es besser als Ihr.
Wer nicht Euer Meinung bzw. Auffassung ist in der jeweiligen Beurteilung der Sachlage, wird niedergemacht. Eben Eure Art der Kommunikation.
Ich finde diese Art unterhalb der Gürtellinie. Eure Reaktionen entsprechen nicht meinen Vorstellung eines gepflegten und respektierlichen Verhaltens miteinander.
Das Schadenersatzrecht regelt der § 249 BGB. Hinsichtlich des Nachbesichtigungsverlangens von Versicherungen wurden mehrfach einschlägige Urteile (z.B. AG Wiesbaden 91C1735/97) gefällt.
Ein Nachbesichtigungsrecht wurde ihnen verwehrt.
Ein schönes Wochenende für Euch.
Gruss HCING