Tue May 22 15:20:15 CEST 2012
|
volvosilke
|
Kommentare (8)
Gerade auf der Heimfahrt erlebt. Die Fahrweise liegt doch eigentlich schon in den Bezeichnungen versteckt. Aber was sehe ich? Der BMW ist nun fast schräg versetzt an meiner Stoßstange und der Beschelunigungsstreifen wird langsam aber sicher knapp. Was hat der vor? Mich um jeden Preis überholen, um dann für die Kurve eine Vollbremsung hinzulegen? Okay, natürlich hätte ich in diesem Moment bremsen können, aber es ist nun mal ein BESCHLEUNIGUNGSstreifen!!!! Abgesehen von der Frage, ob er sich, wenn er so was reißen will, vielleicht einfach endlich mal ein schnelleres Auto kaufen sollte 😉 , frage ich mich, wer bei der Sache nun "im Recht" war. Was, wenn beide denken, der andere bremst? Gibt es in dieser Situation eine gesetzliche Regelung, wer wem den Vortritt lassen muss? Da es hinter mir nicht krachte und der Wagen dann auch weg war, wird er die Kurve wohl noch bekommen haben, aber drauf angelegt hat er es schon. - Und hupte mich dann auch noch an. Klar hat es Spaß gemacht ihm zu zeigen, dass auch alte Volvos verdammt schnell sein können. Aber ich gebe zu, eine halbe Sekunde lang dachte ich, der drängt mich von der Straße, nur damit er vor mich kommt... Ich fühle mich im Recht. Bin ich es auch? Wenn ich natürlich vorher gewusst hätte, dass der sich zu schade ist, HINTER einem ollen Pampersbomber einzuscheren, hätte ich von Anfang an langsamer gemacht. Nun ja, ein Beschleunigungsstreifen ist für mich eben genau das. Falls nun der Eindruck hirnloser Raserei entsteht: Ich fahre im Alltag einen AB-Durchschnitt von 110 bis 120, fahre immer rechts, auch in Lücken zwischen LKWs, die anderen zu klein wären, um schnelleren Verkehr vorbeizulassen. Ich habe zwar auch meine sportlichen Augenblicke, aber der hier geschilderte war ganz sicherlich nicht als solcher geplant gewesen! ![]() |
Tue May 22 16:55:05 CEST 2012 |
Goify
Ihr habt beide falsch gehandelt. Rücksicht und Deeskalation lautet die Devise. Du hättest ihn vorbeilassen und danach kurz hupen können. So hast du dich auf sein Niveau herabgelassen und keinen Deut besser als er gehandelt.
Tue May 22 17:35:27 CEST 2012 |
volvosilke
Dass ich weiß, dass ich mich besser verhalten hätte können, schrieb ich ja bereits. 😉
Mich interessiert aber die rechtliche Seite.
Gibt es die überhaupt?
Oder würde die Polizei in solch einem Fall beide Parteien mit der gleichen Schuld belasten?
Rein interessehalber.
PS: Um ihn vorbeizulassen, hätte ich scharf bremsen müssen und hätte so den rückwärtigen Verkehr gefährden können.
Und wenn ich dann noch gehupt hätte, (so, wie der drauf war...) hätte er mich ausgebremst, wäre ausgestiegen und hätte mich vermöbelt...
Tue May 22 17:53:50 CEST 2012 |
Goify
Ist ja wie ein beiderseitiger Spurwechsel zu werten (beide wechseln auf Mittelspur auf der BAB), da hat keiner Vorfahrt, sondern beide müssen so miteinander kommunizieren, dass es zu keinem Unfall kommt. Kracht es, sind beide zu gleichen Teilen Schuld, es sei denn, einer wäre deutlich zu schnell gewesen. Da ihr Beide wie die Geisteskranken gerast seid, hättet ihr zu je 50 % Schuld und jeder hätte seinen eigenen Schaden selbst tragen müssen, hätte es gekracht.
Tue May 22 18:30:41 CEST 2012 |
FranzR
Hi, wenn der dich wirklich bewußt und vorsätzlich behindert hat, dann ist es ein typischer "Komplex Fahrer". Dazu noch zu blöde sich ein schnelles Auto zu kaufen, Die Schlimmsten sind immer die "Möchtegerns". Das gibt es auch in anderen Bereichen, z. B. bei Neureichen.
Juristisch kann ich nichts beitragen, kein Plan...
Tue May 22 18:34:29 CEST 2012 |
volvosilke
Und genau eine solche Bezeichnung ist hier NICHT passend!
Man kommt mit etwa 40 aus der Kurve, viel mehr geht da auch gar nicht. Vielleicht 60 mit quietschenden Reifen.
Bis ich auf die AB-Auffahrt wechseln konnte, hatte ich etwa 80 auf der Geraden drauf.
So schnell fahren andere Leute innerorts und fühlen sich dabei sogar noch im Recht... 🙄
Aber das andere reicht mir eigentlich schon: beidseitiger Spurwechsel also 50:50 Teilschuld.
Bloß, falls mal wieder so einer meint, er müsse meinen Beschleunigungsvorgang auf der Beschleunigungsspur verhindern wollen...
Dann mache ich eben ne halbe Vollbremsung, lasse den rückwärtigen Verkehr auffahren und kann sagen, der andere war schuld. 😉
Tue May 22 20:01:24 CEST 2012 |
Multimeter30590
Hmmm ich würde mal sagen wer von rechts nach links fährt muss sich eigentlich hinter dem rechts nach links Wechsler einordnen - da nur so ein Überkreuzfahren vermieden werden kann.
50/50 Teilschuld sehe ich da eigentlich nicht - die gäbe es doch eher nur wenn beide Fahrspuren durchgehend wären. Zumindest wenn die Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt sind, müsste der BMW eigentlich hinter dem Volvo wechseln.
Vielleicht eher 70/30 oder so....
Wed May 23 11:16:25 CEST 2012 |
Spurverbreiterung21564
Hallo,
meiner Ansicht nach gibt es da 2 Möglichkeiten....
1. Möglichkeit:
Der auf eine Fahrbahn auffahrende (egal ob BAB oder Landstraße oder ähnliches) muss sich grundsätzlich ohne die sich bereits auf der Fahrbahn (BAB) befindlichen Fahrzeuge zu stören, behindern oder gar zu nötigen, einordnen und nach verlassen des Beschleunigungsstreifens sich an die für die Fahrbahn geltenden Regeln (Gechwindigkeit, Überholen etc.) anpassen.
In deinem Fall wärst du hier nicht im Recht vorerst....
2. Möglichkeit:
Wenn der Fahrer des 5er dich jetzt unbedingt noch überholen will und eine "gefährdende Situation für andere Verkehrsteilnehmer" herausfordert bzw. andere Verkehrsteilnehmer provoziert (wie er es ja in deinem Fall getan hat meiner Ansicht nach), ist das natürlich schlecht für Ihn.
Knackpunkt an der Sache ist...du musst es mit unabhänigen Zeugen beweisen.
Ich hatte eine ähnliche Situation, hab verloren, und seitdem eine Verkehrsrechtsschutzversicherung...die würde in deinem Fall einen Gutachter zahlen, der dann eventuell deine Unschuld oder Teilschuld beweist.
Wed May 23 17:42:11 CEST 2012 |
volvosilke
Keine Sorge, Verkehrsrechtschutz habe ich seit über zehn Jahren, weil die Leute dazu tendieren, meine Autos kaputt zu fahren. 😠
Und - NEIN!!!! - daran bin ich nicht schuld, oft war ich nicht einmal anwesend, sprich mein geparktes Auto wurde beschädigt.
Irgendwie ziehe ich die Idioten auf vier Rädern an....
Deine Antwort auf "Verhalten auf dem Beschleunigungsstreifen"