• Online: 2.815

Veicolo

Blog vonVeicolo

Wed Mar 08 13:13:01 CET 2023    |    Veicolo    |    Kommentare (0)

Nach § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) können von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden. Entsprechend § 29 STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist die turnusmäßige Hauptuntersuchung nicht durchzuführen, da es sich weiterhin um ein Kleinkraftrad handelt.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Einen schönen Tag.
vielleicht ist es nicht ganz ohne Eigennutz, etwas Licht in den deutschen §-Dschungel zu bringen.

Einen Auszug von dem offiziellen Gesetzestext habe der Einfachheit halber oben eingefügt.

Nun meine spezielle Frage.
Für Leichtkrafträder bzw. Kleinkrafträder mit der klar definierten Leistungs- Motorenbeschränkung bis 125 ccm 11 KW (15PS) ist mir die Formulierung einigermaßen verständlich. Zumal ich mittlerweile so einige Fahrzeuge bereits im öffentlichen Verkehr mit dieser besonderen Zul.-Form gesehen habe.
Wenn es denn einer will, macht es dahingehend Sinn, ich benötige nicht jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen zum wechseln ab 01.03.
Und ich habe zusätzlich die Möglichkeit der Kombination eines Saisonkennzeichens.

Wenn ich nur die 2-Rad Fahrzeuge: KKR und LKR herausstelle, ist es doch so, denke ich wenigstens, daß alle Fahrzeug mit weniger Leistung diese Regelung in Anspruch nehmen können????

Meine Besonderheit:
Greift diese Regelung auch bei einem 2-Rad Oldi???. Die Besonderheiten der Beleuchtung und der richtigen Kennzeichenmontage sind hier leicht zu erfüllen, bzw. sind vorhanden.

Herstellerbezeichnung: Motorfahrrad Bj 1940, 98ccm 2,25 PS, deutscher Hersteller, kein Import.
Herstellerprospekt in der Anlage!. (Hat sogar noch Pedale it Tretkurbel wie ein Fahrrad und keine Fußrasten).
Bei einer KBA-Anfrage habe ich die schriftliche Antwort erhalten. Eine HSN ist bekannt eine TSN wurde nicht vergeben und ist auch keine bekannt.
Alle weiteren Details und speziellen Daten zum Fahrzeug lassen sind belegen und nachvollziehen.
Sogar mit sehr alten Bildern, auf diesen ist genau mit Besonderheiten dieses Fahrzeug abgebildet.
Eine persönliche Vorstellung bei der Zul. Behörde ist auch kein Problem.
Eine weitere Überprüfung der Fg.-Nr. oder Typenschild durch die Polizei, von mir aus auch ok.
Eine EVB durch die Versicherung sollte auch zu bekommen sein.
Nur dann sollte eben alles erledigt sein.

Mir geht es schlicht nur darum, ab und an mal ein paar Meter (keine KM) um den Hausblock herum zu drehen, oder an einer Ausstellung teilzunehmen, da es sich bei den Fahrzeug in Erinnerung um ein Familienerbstück aus Erstbesitz handelt.
Und in diesem Fall wäre es eine kostengünstige Lösung, da sicherlich eine regelmäßige HU Abnahme und und und, jeden vernünftigen Rahmen und die Kosten überschreitet.

Bedanke mich für zielführende Infos.

Verkaufsprospekt: elite-diamant
Verkaufsprospekt: elite-diamant
Hat Dir der Artikel gefallen?

Deine Antwort auf "Freiwillige Zulassung nach § 3 Abs. 3 FZV"

Blogautor(en)

Veicolo Veicolo


Ich liebe Alteisen wenn es brummt.