Wed Mar 08 13:13:01 CET 2023
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Veicolo
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Nach § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) können von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden. Entsprechend § 29 STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist die turnusmäßige Hauptuntersuchung nicht durchzuführen, da es sich weiterhin um ein Kleinkraftrad handelt. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Einen schönen Tag. Einen Auszug von dem offiziellen Gesetzestext habe der Einfachheit halber oben eingefügt. Nun meine spezielle Frage. Wenn ich nur die 2-Rad Fahrzeuge: KKR und LKR herausstelle, ist es doch so, denke ich wenigstens, daß alle Fahrzeug mit weniger Leistung diese Regelung in Anspruch nehmen können???? Meine Besonderheit: Herstellerbezeichnung: Motorfahrrad Bj 1940, 98ccm 2,25 PS, deutscher Hersteller, kein Import. Mir geht es schlicht nur darum, ab und an mal ein paar Meter (keine KM) um den Hausblock herum zu drehen, oder an einer Ausstellung teilzunehmen, da es sich bei den Fahrzeug in Erinnerung um ein Familienerbstück aus Erstbesitz handelt. Bedanke mich für zielführende Infos. |
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