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Stützlast AHK beim Fahrradtransport

Sinn oder Unsinn? Die gesetzliche Regelung passt hier wohl nicht!

Fri Jan 20 15:58:32 CET 2023    |    VolkerPHEV    |    Kommentare (1)

Irgendwie verstehe ich den technischen Hintergrund nicht, warum die Stützlast der AHK beim Transport von Fahrrädern nicht z.B. bis zu 50% überschritten werden darf. Ich sehe zwei Gründe:
1. Die Belastung der AHK während der Fahrt durch den Fahrradträger und die Fahrräder ist ja minimal im Vergleich z.B. zu einem 1,5 to Wohnwagen oder anderem Anhänger, der bei Tempo 100 km/h an der Anhängerkupplung zerrt.
2. Natürlich liegt das Heck des PKW tiefer, wenn ich eine höhere Stützlast habe, aber das zulässige Gesamtgewicht will ich ja auch nicht überschreiten und ob das Zusatzgewicht nun auf der AHK oder im Kofferraum liegt, bringt doch wirklich keinen erkennbaren Unterschied.
Weiß jemand mehr dazu? Soweit ich weiß, kann man keine erhöhte Stützlast für Fahrradträgerbetrieb beantragen. Für die Anhängelast geht das aber, warum eigentlich?

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Wed Apr 19 16:18:22 CEST 2023    |    VolkerPHEV

Da mir keiner antwortet schreibe ich nochmal selbst ;-) , weil ich die folgende Information fand und interessant finde:

Bei einer Überschreitung der Stütrzlast bis zu 50 Prozent droht ein Verwarngeld von 25 Euro. Bei schweren Verstößen kommt es sogar zu einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Dies nur als Info, nicht als Aufruf zur Überschreitung!

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