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Stützlast AHK beim Fahrradtransport

Sinn oder Unsinn? Die gesetzliche Regelung passt hier wohl nicht!

Fri Jan 20 15:58:32 CET 2023    |    VolkerPHEV    |    Kommentare (1)

Irgendwie verstehe ich den technischen Hintergrund nicht, warum die Stützlast der AHK beim Transport von Fahrrädern nicht z.B. bis zu 50% überschritten werden darf. Ich sehe zwei Gründe:
1. Die Belastung der AHK während der Fahrt durch den Fahrradträger und die Fahrräder ist ja minimal im Vergleich z.B. zu einem 1,5 to Wohnwagen oder anderem Anhänger, der bei Tempo 100 km/h an der Anhängerkupplung zerrt.
2. Natürlich liegt das Heck des PKW tiefer, wenn ich eine höhere Stützlast habe, aber das zulässige Gesamtgewicht will ich ja auch nicht überschreiten und ob das Zusatzgewicht nun auf der AHK oder im Kofferraum liegt, bringt doch wirklich keinen erkennbaren Unterschied.
Weiß jemand mehr dazu? Soweit ich weiß, kann man keine erhöhte Stützlast für Fahrradträgerbetrieb beantragen. Für die Anhängelast geht das aber, warum eigentlich?

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