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Kaminzimmer

Sat Jun 01 17:56:20 CEST 2013    |    Standspurpirat26    |    Kommentare (157750)

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DAS ORIGINAL

Hallo Gemeinde !

Hier ist er:

🙂 😁 😉

Der ultimative Off-Topic-Blog
 

Wir machen bis auf weiteres Urlaub !

( Wer sich ausschließlich vergnügen möchte, suche bitte nach dem nachgemachten, unehrlichen und kuschelweichen Blog des selbsternannten Herrn Dr. Allwissend ! )

Ich hatte den Blog mit sehr viel Mühe und Gegenwehr gegründet, damit man sich die Wahrheit sagen kann, ohne das offizielle Forum zu schädigen. Ich habe viel Schelte der Obrigkeit eingesteckt und mich trotzdem durchgesetzt. Aber das macht nichts. Setzt Euch ins gemachte Nest und kuschelt heuchlerisch weiter ...

Ehrlich währt am Längsten 😉 !

Herzliche Grüße,
Jochen ( Jock68 )

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Tue Aug 15 23:12:30 CEST 2017    |    martinb71

Um die Möglichkeiten soll sich der Anwalt kümmern, dann sehen wir weiter. Für mich ist erst mal wichtig, dass mein Schatz weiß, dass ich sie damit nicht alleine lasse und sie ruhig schlafen kann.

Tue Aug 15 23:20:54 CEST 2017    |    martinb71

Gute Nacht ich kontrolliere jetzt ob sie auch ruhig schläft 😉

Tue Aug 15 23:24:34 CEST 2017    |    Standspurpirat26

AirBerlin fliegt noch. Es ist gerade eine 737-76J über uns hinweg gedonnert. Von Malle nach Köln.

Wed Aug 16 05:25:53 CEST 2017    |    erzbmw

Moin!

Jochen ... was meinst du? Ich hatte doch gar keinen Urlaub?

Und Martin, das was Frank geschrieben hat, kam mir gestern auch in den Sinn.

Wed Aug 16 06:54:34 CEST 2017    |    Mobi Dick

Guten Morgen, heute gibt es Café Americano aus Italien.

Martin, das Leben geht so oder so weiter...
Ich drück die Daumen!

Wed Aug 16 07:07:45 CEST 2017    |    Pandatom

Moin zusammen. Danke für den Kaffee, Mobi. Grüße nach Bella Italia. Werde in 3 Wochen auch dort sein, wenn nix dazwischen kommt.

Wed Aug 16 07:13:44 CEST 2017    |    FRI-E-320

Moin!

Bürgschaften sind leider immer ein sehr gefährliches Pflaster. Ein guter Freund von mir hat vor Jahren für seinen besten Freund gebürgt. Leider ist der insolvent gegangen und hat den anderen gleich mitgenommen in die Insolvenz.... alles weg gewesen und er muss bis jetzt (inziwschen wird er nächstes Jahr 70) immer noch arbeiten, da die privat angesparte Rente auch weg war.....🙁

Besteht denn eine realistische Chance das Geld irgendwie zurückzuzahlen?

Wed Aug 16 07:29:15 CEST 2017    |    erzbmw

Der Weg, den Paul aufgezeigt hat, könnte durchaus die sinnvollste Variante sein, wenn ... ja wenn der Bruder denn mitmacht und die Wohlverhaltensphase übersteht. So wie ich das aber gestern gelesen habe, ist er gar nicht auffindbar?

Wed Aug 16 07:58:48 CEST 2017    |    Ostelch

Ich denke, auf das Verhalten des Bruders kommt es nun nicht mehr an. Er kann nicht zahlen. Die Geschichte ist mit der Inanspruchnahme der Bürgin gelaufen. Wenn Martins Partnerin deswegen Privatinsolvenz anmelden müsste, käme es allein auf ihr Verhalten an. Furchtbare Situation!

Wed Aug 16 08:21:18 CEST 2017    |    erzbmw

Ostelch, ich sehe es anders (bzw. so habe ich Pauls Post verstanden):

Wenn Martins Lebensgefährtin nur halbtags arbeitet, dann ist davon auszugehen, dass neben dem Selbstbehalt nicht sehr viel zur Tilung der Schulden übrigbleibt. Wenn der Bruder dann die Wohlverhaltensphase überstanden hat, werden die Restschulden erlassen und Martins Partnerin ist aus der Sache raus, ohne viel bezahlt zu haben.

Wenn der Bruder das Verfahren aber nicht sauber durchläuft, bleibt das Thema an ihr hängen.

Wed Aug 16 08:32:26 CEST 2017    |    Mobi Dick

Udo, ist es nicht so, dass der Bürge die komplette Schuld übernimmt unabhängig von einer Insolvenz des Kreditnehmers?

Wed Aug 16 08:38:41 CEST 2017    |    erzbmw

Da bin ich mir eben nicht sicher, Matze. Ich denke aber nicht, denn das Wort "Bürge" bedeutet ja nur, dass jemand für jemand anderes einsteht, ohne dass dieser aber dessen Darlehen übernimmt.

Schuldner bleibt ja der Bruder. Da dieser nicht zahlen kann, wird ersatzweise auf den Bürgen zurückgegriffen. Sollte der Schuldgrund entfallen, dürften somit auch der Rückgriff auf den Bürgen entfallen.

Aber, wie gesagt, ich bin mir da nicht ganz sicher.

Wed Aug 16 08:43:17 CEST 2017    |    erzbmw

Das hier hat Paul geschrieben:

Zitat:

15.08.2017 22:58 | berlin-paul
Wenn die Wohlverhaltensphase durch ist, dann kommt die Restschuldbefreiung und das wars dann mit der blöden Bürgschaft.

Wed Aug 16 08:44:13 CEST 2017    |    Mobi Dick

Paul kennt sich da sicher mit aus. Warten wir mal.

Wed Aug 16 08:48:20 CEST 2017    |    Mobi Dick

Das habe ich wohl überlesen, Udo.

Wed Aug 16 08:54:31 CEST 2017    |    Ostelch

Udo, wenn die Bank die Bürgin letztlich in Anspruch nehmen darf, muss sie für den verbürgten Betrag bzw die aktuelle Restforderung einstehen. Dass der Schuldner doch noch zahlt, wäre möglich, ist aber wohl wenig wahrscheinlich. Ist die Bürgin dann selbst überschuldet und meldet Privatinsolvenz an, geht es in diesem Verfahren nur um ihr Verhalten. Wenn sie dann eine Restschuldbefreiung erhält, ist das Thema für sie durch. Ganz gleich, was der Schuldner tut oder lässt. Aber das sind harte Jahre und kein Spaziergang. Sie kann während dieser Zeit auch nicht so einfach munter auf Martins Kosten leben, ohne die Restschuldbefreiung zu riskieren. Das macht die Bank als Gläubiger nicht mit. Wer eine Privatinsolvenz locker nimmt, muss entweder ein bescheidenes Leben gewöhnt sein oder er hat das Verfahren nicht verstanden und sorgt so für weiteren Ärger. Hier geht es um das Ende mit Schrecken statt Schrecken ohne Ende, aber nicht um eine Lösung des Problems zum Nulltarif.

Wed Aug 16 09:05:23 CEST 2017    |    Kammerflattern

Das ist eine üble Situation.

Wird vorher nicht überprüft, ob ein Bürge überhaupt in der Lage ist, für die Summe aufzukommen, für die er bürgt? 😕

Wed Aug 16 09:14:48 CEST 2017    |    GrandPas

Der Sinn der Bürgschaft für die Bank war genau eben nicht ein normaler Insolvenzgläubiger zu werden. Ist der Gläubiger nicht zahlungsfähig muss der Bürge einspringen. Wie das Insolvenzverfahren des Bruders ausgehen wird, spielt deswegen für die Bank erstmal keine Rolle mehr.

Hier steht es in § 301 Abs. 2 InsO.
(2) Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.

Das bedeutet, dass nach erfolgreicher Restschuldbefreiung der Bruder nichts mehr an die Schwester zurückzahlen muss aus der Bürgschaft. Die Situtation der Schwester wird dadurch leider nicht besser.

Familienangehörige sind sehr beliebte Bürgen bei Banken, weil man davon ausgeht, dass diese im Zweifel alles in Bewegung setzen werden um "die Familie" nicht hängen zu lassen. Trotzdem muss die Schwester hier natürlich auch an sich selbst denken und deswegen ist hier wie gesagt anwaltliche Beratung zwingend erforderlich.

Hier gilt es dann leider auch nach Strohhalmen zu greifen.

Drücke euch auf alle Fälle die Daumen.

Aber man sollte trotz allem verständlichen Ärger trotzdem auch an den Bruder denken und eine Hand reichen. Leute in derartigen scheinbar ausweglosen Situationen sind leider zu vielem fähig.

Wed Aug 16 09:20:55 CEST 2017    |    Ostelch

Flattermann, im Prinzip ja, aber... Vor allem sollte der Bürge selbst prüfen, ob er im Notfall für die Forderung einstehen kann, ohne selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Auch wenn es wirtschaftlich wenig Sinn hat, kann ich auch die Bürgschaft eines wirtschaftlich Schwachen akzeptieren. Schließlich will ich ja mein Risiko absichern. Da beginnt ein Problemfeld für Banken, das Paul schon umrissen hat. Aber so einfach ist das nicht, aus der Nummer herauszukommen. Das Kind liegt im Brunnen. Ob es ein guter Anwalt da wieder herausbekommt, ist fraglich, denn es ist zu allererst Aufgabe des Bürgen, sein Risiko zu bewerten bevor er bürgt. Auch wenn Banken da manchmal ihrerseits ihre Pflichten vernachlässigen mögen, ist nicht jede Bürgschaft von "Otto Normalverbraucher" gegenüber einer Bank sittenwidrig.

Wed Aug 16 09:26:34 CEST 2017    |    erzbmw

Ah ... danke Frank für die Info.

Wed Aug 16 09:29:30 CEST 2017    |    GrandPas

Natürlich ist nicht alles sittenwidrig was Banken machen, obwohl wenn ich so überlege fällt mir jetzt kein Beispiel ein 😉

Im Ernst, die Situation für die Schwester ist natürlich aktuell sehr besch..... und das Kind leider in einen richtig tiefen Brunnen gefallen.

Aber um den Bogen wieder zu MT zu kriegen, was Martin jetzt auf alle Fälle schonmal machen kann ist sich informieren wie man z.B. bei einer Barchetta das Verdeck selber wechselt. 😉

Ich habe das schon bei größeren Cabrios gemacht und das ist an einem Samstag gut zu schaffen!

Wed Aug 16 09:46:52 CEST 2017    |    Faltenbalg25217

Udo, ich bezog mich in der Tat auf die Bürgin. Im InsO-Verfahren muss sie ihre Erwerbsmöglichkeiten nutzen. Dass sie das nicht macht, um den Gläubiger zu schädigen, müsste der Gläubiger nachweisen. Wenn sie zwei Minijobs ausübt, strengt sie sich genug an. Da würden vielleicht einige wenige Euronen im Monat für den Gläubiger übrig bleiben. Das tut sicherlich nicht weh. In der Regel gehen die Rechstschuldbefreiungen ohne Ärger durch.

Wed Aug 16 10:17:43 CEST 2017    |    martinb71

Moin, mein Anwalt hat mir eben am Telefon das auch so wie Frank und Paul erzählt. Meine Freundin bringt ihm heute noch alle Unterlagen, die sie dazu hat und er klopft dann alles genau ab.

Wed Aug 16 10:19:07 CEST 2017    |    martinb71

Frank ich werde bestimmt kein Geld und auch keine Arbeitszeit in die Möhre stecken.

Wed Aug 16 10:22:51 CEST 2017    |    GrandPas

Gut, dann lässt du deine Freundin zwar nicht im Regen stehen, aber sie muss im Regen sitzen 😉

Wed Aug 16 10:24:11 CEST 2017    |    Holgernilsson

Ein Gespräch mit der Bank ist nicht aussichtslos. Wenn die Bürgin ihre schlechte Leistungsfähigkeit glaubhaft machen kann, kann man die Bank eventuell schon von einer sofortigen und abschließenden Teilzahlung überzeugen. Ich würde nichts unversucht lassen.

Vorher würde ich aber prüfen, ob die Bürgschaft rechtmäßig zustande gekommen ist. Auch da gibt es einige Ansatzpunkte, die von Frank, Paul und mir angedeutet wurden. Auch ich stelle fest, ohne Anwalt geht es auf keinen Fall.

Und rein menschlich würde ich mir um den Bruder Sorgen machen. Aber auch das ist sehr persönlich und kann nur von denjenigen beurteilt werden, die alle Umstände kennen.

Wed Aug 16 10:24:45 CEST 2017    |    martinb71

Ich lasse sie bestimmt nicht im Regen sitzen

Wed Aug 16 10:30:39 CEST 2017    |    martinb71

Holger so ein Deal mit Teilzahlung sofort hatte ich gestern Abend gemeint. Aber der Anwalt prüft erst mal alles und macht sich über den Status des Bruders schlau. Dann sehen wir weiter.

Sorry aber menschlich habe ich im Moment nichts für den Bruder übrig, es gibt noch weitere Probleme durch ihn (meine Freundin betrifft das zum Glück nicht direkt). Das will und kann ich hier gar nicht alles schreiben.

Wed Aug 16 10:43:26 CEST 2017    |    Ostelch

Es ist ja müßig, hier ohne Detailkenntnis allgemeine Standpunkte auszutauschen. Die Sache ist oberbescheiden und es geht eben nur noch um Schadensminimierung und nich tmehr um Schadensvermeidung - sollte nicht noch ein Wunder geschehen. Die Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz ist die ultima ratio. Der Weg dahin ist kein Spaziergang für Menschen, die in geordneten Verhältnissen zu leben gewonht sind. Das bedeutet persönlich schon mehr als nur ein paar Jahre Minijobs zu machen. Mir würde es durchaus wehtun jahrelang an der Freigrenze leben zu müssen.

Wed Aug 16 10:46:30 CEST 2017    |    martinb71

Ostelch mir würde das auch nicht gefallen, aber meine Freundin könnte bei mir ja ganz normal weiter leben.

Wed Aug 16 11:01:00 CEST 2017    |    Ostelch

Martin, natürlich wird sie bei und mit dir weiter leben. "Ganz normal" wird das leider nicht sein, aber ich weiß was du damit meinst. Ich fände es etwas merkwürdig, als Nichtbetroffener ein Leben in Privatinsolvenz als lässige Nebensache darzustellen, die man mal locker ein paar Jahre durchzieht als sei es so eine Art freiwillige "Fastenzeit". Das schaffen nur ganz Abgebrühte, die die Insolvenz schon im Lebensplan haben.

Wed Aug 16 11:25:32 CEST 2017    |    martinb71

Ja Ostelch so einfach ist das bestimmt nicht. Ich kann es auch nicht beurteilen. Es ist eben mein Gedankenspiel was gehen würde. Ich muss auch bedenken, dass es für mein Gewerbe auch nicht gut wäre, wenn es sich rum spricht. Aber meine Freundin im Stich lasse ich deshalb bestimmt nicht.

Wed Aug 16 11:38:13 CEST 2017    |    Ostelch

Nein, Martin, das wirst du sicher nicht. Selbst wenn es zum Schlimmsten kommt, ist es ja nicht ihrem leichtfertigen Umgang mit Geld zuzschreiben, sondern ihrer Gutmütigkeit ihrem Bruder gegenüber. Selbst wenn da getuschelt wird, macht das schon einen Unterschied. Nachträglich wissen wie immer alle, dass man eben nicht bürgen darf, aber das nützt nun auch nichts mehr. Ich drücke euch die Daumen, dass sich doch noch eine halbwegs erträgliche Lösung findet. Vielleicht ist ja doch ein "interner Kredit" im Rahmen eines Vergleichs mit der Bank eine Lösung, wenn sich so das Schlimmste vermeiden lässt, an dem ihr ja auch zumindest gefühlsmäßig beide leiden würdet.

Wed Aug 16 16:43:23 CEST 2017    |    Standspurpirat26

Nanu? Was geht? 😕

Wed Aug 16 17:14:26 CEST 2017    |    elch70d5

@Jochen
Wir wissen nicht WAS geht, wir wissen auch nicht WIE's geht. Aber wir forschen weiter😁

Wed Aug 16 17:15:25 CEST 2017    |    Pandatom

Tote Hose 😁

Wed Aug 16 17:15:47 CEST 2017    |    martinb71

Aber es geht 😁

Wed Aug 16 17:16:47 CEST 2017    |    Pandatom

Geht's noch? 😁

Wed Aug 16 17:18:17 CEST 2017    |    Olli the Driver

Wed Aug 16 17:18:21 CEST 2017    |    Pandatom

Ich könnt Euch ja mein heutiges Erfolgserlebnis schildern, aber spät. nach 50 Zeilen seid ihr mir alle eingeschlafen. Mir hört doch eh keiner zu.....😁

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