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Der alltägliche Verkehrswahnsinn...

Meldungen zum Kopfschütteln aus aller Welt

Tue May 11 10:18:19 CEST 2010    |    Lewellyn    |    Kommentare (50)    |   Stichworte: Abschleppen, Abzocke, Parkkralle, Parkplatz

Augsburg 10.05.10

Ein sogenannter Parkplatz-Sheriff ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg sah als erwiesen an, dass der 30-Jährige, der systematisch vermeintliche Falschparker terrorisiert hatte, sich der Erpressung, Nötigung und Beleidigung schuldig gemacht hat.

Zahlreiche Zeugen hatten ihm vorgeworfen, horrende Summen für Parkverstöße kassiert zu haben. So verlangten er und seine Mitarbeiter oft hundert Euro und mehr dafür, dass jemand auch nur ganz kurz auf einem der von ihm überwachten Privatparkplätze anhielt oder manchmal auch nur diesen überquerte. Der Verurteilte soll bis zu 12.000 Euro pro Woche mit seinen rabiaten Methoden verdient haben.

"Ich habe nicht mal geparkt, bin nur über den Parkplatz gefahren und sollte 230 Euro zahlen", berichtete in einer Prozesspause ein Betroffener. Zahlreiche weitere Autofahrer waren zuvor als Zeugen in dem Verfahren gehört worden. Selbst ein Rettungsfahrzeug der Feuerwehr war blockiert worden.

Besonders oft im Einsatz war der Parkplatz-Sheriff mit seinen Helfern an einem Augsburger Ärztehaus. Wer hier parkte oder auch nur kurz anhielt, bekam unversehens eine Parkkralle angelegt - und die wurde nur entfernt, wenn der betreffende "Parksünder" sofort bezahlte.

Manchmal wurden die Fahrzeuge auch kurzerhand in eine Seitenstraße transportiert. Den Abstellort erfuhren die Fahrzeughalter nur gegen Bares. Dadurch sahen Staatsanwaltschaft und letztlich auch das Gericht den Tatbestand der Erpressung und Nötigung erfüllt. Der Staatsanwalt hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. (Quelle: RP-Online)
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Man muss nur dreist genug auftreten. 12k€ die Woche, alter Schwede. 😰
Ich hoffe, alle Abgezockten verklagen ihn noch separat auf Rückzahlung.


Tue May 11 18:48:39 CEST 2010    |    Kort

Der Fall ist nicht ganz so einfach:

auf privatem Grund kann der Eigentümer bestimmen, wofür das Grundstückbenutzt wird. Richtet er es mit Genehmigung als Parkplatz für Patieneten, Klienten oder Kunden ein, so liegt es in seinem Interesse, dieser Gruppe schnellen und leichten Zugang zu seinem Büro, seiner Praxis oders einem Geschäft zu ermöglichen.
Wenn nun andere diesen Raum nutzen, um zu parken und anderswo einzukaufen, oder zu besuchen oder was weiß ich, oder den Weg abzukürzen etc. so liegt hier auch schon ein Tatbestand vor. Der Eigentümer kann jetzt sein Grundstück mit einem Schrankensystem und Gebühren schützen, das erfordert aber sehr hohe Investitionen. Am preiswertesten ist halt ein privates Bewacherunternehmen, da dieses an der Sache selbst verdient.
Wohlgemerkt: diese Massnahme ist ja schon eine Folge von unrechtmäßigem Parken auf privatem Grund. Und hier darf ich unter bestimmten Voraussetzungen abschleppen, versetzen und anzeigen (wegen Hausfriedenbruch). Diese Massnahmen sind alle langwierig und teuer und auch noch selten erfolgreich.
Solche Bewacher bewegen sich also in einem nicht klar geklärtem Bereich. Dem besitzer sind schon arg die Hände gebunden unde r kann nicht ohne weiteres Abschleppen (selbst nicht vor Garageneinfahrten, Ladenzufahretn oder ähnlichem), er muß alles tun, um diese Massnahme verhältnismäßig anzuwenden. Ohne Frage auf schraffierten Flächen, Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten etc.

So: wer ist denn jetzt der Beelzebub?

Klar hat das Bewachungsunternehmen unverhältnismäßig reagiert und auf Anzeige hin (das ist nämlich dann die Massnahme der klar rechtsbrechenden Leute) wurden dann die Fälle bekannt. DAS GERICHT stellt dann fest, dass es sich um Nötigung und / oder Erpressung handelt. Letzteres bezieht sich aber nicht auf die Kralle und auf das Wegschleppen. Nur auf das nicht Freigeben. Und das Erzwingen der unverhältnismäßigen Geldbeträge.
Der Eigentümer kann gegen die widerrechtlich (!!!)auf seinem Grundstück parkenden Fahrzeuge bzw. deren Fahrer Anzeige erstatten und gewinnt dann wohl auch. Die Kosten für die Bewacher hätte der unrechtmäßig parkende in jedem Fall zu zahlen.

Ergo: so einfach ist die Sachlage nicht.

Kort

Freiheitsberaubung liegt definitiv nicht vor. Es wird ja nur das Auto festgesetzt. Die Nötigung entsteht durch das Erzwingen des Geldes. Die Polizei kommt immer dann in Schwierigkeiten, wenn eine Unrechjtstat eine andere hinter sich nach zieht.
Nötigung ist kein Ofizialdelikt, die Polizei muß nihct einschreiten.
Die Meinung, die hier vertreten wird, ist eher bedenkllich: wenn nicht die Polizei mir hilft denn nehme ich selbst die Sache in die Hand.
Wir leben in einem Rechtsstaat und haben eben die rechtsstaatlichen Mittel. Gewalt ist nicht das Mittel der Wahl, auch nicht bei vorleigender Gewalt. So wird man selbst straffällig.

Tue May 11 19:36:24 CEST 2010    |    Achsmanschette15383

Diesen "Sherriff"-Penner würde ich während seiner JVA-Zeit als Knast-Parkplatz-Anweiser an die lange Kette (nätürlich um den Hals) legen - und wehe, der ist nicht freundlich...

Danach müsste der lebenslang als Kassierer auf nem eingefriedeten (beschrankten) Parkplatz / Parkhaus einer privaten Einrichtung arbeiten - Kamera-überwacht.

Wütende Grüße aus "Datschi"burg - Alex

Tue May 11 19:59:46 CEST 2010    |    Spurverbreiterung17353

Der Augsburger Parkplatzsherriff heisst Arthur Schifferer, 30, ehemaliger Kickboxer, klingt für mich nach Russenmafia.

Der scheint dem Richter, dem Staatsanwalt und sogar seinen Anwälten während des langen Prozesses gewaltig auf die Nerven gegangen zu sein, daher das vergleichsweise harte Urteil. Aber keine Sorge, nach zwei Jahren ist der spätestens draussen, wenn nicht in der Berufung das ganze Urteil aufgehoben wird.

Am Ärztehaus (!) tätig, das klingt nach schweren frühkindlichen Traumata. Vermutlich langjähriger Bettnässer und dreimal durch die Polizeiaufnahmeprüfung gefallen...

http://www.augsburger-allgemeine.de/.../...d,2_puid,2_pageid,4490.html

Tue May 11 22:08:55 CEST 2010    |    Turboschlumpf50735

naja bei solchen leuten wieder 4,5 Jahre Knast Kinderschänder und Vergewaltiger 12 Monate auf Bewährung 🙄

Tue May 11 22:48:29 CEST 2010    |    V70_D5

Ich würde aber gleich den Betrieber auch zur Rechenschaft ziehen.
Unrechtmäßige Parker abstrafen finde ich ja gut, aber da hat es ja Berechtigte getroffen!

Tue May 11 23:26:47 CEST 2010    |    Rostlöser52505

Richtig so.....so ein blödes Ar***loch, davon kam zuletzt auch was im Fernsehn.......ich frage mich, wo sind die guten alten Zeiten des Faustrechtes?!
Ich hätte ihn auch noch länger weggesperrt, aber im Knast auch noch das Gerücht verbreitet, er würde an kleine Kinder gehn......das wirdn toller Aufenthalt :-)

Tue May 11 23:58:26 CEST 2010    |    Turboschlumpf14442

@ Kort:
Bei der Nötigung nach § 240 StGB ist schon der Versuch stafbar. Die Tat ist kein Delikt, welches nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird.
Da es weder in die Kategorie Privatklage- noch Antragsdelikte fällt, wird es von Amts wegen verfolgt und ist demzufolge auch ein Offizialdelikt.
Dein Satz "Nötigung ist kein Offizialdelikt, die Polizei muß nicht einschreiten" ist daher sachlich schon falsch.
Die Polizei hat ihrem Auftrag gemäß § 163 StPO strafbare Handlungen zu erforschen. Demzufolge hat sie bei solchen strafbaren Handlungen nach Bekanntwerden auch einzuschreiten.
Auch wenn das auf privatem Grundstück ist, hat sie insbesondere dann einzuschreiten, wenn sie darum ersucht wird. 
Mir ist schon bekannt, dass jedwede Eigeninitiative in Form von körperlicher Gewalt als Selbstjustiz gilt.
Meine Äußerung, "dann würde ich was machen" bezieht sich auch auf dieses mögliche Nichteinschreiten der Polizei. Die würden sich dann nämlich dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt aussetzen und das hätte mit Sicherheit Folgen. Für den Helfer A hätte es natürlich auch Folgen als Mittäter bzw. Beteiligter an der Straftat.

Wed May 12 08:45:45 CEST 2010    |    Kort

@cruisersteve: vor Ort sind solche Sachverhalte selbst mit der Polizei schwierig zu handeln (es gilt auch bei Offizialdelikten: Beziehen sie sich jedoch auf geringwertige Sachen bzw. geringwertige Vermögensvorteile, so sind sie nur als relative Antragsdelikte verfolgbar, § 248a StGB.) Habe ich leider selbst erlebt.
Strafvereitlung im Amt durchzusetzen ist dann auch ein dornenreicher Weg, wird meist von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Wieviel dann ein geringwertiger Vermögensvorteil ist, ist dann Auslegungssache des Gerichts. Da legt sich auch kein Polizist fest.

Verwunderlich nur, dass der so lange so arbeiten konnte und sich nicht mehr gewehrt haben. Ich würde jedenfalls nicht so locker 230 € berappen.

Dass dieser "Sheriff" ´ne Macke hat, daran besteht wohl kein Zweifel. Aber man muß sich nicht auf seine Stufe stellen.

Man muß sich schon fragen, warum hier Firmen, die solche Ordnungsaufgaben wahrnehmen, immer mehr Raum gewinnen.
Oft sind es schlecht ausgebildete Leute, die einen Markt vorfinden.

Kort

Wed May 12 12:43:42 CEST 2010    |    Faltenbalg196

Ich glaube, einige denken hier sie leben in Amerika. Da ist es so, dass das Grundstück scheinbar als eigener Rechtsstaat agiert. Hier aber nicht.
Ich frag mich wo manche hier immer ihre Behauptungen hernehmen, wacht ihr morgens auf und denkt euch mal: "aah, heute behaupte ich mal das, klingt eigentlich ganz gut"??

Wenn der Postbote in Deutschland auf nem Grundstück erschossen wird, kann die Polizei auch nichts machen, oder wie stellt ihr euch das vor?
Son Quatsch, son Typ hat an meinem Auto nichts zu machen, abgesehen davon ist es in Dtl. so, dass ein Grundstück, sollte es nicht extra durch Tor gesichert sein, zum öffentlichen Straßenverkehr zählt, deshalb darf ein Auto da auch ohne zu fragen wenden.
Und deshalb ist es auch incht erluabt, dem 16jährigen Söhnchen zu sagne, er soll mal eben die Karre umparken.

Hört auf, schwachsinnige Behauptungen in die Welt zu setzen, dadurch werdet ihr nicht wichtiger.

MfG

Wed May 12 13:44:07 CEST 2010    |    Lewellyn

Er hat ja nun auch für widerrechtliche Dinge die Quittung bekommen.

Und den Unterschied zwischen subjektivem Rechtsempfinden einiger Mtler und objektivem Recht kann man auch freundlicher formulieren. Ich möchte nur ungern Beiträge editieren.

Fri May 21 20:13:46 CEST 2010    |    Spannungsprüfer35769

mhh, ist es echt erlaubt auf privatem grund einem fremden fahrzeug eine parkkralle anzuhängen?
quasi das fremde auto einzusperren, der freiheit zu entziehen?

wenn die polizei "nichts machen kann", ich für meinen teil kann, wie das rechtlich aussieht wäre dann wieder ne andere sache.
letzendlich kann man sich noch auf unglaubwürdigkeit und aussage gegen aussage berufen.

aber über solche "unternehmen" kam auch mal vor längerer zeit (1-2 jahre?) eine/mehrere reportagen im tv, da wurde ann aber irgendwie gegen angegangen.

naja, es wird immer wieder neue einfälle und tricks geben, wie leute versuchen ohne arbeit an geld zu kommen - bis mal irgendwas passiert, dauerts hier in deutschland einfach zu lange - siehe auch diese ganzen internet-abzock-geschichten, auch wenn viel dummheit der "kunden" mit dabei ist, richtig sind bestimmte praktiken nicht, aber bis diese unterbunden werden, dauerts dann wieder jahre und tausende prozesse.

sich abzusetzen und sich der strafe zu entziehen ist hier auch recht einfach, somit kann man gut betrügen, kohle einsacken und abhaun, mit neuem pass kann man dann ja wieder einreisen, je nachdem wieviel man gescheffelt hat - ob man noch nen nachschlag brauch oder auf der südsee insel seinen lebensabend genießt....

grüße

Deine Antwort auf "4,5 Jahre Knast für "Parkplatz-Sheriff""