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Radarfalle kurz vorm Ortsschild?? Abzocke!

Themenstarteram 20. August 2002 um 14:20

Hi Leutz.

Hab grad das erste Foto von meinem neuzugelegten E36 machen lassen. Leider nicht ganz freiwillig.

Fahr gemütlich mit 50 durch den Ort, kurz vorm Ortsschild, tret ich dann leider etwas zu früh aufs Gas und "prima" geblizt.

Hat mich dann doch sehr geärgert, da die Kollegen in Grün, gegen die ich echt nix hab da ich selbst mal zu dem Verein wollte, die Radarfalle ungelogen max. 40m vorm Schild aufgebaut hatten. (eher weniger).

Ich war mir ziemlich sicher daß es da ne Vorschrift gibt wie nah die so ein Ding vor Schilder Stellen dürfen, also gleich mal auf dem Revier angerufen und mal freundlich nachgefragt. Der nette Kollege am anderen Ende der Leitung

gab mir dann auch gleich Auskunft.

Heraus kam das es einen Verkehrsüberwachungserlass gibt im dem steht, daß solche Apparaturen mind. 150m !!!!! von Verkehrsschildern entfernt stehen müssen. Wobei das müssen leider auch so ne Sache ist, da man mir auch mitteilte, daß das eine Sollvorschrift ist die in bestimmten Fällen unterschritten werden darf.

So wie es aussieht hab ich ja da wohl Pech gehabt, da sich ein Einspruch eh nicht lohnen würde, da die Bearbeitungsgebühren dann wohl fast ans Bußgeld ranreichen würden.

Finds aber trotzdem der Hammer, daß so was gemacht wird. Ich hatte wie gesagt noch Glück, da ich nicht viel zu schnell war und nur nen 316er fahr der nicht so schnell beschleunigt.

Was meint Ihr zu dem Thema

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11 Antworten

hallo,

das mit dem mindestabstand stimmt schon. aber ist es nicht so dass erst am ortsschild der ort zu ende ist und noch nichtmal 5m früher? ich meine es tut mir ja leid für dich aber ich hatte auch schon ähnliche erfahrungen. und da kann man nix machen. that`s life.

tschau heiko

Hallo,

hast du keinen Rechtsschutz? Sollte das der Fall sein dann übergib es deinem Rechtsanwalt denn für was hast du einen Rechtsschutz wenn du ihn nicht beanspruchst wenn du schon dafür bezahlst?! Wenn nicht dann leg dir einen zu und beim nächsten Mal einfach deinen Anwalt einschalten. Und den dann Geld verdienen lassen.

cu

Ein Kumpel von mir hatte einen ähnlichen Fall. Der wurde auf dem weg in den Ort rein geblitzt. Da standen die auch nur knapp 30m im Ort drin. Er kam aber mit dem Einspruch durch. Da hiess es dann das der Abstand zu gering war. Kommt wohl immer auf die Umstände an. Wenn z.B. an der Stelle ein Krankenhaus, Schulke oder ähnliches ist kann der Abstand auch kleiner sein. Ruf doch mal einen Anwalt an und frag nach. Die meisten geben gerne kostenlos Auskunft am Tel. Ansonsten geh mal auf www.bussgeldrechner.de dann weisst du wenigstens was es kosten wird :)

Hallo Woodi.

Ich möchte Dir ja auch nicht in den Rücken fallen. Aber stelle Dir einfach mal vor, Du müsstet die Erklärung, die Du den Polizeibeamten vor Ort bzw. der Bußgeldstelle für Dein zu schnelles fahren gibst, den Eltern von dem Kind geben, welches Du vielleicht totgefahren hast. Ohne jetzt alles hier superschlimm auszumalen. Man muss sich doch wirklich heutzutage bei dem immer größerwerdenden Verkehrsaufkommen nur mal vorstellen, dass Dir in einem normalen Wohngebiet ein Kind vor`s Auto springt. Du musst noch nichtmal Schuld bzw. Verursacher des Unfalles sein. Du machst Dir soch Dein Leben lang Vorwürfe.

Um zum Abschluss zu kommen:

Ich finde schon, dass es gerade innerorts, und Dein Fall hat sich innerorts abgespielt, sehr viel Sinn macht, die Geschwindigkeit zu überwachen.

MFG Der August

am 20. August 2002 um 21:06

Also ich finde schon dass es ne Abzocke ist wenn man so etwas macht. Autofahren in Deutschland wird immer mehr zur Abzocke...aber das weiß ja jeder.

@ floetenaugust

Ein Ortsschild am Ende eines Dorfes oder ähnliches steht ja nicht unmittelbar nach den letzten Haus oder Gebäude im Dorf oder? Da ist schon ein großer Abstand zwischen dem letzten Gebäude und dem Ortsschild...also in den Nähe von Hamburg ist das auf jeden Fall so. Und wenn der Woddi ca. 40 m vor dem Ortsschild beschleunigt dann versteh ich das schon. Wenn ich das Schild kurz vor mir erkenne dann geh ich auch leicht aufs Gas und erhöhe so langsam das Tempo.

Aber ehrlich gesagt wird in letzter Zeit sowieso übertrieben mit den Gesetzen und Vorschriften. Ich sag nur Ausbeutung vom feinsten. Das beste Beispiel dafür hat Woddi schon selber genannt...150 m ist eine Sollvorschrift...warum gibts für die Autofahrer keine Sollvorschriften sondern nur Zwangsvorschriften.

MfG

Themenstarteram 20. August 2002 um 21:43

@ floetenaugust

shahSaied hat Recht. Das Ortschild stand nicht in der unmittelbaren Nähe von irgendwelchen Gebäuden. Da sind rechts und links nur Felder. Klar kann ich deine Meinung verstehen, ich bin auch keiner der mit 70 durch den Ort brettert. Aber mal ehrlich, gibst du immer erst genau beim Schild Gas??? Kann ich fast nicht glauben.

Ich halt mich zumindest Innerorts immer an die Geschwindigkeiten, aus eben solchen Gründen wie du es geschrieben hast. Auserorts kann es dann allerdings schon mal passieren daß ich mal 10 kmh zu schnell bin aber ich denk, das ist auch nicht abnormal. Ich bin kein Heizer, pass mich aber dem Verkehrsfluß an. Denk machen aber die meisten, oder gehörst du zu den Leuten die dann z.B an einem 70er Schild das plözlich in ner Kurve auf einer dir unbekannten Strecke auftaucht ne halbe Vollbremsung hinlegen um ja auch ab dem besagten Schild die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu haben. Glaub ich dir leider nicht.

mir gings ja eigentlich auch nicht darum daß ich geblitzt worden bin, sondern eben wie. Wären die auch nur die Hälfte von den eigentlich vorgeschriebenen 150m vom Schild weggestanden, wär ich nie geblitzt worden. Ging mir einfach um die Methoden die sie heutzutage haben.

Im Grund bin ich dafür, daß man sich an vorgeschriebene Richtlinien hält, die haben ja auch ihre Gründe, aber bei solchen Sachen gehts doch dann wirklich nur noch um die Kohle. Genauso wenn sie wie es einem Bekannten von mir passiert ist, Nachts um 3 unter der Woche Mitten auf der Landstraße wo wirklich absolut keine Gebäude stehen, in einem 70ger Bereich ne Radarfalle aufstellen. Die ist dann mit Sicherheit auch nicht von unseren Ordnungskräften sondern von unserer Stadt, die mal wieder ein paar Euro in die Kasse bekommen möchte.

Blitzen schön und gut. Aber dann bitte da wo's nötig und auch sinnvoll ist. Vor Schulen Kindergärten, Wohngebieten, etc. aber nicht an Stellen, an denen sie wissen, hier bekommen wir die meiste Knete zusammen.

Oder seh ich da was falsch???

Du hast Recht woodi.

Ich kenn weder die Örtlichkeit, noch die Gegebenheiten in der Situation. Aber das mit der Stadt stimmt schon. Ich muss auch als Polizeibeamter schon eine gewisse Argumentationsmöglichkeit haben, für diese Art von Verkehrsüberwachung. Und die würde mir Nachts um 4 auf dem Land schon irgenwie fehlen. Es sei denn, es ist z.B. zu mehreren Unfällen zwischen am Fahrbahnrand nach Hause gehenden Trunkenbolden und PKW`s gekommen.

MFG der August.

Themenstarteram 20. August 2002 um 22:35

Joh lieber August.

Freut mich daß du mich verstehst. Hab echt nix gegen die Polizei. Wollt eigentlich auch zu euch hat aber leider auf Grund von ner Rotschwäche nicht geklappt. Aber das ist ne andere Geschichte.

Ich denk halt eben auch, daß es sich bei solchen Aktionen eher um Geräte von den jeweiligen Städten bzw. auch um Radarwägen von Privatleuten handelt.

Wie sieht das eigentlich aus, kann sich eigentlich jeder so ein Gerät in seinen Kombi setzen und damit auf die Jagd gehen? Gibts doch öfter, daß das von Privaten betrieben wird, oder?

MfG Woddi

Sei mir nicht böse, aber ich muss jetzt mal ratzen gehen. Sonst fällt m ir morgen die Kelle aus der hand!!!grins

Ne aber ich hör das zum ersten mal, dass sich jeder ein solches Gerät kaufen kann. Das wird ja dann zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten eingesetzt und bedarf einer Eichung. Zudem ist dies eine, so dumm sich dass jetzt anhört, steht´aber so im Gesetz, hoheitliche Aufgabe.

Die Polizei hat 2 Aufgaben:

1. Gefahrenabwehr

2. Strafverfolgung

Dies sind beides hoheitliche Aufgaben, die nicht jeder einfach machen darf, auch nicht, wenn er sich ein solches Gerät kauft. Unde die Bestimmungen zur Strafverfolgung im Bereich des StGB gelten parallel für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Jetzt aber gute Nacht und fahr nicht so schnell!!

MFG der August

Themenstarteram 20. August 2002 um 22:50

Mach ich nicht, werd mich beherrschen.

Thx für die Info.

Und gute Nacht werd jetzt auch mal an der Matratze horchen.

Themenstarteram 2. September 2002 um 10:10

Hier hab ich mal noch was zum Thema gefunden.

Noch jemand der zu schnell war und geblitzt worden ist.

Anschaun und drüber lachen!

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