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Politessen im Halteverbot - dürfen die das?

Themenstarteram 13. Februar 2006 um 13:07

Heute wieder mal was lustiges erlebt:

der ortsansässige Kontrolleur, der immer fleißig seine Strafzettel an Falschparker verteilt, hat doch tatsächlich im Halteverbot geparkt :D - darf der das??

( Eingeschränktes Halteverbot

verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das ZusatzschiId "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein.

Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen.

Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.

Die Ausnahmen gelten nur, wenn der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist.

a) Halteverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.

b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf dieser Straßenseite.

c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg. )

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83 Antworten

@J.M.G.

Zitat:

Polizisten vor Gericht? Richter und Anwälte haben eine ganz schlechte Meinung von Polizisten, da es diesen vereinzelt schon an elementaren Umgangsformen und einer ordentlichen Beweisführung (alleine schon Rechtschreibung / Grammatik) fehlt. Allerdings: Was hat ein Polizist davon, einem unbescholtenen Bürger etwas zu unterstellen? Nix. Das sagen sich auch die Richter. Dazu kommt noch, dass eben ein Beamter oftmals sicherere Aussagen aufgrund von Ausbildung und emotioneller Lage machen kann. Ich persönlich halte das auch nicht für sooo blöd.

...na, das ist aber ` ne gewagte Theorie... und gehört wohl eher ins Reich der Spekulationen...!

Ich sprach von dem Beamten als Beschuldigten im Gerichtsverfahren, nicht als Zeuge. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Vielleicht sollte man bei aller Diskussion auch nicht vergessen, das auch Polizisten zeitweilig nur Menschen sind. Ein berühmter Mann hat mal gesagt: "...die Polizei ist immer ein Spiegel der Gesellschaft...und unterliegt genauso Veränderungen einer jeden Epoche, wie alle Menschen auch..."

Gruß

Al

Da hast Du natürlich recht.

Zitat:

Original geschrieben von bochen

 

Wie soll das denn funktionieren? Es gibt doch schon einige KTWs mit Stroboskop-Blaulicht - da muss es schon ein Zufall sein, wenn gerade ein Blaulicht auf dem Foto zu sehen ist.

Einige sind leider nicht alle ;)

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von Menace-X

Einige sind leider nicht alle ;)

nungut, aber soll dann nur für einen Teil der Fahrzeuge diese "Nachweispflicht" gelten oder wie??

@Bochen: Würde das nicht auf die Goldwaage legen, was da steht. Der Nachweis ist bei Krankenwagen mit einem Klick in den entsprechenden Einsatzplänen möglich. Bei der Polizei ist dieser ja sowieso schlichtweg unmöglich.

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 11:59

also, wie ich vermutet habe... nichts mit "Blaulicht muss auf dem Foto zu sehen sein"... das hätte mich dann doch gewundert...womöglich muss man auch noch das Martinshorn auf dem Foto hören :D

Zitat:

Original geschrieben von bochen

also, wie ich vermutet habe... nichts mit "Blaulicht muss auf dem Foto zu sehen sein"... das hätte mich dann doch gewundert...womöglich muss man auch noch das Martinshorn auf dem Foto hören :D

Jo quasi interaktive Bilderchen, die sich beim Kippen auch noch bewegen (wie diese tollen Holos aufm Führerschein), damit man's blau blinken sieht. Ich wälz hier gerade mein Autozeitung Archiv ... aber ich find diesen dämlichen Artikel nicht, in dem das stand ... Aber die Presse ist ja auch nicht allwissend. ;)

Meine Erfahrung mit Presse ist, dass man vielleicht 50 % der Angaben glauben kann und das ist noch sehr hoch. Unsere allgeliebte Presse, das vierte Standbein einer Demokratie, nimmt es mit genauer Recherche nicht immer so genau, von Objektivität kann (bei den meisten) keine Rede sein, Schade eigentlich.

Gruß

Al

Naja, mal von der Polizei und dem Rettungsdienst abgesehen. Eine Vorbildfunktion haben die Unifomrierten schon. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Behindertenparkplätze ihren berechtigten Grund haben und gehbehinderte uniformierte Polizei im Außendienst habe ich noch nicht gesehen. Allerdings macht es schon Sinn, wenn Eile geboten ist, dass die Polizei, ohne sich und andere dabei zu gefährden, Regelungen der StVO ausser Kraft zu setzen.

Politessen hingegen, müssten aus meiner Sicht sich genauso an die StVO halten, wie alle anderen. Hier ist ja schließlich keine Gefahr im Verzug. Zum anderen Feuerwehrzufahrten o. ä. insbesondere von öffentlichen Gebäuden wären für Normalbürger abschlepppflichtig gewesen. ;)

Auf der anderen Seite, man muss als Normalo ja keinen Grund für die Polizei und Politessen geben, als Stammkunde per Dauerauftrag zur Kasse gebeten zu werden. Ich bin dazu viel zu geizig, allein schon deshalb, weil die Kommunen mit diesen Einnahmen schon fest rechnen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von stbufraba

Die Parkflächen sind zu kurz! :rolleyes:

oder er hat sich nicht rückwärts einparken getraut ( Er parkt doch nur so, um im Einsatzfall schneller wegzukommen, oder ...? )

am 14. Februar 2006 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von PowerAl

@walter4

 

Viel Spaß bei der kommenden Diskussion...

Al

Danke, Al, den hatte ich gerad beim Lesen deines Ergusses.

Hast nix verstanden, gell? :rolleyes: Die Sache war Ironie mit realistischem Hintergrund (-die Kerle auf dem Behinderten-Parkplatz, auf dem sie nichts verloren hatten). Die Smilies hast auch übersehen, woll?

Aber kannst dich ja beschweren, am besten bei d(ein?)er Polizeigewerkschaft...:D

MfG Walter

am 14. Februar 2006 um 20:24

Vielleicht noch mal zu den Sonder- und Wegerechten - JMG hat eigentlich schon erklärt, wie die gesetzlichen Grundlagen sind.

Vielmehr kommt es im Streitfall darauf an, ob Sonderrechte auch "berechtigt" (hier z.B. durch die Polizei) in Anspruch genommen wurden.

Denn hier darf kein Polizist handeln, wie er will.

Die Inanspruchnahme ist durch Rechtsprechung und dienstrechtlich geregelt und nur bei Gefährdung bedeutender Rechtsgüter gestattet.

Diese Rechtsgüter sind Leben und Gesundheit sowie bedeutende Sachgüter.

Kein Polizist würde aber z.B. in Brandenburg die Nutzung von Behindertenparkplätzen zum Zweck der

Verkehrsüberwachung rechtfertigen können!!!

 

Wie eng dies geregelt ist, kann von Land zu Land und sogar von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich sein. Es lohnt sich jedoch, sich im Konfliktfall danach zu erkundigen.

am 14. Februar 2006 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

@Bochen: Würde das nicht auf die Goldwaage legen, was da steht. Der Nachweis ist bei Krankenwagen mit einem Klick in den entsprechenden Einsatzplänen möglich. Bei der Polizei ist dieser ja sowieso schlichtweg unmöglich.

stimmt eigentlich nicht. Zu jedem Einsatz wird ein Nachweis geführt, in dem z.B. die Nutzung von Sonder- und Wegerechten aus gutem Grund zu dokumentieren ist.

Auch bei Sonderrechten? Ist das Landesabhängig? Im schönen LSA ist zumindest dieses nicht so (nur Wegerechte werden dokumentiert).

also mir sind bei mir im ort und auch in hamburg fälle bekannt, bei denen polizei- bzw krankenwagen mit blauchlich und allem durch die stadt sind, um für die kollegen ein paar pommes oder ein eis zuholen. insofern traue ich den alles zu.

ich weiß jetzt nicht ob folgende angaben noch stimmen, aber haben einsatzfahrzeuge nicht erst dann besonderes wegerecht, wenn blauchlicht UND martinshorn an sind? ein blauchlicht weißt mich doch nur auf eine gefahrensituation hin.

nervig finde ich auch die polizisten, die inner orts durch langsam fahren auffallen. das ist richtig nervig. oder mit nebelscheinwerfer an durch die nachfahren und einen dann anhalten, weil man die nebelscheinwerfer an hat.

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