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wirklich Totalschaden, wie abrechnen?

Themenstarteram 7. April 2006 um 8:27

Hallo

als Geschädigter habe ich nun ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung erhalten, die auf Totalschaden abrechnen will, wenn ich mich auszahlen lassen möchte:

Ich versuche es kurz zu machen.

- Unfallgegner hat Schuld, Versicherung bestreitet das nicht

- Sachverständige der Versicherung ermittelt Reparatursschaden € 4.638,- (inkl. Mwst.)

- Restwagenwert 1.400,- (inkl. Mwst.) lt. Gutachten

- Wiederbeschaffungswert € 5.000,- lt. Gutachten „kommt ca. hin“(hab mal bei mobild.de geschaut)

- Wiederbeschaffung 14 Tage, Nutzungsausfall Gruppe E, € 43,-/Tag

Die Versicherung bietet mir eine Abrechnung auf Totalschadensbasis an, oder Reparatur gegen „ordentliche Rechnung“. Ein Bekannter würde mir den Wagen etwas preiswerter richten können, was ich bevorzugen würde. Eine verbleibende Summe bliebe mir zur freien Verfügung, da ja nun Unfallwagen und dafür offenbar keine Extraentschädigung zu bekommen ist (Auto 9 J. alt).

Frage:

Abrechnung auf Totalschadensbasis ? Wagenwert ist aber doch höher, oder?

Ich bin Privatperson, spielt da die Mwst. eine Rolle ?

Dachte jetzt, die 4.638,- bekommen zu können. Evtl. noch Nutzungsausfall, oder?

Ist mein Anspruch bereits irgendwo genau geregelt,

was meint Ihr ?

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92 Antworten
am 22. April 2006 um 1:40

Zitat:

hast du mal rekordgewinn und versicherung eingegeben?

Nee, hab ich nicht. Aber wenn das Begründung sein soll, in jedem Schadenfall alles "rauszuholen" was geht, also Gutachten, wo keine nötig sind; Mietwagen, die niemand braucht, kann ich nur sagen: Armes Deutschland!

Und was das Grundgesetz damit zu tun hat erschließt sich mir leider nicht.

Ende und aus-)

am 22. April 2006 um 1:40

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Ein wohlüberlegter Schachzug wäre es gewesen, die Reparaturkosten knapp ÜBER den Wiederbeschaffungswert zu heben! Dann wäre eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nämlich nur noch bei ORDNUNGSGEMÄßER Reparatur möglich und nicht mehr bei einer Reparatur by Oma.

Deine Argumentation hat Lücken!

wird ein geschädigter einen totalschaden gleich akzeptieren?

nein nein nein das wäre ein eigentor.

sag mal Hack 1881 hättest du einen totalschaden einfach hingenommen oder hättest du das hinterfragt?

hättest du dann die 130 % (falls du bescheid gewusst hättest)in anspruch genommen?

am 22. April 2006 um 1:49

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Nee, hab ich nicht. Aber wenn das Begründung sein soll, in jedem Schadenfall alles "rauszuholen" was geht, also Gutachten, wo keine nötig sind; Mietwagen, die niemand braucht, kann ich nur sagen: Armes Deutschland!

Und was das Grundgesetz damit zu tun hat erschließt sich mir leider nicht.

Ende und aus-)

Schadensmanagement der Versicherungen

Samstag, 15.04.2006 um 15:01 von Eberhard Planner | · Gelesen: 6197 · heute: 116 | |

Die gigantische Summe von über einer halben Milliarde Euro setzte die Versicherungswirtschaft ein, um das sog. “Schadenmanagement” = Schadensteuerung am Markt zu installieren.

 

1.)

 

Um dieses “Schadenmanagements” überhaupt erfolgreich am Markt zu plazieren, schaffte man zunächst Fakten:

Der GDV (Gesamtverband der Versicherer) übernahm zunächst einmal die ADAC-Notruf- Säulen zu einem Preis von ca. 970 Millionen DM !, soweit ich mich erinnere. Dass dieser Verkauf an den GDV ein folgenschwerer Fehler war, weiß der ADAC heute hoffentlich.

 

2.)

 

Auch die Björn Steiger- Notrufsäulen wurden vom GDV übernommen, hier ist mir der Kaufpreis nicht bekannt.

 

3.)

 

Danach wurde dem GDV bundesweit die zentrale Koordination der Abschleppvorgänge (nach Verkehrsunfall) übertragen.

Ich frage mich, wieso eine hoheitliche Aufgabe ohne jeden Grund dem Lobbyisten der Versicherungswirtschaft schlechthin übertragen wurde?

Früher regelten das die zuständigen Einsatzzentralen der Polizei und zwar zur allgemeinen Zufriedenheit.

 

Diese drei “Schachzüge” des GDV waren meiner Meinung nach Grundvoraussetzung zur Installation des Kartells “Schadenmanagement”, da man dadurch als E r s t e r an Informationen zu Unfallgeschehen kam.

Danach konnte man sich daran machen, die “Feinheiten” anzugehen:

 

Unzählige ”Vertrauenswerkstätten der Versicherungen” wuchsen wie Pilze aus dem Boden. Diese müssen zu vorgeschriebenen Dumpingpreisen arbeiten und zudem noch zahlreiche kostenlose Serviceleistungen erbringen.

 

Vorreiter war hier, wie sollte es auch anders sein, die HUK- Coburg.

 

Nun wurden von den Versicherern sog. “Call- Center” installiert, deren eigens darauf trainierte Mitarbeiter die Geschädigten Tag und Nacht sofort an die jeweilige Schädiger- Versicherung vermitteln.

 

Was dies wohl die Versicherten- Gemeinschaft kostet, zumal hier auch noch nach meinen Informationen Provisionen an die Call- Center Mitarbeiter fliessen und zwar dann, wenn man den Geschädigten dazu bringt, dass k e i n Verkehrsrechtsanwalt und k e i n unabhängiger KFZ- Sachverständiger eingeschaltet wird ?

 

Den geschulten Mitarbeitern dieser Call- Center ist es nach meiner Meinung ein Leichtes, zahllose, ahnungslose Geschädigte, noch unter dem Eindruck des Unfalls stehend, dazu zu bringen, die gesamte Schadenabwicklung der Schädigerversicherung zu überlassen. Die Vorteile für die Versicherungen liegen klar auf der Hand:

 

Ausschaltung des Verkehrs-Rechtsanwaltes, der alle ersatzpflichtigen Schadenersatzansprüche kennt und durchsetzt.

 

Ausschaltung des unabhängigen, weisungsfreien KFZ-Sachverständigen, der als Verbraucherschützer den Schaden so erfaßt und in seinem Gutachten dokumentiert, dass der Schaden vollumfänglich sach-und fachgerecht behoben werden kann und eine eventuelle Wertminderung nach den tatsächlichen Marktgegebenheiten festlegt, der im Totalschadenfall einen Wert ermittelt, zu dem sich der Geschädigte beim örtlichen Vertragshändler in einem angemessenen Zeitraum, ein adäquates Ersatzfahrzeug beschaffen kann.

 

Ausschaltung von Mietwagenunternehmen, welche nicht ohnehin schon von Versicherern beherrscht werden, bzw. welche sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen einem Preisdiktat wiedersetzen.

 

Qualität hat nämlich seinen Preis:

Verantwortungsbewusste Mietwagenunternehmer rüsten alle ihre Fahrzeuge bei entsprechender Witterung auf Winterbereifung um, spezialisierte Unfallvermieter stellen Ersatzfahrzeuge Tag und Nacht zu, um die Mobilität des Geschädigten sofort weiter zu ermöglichen.

Ausschaltung von Abschleppdiensten, welche n i c h t vertraglich an den GDV gebunden sind und daher von dort keine Weisungen entgegen nehmen müssen.

Ausschaltung von Fachwerkstätten, die n i c h t bereit sind, zu Dumpingpreisen für Versicherungen zu arbeiten, da dies nach deren Meinung ausschließlich zu Lasten der Reparatur-Qualität und der Sicherheit gehen kann.

Ausschaltung von ortsansässigen, seriösen Aufkäufern, welche Unfallfahrzeuge nur zu einem Preis ankaufen, der eine gesetzeskonforme Entsorgung, bzw. Weiterverwertung gewährleisten kann.

Fragen an die Juristen in diesem Blog:

Es gibt da doch sowohl im BGB, als auch im EU-Recht einen Paragraphen, der mit Förderung fremden Wettbewerbs etwas zu tun hat.

Greift das hier nicht ?

Weiter habe ich gehört, dass ein “Unfallhelfer-Ring” gesetzwidrig ist.

Gilt das nur für Privatpersonen/Unternehmen oder auch für die Versicherungen ?

danke captain huk!

am 22. April 2006 um 1:53

Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von Schusti2

Nee, hab ich nicht. Aber wenn das Begründung sein soll, in jedem Schadenfall alles "rauszuholen" was geht, also Gutachten, wo keine nötig sind; Mietwagen, die niemand braucht, kann ich nur sagen: Armes Deutschland!

Und was das Grundgesetz damit zu tun hat erschließt sich mir leider nicht.

Ende und aus-)

--------------------------------------------------------------------------------

 

http://www.captain-huk.de/.../

Titel:

Schadenmanagement der Versicherung:Mit Direktregulierung geltendes Recht unterlaufen

Danke captain huk!

am 22. April 2006 um 1:58

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Ach nee, mir kommen die Tränen.

Die bösen Versicherer, machen die ganzen mittelständischen Unternehmen und auch noch die Anwälte kaputt! Wer soll das denn glauben?

Ganze Firmengeflechte haben in der Vergangenheit ausschließlich von den Versicherern gelebt, weil Preise in Rechnung gestellt wurden, die kein vernünftiger Mensch auf dem freien Markt jemals zahlen würde. Aber der arme Geschädigte eines Unfalls darf ja ohne Preise vergleichen zu müssen das "erstbeste" und teuerste Angebot annehmen und die Versicherung muß (!) zahlen. Wenn nicht jeder an einem Schadenfall verdienen wollte könnten die Beiträge deutlich sinken!

Ich fürchte, wir werden noch viel "Spaß" miteinander haben.

entschuldige mal!

meinst du deine versicherung hat jemals eine ungerechtfertigte forderung ausgeglichen? da lachen ja die hühner!

schusti 2

 

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Nee, hab ich nicht. Aber wenn das Begründung sein soll, in jedem Schadenfall alles "rauszuholen" was geht, also Gutachten, wo keine nötig sind; Mietwagen, die niemand braucht, kann ich nur sagen: Armes Deutschland!

Hallo Schusti 2,

sage mir doch bitte eines,warum werden dann für diese "unnötigen" Gutachten Firmen wie Carexpert,DEKRA.SSH.angestellte SV der Allianz usw. usw.Tag u. Nacht beschäftigt nur vor dem unabhängigen u. neutralen SV am Objekt zu sein.(85% aller SV)

Wann ist ein GA überhaupt nötig ? Oder ist es nicht so dass ein unschuldig Geschädigter seinen Schaden beziffern u. auch damit beweisen muß.

Du vergisst oder weist es auch nicht , dass der § 249 BGB ,der das Wahlrecht zwischen einer Reparatur und einer reinen

Geldentschädigung vorsieht ,ausdrücklich das ermöglicht was die Versicherungsleute oft als Bereicherung darzustellen versuchen, nämlich die fiktive Abrechnung.

Hier ist ein Gutachten zur Beweissicherung nötig,weil kein Gericht in Deutschland beim Bestreiten des Schadens auf des reine Begehren eines Betrages X dem Geschädigten einen Anspruch anerkennt.

Kostenvoranschläge sind mit keiner Beweissicherung zu

vergleichen und spiegeln nur das wieder was die Werkstätte für bestimmte Reparaturen gerne hätte.

Viele der VN also die Schadenverursacher, bestreiten nach einem Schaden diesen überhaupt verursacht zu haben. Was ist wenn die Werkstätte dann aber schon repariert hat.

Es ist kein Beweis mehr da! Und...und..und...usw.

Gerade Versicherungen streiten sich manchmal, mit höchsten Aufwand um eine Zierleiste.

Da sprichst Du von unnötigen Gutachten!

Viele Gutachten wären tatsächlich unnötig,wenn Großteile der Versicherungswirtschaft rechtskonform regulieren würden.

Weist Du eigentlich dass Schadenfeststellungskosten grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Schadenpositionen gehören? Bist Du Dir darüber im klaren,dass die Unfallopfer die Versicherungen gar nicht schädigen könnten,wenn es vorher keinen Anlass dazu geben würde. Mit dem Anlass meine ich die Schädiger, die sehr viel Geld in eine Versicherung einbezahlen, damit der unschuldig Geschädigte den gesetzlich geregelten Schadenersatz bekommt welchen sie angerichtet haben.Das die Versicherer diese Prämien nicht gerne wieder ausbezahlen ist doch bekannt.

Ich würde Dir anraten, bevor Du diese Versicherungs-parolen weiter verbreitest ,darüber nachzudenken was deliktische Schadenersatzleistungen bedeuten und wie und warum sie zu erfüllen sind.

Sicherlich nicht mit den reduzierten Schadenersatz,wie es die Versicherer gerne hätten.

Noch sind wir freie SV da und bieten diesen oft unseriösen Unternehmen die Stirn und das ist gut so.

Jetzt habe ich mir zwar die Nacht um die Ohren geschlagen,aber wenn nur einer der dieses Forum besucht, nachdenkt und sich deshalb nicht von einer Versicherung über den Tisch ziehen lässt hat es sich gelohnt!

@Captain HUK,

@gutachteronline,

bei soviel Eifer besteht die Gefahr der Betriebsblindheit.

Ob man euch zu Recht soviel dargestellte Selbstlosigkeit und Unabhängigkeit zubilligen kann, kann hier niemand beurteilen.

Fakt ist jedenfalls, dass es eine Front gibt, die ständig den Katalog der berechtigten, gesetzlich oder durch die Rechtsprechung begründeten Schadenersatzansprüche fortschreiben will, weil sich davon respektierlich leben läßt. Die Aufzählung der in "Selbstlosigkeit" freien und unabhänigen tätigen Berufsgruppen, erspare ich mir.

Der Versicherungswirtschaft, euer Schreckensgebilde, wird es letzlich egal sein für was sie sonst noch alles Ersatz zu leisten hat. Alle Mitbewerber hätten das selbe Schaden-Szenario und müßten hierfür bei Euren "Schutzbedürftigen" die Kohle einsammeln, damit ihr, als die letzen Aufrechten im Abenland, gut leben könnt.

Oder geht es um etwas anderes?

Unverändert fordere ich einen sachlicheren Ton ein.

Es kann nicht angehen, dass man andere Teilnehmer einfach aufgrund der vermuteten oder tatsächlichen Zugehörigkeit zu einer Gruppe beschimpft und verunglimpft.

Zunächst halte ich fest, dass alle Branchen vom Kunden leben.

Der "deutsche Kunde" ist äußerst preisfixiert und honoriert keine Leistung.

Solches Verhalten ist auf Dauer tödlich für Kleinbetriebe und den Mittelstand und damit für 95 % aller Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft. Dort lebte man seit Jahrhunderten von zufriedenen Kunden, dem Servicegedanken und mit Ehrbegriffen.

Wer in die Innenstädte geht, trifft heute bereits überall die selben Ketten und Konzerne.

Die altehrwürdige lokale Kaufmannsfamilie ist fast überall ausgestorben.

Handwerker und freie Berufe wird dieses Schicksal in absehbarer Zeit ebenfalls ereilen.

Es wird nicht mehr lange dauern, bis Mc Brot, Mc Werkstatt, Mc Gutachter, Mc Anwalt usw. auch hier die Vielfalt der Anbieter platt gemacht haben werden.

Besonders beängstigend ist aus meiner Sicht der Umstand, dass es weltweit oft nur noch wenige Anbieter in einer Branche gibt.

Gab es 1970 beispielsweise noch über 40 Automobilhersteller,

sind es heute noch 11 Konzerne, einige davon gefährdet oder bereits erkennbar nicht überlebensfähig.

In der Versicherungswirtschaft spielt sich Ähnliches ab.

Hinter der teilweise noch großen Markenvielfalt stehen in Wahrheit nur wenige Anbieter.

Die Zahl der Rückversicherer ist weltweit sehr gering.

Der Preiskampf ist überall brutal.

Es gewinnt nicht der Anständige, sondern der Erfolgreiche.

Wirtschaftlich erfolgreich bedeutet heute nicht verbraucherfreundlich, sondern Placierung im Niedrigpreisniveau bei guten Überschüssen.

Es überlebt nicht der Konzern mit dem besten Preis-/Leistungsniveau,

sondern der mit der höchsten Marge.

Wenn wundert es also, wenn beispielsweise ein oberfränkischer Versicherer sich aggressiv im Niedrigpreissegment placiert, massiv Werbung schaltet (Kosten!) und dann besonders tough reguliert.

Der Kunde gibt solchem Verhalten durch Nachfrage recht.

Er selbst lebt ja zunehmend davon Verluste zu solidarisieren, Gewinne zu optimieren.

Im vorliegenden Fall soll optimal kassiert werden,

der Wagen aber von einem Bekannten repariert werden ...

... das Wort Schwarzarbeit taucht dabei nicht auf. ;)

Dieses Verhalten werden weder Kunden, noch Vermittler, Gutschter, Anwälte und Versicherungen abstellen.

Jeder verfolgt seine Interessen, die vier Dienstleister machen ihren Job im Sinne des jeweiligen Auftraggebers.

Wie der Einzelne agiert ist letztlich immer eine Frage der Moral.

Geht man über bestimmte Grenzen oder hat man eine Mindestethik und hält die Gesetze ein.

Der § 249 BGB dient dazu das Opfer so zu stellen, dass es keinen Nachteil durch den Schaden hat.

Er ist aber auch nicht so auszulegen, dass es nach dem Schaden besser steht als zuvor.

Wenn Ergebnis einer Regulierung ist, dass der Geschädigte auch noch Teile des Schadens aus der eigenen Tasche tragen muss,

dann ist das genauso abzulehen,

wie Eingriffe in seine Dispositionsfreiheit (Reguliere ich, wie und wo),

oder wie Schadensoptimierer, deren Ziel es ist, neben einer vollständigen Regulierung noch richtig Geld übrig zu haben.

Das geht, weil das Gutachten eben lokale Marktmittelpreise ausweist, der Kunde aber schwarz oder in preisgünstigen osteuropäischen Ausland aufbauen lässt.

Schwarzarbeit ist illegal, Auslandsaufbau legale Abzocke.

Alle Punkte führen zu volkswirtschaftlichen Schäden und sollten uns allen ein Dorn im Auge sein.

Ich kann wie die Mehrzahl der Versicherten Versicherungen verstehen, die bei der fiktiven Abrechnung deswegen untere Niveaus ansetzen wollen, Restwertbörsen kontaktieren, zweitgeteilte Preislisten bei Leihwagenfirmen aushebeln wollen und so die Prämien attraktiv halten.

Kein Verstänis habe ich, wenn in die Dispositionsfreiheti eingegriffen wird.

Wer zum Markenbetrieb geht, soll auch dort die tatsächlich aufgelaufene Rechnung bezahlt bekommen.

An Eurem Einstieg hier stört mich unverändert,

dass ihr Teilnehmer unbegründet beschimpft und in moralisch zweifelhafte Ecken gestellt habt.

Das ist nicht i.O.

Wenn ihr in der Saubermannecke stehen wollt,

dann verhaltet Euch bitte auch so.

Objektiv sollte man klar erkennen, dass sowohl

Kunden,

Versicherungen

aber auch Gutachter

und RAe

mitverantwortlich für herrschende Mißstände sind.

Nicht jedes Mitglied, aber eben Mitglieder aller beteiligten Gruppen.

Themenstarteram 22. April 2006 um 10:43

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

sag mal Hack 1881 hättest du einen totalschaden einfach hingenommen oder hättest du das hinterfragt?

hättest du dann die 130 % (falls du bescheid gewusst hättest)in anspruch genommen?

...nein, ich hätte nicht alles akzeptiert. Ein paar Vorinformationen hate ich ja auch bereits.

Es ist nun eine interessant kontroverse Auseinandersetzung meines Anliegens, wofür ich mich bedanken möchte.

Denke, der von der Versicherung geschickte Gutachter (selbst. unabhängie Sachverständige - steht auf seiner Karte), hat den Schaden wohl einigermaßen OK „eingetütet“. BMW hat mir (ausnahmsweise gratis) einen Reparatur-Kostenvoranschlag in Höhe von 5.315,- erstellt (zur Erinnerung/Gutachter schrieb 4.638,-). Der Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten mit 5.000,- kommt lt. „mobile.de“ auch schon hin irgendwie (hab selbst paar Std. geschaut). Auf ein paar hundert EUR wollte ich jetzt nicht wirklich achten, aber auch schon das Geld mitnehmen, das mir normal eben „zusteht“. Seit über 20J. ist es mein erster Unfall, da dieser absolut unvermeidbar war. Die Familie/Unfallgegner haben sich sogar für mein „halbes“ Ausweichmanöver noch bedankt, da sonst Frontalaufprall. Wenn meine „Oma“ den Wagen wieder hinbekommen hat, werde ich schon etwas übrig haben (da die Seitenwand nur rausgezogen wird, lt. Gutachten würde diese ersetzt werden, Tür+Kotflügel selbstverständlich neu und dann noch lakieren). Immerhin habe ich dann auch eine Art Unfallwagen und nehme es hin, über einen Monat schon mit diesem Schaden rumzufahren. Zum Glück ist es die Fahrerseite, weil Freundin sonst vielleicht weniger gerne einsteigen/mitfahren würde;) .

So wie es aussieht, wäre ein Betrag von

A) 4.256,- (3.998* + 258 NA/6 Tage) *Mwst. richtig abgezogen;)

oder

B) 3.858 (3.600 + 258 NA/6 Tage)

realistisch, wenn ich die Reparatur demnächst vom Gutachter bestätigen kann.

Bleibt nur noch herauszufinden, welche Variante A) oder B)

mit der Versicherung def. abzuschließen geht. Dass die Versicherung einfach schon Variante B) ohne NA

gezahlt hat, wird ja evtl. auch „ergänzungsfähig“ sein.

Mache ich mir da mal einen Kopf drum dieses WE.

Grüße

am 22. April 2006 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Unverändert fordere ich einen sachlicheren Ton ein.

Es kann nicht angehen, dass man andere Teilnehmer einfach aufgrund der vermuteten oder tatsächlichen Zugehörigkeit zu einer Gruppe beschimpft und verunglimpft.

Zunächst halte ich fest, dass alle Branchen vom Kunden leben.

Der "deutsche Kunde" ist äußerst preisfixiert und honoriert keine Leistung.

Solches Verhalten ist auf Dauer tödlich für Kleinbetriebe und den Mittelstand und damit für 95 % aller Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft. Dort lebte man seit Jahrhunderten von zufriedenen Kunden, dem Servicegedanken und mit Ehrbegriffen.

Wer in die Innenstädte geht, trifft heute bereits überall die selben Ketten und Konzerne.

Die altehrwürdige lokale Kaufmannsfamilie ist fast überall ausgestorben.

Handwerker und freie Berufe wird dieses Schicksal in absehbarer Zeit ebenfalls ereilen.

Es wird nicht mehr lange dauern, bis Mc Brot, Mc Werkstatt, Mc Gutachter, Mc Anwalt usw. auch hier die Vielfalt der Anbieter platt gemacht haben werden.

Besonders beängstigend ist aus meiner Sicht der Umstand, dass es weltweit oft nur noch wenige Anbieter in einer Branche gibt.

Gab es 1970 beispielsweise noch über 40 Automobilhersteller,

sind es heute noch 11 Konzerne, einige davon gefährdet oder bereits erkennbar nicht überlebensfähig.

In der Versicherungswirtschaft spielt sich Ähnliches ab.

Hinter der teilweise noch großen Markenvielfalt stehen in Wahrheit nur wenige Anbieter.

Die Zahl der Rückversicherer ist weltweit sehr gering.

Der Preiskampf ist überall brutal.

Es gewinnt nicht der Anständige, sondern der Erfolgreiche.

Wirtschaftlich erfolgreich bedeutet heute nicht verbraucherfreundlich, sondern Placierung im Niedrigpreisniveau bei guten Überschüssen.

Es überlebt nicht der Konzern mit dem besten Preis-/Leistungsniveau,

sondern der mit der höchsten Marge.

Wenn wundert es also, wenn beispielsweise ein oberfränkischer Versicherer sich aggressiv im Niedrigpreissegment placiert, massiv Werbung schaltet (Kosten!) und dann besonders tough reguliert.

Der Kunde gibt solchem Verhalten durch Nachfrage recht.

Er selbst lebt ja zunehmend davon Verluste zu solidarisieren, Gewinne zu optimieren.

Im vorliegenden Fall soll optimal kassiert werden,

der Wagen aber von einem Bekannten repariert werden ...

... das Wort Schwarzarbeit taucht dabei nicht auf. ;)

Dieses Verhalten werden weder Kunden, noch Vermittler, Gutschter, Anwälte und Versicherungen abstellen.

Jeder verfolgt seine Interessen, die vier Dienstleister machen ihren Job im Sinne des jeweiligen Auftraggebers.

Wie der Einzelne agiert ist letztlich immer eine Frage der Moral.

Geht man über bestimmte Grenzen oder hat man eine Mindestethik und hält die Gesetze ein.

Der § 249 BGB dient dazu das Opfer so zu stellen, dass es keinen Nachteil durch den Schaden hat.

Er ist aber auch nicht so auszulegen, dass es nach dem Schaden besser steht als zuvor.

Wenn Ergebnis einer Regulierung ist, dass der Geschädigte auch noch Teile des Schadens aus der eigenen Tasche tragen muss,

dann ist das genauso abzulehen,

wie Eingriffe in seine Dispositionsfreiheit (Reguliere ich, wie und wo),

oder wie Schadensoptimierer, deren Ziel es ist, neben einer vollständigen Regulierung noch richtig Geld übrig zu haben.

Das geht, weil das Gutachten eben lokale Marktmittelpreise ausweist, der Kunde aber schwarz oder in preisgünstigen osteuropäischen Ausland aufbauen lässt.

Schwarzarbeit ist illegal, Auslandsaufbau legale Abzocke.

Alle Punkte führen zu volkswirtschaftlichen Schäden und sollten uns allen ein Dorn im Auge sein.

Ich kann wie die Mehrzahl der Versicherten Versicherungen verstehen, die bei der fiktiven Abrechnung deswegen untere Niveaus ansetzen wollen, Restwertbörsen kontaktieren, zweitgeteilte Preislisten bei Leihwagenfirmen aushebeln wollen und so die Prämien attraktiv halten.

Kein Verstänis habe ich, wenn in die Dispositionsfreiheti eingegriffen wird.

Wer zum Markenbetrieb geht, soll auch dort die tatsächlich aufgelaufene Rechnung bezahlt bekommen.

An Eurem Einstieg hier stört mich unverändert,

dass ihr Teilnehmer unbegründet beschimpft und in moralisch zweifelhafte Ecken gestellt habt.

Das ist nicht i.O.

Wenn ihr in der Saubermannecke stehen wollt,

dann verhaltet Euch bitte auch so.

Objektiv sollte man klar erkennen, dass sowohl

Kunden,

Versicherungen

aber auch Gutachter

und RAe

mitverantwortlich für herrschende Mißstände sind.

Nicht jedes Mitglied, aber eben Mitglieder aller beteiligten Gruppen.

Besser kann mann die situation nicht schildern.

Wir versuchen die MCwerkstatt mit billigreparaturen halt noch ein wenig aufzuhalten.

am 22. April 2006 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Captain HUK,

@gutachteronline,

bei soviel Eifer besteht die Gefahr der Betriebsblindheit.

Ob man euch zu Recht soviel dargestellte Selbstlosigkeit und Unabhängigkeit zubilligen kann, kann hier niemand beurteilen.

Fakt ist jedenfalls, dass es eine Front gibt, die ständig den Katalog der berechtigten, gesetzlich oder durch die Rechtsprechung begründeten Schadenersatzansprüche fortschreiben will, weil sich davon respektierlich leben läßt. Die Aufzählung der in "Selbstlosigkeit" freien und unabhänigen tätigen Berufsgruppen, erspare ich mir.

Der Versicherungswirtschaft, euer Schreckensgebilde, wird es letzlich egal sein für was sie sonst noch alles Ersatz zu leisten hat. Alle Mitbewerber hätten das selbe Schaden-Szenario und müßten hierfür bei Euren "Schutzbedürftigen" die Kohle einsammeln, damit ihr, als die letzen Aufrechten im Abenland, gut leben könnt.

Oder geht es um etwas anderes?

Danke Mc versicherung für deinen patriotischen Beitrag.

 

Zitat:

Katalog der berechtigten, gesetzlich oder durch die Rechtsprechung begründeten Schadenersatzansprüche fortschreiben

ist doch berechtigt gesetzlich und durch die rechtsprechung begründet genau das ist es was deine kollegen nicht einsehen wollen weil sie ja als gewinnbringendes unternehmen um jede mark feilschen müssen. damit ihre guten gehälter auch zurecht bezahlt werden.

Beukeod

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Captain HUK,

@gutachteronline,

 

Fakt ist jedenfalls, dass es eine Front gibt, die ständig den Katalog der berechtigten, gesetzlich oder durch die Rechtsprechung begründeten Schadenersatzansprüche fortschreiben......

Der Versicherungswirtschaft, euer Schreckensgebilde, wird es letzlich egal sein für was sie sonst noch alles Ersatz zu leisten hat. Alle Mitbewerber hätten das selbe Schaden-Szenario und müßten hierfür bei Euren "Schutzbedürftigen" die Kohle einsammeln, damit ihr, als die letzen Aufrechten im Abenland, gut leben könnt.

 

Hallo Beukeod,

vorab möchte ich Dir sagen dass die Versicherungswirtschaft nicht unser Schreckensgebilde ist.

Dann sage ich auch Dir, dass ich nicht selbstlos bin ,sondern so wie es sich für einen Freiberufler gehört, ausreichend Geld für meine Dienstleistungen bekomme.Das sichert meine Neutralität u.Unabhägigkeit.

Dieses Geld bekomme ich aber nicht für falsche oder nach Weisungen erstellte Arbeiten,sondern für neutrale, gesetzes- treue Arbeit.

Natürlich sind da Schadengutachten,GA über Reparatur-leistungen ,Forensische Gutachten, Materialunter-suchungen,Unfallrekonstruktionen usw. Basis des Umsatzes.

Was die behauptete Erweiterung des Kataloges ständig neuer Schadenersatzleistungen betrifft, hast Du nicht zuende gedacht .

Wir haben es hier mit einem Haftpflichtgesetz, welches im BGB verankert ist und einem Vertragsgesetz VVG der Versicherer im Kaskofall zu tun.

"Unsere" Väter und Urgroßväter haben unter a. das BGB geschaffen und das dort festgeschrieben ,was nach Ansicht

der Bürger rechtens ist.

An dieses BGB und deren Inhalt sind selbstverständlich auch die Versicherer gebunden!

Wenn wir ö.b.u.v. Sachverständige also Gutachten erstellen beeinhalten diese pflichtgemäß die gültige und. ständige Rechtsprechung.Dann möchte ich noch darauf hinweisen dass

ö.b.u.v.(öffentlich bestellt u. vereidigt vom Staat)bedeutet,

keinem Unternehmen oder Fa.,also niemanden verpflichtet zu sein.

Wenn die Versicherer Schadenersatzleistungen bezahlen müssen, zahlen sie nur was der Geschädigte fordert. Mehr müssen sie nicht tun. Und weil die Geschädigten die Rechts-lage und die Rechtsprechung nicht halbwegs kennen, spart sich die Versicherungswirtschaft dadurch enormes Geld.

Handelt aber ein Geschädigter der die Gesetze kennt, dem -entsprechend und fordert das ein was ihm zusteht, ist jedesmal das Geschrei groß,weil sich ein "Böser "bereichern will.Und diesem "Geschrei" wird Glauben geschenkt!!!

Fiktive Abrechnung ist gesetzlich verankert und bedeutet nicht automatisch Schwarzarbeit.

Die Schadensminderungspflicht bedeutet keineswegs, die Verpflichtung einem gesetzlich bestehenden Anspruch zu mindern.

Wenn wir also jemanden auf seine Rechte u.seine berechtigten Schadenersatzleistungen hier hinweisen ,so ist das tatsächlich uneigennützig.

Dies wird aber in dem Forum lächerlich gemacht.

Eigentlich Schade!

 

Hallo

am 23. April 2006 um 16:55

Zitat:

Schwarzarbeit ist illegal, Auslandsaufbau legale Abzocke.

Stimmt (zumindest ersteres)

ich wehre mich nur dagegen dass alle fiktiv abrechner als Abzocker hingestellt werden.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

1. Ich lasse die Werkstatt reparieren

2. ich repariere nicht fachgerecht oder fahre mit dem Schaden rum. Abzocke? Wohl kaum, der Schaden ist ja da, das Fahrzeug weniger wert,...

3. Ich repariere selbst. Abzocke? Für meine zeit steht mir wohl auch ein Lohn zu, oder? Da Eigenleistung nicht versteuert werden muss wird zu recht keine Mwst. gezahlt. In diesem fall profitiert auch der Deutsche Statt da ich ja teile und Farbe kaufen muss.

4. der Schwiegervater in spe ist Lackierer und repariert das auto unter der Voraussetzung die Tochter zu ehelichen. Abzocke? Im Falle einer Scheidung wirds dann noch teurer :-)

5. Ich agiere nicht auf lokalen Märkten: Wiederum : Eigene Leistung (Organisation, Verbringung, Verzögerung) und ein beträchltliches risiko, evl nicht sachgerechte Rep.

In manchen Fällen ist es nur so möglich ein Fahrzeug überhaupt zu retten.

Ach ja, Schwarzarbeit ist illegal, aber schädigt keinesfalls die Wirtschaft sondern den Staat (allerdings weniger als gemeinhin behauptet, da ja auch der Schwarzarbeiter wieder was kauft und die Teile gemeinhin auch besorgt werden)!

Dies ist keine Rechtfertigung für Schwarzarbeit sondern ein Volkswirtschaftlicher Grundsatz, wie gesagt Schwarzarbeit ist illegal!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

dann ist das genauso abzulehen,

wie Eingriffe in seine Dispositionsfreiheit (Reguliere ich, wie und wo),

Fuchs,

nur vier Zeilen oberhalb stand eine deutliche und klare Aussage zugunsten der fiktiven Abrechnung.

Keiner hier hat Geschädigte,

die ihr Recht auf fiktive Abrechnung wahrnehmen,

generell als Abzocker dargestellt.

Der Grundssatz unseres Rechtssystems ist

den Geschädigten so zu stellen,

als sei Nichts passiert.

Das schliesst vom Grundsatz her

eine Besserstellung (Bereicherung) genauso aus

wie eine Schlechterstellung (Entreicherung).

Dort wo unvolständig oder unprofessinell oder überhaupt nicht repariert wird, wird also zwangsweise eine Entschädigugn übrig bleiben.

Wenn das Fahrzeug nach der Reparatur so dasteht wie zuvor,

und es ist Geld übrig,

hat eine Entreicherung der Solidargemeinschaft Versicherung zugunsten des Geschädigten stattgefunden.

am 23. April 2006 um 18:21

Zitat:

Wenn das Fahrzeug nach der Reparatur so dasteht wie zuvor,

und es ist Geld übrig,

hat eine Entreicherung der Solidargemeinschaft Versicherung zugunsten des Geschädigten stattgefunden.

Nicht notwendigerweise. Wenn in Eigenleistung repariert wird steht Dir ja auch ein Lohn zu, oder? Bei Einbau von nicht Originalteilen wird der Wert des Fahrzeuges sinken. Wie Du zwischen diesen leistungen abwägst bleibt dem Kunden überlassen, und das ist auch gut so. Die Reparatur in polen ist auch eine Möglichkeit. Risiko und Geld standen schon immer im tradeoff, zudem ist dies zu organisieren und kostet zeit. Ich halte eine Schadensermittling auf grundlage einer zeitnahen lokalen reparatur (sofern seriös) für die passende Grundlage. Dann kann jeder abwägen was er tun möchte, aber bitte ohne gleich als Abzocker dargestellt zu werden.

Übrigens: Wäre eine Versicherung eine reine Solidargemeinschaft dürften keine Gewinne verbucht werden.

Eine Versicherung wettet gegen das Risiko, Du darauf. Dies ist ein ganz normales wirtschaftliches Spiel. Versicherungen sind Unternehmen mit dem Ziel gewinne zu erwirtschaften (d.h. die Prämien sind höher als eine reine Risikobewertung ergäbe). Das Angebot der Sorglosen abwicklung ist für die versicherung billiger, nur deswegen wird das angeboten.

Ich habe keine Bauchschmerzen damit wenn jemand sein Fahrzeug kostengünstiger instandsetzt (evl mit erheblichen Mühen). Ich habe eher damit ein Problem dass schden generiert werden wo keine waren oder absichtlich herbeigeführt werden.

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  5. wirklich Totalschaden, wie abrechnen?