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wirklich Totalschaden, wie abrechnen?

Themenstarteram 7. April 2006 um 8:27

Hallo

als Geschädigter habe ich nun ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung erhalten, die auf Totalschaden abrechnen will, wenn ich mich auszahlen lassen möchte:

Ich versuche es kurz zu machen.

- Unfallgegner hat Schuld, Versicherung bestreitet das nicht

- Sachverständige der Versicherung ermittelt Reparatursschaden € 4.638,- (inkl. Mwst.)

- Restwagenwert 1.400,- (inkl. Mwst.) lt. Gutachten

- Wiederbeschaffungswert € 5.000,- lt. Gutachten „kommt ca. hin“(hab mal bei mobild.de geschaut)

- Wiederbeschaffung 14 Tage, Nutzungsausfall Gruppe E, € 43,-/Tag

Die Versicherung bietet mir eine Abrechnung auf Totalschadensbasis an, oder Reparatur gegen „ordentliche Rechnung“. Ein Bekannter würde mir den Wagen etwas preiswerter richten können, was ich bevorzugen würde. Eine verbleibende Summe bliebe mir zur freien Verfügung, da ja nun Unfallwagen und dafür offenbar keine Extraentschädigung zu bekommen ist (Auto 9 J. alt).

Frage:

Abrechnung auf Totalschadensbasis ? Wagenwert ist aber doch höher, oder?

Ich bin Privatperson, spielt da die Mwst. eine Rolle ?

Dachte jetzt, die 4.638,- bekommen zu können. Evtl. noch Nutzungsausfall, oder?

Ist mein Anspruch bereits irgendwo genau geregelt,

was meint Ihr ?

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92 Antworten

Zitat:

...auch Gutachter oder Anwälte schlafen....

Die Stelle ist am besten :D

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Ok dann glaubt ihr vielleicht der ARD:

ARD Ratgeber Recht Totalschaden - Mwst-Abzug rechtens?

Das Thema USt ist hier im Forum ein alter Hut, die Auskünfte lauten immer entsprechend. Selbst der Link wurde schon ausgebracht.

Zitat:

aber nur weil vielen geschädigten gar nicht auffällt das sie übervorteilt wurden.

und viele Versicherungen aus wirtschaftlichen Erwägungen EURos auszahlen, an denen Höhe oder gar Grund berechtigte, aber schwer beweisbare Zweifel bestehen.

am 23. Mai 2008 um 11:38

Hallo Leute,

habe ne kurze Frage!!

Habe einen Wirtschaftlichen Totalschaden!!

Lasse mich auszahlen und bekommen nach der üblichen Berechnungsformel 1700€!!

Meine Fragen, habe ich einen Anspruch auf die 14 Tage/"Wiederbeschaffungszeit" a 29,- , wenn ich mir kein neues Auto kaufe???

Oder muss ich den Kauf nachweisen???

Oder zahlt das die Versicherung ohne zu fragen???

 

Die Auszuzahlende Summe (Wiederbeschaffungsaufwand+Wiederbeschaffungsdauer/Satz), wäre trotzdem noch niedriger als der Schaden?!

 

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte!!!

 

MfG

Pichter

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