DPF Strafsteuer vs. Gebühren

Opel Vectra C

Hallo zusammen!

Ich bin gerade pappsatt! Umweltschutz wird in diesem Land auf ganzer Linie belohnt...

Zum Dank, das ich beim Abschluß des Leasingvertrages den DPF behalten habe, statt -500 EUR beim Preis gewährt zu bekommen, erhalte ich nun vom Finanzamt einen neuen Kfz-Steuerbescheid mit +24 EUR p.a.

1. Das ist eine wahnsinnig hohe Bestrafung der Fahrer ohne DPF!!
2. Nachweiß des DPF, um die 24 EUR zu "sparen", per Änderung im Kfz-Brief?!
3. Vorabaussage - Umschlüsselung Kfz-Brief ca. 15 EUR - tats. 30,60 + 10 Versendung Kfz-Brief zur GMAC (den 10er klammer ich jetzt aus - mein Pech)

SchluFo: Ich bezahle in meinem letzten Leasingjahr die Umschlüsselung für den nächsten Besitzer meines GTS + 5 EUR dafür das ich so dämlich bin... schön!! Achso, aber ein ruhiges Gewissen, da ich die Umwelt schone...

Warum zum Geier sind Politiker blöd und zu dumm zum Nachdenken? Warum tut es nicht ein schlichter Nachweiß mittels Kaufvertrag, dass ein DPF an Bord ist?? Den Brief kann man immer noch bei einem Halterwechel ändern ^^

Deutschland und Bürokratie...diese Ehe wird uns alle überleben!

In diesem Sinne, einen schönen Restsommer mit vermindernder Partikelzahl in der Luft... und dickem Gebührensäckl der Staatskassen...

OSDW

PS: Sry fürs Dampfablassen, war mal nötig...

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von PJ_Shorty


Hmm, möchte mal meine DPF Geschichte dagegensetzen:

- Auto gekauft mit DPF
- Zugelassen, kein DPF eingetragen (obwohl ab Werk)
- zum FOH, Nachweis 2 Tage später erhalten
- zur Zulassungsstelle, neuen Schein mit Eintragung bekommen

das alles kostenlos!

es geht wohl auch so 😉

prima Sache, Shorty !

Wo wohnst Du denn ?

Grüße
Checkup

Kostenlos?

Hat die Zulassungsstelle auf ihre Gebühr verzichtet oder hat es der Händler bezahlt?
In der Stadt Halle an der Saale bezahlst Du 15 EUR auf den Cent genau in der Zulassungsbehörde! Über der Stadt kreist allerdings der Pleitegeier!

Gruß
Lars

Wo bekomme ich mehr Informationen darüber? Ich glaube, das betrifft mich auch.

Re: Kostenlos?

Zitat:

Original geschrieben von LarsohneAuto


Hat die Zulassungsstelle auf ihre Gebühr verzichtet oder hat es der Händler bezahlt?

Sie hat verzichtet... allerdings hab ich meine Frau mit Kind hingeschickt 😉

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Amt

In Bayern ist man halt noch nicht so verarmt, da kann ein Amtsleiter auch mal großzügig sein. Bei unserer Zulassungsstelle muß man auch zur Ident-Kontrolle vorfahren, damit sie noch eine vorübergehende Zulassung abkassieren können, wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem anderen Zulssungsberzirk einführt! Das wird bei euch sicher auch nicht notwendig sein!

Gruß
Lars

Was der Mist den Steuerzahler...

...kostet. Habt Ihr Euch das mal überlegt? Als ich vor ein paar Tagen eine Steuerneuberechnung bekam trotz serienmäßigem DPF, habe ich ein wenig telefoniert...

Erst mit dem Finanzamt... Ich: "Was soll der Quatsch? Mein Auto gibt's in der Ausstattung und Motorisierung nur MIT DPF..." Die arme Mutti am anderen Ende: "Na ja, wir kriegen die Daten von der Zulassungsstelle..."

Der nächste wütende Anruf traf den Chef der Zulassungstelle: "Hey, was soll der Mist? Mein Auto gibt's in der Ausstattung und Motorisierung nur..." den Rest des Satzes kennt Ihr ja schon...😉

Der Zulassungsstellenchef: "Tja, das war zum Zulassungszeitpunkt kein steuerrechtlich relevantes Merkmal, deshalb wurde diese Ausstattung nicht erfasst..."

Gegenfrage von mir: "Warum ist die Zulassungsbehörde nicht in der Lage, das gegen die Herstellerlisten abzugleichen?" Er: "Dazu haben die Zulssungsstellen keinen Auftrag..."

Ach so, na dann😉) Deutsche Bürokratie.

Nächster Anruf - wieder beim Finanzamt... der Mutti ist meine Frage sichtlich peinlich: "Was denken Sie, wie viele Millionen Euro werden durch die Neuaustellung von Steuerbescheiden , die dann doch wieder korrigiert werden bundesweit wohl behördlich korrekt verbraten?" Sie: "Ach, wir sind ja auch nur die Prügelknaben..." Ich: "Darf ich Sie so zitieren?" Sie: "Nein, da müssen Sie schon wirklich die Pressestelle..."

So, inzwischen hat mit der FOH eine lustige Einzelbescheinigung besorgt... und wehe, die wollen Geld von mir sehen für ihre behördliche Unfähigkeit.

Übrigens: Abgeordnete sind verpflichtet, auf Bürgereingaben zu reagieren. Das gilt auch für eMails... wenn man diese denn an die Abgeordnetenadresse schickt.
Da unser verehrter Herr Verkehrsminister es leider nicht zum Mandat geschafft hat, lasst uns doch einmal für ein wenig Post beim Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, Herrn Lippold sorgen.

Hier findet Ihr den Link zum Kontaktformular:
http://bundestag.de/mdb/bio/L/lippokl0.html

cul,
Falk

@darkestboba

Danke für den Link, habe gerade meine Sichtweise vorgetragen. Hoffentlich machen das noch mehr, eventuell sollte der Link auch anderen Fabrikaten zugänglich gemacht werden. Kann sowas der Moderator erledigen oder eine Sammelanfragev durchgeführt werden?

Wer auch für Post sorgen mag...

...aber zu faul zum Schreiben ist - oder desselben nicht mächtig...;-)) - kann gern mein Geschriebsel kriegen. Kurze Mail...

cul,
Falk

Re: Amt

Zitat:

Original geschrieben von LarsohneAuto


In Bayern ist man halt noch nicht so verarmt, da kann ein Amtsleiter auch mal großzügig sein. Bei unserer Zulassungsstelle muß man auch zur Ident-Kontrolle vorfahren, damit sie noch eine vorübergehende Zulassung abkassieren können, wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem anderen Zulssungsberzirk einführt! Das wird bei euch sicher auch nicht notwendig sein!

Gruß
Lars

Wenn Versicherungsnachweis und alle weiteren zulassungs-

relevanten Unterlagen mitgeführt werden und man auf direktem

Weg zur Zulassungsstelle fährt, dann darf man dieses auch ohne

Kennzeichen. Das gilt bundesweit.

Re: Re: Amt

Zitat:

Original geschrieben von Luanne


Wenn Versicherungsnachweis und alle weiteren zulassungs-
relevanten Unterlagen mitgeführt werden und man auf direktem
Weg zur Zulassungsstelle fährt, dann darf man dieses auch ohne
Kennzeichen. Das gilt bundesweit.

Ist zwar absolut offtopic, aber hast Du dafür eine Quelle? Wenn dem so wäre, bräuchte man keine Kurzkennzeichen mehr. Sorry, aber ich zweifle Deine Aussage sehr stark an. Jedes Kfz, welches am Straßenverkehr teilnimmt, muss eindeutig identifizierbar sein. Selbst das Fehlen nur eines Nummernschildes wird als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Re: Re: Re: Amt

Zitat:

Original geschrieben von es.ef


Ist zwar absolut offtopic, aber hast Du dafür eine Quelle? Wenn dem so wäre, bräuchte man keine Kurzkennzeichen mehr. Sorry, aber ich zweifle Deine Aussage sehr stark an.

Luane hat sich entweder missverständlich ausgedrückt, oder Du hast es falsch verstanden...;-)

Also:
Ohne Kennzeichen fahren - nie. Das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Innerhalb eines Zulassungsbezirkes (bzw. in einen unmittelbar benachbarten) darf man auf direktem Wege zur Zulassungstelle fahren - aber auch nicht ohne Kennzeichen, sondern nur mit den entstempelten (weil aus irgendeinem Grunde entstempelt) und auch nur zum Zwecke der Einzelvorführung und auch nur, wenn man eine gültige Doppelkarte hat.

Das ist auch nicht bundeslandspezifisch sondern in der StVZO geregelt.

Ansonsten gelten stets nur diese Alternativen:
http://www.avd.de/index.php?id=202

Sprich: Ganz ohne Kennzeichen darf man ein Fahrzeug schon im öffentlichen Verkehr bewegen... aber eben nur, wenn selbiges auf 'nem Hänger steht..😉

cul,
Falk

Re: Re: Re: Amt

Zitat:

Original geschrieben von es.ef


Ist zwar absolut offtopic, aber hast Du dafür eine Quelle? Wenn dem so wäre, bräuchte man keine Kurzkennzeichen mehr. Sorry, aber ich zweifle Deine Aussage sehr stark an. Jedes Kfz, welches am Straßenverkehr teilnimmt, muss eindeutig identifizierbar sein. Selbst das Fehlen nur eines Nummernschildes wird als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Hm, seit 1.3.2007 regelt die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

in §10 Abs.4:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren

stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Was zu tun ist, wenn das ungestempelte Kennzeichen fehlt,
ist nicht mehr erfasst. Bevor ich da ein Kurzzeitkennzeichen
bezahle, würde ich nachfragen.
Früher galt, was ich zuvor schrieb und nach Rücksprache
mit der Polizei bzw. der Zulassungsstelle auch gemacht habe.
Wichtig ist insbesondere der Satz "innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks", also
nicht von OVP nach KL fahren.

Re: Re: Re: Re: Amt

Zitat:

Original geschrieben von Luanne


mit ungestempelten Kennzeichen

Du darfst NIE ohne Kennzeichen fahren, diese Ausnahme bezieht sich nur auf die Stempelung.

Antwort ist da... zummindest von 1 von 2 :-)

----------
Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich zur steuerlichen Förderung von
Dieselrusspartikelfiltern geäußert haben.

Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz soll die weitere
Verbreitung moderner Partikelminderungstechniken für neue und bereits im
Verkehr befindliche Personenkraftwagen mit Dieselmotor beschleunigen. Es
geht dabei nicht um die steuerliche Förderung bestimmter Techniken, sondern
um technikneutrale Anreize für Fahrzeuge, die einen möglichst geringen
Partikelausstoß aufweisen.

Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung waren bestrebt, mit den Ländern
bereits vor dem Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens eine Verständigung zu
den inhaltlichen Eckpunkten einer kraftfahrzeugsteuerlichen Förderung
besonders partikelreduzierter Diesel-PKW zu erreichen, denn es handelt sich
bei der Kraftfahrzeugsteuer um eine ausschließlich den Ländern zufließende
Steuer. Eine Verständigung ist Anfang November gefunden worden. Es
entspricht einem Vorschlag der Länder, für den so genannten Malus einen
einheitlichen hubraumbezogenen Betrag vorzusehen. Die Höhe dieses Betrages
ist ein Ergebnis der Verständigung mit den Ländern.

Der von Ihnen kritisierte Zuschlag wird ab April 2008 fällig und gilt bis
März 2011. Nachrüster haben so eine zusätzliche Steuerersparnis von nochmals
rund 100 Euro, so dass allein durch die genannten steuerlichen
Begünstigungen etwa zwei Drittel der Nachrüstkosten finanziert werden.

Wer nachrüstet, erhält zudem Benutzervorteile durch die freie Fahrt in den
Umweltzonen der Städte. Schließlich erhöht sich durch die Nachrüstung der
Fahrzeugwert. Umgekehrt wird es so sein, dass ein Dieselfahrzeug ohne
Russfilter künftig nur noch schwer oder deutlich unter Marktpreis zu
verkaufen ist.

Zu Ihrer Problematik bezüglich der Nachweisführung kann ich Ihnen nur
folgendes sagen.
Die Finanzämter können für diese Fahrzeuge eine Neufestsetzung alleine auf
Grund der vorliegenden Fahrzeugdaten nicht vornehmen, da die Nachrüstung von
Partikelminderungstechnik nicht automatisiert erkennbar ist. Die
Fördervoraussetzungen müssen daher von den Zulassungsbehörden festgestellt
und den Finanzämtern übermittelt werden.

Das vorliegende Gesetz ist sicherlich nur ein Element, ein Mosaikstein in
einem Gesamtkonzept. Entscheidend ist, dass wir damit einen wirkungsvollen
Beitrag zu der Gesamtphilosophie leisten: Wer sauber fährt, fährt billiger
und ohne Einschränkungen. Die Förderung der Nachrüstung mit
Dieselpartikelfiltern steht im Kontext mit weiteren Maßnahmen, z. B. der
Kennzeichnung der Fahrzeuge, der Einrichtung von Umweltzonen in deutschen
Städten und damit Mobilitätsbeschränkungen in Kernbereichen. Das
langfristige Ziel muss sein, klimafreundliche Mobilität mit immer weniger
und am Ende ohne Schadstoffausstoß zu ermöglichen.
Auf diesem Weg sind wir einen Schritt vorangekommen.

Bezüglich der Mautgebühr möchte ich noch einige Sätze anschließen. Für die
Nutzung der deutschen Autobahnen durch den internationalen Güterlastverkehr
gibt es diese Lösung ja schon. Im Jahre 2006 wurden damit über 3 Milliarden
Euro eingenommen. Damit beteiligen wir unsere europäischen Nachbarn an der
Instandsetzung und dem Ausbau des Straßennetzes. Dies ist nur gerecht, da
die meisten Schäden durch den Gütertransport entstehen. Eine Ausweitung der
Maut auf Halter von Pkw ist derzeit nicht im Gespräch. Das
Bundesverkehrsministerium sieht auf lange Sicht kein neues, überzeugendes
Argument für die Einführung. Gänzlich vom Tisch ist diese Überlegung aber
sicher noch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

-----------

kommantare?
eigener: gut das eigentliche Thema umschifft, aber wenigstens geantwortet - mal sehen, ob der zweite sich auch noch bequemt ;o)

Muaaaahhh…und dann kommt der Tag, an dem irgendwoher eine in 2001 angefertigte Studie auftaucht, die feststellt, das der DPF neben der Kolbenrückholfeder einer der unsinnigsten Einbauten ist.

Dann werden alle zu neuen Strafsteuern verdonnert ,weil sie ja so die Umweltverpesten.

Btw.: Sichbarer Ruß ist guter Ruß!

So long!
simmu

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