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Wohnwagen Parken

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 12:34

Hi leute

Folgendes ich möchte gerne meinen Wohnwagen immer auf der Strasse parken.

Soweit so gut! Dies darf ich aber nur 2Wochen lang. Wenn ich ihn denn versetze kann mir das so ausgelegt werden:

"Parkräume im öffentlichen Verkehrsraum sind (wenn nicht anders ausgewiesen) zum Gemeingebrauch bestimmt, d.h. diese stehen grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt zur Nutzung zur Verfügung. Sofern ein Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen abgestellt wird, ist davon auszugehen, daß der Anhänger nicht mehr zu Verkehrszwecken eingesetzt wird (unzul. Sondernutzung). Auch ein (nahes) Umparken des Anhängers unterbricht die zwei Wochen-Frist nicht automatisch, da unterstellt werden kann, dass dies lediglich zum Zwecke einer bewußten Umgehung der Frist erfolgt und den anderen Verkehrsteilnehmern damit die Nutzung unmöglich macht. So dürfen i.ü. solche Anhänger nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, wenn erkennbar ist, daß diese nicht zu Verkehrszwecken eingesetzt werden (z.B. Anhänger mit Werbeflächen). Ob und wann eine unzulässige Fristüberschreitung vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig."

Bis her hab ich den alle 2 wochen ein Parkplatz weiter geschoben. Aber heute bekamm ich post das der WW (wohnwagen) länger als 14 Tage auf der ****Straße 118 gestanden hat und ich soll 20€ bezahlen.

Frage 1: Sind das wirklich 20€? Dachte bisher immer es wären 10€

Frage 2: Hat es Sinn sich da gegen zu weren?? Mit der begründung das ich ihn alle 2 Wochen versetze??

Frage 3: Was kann mir im Schlimsten fall pasieren wenn sie diese Aussage nicht von mir Akzeptiern??

Frage 4: Wie kann ich mich in Zukunft davor Schützen?? Jemand ne Idee?

Danke schon mal für jeden Tipp :D

Beste Antwort im Thema

Hallo,

habe diese Frage einmal mit einem netten Herren der Trachtengruppe Grün-Weiß erörtert.

Dieser erklärte mir das ein PKW-Anhänger, dazu gehören ja auch die Wohnwagen, max. 14 Tage auf einem Parkplatz stehen darf und danach muß der Anhänger seinem eigentlichen Verwendungszweck zugeführt werden.

Dies wiederrum bedeutet auf die Spitze getrieben, eine Plastiktüte auf den Kastenanhänger gelegt, 1m geschoben und Tüte wieder runter = Transport. Beim Wohnwagen müßte dieser bewohnt werden, also minimum eine Nacht genutzt werden. Die Nutzung ist für die Ordnungshüter schlecht zu prüfen, aber die anwesenheit des Fahrzeugs am Standplatz relativ leicht. Oft sind es auch Nachbarn, die solche Aktionen lostreten.

Hier in unserem Städtle sind mir schon ein paar Wohnwagen aufgefallen, die fast permanent in Wohngebieten stehen und dann zwischenzeitlich verschwunden sind. 2 davon habe ich zufällig an Ihrem "Urlaubsort" wiedergefunden. Die standen wenige km vom normalen Standort entfernt jeweils in einem Gewerbegebiet auf dem Standstreifen :D

Ich persönlich ziehe 20,-€ p.M. für einen Stellpatz unter der Remise eines Landwirtes vor, da brauche ich nicht alle 14 Tage mit dem Wowa spazieren fahren ;)

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schreib die doch einfach an das du am wochenende mit dem WOWA unterwegs gewesen bist und Ihn am sonntag abend wieder auf diesen Platz gestellt hast,es war der einzige dert frei war.

Such dir nen unterstellplatz wirdas beste sein

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 14:38

ja aber 20€ im monat für son uralten WW find ich heftig! das sind 240€ im jahr!

Der ww kostet mich grade mal 50€ an steuer und versicherun für ein ganze jahr!

Da is ein unterstellplatz doch ein sehr sehr großer teil an unterhalt!

Aber danke für den tip

Das mit dem " ich hab den einen Platz weitergeschoben" kannst Du Dir als Einspruch sparen.

Das gilt nicht als Bewegen im Sinne der Strassenverkehrsordnung.

Da musst Du den WW schon an den Haken nehmen und um den Block fahren.

 

Gruß

Andi

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 17:49

Ja mein ich doch das ich den alle 2 wochen fahre! Der muss ja bewegt werden wegen bremsen reifen usw :-) :-)

Tja und danach steht der halt zimlich genau wieder da an der Stelle! Wohne nun mal auf der Straße!

Danke dir

Zitat:

Original geschrieben von AKL33

Das mit dem " ich hab den einen Platz weitergeschoben" kannst Du Dir als Einspruch sparen.

Das gilt nicht als Bewegen im Sinne der Strassenverkehrsordnung.

Da musst Du den WW schon an den Haken nehmen und um den Block fahren.

 

Gruß

Andi

Einspruch Andi,

habe schon Entscheidungen gelesen, nach denen einmal um den Block nicht reicht. Was reicht, hat noch kein Gericht entschieden. Aber ich denke, nach einer Fahrt nach ? mit 2 stündiger Abwesenheit dürfte alles klar sein.

Gruß

Franjo001

Watn Glück, das ich mir nun doch ein Wohnmobil gekauft habe anstatt - wie geplant - einen Wohnwagen.

Allerdings kann ich von 50,- Euro Jahreskosten nur träumen.

Meiner kostet über 400,- Kfz-Steuern und das gleiche nochmal an Versicherung.

Wäre also doch zu überlegen, ob Dir Dein Wohnwagen die Stellplatzgebühr nicht wert ist. ;)

Bevor evtl. irgendwelche Vandalen wüten..... :(

Hallo,

habe diese Frage einmal mit einem netten Herren der Trachtengruppe Grün-Weiß erörtert.

Dieser erklärte mir das ein PKW-Anhänger, dazu gehören ja auch die Wohnwagen, max. 14 Tage auf einem Parkplatz stehen darf und danach muß der Anhänger seinem eigentlichen Verwendungszweck zugeführt werden.

Dies wiederrum bedeutet auf die Spitze getrieben, eine Plastiktüte auf den Kastenanhänger gelegt, 1m geschoben und Tüte wieder runter = Transport. Beim Wohnwagen müßte dieser bewohnt werden, also minimum eine Nacht genutzt werden. Die Nutzung ist für die Ordnungshüter schlecht zu prüfen, aber die anwesenheit des Fahrzeugs am Standplatz relativ leicht. Oft sind es auch Nachbarn, die solche Aktionen lostreten.

Hier in unserem Städtle sind mir schon ein paar Wohnwagen aufgefallen, die fast permanent in Wohngebieten stehen und dann zwischenzeitlich verschwunden sind. 2 davon habe ich zufällig an Ihrem "Urlaubsort" wiedergefunden. Die standen wenige km vom normalen Standort entfernt jeweils in einem Gewerbegebiet auf dem Standstreifen :D

Ich persönlich ziehe 20,-€ p.M. für einen Stellpatz unter der Remise eines Landwirtes vor, da brauche ich nicht alle 14 Tage mit dem Wowa spazieren fahren ;)

STELLPLATZ!

 

Miete Dir einen vernünftigen Stellplatz.

Die Nachbarn und Besucher, die vergeblich um den kanppen öffentlichen Parkraum kämpfen, werden es Dir danken!

(In manchen Wohngebieten artet sowas richtig aus - vor lauter Wohn- und Gepäckanhängern kein Parkplatz zu bekommen und alles parkt im Halteverbot ...)

Re: STELLPLATZ!

 

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

Miete Dir einen vernünftigen Stellplatz.

Die Nachbarn und Besucher, die vergeblich um den kanppen öffentlichen Parkraum kämpfen, werden es Dir danken!

(In manchen Wohngebieten artet sowas richtig aus - vor lauter Wohn- und Gepäckanhängern kein Parkplatz zu bekommen und alles parkt im Halteverbot ...)

Auf die Gefahr, dass ich mich mal wieder unbeliebt mache, empfinde ich es in ganz vielen Fällen als eine Zumutung, dass WoWa-Besitzer ihren Mitmenschen ihre teilweise Schrottwand über Wochen vor die Nase stellen (stellen die natürlich nicht vor ihre eigene Nase) um damit 20 Euro beim Bauern zu sparen.

Das öffentliche Abstellen von WoWa ist für mein Empfinden ein asozialer Akt der schon vom Ansatz her die Missachtung seiner Mitmenschen beinhaltet.

Hi

$ 12 ABs STVO steht 14 Tage und ein in die andere Straße

fahrn oder um den Block fahrn reicht nicht aus als wegfahrn!!

Damit ist so Aktionen schon vorgebeugt!Ein wegstellen ist zulässig wenn es sagen wir einige Straßenzüge weiter ist

(nicht um die Ecke),hier beginnen die 14 Tage neu.fakt ist aber heutzutage kommt nach einigen Std ein Anwohneranruf

beim Ordnungsamt,dann geht das Theater in die nächste

Phase die 14 tage beginnen neu.Also diskutieren bringt hier

wenig,Mietplatz suchen und gut ist! Frage wollt ihr auf einen

wohnwagen schauen aus dem Fenster? Ist auch nicht ganz

fair nur weil ihr ein paar €s beim bauern sparrt.Darum zahlt

das Vergehen und sucht euch einen Platz.Einspruch ist lt.

§ 12 Abs 3 vorgebeugt !

MFG Kai

Selbst in München, am meist befahrenen `Mittleren Ring´ stehen, bei der bekannten Parkplatznot, Fragmente von WoWa herum und blockieren entsprechend Parkplätze.

Es geht noch weiter: Dadurch, dass (vom Nichtkehren mal abgesehen) dort auch nur von 2m hinter und vor dem WoWa Schnee geräumt werden kann, ergibt sich in der Winterzeit ein Wall von Schnee und Dreck drumrum und im Nu sind 12m Parkraum weg, weil ein unvoreingenommener Zeitgenosse 20 Euro spart.

Ich bin an der Stelle sprachlos.

Re: Re: STELLPLATZ!

 

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

(...)

Das öffentliche Abstellen von WoWa ist für mein Empfinden ein asozialer Akt der schon vom Ansatz her die Missachtung seiner Mitmenschen beinhaltet.

Ganz so krass würde ich es nicht ausdrücken, aber in der Sache gebe ich Dir Recht.

Und wenn man dann noch die lieben Mitmenschen bei MT mit der Frage belästigt, wie man rechtliche Regelungen möglichst effektiv umgeht, die eben diesen Missbrauch öffentlicher Strassenflächen unterbinden sollen ...
... dann kriege ich ´nen dicken Hals!

;)

am 15. Februar 2006 um 13:51

Re: Re: Re: STELLPLATZ!

 

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

Ganz so krass würde ich es nicht ausdrücken, aber in der Sache gebe ich Dir Recht.

Und wenn man dann noch die lieben Mitmenschen bei MT mit der Frage belästigt, wie man rechtliche Regelungen möglichst effektiv umgeht, die eben diesen Missbrauch öffentlicher Strssenflächen unterbinden sollen ...
... dann kriege ich ´nen dicken Hals!

;)

Booooooooooah ,ist das schön,für diesen beitrag könnte ich dich Knutschen.

Endlich mal was Herzliches wenn auch Ärgerliches.

Mit verdammt netten Grüßen

Marc

AHA

 

So beeindruckend, dass Du den ganzen Beitrag kopieren musst, obwohl Du direkt antwortest, war´s ja nun auch nicht!

-----> ;) <-----

Übrigens: Valentinstag war gestern ... und wie bekomme ich jetzt den Knutschfleck wieder weg?

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