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Zwangsstillegung wegen abgelaufenen Tüv und nichts eingetragen

VW Golf, VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 19. November 2012 um 17:04

Hallo,

und zwar frag ich für meinen bescheurten Kumpel.

Der hat nen Motorumbau gemacht. Fahrzeug hat seit einem halben Jahr kein Tüv und eingetragen ist bisher auch noch nichts. Er wollte es über die Wintermonate fertig machen. Wären angeblich noch ein paar Kleinigkeiten zu erledigen, damit er ohne Probleme alles eingetragen und Tüv bekommt.

Fahren tut er, trotz meines Abratens trotzdem. (Brauchen wir auch garnicht darüber reden wie dumm das von ihm ist/war. Fakt ist - heute hatte er eine Fahrzeugkontrolle --> 90€ + 3 Punkte.

Er musste zur Dekra hinterherfahren. Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt. Laut Dekra-Prüfer kommt morgen ein Gutachter, der irgendwas begutachten muss/möchte - wie auch immer.

Da es ihn ankotzt ( selber schuld:rolleyes:), hat er gesagt, er verkauft den Golf so wie er ist - also ohne Tüv und ohne Eintragung.

Muss der Gutachter das Fahrzeug trotzdem begutachten? Vom Prinzip her, weis ja mein Kumpel, dass er kein Tüv hat und nichts eingetragen ist; und somit ist es ja dem Käufer dann sein Problem das er dann alles eingetragen und Tüv bekommt.

Also die Frage lautet - muss ein Gutachter den Golf begutachten, oder kann er es ablehnen, da das Fahrzeug verkauft werden soll?

Beste Antwort im Thema

Dazu fällt mir nur eins ein - ein Glück iss der Vogel von der Straße! Nicht auzumalen, wenn einem so ein Depp dann auch noch ins Auto fährt! Und wenn ein bißchen Bußgeld fällig ist, dann kommt direkt Herr Zwegat....

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Nach dem Statement ist er wohl nicht mehr lange in Deiner Freunde-Liste. :D

Themenstarteram 22. November 2012 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Nach dem Statement ist er wohl nicht mehr lange in Deiner Freunde-Liste. :D

Och man, dann bin ich ja wieder bei Null. :rolleyes::D

Möchtest Du mein "Freund" sein ? :o :o

Zitat:

Original geschrieben von Golf im Aufbau

Ähhm, ich hatte den Thread hier eigentlich eröffnet um einige Zahlen zu hören, was die Zwangsstilllegung und Gutachter und so angeht. Und nicht wie man Auto abschleppt. Man sollte auch nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen.

Es gibt Neuigkeiten:

- Fahrzeug ist wieder bei meinem Kollegen zuhause

- laut Gutachter beläuft sich das Gutachten auf ca. 550€ + die 90€ und den 3 Punkten (oder was da auch immer kommen mag)

Was ich mal im Allgemeinen noch loswerden wollte:

Ich bin ja nicht oft hier bzw. stiller Mitleser. Aber was manche hier in einigen Threads für einen Ton an den Tag legen ist schon krass. Speziell Onkel Howdy! Ich hab Dich zwar nur einmal kennengelernt, als ich die Recaro-Sitze bei Dir holte. Du hast eigentlich einen recht vernünftigen Eindruck gemacht. Aber als ich mir mal Deine Posts hier im Forum mal so durchgelesen hatte, fragte ich mich, ob mit Dir was nicht stimmt. Was Du zum Teil für agressive und patzige Antworten gibst ist irgendwie nicht normal. Wenn Du keinen Bock auf vernünftige Antworten hast oder dir das alles zuviel ist, wenn ein Thema zum 10. mal durchgekaut wird, dann bleib doch dem Thread fern und denk Dir Dein Teil! Ist für alle Beteiligten wohl am besten. Erziehst Du Deine Kinder (wenn Du welche haben solltest) auch in diesem Ton? Wenn ja dann tun die mir leid. Aber sei beruhigt, Du bist hier in dem Forum nicht allein wie ich schon feststellte. Und in den anderen Foren, in denenen ich auch unterwegs bin, gibts auch solche Kasper.

Der Thread kann eigentlich geschlossen werden, da wir ja jetzt alle wissen wie man ein Auto ab zu schleppen hat.:rolleyes:

Danke an den Rest für die hilfreichen Antworten, die zum Thema beitrugen!

danke.

und im übrigen hat er völlig unrecht.

er hätte sich meinen beitrag sorgfälltig durch lesen sollen.

er stellte eigentlich lediglich einen vergleich dar. und bei beiden fällen liegt fahren ohne versicherungsschutz vor.

aber ist mir jetzt auch zu blöd.

was das abschleppen anbetrifft, soll er sich mal genau erkundigen.

ich hätt auch 3 schleppstangen nebeneinander montieren können, wenn ein auto 3 ösen hätte. auch dies wäre legal gewesen. weil führerschein 1997 gemacht und nix eu führerschein. aber dies hätte man auch dem beitrag entnehmen können.

Ich beende das Thema mal an dieser Stelle. Die Eingangsfrage wurde ja geklärt. Der TE möge sich noch die Post in seinem anderen Postfach zu Gemüte führen.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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