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Zwangsstillegung wegen abgelaufenen Tüv und nichts eingetragen

VW Golf, VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 19. November 2012 um 17:04

Hallo,

und zwar frag ich für meinen bescheurten Kumpel.

Der hat nen Motorumbau gemacht. Fahrzeug hat seit einem halben Jahr kein Tüv und eingetragen ist bisher auch noch nichts. Er wollte es über die Wintermonate fertig machen. Wären angeblich noch ein paar Kleinigkeiten zu erledigen, damit er ohne Probleme alles eingetragen und Tüv bekommt.

Fahren tut er, trotz meines Abratens trotzdem. (Brauchen wir auch garnicht darüber reden wie dumm das von ihm ist/war. Fakt ist - heute hatte er eine Fahrzeugkontrolle --> 90€ + 3 Punkte.

Er musste zur Dekra hinterherfahren. Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt. Laut Dekra-Prüfer kommt morgen ein Gutachter, der irgendwas begutachten muss/möchte - wie auch immer.

Da es ihn ankotzt ( selber schuld:rolleyes:), hat er gesagt, er verkauft den Golf so wie er ist - also ohne Tüv und ohne Eintragung.

Muss der Gutachter das Fahrzeug trotzdem begutachten? Vom Prinzip her, weis ja mein Kumpel, dass er kein Tüv hat und nichts eingetragen ist; und somit ist es ja dem Käufer dann sein Problem das er dann alles eingetragen und Tüv bekommt.

Also die Frage lautet - muss ein Gutachter den Golf begutachten, oder kann er es ablehnen, da das Fahrzeug verkauft werden soll?

Beste Antwort im Thema

Dazu fällt mir nur eins ein - ein Glück iss der Vogel von der Straße! Nicht auzumalen, wenn einem so ein Depp dann auch noch ins Auto fährt! Und wenn ein bißchen Bußgeld fällig ist, dann kommt direkt Herr Zwegat....

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am 19. November 2012 um 17:19

Er muss /Beweissicherung.Bei entsprechendem Begutachtunsergebniss wir eine grünfarbene Plakette am Fahrzeug angebracht(Beschlagnahme)und zur Verwahrstelle verbracht.

Rechne mal für das Gutachten so mit einem vierstelligem Betrag.

Komisch ,warum weiss dein"Kumpel" jetzt schon was er an Bussgeld bezahlen muss?

Ich denke nicht, dass er an die Begutachtung vorbeikommt, da er ja zu dem Zeitpunkt der Kontrolle

sowohl Halter und Fahrer des zugelassenem KFZ war, und dieses trotz Erlöschen der BE wissentlich im Strassenverkehr bewegt hat.

Servus,

wie mein Vorredner schon sagte,Gutachten muss gemacht werden.Weil ja sein Besitz und zur Beweissicherung gegen ihn.

Die Bussgelder und Punkte werden von der Pozilei vor Ort erhoben,daher weiss er was da auf einen zukommt.

Den Rest bringt die Post demnächst im Briefkasten :D :D.

Aber ma ganz nebenbei gefragt:

Dein Kumpel is nich so nen bisschen lebensmüde und hat ne zu dicke Brieftasche:D

Halbes jahr kein Tüv und dann auch noch mit diversen umbauten....

Man man man :rolleyes:

Da ist doch Stress mit dem Amtsschimmel sowas von vorprogrammiert...

Grüsse

klar wird das begutachtet um noch rauszufinden ob da noch mehr dreck am stecken ist.

da hilft kein verkaufen den es geht um den zeitpunkt wo er gefahren ist.

und wegschaffen darf er das auto auch net das ist sichergestellt mit den kennzeichen usw weg.

nebenbei kriegt er für fahren ohne betriebserlaubnis einmal als fahrer 50 eus(dazu kommen noch verwaltung usw da kommen 90 eus hin) und 3 punkte und dann nochmal das selbe als halter ^^ .

denn es wird der fahrer und der halter bestraft auch wenn die ein und die selbe person sind.

Themenstarteram 19. November 2012 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von kika-gt

Ich denke nicht, dass er an die Begutachtung vorbeikommt, da er ja zu dem Zeitpunkt der Kontrolle

sowohl Halter und Fahrer des zugelassenem KFZ war, und dieses trotz Erlöschen der BE wissentlich im Strassenverkehr bewegt hat.

@Bopp19: das mit dem Busgeld hat der Polizist anscheinend zu Ihm gesagt, als sie das Fahrzeug bei der Dekra abstellten und die Nummernschilder entfernten.

Warum wird das für Ihn so teuer? Die Sachlage ist doch eigentlich klar. Abgelaufener Tüv und keine Eintragungen.

Edit: ok, Beweissicherung, aber warum so teuer?

neben fahren ohne be könnte auch noch die strafe fahren ohne tüv dazukommen das wird teuer

Themenstarteram 19. November 2012 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

neben fahren ohne be könnte auch noch die strafe fahren ohne tüv dazukommen das wird teuer

Ist die BE nicht automatisch bei abgelaufen Tüv erloschen?

@Himeno

da muss ich dir widersprechen:

Die Punkte kriegt der Fahrer und das Bussgeld der Halter.

Frag nicht woher ich das weiss ;).

Warum das so teuer wird?

-Amtlich vereidigter Gutachter unterwegs im Auftrag des Staates...

-Wegstellgebühren auf amtlichem "Parkplatz"

-Gutachtenerstellung

-Der Amtsschimmel in der Stube aufm Amt muss auch beschäftigt werden

-Post und Portogebühren

-etc. etc.

Grüsse

keine ahnung aber sind 2 unterschiedliche strafbestände die könnten einzeln gerechnet werden.

da weiss ich net so bescheid aber bei fahren ohne be schon das hatte ich auch mal

Zitat:

Original geschrieben von nosdriver

@Himeno

da muss ich dir widersprechen:

Die Punkte kriegt der Fahrer und das Bussgeld der Halter.

Frag nicht woher ich das weiss ;).

da muss ich dir wiedersprechen es kriegen beide das selbe fahrer und halter hab ich schon hinter mir glaubs mir und das war nicht gerade billig

Themenstarteram 19. November 2012 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von nosdriver

 

Warum das so teuer wird?

-Amtlich vereidigter Gutachter unterwegs im Auftrag des Staates...

-Wegstellgebühren auf amtlichem "Parkplatz"

-Gutachtenerstellung

-Der Amtsschimmel in der Stube aufm Amt muss auch beschäftigt werden

-Post und Portogebühren

-etc. etc.

Grüsse

und sowas geht in vierstellige???

Und wegen Deiner Frage: Wieso, weshalb warum? - Frag mich was leichteres. Will Ihm hierdurch nur ein paar Infos zukommen lassen.

Ich hab für 0815 Alus aufm Polo damals nur einmal 50 euro und 3 Punkte kassiert.

Wenn Halter und Fahrer unterschiedliche Personen sind dann ja.

Aber die Staatsmacht darf ein und dieselbe Person nicht 2mal für das gleiche zur Kasse bitten.

Das wäre ja so als wenn du nicht angeschnallt bist und dann der Halter das auch nochmal bezahlen darf.

(doofer Vergleich aber so isses numal)

Grüsse

öhm fahren mit UBB(ja wilde zeiten sowas hab ich setdem nicht mehr gemacht) hat mich 125 eus und 3pkt im doppelten pack gekostet weil fahrer und halter.

das liegt daran das der halter für den ordnungsgemässen zustand notwendig ist sowie auch der fahrer der den wagen fährt nochmal.

:D :D

Denkst du ein Amtlich bestellter Gutachter arbeitet für 10,25€ in der Stunde???

Nen Kumpel von mir haben sie vor Jahren mal mit ner getunten Simson in Bayern angehalten...

Ca.2500€ war er nach dem ganzen Geraffel los.

Dein Fall kommt ungefähr aufs gleiche raus :)

Und bedenke das war vor 10 Jahren :).

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