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Zwangsstillegung wegen abgelaufenen Tüv und nichts eingetragen

VW Golf, VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 19. November 2012 um 17:04

Hallo,

und zwar frag ich für meinen bescheurten Kumpel.

Der hat nen Motorumbau gemacht. Fahrzeug hat seit einem halben Jahr kein Tüv und eingetragen ist bisher auch noch nichts. Er wollte es über die Wintermonate fertig machen. Wären angeblich noch ein paar Kleinigkeiten zu erledigen, damit er ohne Probleme alles eingetragen und Tüv bekommt.

Fahren tut er, trotz meines Abratens trotzdem. (Brauchen wir auch garnicht darüber reden wie dumm das von ihm ist/war. Fakt ist - heute hatte er eine Fahrzeugkontrolle --> 90€ + 3 Punkte.

Er musste zur Dekra hinterherfahren. Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt. Laut Dekra-Prüfer kommt morgen ein Gutachter, der irgendwas begutachten muss/möchte - wie auch immer.

Da es ihn ankotzt ( selber schuld:rolleyes:), hat er gesagt, er verkauft den Golf so wie er ist - also ohne Tüv und ohne Eintragung.

Muss der Gutachter das Fahrzeug trotzdem begutachten? Vom Prinzip her, weis ja mein Kumpel, dass er kein Tüv hat und nichts eingetragen ist; und somit ist es ja dem Käufer dann sein Problem das er dann alles eingetragen und Tüv bekommt.

Also die Frage lautet - muss ein Gutachter den Golf begutachten, oder kann er es ablehnen, da das Fahrzeug verkauft werden soll?

Beste Antwort im Thema

Dazu fällt mir nur eins ein - ein Glück iss der Vogel von der Straße! Nicht auzumalen, wenn einem so ein Depp dann auch noch ins Auto fährt! Und wenn ein bißchen Bußgeld fällig ist, dann kommt direkt Herr Zwegat....

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64 Antworten
Themenstarteram 19. November 2012 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von nosdriver

Dein Fall kommt ungefähr aufs gleiche raus :)

Nein, Nein, nicht MEIN Fall, sondern der meines Kumpels:D:rolleyes:

okay schön um die Etikette zu wahren:

Dieser beschriebene Fall hier kommt aufs gleiche raus.

:D zufrieden?

Grüsse

Themenstarteram 19. November 2012 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von nosdriver

okay schön um die Etikette zu wahren:

Dieser beschriebene Fall hier kommt aufs gleiche raus.

:D zufrieden?

Grüsse

:D:D

Ja, zufrieden.:D

Zitat:

Original geschrieben von Golf im Aufbau

Zitat:

Original geschrieben von nosdriver

 

Warum das so teuer wird?

-Amtlich vereidigter Gutachter unterwegs im Auftrag des Staates...

-Wegstellgebühren auf amtlichem "Parkplatz"

-Gutachtenerstellung

-Der Amtsschimmel in der Stube aufm Amt muss auch beschäftigt werden

-Post und Portogebühren

-etc. etc.

Grüsse

und sowas geht in vierstellige???

Und wegen Deiner Frage: Wieso, weshalb warum? - Frag mich was leichteres. Will Ihm hierdurch nur ein paar Infos zukommen lassen.

allein der gutachter kostet zwischen 350-500€.

Themenstarteram 19. November 2012 um 18:24

Hoffenltich checkt er es dann, was er da getrieben hat.:rolleyes:

Wie lange dauert es dann ungefähr, bis er das Fahrzeug wieder haben und verkaufen kann? So wie ich es Ihm gerade geschildert habe, zwecks den Preisen und so wird er wohl das Geld, das er für den Golf bekommt wohlmöglich für das ganze Theater brauchen.

Das kann ne Weile dauern das ganze Theater...

Nen Kleinkredit zum Strafe zahlen is da schon schneller organisiert :D.

am 19. November 2012 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von Golf im Aufbau

Hoffenltich checkt er es dann, was er da getrieben hat.:rolleyes:

Wie lange dauert es dann ungefähr, bis er das Fahrzeug wieder haben und verkaufen kann? So wie ich es Ihm gerade geschildert habe, zwecks den Preisen und so wird er wohl das Geld, das er für den Golf bekommt wohlmöglich für das ganze Theater brauchen.

mal ganz ehrlich n golf ohne eintragungen und abgelaufenen tüv. sag mal so übern daumen, ungesehen, 500 euro... ;)

Dazu fällt mir nur eins ein - ein Glück iss der Vogel von der Straße! Nicht auzumalen, wenn einem so ein Depp dann auch noch ins Auto fährt! Und wenn ein bißchen Bußgeld fällig ist, dann kommt direkt Herr Zwegat....

am 20. November 2012 um 7:49

Bei solchen Sachen fehlen mir echt manchmal die Worte. Dein Kumpel soll froh sein, dass ihn die Polizei erwischt hat und er nicht jemanden zusammengefahren hat. Zwecks solchen schei** Aktionen sind Menschen schon ihr Leben nicht mehr froh geworden! Hier bei mir hat vor 3 Jahren ein Freund von mir nen anderen Freund vom Roller gefahrn weil er nach der Nachtschicht eingepennt ist. Wird der schon nicht mehr froh, alleine vom Psychischen her, bei deinem Spezi würde der leere Geldbeutel noch dazu kommen!

Mfg, Klaus

ich würd mir an seiner stelle lieber gedanken um den führerschein machen. der ist nämlich mit 99%iger wahrscheinlichkeit erstmal weg.

ich hab mal vor ca13jahren meinen damaligen abgemeldeten bmw abgeschleppt. rennleitung hat mich natürlich angehalten. ich müsste jetzt nachschauen, aber 6-8punkte in flensburg hatte ich dafür kassiert.

und geldstrafe lag damals bei 1000DM.

und das ist keine ordnungswiedrigkeit

das ist ein STRAFTATBESTAND.

bleibt in flensburg 8jahre gespeichert + überliegeftrist.

also bei heutigem stand = führerschein weg bei deinem kumpel.

sorry, aber wie kann man so bescheuert sein.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Rechne mal für das Gutachten so mit einem vierstelligem Betrag.

wenn überhaupt der gutachter in rechnung gestellt wird, wird das max. 3stellig...

Zitat:

Original geschrieben von nosdriver

Die Bussgelder und Punkte werden von der Pozilei vor Ort erhoben,

nö!

die bußgelder werden vom zuständigen landratsamt bzw. aus flensburg erhoben...die polizei leitet da nur weiter! und wenn die polizei sagt, dass das soviel kostet, ist das lediglich ein gut gemeinter hinweis, der keine rechtsverbindlichkeit hat, da die tatsächlichen kosten woanders entschieden werden...

dein kumpel sollte also mit folgenden kosten - für das erlöschen der be - rechnen:

-fahrer: 3punkte, 90€ zzgl. rd. 25€ verwaltungskosten

-halter: 3punkte, 135€ zzgl. rd. 25€ verwaltungskosten

mehr wird da nicht kommen, ggf. noch die rechnung vom gutachter, aber das sind auch max. 500€ wenns hoch kommt und 50-100€ von der zulassungsstelle fürs plaketten abkratzen...

Zitat:

Original geschrieben von akki2

ich würd mir an seiner stelle lieber gedanken um den führerschein machen. der ist nämlich mit 99%iger wahrscheinlichkeit erstmal weg.

ich hab mal vor ca13jahren meinen damaligen abgemeldeten bmw abgeschleppt. rennleitung hat mich natürlich angehalten. ich müsste jetzt nachschauen, aber 6-8punkte in flensburg hatte ich dafür kassiert.

und geldstrafe lag damals bei 1000DM.

und das ist keine ordnungswiedrigkeit

das ist ein STRAFTATBESTAND.

bleibt in flensburg 8jahre gespeichert + überliegeftrist.

also bei heutigem stand = führerschein weg bei deinem kumpel.

sorry, aber wie kann man so bescheuert sein.

und was hat das eine mit dem anderen zu tun? was du gemacht hast war ein sog. "schleppen". und derjenige der hinten im auto sitzt das geschleppt wird dem passiert garnix. der braucht netmal n führerschein. nur derjenige welcher schleppt der ist der mops. da der angehängte abgemeldete karren eben nichtmehr ein auto ist sondern ein 2 achsiger anhänger. somit braucht der schlepper einen lkw führerschein. somit wirds auf ein fahren ohne führerschein rausgelaufen sein bei dir ;)

sowas hab ich im jugendlichen leichtsinn auch schon gemacht. das verfahren wurde im übrigen ohne jedliche zahlung irgendwelcher geschichten eingestellt.

am 20. November 2012 um 12:18

Hahaha, wie kann man nur so.....?

@Golf im Aufbau: wir kennen uns ja ein wenig und wie ich heute erfahren habe kenn ich auch Deinen Kumpel recht gut. Und ich sag noch vorletzte Woche zu Ihm, als er ein Teil bei mir gekauft hatte, dass er die Kiste endlich mal fertig machen und alles eintragen soll. Hab Ihn auch auf die Konsequenzen hingewiesen. Aber an dem Schulterzucken entnahm ich, dass es Ihm da vorbeigeht, wo die Sonne nicht hinscheint. Selber schuld. Man,man,man:rolleyes:

@F&I-GTD: naja, ungesehen vielleicht schon. Aber wenn du den Golf sehen würdest, wärst du warscheinlich anderer Meinung. Der ist echt schick und einige tolle Sachen sind verbaut (Rally-Front, G60-Verbr., schicke Felgen,...). Der VR6-Umbau ist auch sauber gemacht worden. Sind eigentlich nur ein paar Kleinigkeiten die für eine korrekte Eintragung nötig wären, noch zu machen. (Aussage des Übeltäters, obs stimmt ist die andere Frage)

Also selbst ohne Tüv und Eintragungen hat der Golf einen gewissen Wert.

Mir gehts leider auch nicht anders. Ich hab letzte Woche vom Arzt eine schlechte Nachricht bekommen und muss leider das Thema Tuning und Autoschrauberei wegen gesundheitlichen Gründen aufgeben :( Das hat zur Folge, dass ich meine grüne Rennsemmel, die ich erst vor kurzem angefangen habe auf VR umzubauen; und auch noch nicht so richtig fertig bin, verkaufen muss --> leider auch ohne Tüv und Eintragungen. Hab auch leider nicht mehr die Möglichkeit das Auto fertigzustellen. Das heist aber trotzdem nicht, dass er nicht mehr wie 500€ Wert ist. Das deckt ja gerade mal die Kosten für den Porschetacho. Also einen gewissen Betrag hätte ich da schon auch wenn ohne Tüv und Eintragungen.

Immerhin war ich aber nicht so blöd und bin damit rumgefahren. Für sowas gibts doch Tageszulassungen:rolleyes:

Ich kapier es immer noch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von akki2

ich würd mir an seiner stelle lieber gedanken um den führerschein machen. der ist nämlich mit 99%iger wahrscheinlichkeit erstmal weg.

ich hab mal vor ca13jahren meinen damaligen abgemeldeten bmw abgeschleppt. rennleitung hat mich natürlich angehalten. ich müsste jetzt nachschauen, aber 6-8punkte in flensburg hatte ich dafür kassiert.

und geldstrafe lag damals bei 1000DM.

und das ist keine ordnungswiedrigkeit

das ist ein STRAFTATBESTAND.

bleibt in flensburg 8jahre gespeichert + überliegeftrist.

also bei heutigem stand = führerschein weg bei deinem kumpel.

sorry, aber wie kann man so bescheuert sein.

und was hat das eine mit dem anderen zu tun? was du gemacht hast war ein sog. "schleppen". und derjenige der hinten im auto sitzt das geschleppt wird dem passiert garnix. der braucht netmal n führerschein. nur derjenige welcher schleppt der ist der mops. da der angehängte abgemeldete karren eben nichtmehr ein auto ist sondern ein 2 achsiger anhänger. somit braucht der schlepper einen lkw führerschein. somit wirds auf ein fahren ohne führerschein rausgelaufen sein bei dir ;)

sowas hab ich im jugendlichen leichtsinn auch schon gemacht. das verfahren wurde im übrigen ohne jedliche zahlung irgendwelcher geschichten eingestellt.

auf was für einem mond lebst du denn?

das eine hat schon etwas mit dem anderen zu tun. hier war die frage nach bußgeldern, gutachterkosten und punkten und verwaltungskosten.

1. sollte es lediglich ein vergleich sein, auf was sich die gelder belaufen können. (fall ist min.10jahre her, also bußgelder mal zwei)

2. war mein damaliger wagen abgemeldet, also ähnlich dem fahren mit einer aktuelln tüvplakette von 1830 wie im fall geschrieben

3.seit wann braucht der fahrer im vorderen auto, welches abschleppt einen LKW führerschein?

so einen schwachsinn hab ich ja noch nie gehört. besser du äusserst dich hier gar nicht zu irgendwas.

wo hast denn du deinen führerschein gemacht? wenn also mein auto liegen bleibt, dann muss ich einen fahrer mit LKW führerschein finden, damit mein auto abgeschleppt werden kann???????????

4. "der abgemeldete karren" hinten dran, war mein auto. dann kann ich mich ja in flensburg beschweren, weil sie die punkte und bußgelder zu unrecht auf meinem konto gutgeschrieben hatten.

da ruf ich gleich mal an..............

 

grundsätzlich gibts hier bei motor talk gott sei dank eigentlich nur konstruktive meinungen, .....ausser bei einer person

Zitat:

Original geschrieben von akki2

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

 

und was hat das eine mit dem anderen zu tun? was du gemacht hast war ein sog. "schleppen". und derjenige der hinten im auto sitzt das geschleppt wird dem passiert garnix. der braucht netmal n führerschein. nur derjenige welcher schleppt der ist der mops. da der angehängte abgemeldete karren eben nichtmehr ein auto ist sondern ein 2 achsiger anhänger. somit braucht der schlepper einen lkw führerschein.

3.seit wann braucht der fahrer im vorderen auto, welches abschleppt einen LKW führerschein?

so einen schwachsinn hab ich ja noch nie gehört. besser du äusserst dich hier gar nicht zu irgendwas.

wo hast denn du deinen führerschein gemacht? wenn also mein auto liegen bleibt, dann muss ich einen fahrer mit LKW führerschein finden, damit mein auto abgeschleppt werden kann???????????

Er muss keinen LKW-Führerschein haben, aber er muss Führerscheinklasse BE

besitzen ;) Ich dürfte zum Beispiel niemanden abschleppen, gut vll. einen Smart :D

Mein Nachbar ist Polizist, der sagt aber wenn es wirklich abschleppen war, dann wird

das alles eingestellt mit dem Aspekt der gewollten Hilfeleistung.

(obwohl es Fahrne ohne Fahrerlaubnis ist).

 

Schleppen ist nach wie vor nur mit Genehmigung erlaubt. Wenn der Wagen der

geschleppt wird aber angemeldet ist und TÜV hat ist das ned so teuer...

 

Das die Person die im Geschlepptem Fahrzeug sitzt keine Fahrerlaubnsi braucht

ist korrekt, sie muss sich nur in der Lage fühlen das Fahrzeug zu beherrschen.

Im Prinzip kannst du deinen 6-Jährigen Sohn da rein setzen, wenn der das Auto

beherrschen kann...

 

Des weiteren Gilt der Wagen nur als normaler Anhänger, denn ein Hänger mit Zwei

achsen Zählt ja auch als einen Achse bis zu einem bestimmtem Gesamtgewicht ;)

Sonst würde ja jeder der nen Pferdeanhänger fährt nen LKW-Lappen brauchen.

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