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Zenec ( StVO Frage )

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 17:40

Hi zusammen,

 

habe mir gestern ein Zenec autoradio gekauft ( mit 7" Monitor ).

Nun meine Frage: Das Masse - Kabel das an die Handbremse angeschlossen werden soll, damit man Filme auch ja nur im STAND schauen kann, wenn ich dieses Kabel quasi "überbrücke" das ich auch während der fahrt Filme gucken kann - muss ich dann mit irgendwelchen Folgen rechnen wenn die Polizei mich anhält ?

 

Danke für eure Beiträge.

 

Alex

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2009 um 18:26

wie deutlich muss man es denn deiner meinung noch in den §23 schreiben?

"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (...) Geräte (...) beeinträchtigt werden."

wenn das kein beweis für dich ist... ach ja, quelle ist, wer hätt`s gedacht die stvo...

ich glaube manchmal echt, dass einigen leuten der gesetzesdschungel in D nicht groß genug ist und dass der gesunde menschenverstand einfach solange ausgeschaltet wird, bis es staatlich reguliert ist. dann am besten noch auf die vielen gesetze schimpfen...

gilt das in deinen augen erst, wenn da ausdrücklich steht "dvd gucken + autofahren gleichzeitig = nicht ok"

willst du dich jetzt ernsthaft hier hinstellen und wie im kindergarten "ha ha, du hast ja gar keinen richtigen beweis dafür" rufen oder was?

klar lenken sowohl das gespräch mit dem beifahrer, als auch radiohören, vom verkehr ab. wenn ich merke, dass meine konzentration darunter leidet dreh ich die lautstärke runter bzw sag, dass ich mich jetzt erstmal auf den verkehr konzentrieren muss. noch nie selbst erlebt? trotzdem muss man vom grad der ablenkung unterscheiden und der ist beim telefonieren am steuer und beim dvd gucken/hören nunmal um einiges höher. im übrigen wird zu lautes musikhören geahndet, aber das sollte sich ja mittlerweile rumgesprochen haben.

§23 spricht jedenfalls nicht gerade für deine aussage, dass es "definitiv NICHT verboten ist"

fein, dann ist von mir aus "definitiv verboten" so noch nicht endgültig belegt, wobei ich mich jetzt nochmal erkundigen werde, ob es bereits hierzu einen präzedenzfall gibt, aber es wird nicht viel zur sache tun. ausserdem bewegst du dich mit deiner aussage nach all den argumenten auf mindestens ebenso dünnem eis. der unterschied ist nur, dass du mit deiner aussage großen schaden anrichten kannst. das sollte man auch manchmal im hinterkopf behalten, wenn man hier tipps gibt. du scheinst es ja an sich ebensowenig wie ich zu befürworten, aber wenn du hier meinst, nach grauzonen suchen zu müssen, bitte. was dir das bringt muss ich aber wohl nicht verstehen.

wenn man nämlich mal genau über deine aussage nachdenkt, dass es nämlich nicht erlaubt ist, wenn man sich ablenken lässt, dann kann es im umkehrschluss nur heißen, dass es verboten ist. denn sonst wäre der verlust des versicherungsschutzes und die ermittlung zu §23 doch irgendwie sinnlos, oder? in meinen augen beinhaltet §23 das verbot, dvds im sichtbereich des fahrers zu zeigen, und das ist für mich definitiv in §23 geregelt. wenn §23 das in deinen augen nicht regelt - deine meinung. das es meine meinung ist, hätte ich in den ersten beitrag schreiben sollen, aber da mich deine aussage auf 180 gebracht hat, wollte ich nur einen klaren gegenpol dazu schaffen, da es in meinen augen falsch verstanden werden KANN und ich es so nicht stehen lassen wollte.

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Ja...also lass es...ist auch besser für alle anderen. Der Blick gehört auf die Straße und nicht auf irgendeinen Bildschirm, um Filme zu schauen...

Es droht der Verlust des Versicherungsschutzes im Falle eines Unfalls - das kann extrem böse werden...

es ist defintiv NICHT verboten die tv funktion während der fahrt zu nutzen!

was allerdings sehrwohl verboten ist, ist sich dadurch ablenken zu lassen was wiederrum zu haftungsrechtlichen konsequenzen im falle eines unfalles führt....

am 11. Januar 2009 um 14:47

es ist definitiv verboten, während der fahrt im sichtbereich des fahrers filme oder ähnliches zu zeigen. warum werden wohl alle zertifizierten geräte so ausgeliefert, dass das bildschirmsignal mit dem handbremssignal gekoppelt wird? sonst würde es wohl einfach einen schalter oder menüpunkt geben.

man gefährdet sich selbst und vor allem seine mitfahrer und andere verkehrsteilnehmer -> also finger weg!!!

Zitat:

Original geschrieben von cliofreak

es ist definitiv verboten, während der fahrt im sichtbereich des fahrers filme oder ähnliches zu zeigen.

Hast du ne Quelle dafür?

am 11. Januar 2009 um 15:46

Autofahren und Fernsehen.

Gehört das wirklich zusammen?

Ich hab im Strassenverkehr eh keine Zeit um da auf den Monitor zu schauen.

Ich halte das für keine gute Idee.

Wenn man das kann macht man das nachher sowieso.

Allein die Konsequenz wär mir das nicht wert.

Und die Versicherung sucht immer Gründe sich von der Leistung zu entziehen,

wenn es teuer wird.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Hast du ne Quelle dafür?

zu 101% NICHT...... ;)

am 12. Januar 2009 um 8:11

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

noch fragen? glaub mir, wenn dir im falle des unfalls nachgewiesen wird, dass du während der fahrt im sichtbereich eine dvd hast laufen lassen verknackt dich damit jeder richter...aber hey, es gibt ja hier immer solche verfechter, die meinen es wäre ok dvd zu gucken beim fahren, dass anschnallgurte nur lästig sind, etc...

Dr. A.Mok.??? ja, is klar...

Zitat:

Original geschrieben von cliofreak

noch fragen?

ja....die quellangabe wolltest du uns noch liefern für dein "es ist definitiv verboten" denn weder die stvzo noch deren anhänge sehen ein solches verbot vor.....und das was du da gepostet hast, sagt im prinzip auch nix anderes aus, als dass sogar das gespräch mit dem beifahrer ferner sogar radiohören verboten ist!

im übrigen hat keiner behauptet das es "gut" wäre wärhend der fahrt dvd zu gucken, es ging lediglich darum das du etwas behauptet hast ohne dafür einen nachweis zu haben....

Ohne jetzt das DVDgucken zu befürworten, aber wenn ich mir jetzt vorstelle, dass der Bildschirm drehbar ist und sich so dem Beifahrer zuwenden ließe, würde doch nichts dagegen sprechen?

Mich persönlich würde es allerdings ablenken, wenn ein Film liefe und ich den Ton höre . Man ist doch schnell geneigt "mal zu gucken" insbesondere "wenn auf der bahn nix los ist".

Njaa auf längeren Fahrten hör ich Drei ??? und wenn meine Freundin nicht mit dabei ist, dann eben MP3s.

am 12. Januar 2009 um 18:26

wie deutlich muss man es denn deiner meinung noch in den §23 schreiben?

"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (...) Geräte (...) beeinträchtigt werden."

wenn das kein beweis für dich ist... ach ja, quelle ist, wer hätt`s gedacht die stvo...

ich glaube manchmal echt, dass einigen leuten der gesetzesdschungel in D nicht groß genug ist und dass der gesunde menschenverstand einfach solange ausgeschaltet wird, bis es staatlich reguliert ist. dann am besten noch auf die vielen gesetze schimpfen...

gilt das in deinen augen erst, wenn da ausdrücklich steht "dvd gucken + autofahren gleichzeitig = nicht ok"

willst du dich jetzt ernsthaft hier hinstellen und wie im kindergarten "ha ha, du hast ja gar keinen richtigen beweis dafür" rufen oder was?

klar lenken sowohl das gespräch mit dem beifahrer, als auch radiohören, vom verkehr ab. wenn ich merke, dass meine konzentration darunter leidet dreh ich die lautstärke runter bzw sag, dass ich mich jetzt erstmal auf den verkehr konzentrieren muss. noch nie selbst erlebt? trotzdem muss man vom grad der ablenkung unterscheiden und der ist beim telefonieren am steuer und beim dvd gucken/hören nunmal um einiges höher. im übrigen wird zu lautes musikhören geahndet, aber das sollte sich ja mittlerweile rumgesprochen haben.

§23 spricht jedenfalls nicht gerade für deine aussage, dass es "definitiv NICHT verboten ist"

fein, dann ist von mir aus "definitiv verboten" so noch nicht endgültig belegt, wobei ich mich jetzt nochmal erkundigen werde, ob es bereits hierzu einen präzedenzfall gibt, aber es wird nicht viel zur sache tun. ausserdem bewegst du dich mit deiner aussage nach all den argumenten auf mindestens ebenso dünnem eis. der unterschied ist nur, dass du mit deiner aussage großen schaden anrichten kannst. das sollte man auch manchmal im hinterkopf behalten, wenn man hier tipps gibt. du scheinst es ja an sich ebensowenig wie ich zu befürworten, aber wenn du hier meinst, nach grauzonen suchen zu müssen, bitte. was dir das bringt muss ich aber wohl nicht verstehen.

wenn man nämlich mal genau über deine aussage nachdenkt, dass es nämlich nicht erlaubt ist, wenn man sich ablenken lässt, dann kann es im umkehrschluss nur heißen, dass es verboten ist. denn sonst wäre der verlust des versicherungsschutzes und die ermittlung zu §23 doch irgendwie sinnlos, oder? in meinen augen beinhaltet §23 das verbot, dvds im sichtbereich des fahrers zu zeigen, und das ist für mich definitiv in §23 geregelt. wenn §23 das in deinen augen nicht regelt - deine meinung. das es meine meinung ist, hätte ich in den ersten beitrag schreiben sollen, aber da mich deine aussage auf 180 gebracht hat, wollte ich nur einen klaren gegenpol dazu schaffen, da es in meinen augen falsch verstanden werden KANN und ich es so nicht stehen lassen wollte.

Markus, jetzt sei mal nicht eingeschnappt...ich hätte dir genau dasselbe geschrieben. Die Sicht im Sinne des § 23 Abs. 1 StVO, mithin definiert durch den Sichtbereich des Fahrers, darf nicht eingeschränkt sein. Das bedeutet, dass in dem ENG begrenzten SichtFELD des Fahrers (begrenzt durch Oberkante Lenkrad, oberste Kante des Scheibenwischerfelds sowie einem Winkel rechts und links des Lenkrades) so etwas nicht stören darf. Ein Monitor am Receiver kann einbautechnisch dort gar nicht sein, EGAL, ob da ein Film läuft oder nicht.

Die Schaltung mit dem Handbremssignal ist wiederum KEINE gesetzliche Vorgabe sondern lediglich eine Absicherung der entsprechenden Hersteller vor evtl. Ansprüchen durch "dumme" Benutzer. Ebenso ist die versicherungsrechtliche Seite entscheidend, bei einem Unfall können evtl. Regressansprüche der Versicherung an den Versicherungsnehmer entstehen.

Es ging NICHT darum, die Nutzung hier in irgendeiner Weise zu unterstützen, sondern lediglich die Aussage '"definitiv verboten" entsprechend einzuordnen. Die Probleme bei Nutzung der DVD-Nutzung während der Fahrt SIND nicht von der Hand zu weisen, das ist hier jedem nun klar. Aber der RECHTLICHE Rahmen sagt eindeutig etwas anderes. UND die Versuchung wird irgendwann zu groß und wenn dann was passiert, kann man auch auf jeder Menge Kosten sitzen bleiben.

Fazit: DVD-Funktion während der Fahrt ist sinnlos und gefährlich und gefährdet den Versicherungsschutz. Deswegen keine Funktion während der Fahrt und die Augen auf die Straße.

Gruß Tecci

am 12. Januar 2009 um 20:48

hast ja recht. manchmal kann man es eben nicht mehr hören. manche sachen sind einfach in meinen augen zu unsinnig, um auch nur das geringste positive über sie zu sagen - und sei es nur das es noch kein eindeutiges gesetz dagegen gibt. so, habe jetzt zu diesem :mad::mad::mad: thema genug gesagt.

natürlich kann es saugefährlich sein, während der fahrt filme o.ä. zu gucken.

aber ich habe, wenn ich z.b. nach köln fahre, wo fast immer stau ist, einen portablen dvd-player mit bildschrim dabei. ich stand da schonmal drei std. und hatte keinen player dabei. das war echt scheiße.

also, wenn ich ehrlich bin, hab ich´s also auch schon gemacht.

aber im alltag für den weg zur arbeit oder sonstwelche fahrten würde ich auch dringendst davon abraten.

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