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Zahlt Versicherung Mahngebühren?

Themenstarteram 5. September 2019 um 11:18

Hallo liebe Motortalker, ich habe folfende Frage:

Vor 2 Jahre (!) ist mir einer hinten reingefahren, habe Schadensersatz gefordert, die gegnerische Versicherung hat

sich sehr bemüht alles zu verzögern durch Gegenklagen etc. Nun haben Sie verloren (ich war zeuge im strafverfahren und im zivilverfahren gegen mich wurde keinerlei schuld festgestellt) und endlich gezahlt (vor 1 Monat) aber

durch den Zeitraum sind über 2600€ an Mahngebühren entstanden, die weigern sich diese zu zahlen. Was kann man machen? Bzw. müssen Sie es? (ich denke - ja) Die Mahngebühren werden durch einen Landkreis gefordert

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15 Antworten

Zitat:

@chemolf3 schrieb am 5. September 2019 um 13:18:44 Uhr:

Was kann man machen?

Das müßte die dein Anwalt beantworten können, denke nicht daß das ganze ohne einen gelaufen ist.

Moin!

2.600 € Mahngebühren? Das hätte das Gericht entscheiden müssen, wer das bezahlen muss.

G

Über 2.600,- € Mahngebühren? Und angefordert durch einen Landkreis? So nicht nachvollziehbar ob der Gegner zur Erstattung verpflichtet ist. Schon mal den eigenen Anwalt gefragt?

Das bedarf hier mehr Aufklärung des kausalen Zusammenhangs.

ohne zu wissen wer da was von wem und warum fordert, ist es Rätselraten.

Eventuell das Mahnschreiben geschwärzt hier einstellen.

oder den anwalt fragen, der ja mit der ganzen materie vertraut sein müsste

Themenstarteram 5. September 2019 um 21:07

Danke, die Hinweise auf den Anwalt sind nicht hilfreich, mit dem habe ich nicht besonders Glück gehabt.

Die 2600€ an Mahngebühren gehörten zu 32000+€ Aufräumarbeiten, die aber übernommen wurden von der gegnerischen Versicherung. Die gegnerische Versicherung kannte ihre Zahlungspflicht an. Jedoch nicht für die Mahngebühren bzw Säumnistuschläge, die dadurch entstanden, dass die Zahlung sehr viel später, als die Forderung kam.

Mein erster Gedanke: soll sich das Landratsamt mit der Versicherung rumstreiten.

Zweiter Gedanke: Antwort von hjluecke

Hast Du dem LRA den Ausgang der Gerichtsverhandlung mitgeteilt?

(ich denke ja, da die Hauptschuld beglichen wurde)

Normalerweise kommt deine Haftpflicht für Betriebsschäden, die von deinem Fahrzeug verursacht werden, auf.

Auch wenn die Schuldfrage lange ungeklärt war, hätte deine Versicherung erst einmal regulieren müssen.

Ist deine Versicherung über diese Forderung informiert worden?

Verstehe nur Bahnhof...

Geht es hier überhaupt um einen KFZ Haftpflicht Schaden?

Oder irgendwas mit Gebäudehaftpflicht oder Betriebshaftpflicht von Firmen, oder Umweltschäden?

Zitat:

@chemolf3 schrieb am 5. September 2019 um 13:18:44 Uhr:

.. ist mir einer hinten reingefahren, habe Schadensersatz gefordert ..

Das lässt nicht soviel Spielraum. Aber scheint ein sehr großer Schaden gewesen zu sein.

Zitat:

@chemolf3 schrieb am 5. September 2019 um 23:07:44 Uhr:

Danke, die Hinweise auf den Anwalt sind nicht hilfreich, mit dem habe ich nicht besonders Glück gehabt.

Die 2600€ an Mahngebühren gehörten zu 32000+€ Aufräumarbeiten, die aber übernommen wurden von der gegnerischen Versicherung. Die gegnerische Versicherung kannte ihre Zahlungspflicht an. Jedoch nicht für die Mahngebühren bzw Säumnistuschläge, die dadurch entstanden, dass die Zahlung sehr viel später, als die Forderung kam.

Immer noch ziemlich unverständlich. Was heißt 32.000+€ Aufräumarbeiten, warum möchte der Landkreis 2.600,- € Mahngebühren?

Ich rate mal: Dein Sachschaden betrug 32.000,- € und dazu kommen die Aufräumarbeiten, die vom Landkreis zur Beseitigung etwaiger Spuren des Unfalls auf der Straße o.ä. entstanden sind.

Wenn die Versicherung wegen dieser 32.000,- € und wegen der Kosten für die Aufräumarbeiten in Verzug gesetzt worden sind, hat sie auch die Verzugskosten (Mahngebühren, Zinsen) zu erstatten. Mahngebühren an sich können aber keine 2.600,- € ausmachen.

Anscheinend hat du vor Gericht klagen müssen und wirst ein Urteil haben. Was steht dort denn drin?

Ich verstehe es so:

Die Aufräumarbeiten haben über 32000€ gekostet und nun sind im Laufe der Zeit 2600€ Mahngebühren dazu gekommen.

Die zuständige Behörde fordert diese Kosten beim TE ein.

glasklugel aus der spülmaschine geholt,, sorry bei solchen angaben wie bisher vom te gemacht, konnte ich leider nix drinne lesen

te wie wäre es denn, wenn du einfach mal von anfang an anfängst, was wann wieseo und weshalb?

DU möchtest hier rat und infos haben, dann dann schildere aber auch von anfang an und vor allem VERSTÄNDLICH was denn die vorgeschichte ist, sonst haben nämlich evtl die leute hier keinen bock mehr dir alles scheibchenweise aus der nase zu ziehen und ins blaue hinein zu raten

Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen gelten ggf. andere Spielregeln.

Möglicherweise haften die Beteiligten unabhängig von ihrem Verschulden gesamtschuldnerisch; d.h. die Behörde konnte sich aussuchen von wem sie Kostenersatz verlangt, der muss in voller Höhe zahlen und sich dann von dem/den anderen Beteiligten seinen/ihren Haftungsanteil selbst zurückholen.

Wenn das im vorliegenden Fall so war hätte der TE die Summe ggf. vorfinanzieren müssen und die gegnerische Versicherung nicht nur auf Ersatz der gezahlten Summe sondern auch der Finanzierungskosten in Anspruch nehmen müssen.

Zitat:

@chemolf3 schrieb am 5. September 2019 um 23:07:44 Uhr:

Danke, die Hinweise auf den Anwalt sind nicht hilfreich, mit dem habe ich nicht besonders Glück gehabt.

Was hat er denn zu dem Sachverhalt gesagt, wusste er von der Forderung?

Wenn er (nachweisbar...) empfohlen hat die Summer nicht zu zahlen, dann soll er entweder die Forderung bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen oder (wenn seine Empfehlung falsch war und die gegnerische Versicherung dafür nicht zahlungspflichtig ist weil z.B. meine o.g. Vermutung zutrifft) die Sache seiner Berufshaftpflicht melden.

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