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Xenon

Themenstarteram 27. September 2004 um 18:55

Hallo "Xenon - Freaks".

Anbei ein Link bei Ebay.

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

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32 Antworten

Hmm also ich weiß nur das er meinte das der Omi im BJ 2000 vom Werk mit Xenon licht Serienmässig ausgeliefert wurde sowie auch der Klima Automatik...

Hmm und dachte das es dann beim Xenon serie geblieben ist da ich wenn ich einen Facer sehe hat er immer Xenon... aber egal... nachrüsten würde ich es nicht... aber drauf verzichten möchte ich auch net mehr ;-)

am 30. September 2004 um 2:18

wie gesagt, es gibt den facer auch ohne xenon ... aber es gibt bestimmte ausstattungslinien (weiß jetzt nicht genau welche) wo xenon sicher serienmäßig ist ... vielleicht meinte der opelhändler auch das ... *g*

ich möchte auch niemehr ohne xenon fahren, man sieht einfach mehr bzw. besser ... die ausleuchtung der straße ist einfach besser ....

 

gruß gimmig

Xenon ... wo ist das Problem ???

 

Hi Freaks...

Ich weis ja nich woher ihr eure Infos bezieht, aber wenn ihr schon solch wichtigen Dokumente wie Gesetzliche Vorschriften lest, lest sie wenigstens richtig. Ich habe selber 2 Omegas (einen Omega A und einen MV6) welche beide mit Xenon ausgestattet sind. Ich gebe zu, das es für den Omega A etwas problematisch war, aber von großen Problemen kann hier nicht die Rede sein...

In der Gesetzlichen Vorschrift steht Sinngemäß das "Fahrzeugerstausrüster" darauf zu achten haben, dass eine "SRA - Scheinwerferreinigungsanlage" und eine "ALR - Automatische Leuchtweitenregulierung" notwendig sind... Da sich bestimmt keiner von euch mit diesem Titel schmücken darf (Fahrzeugerstausrüster) gelten also auch diese Richtlinien für euch nicht. Bleiben also nur noch die normalen Lichttechnischen Bedingungen einzuhalten. Das Lichtbild ist wohl das wichtigste hiervon. Ich denke ihr könnt euch vorstellen was passiert, wenn euch jemand mit zu hohen Xenonscheinwerfen entgegen kommt. Das einzigste wirkliche Problem könnte auf euch zukommen (wie es auch bei mir der Fall war) wenn ein übereifriger Tüv Prüfer ein H4 oder H7 oder was auch immer auf eueren Scheinwerfern entdeckt. Denn leider ist bei den meisten Scheinwerfern nur die Beleuchtung mit entsprechenden Leuchtmitteln zulässig. Also keine D2R anstelle einer H4 oder eine D2S anstelle einer H1... Solltet ihr aber zu den glücklichen gehören (wie wir Omega B Fahrer) bei denen es einen Passenden Scheinwerfer mit Xenonzulassung gibt, kann er somit einfach ausgetauscht werden. Ach ja, noch ein Beispiel. Ein Kamerad von mir hat einen Oldi, der noch so alte Lampen hat, die so aussehen wie übergrosse Fahrradlampen. Dank Hella, die so ähnliche Scheinwerfer entwickelt haben war es auch hier kein Problem, einfach die Original Scheinwerfer abzuschrauben, und statt dessen diese zu verwenden. Bleibt jetzt natürlich jedem selbst überlassen ob er seine Scheinwerfer ausbaut und sich irgendwelche nachrüstdinger von Hella auf die Stossstange schraubt =;-) Wirkt halt etwas gegen die Optik, geht aber Prinzipiell. Hella liefert auch gutachten mit, die genau auf die von mir oben genannte Problematik ansprechen und noch einmal darauf hinweisen. Jetzt bleibt es wie immer nur an dem Menschen hängen, der gerade euer Auto Prüft. Entweder es geht, (wie bei mir schon 3 mal) oder er ist neidisch und lässt euch aus irgend einem anderem Grund nicht drüber... Und eintragen lassen musste ich es auch noch nie... Oder habt ihr gesehen, dass beim Facelift mit Xenon in den Papieren unter Ziffer 33 bei den Bemerkungen Xenonscheinwerfer eingetragen stand ?!?...

Naja, wer Geld zuviel hat. Hab schon gehört, dass man sich den rechten Aussenspiegel hat eintragen lassen *lol*

Und wo wir gerade dabei sind, ...

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hat jeder Polizist das Recht euch zum Tüv zu schicken um den Nachweis des Ordnungsgemäßen Zustandes eures Fahrzeuges zu erbringen. Egal ob ihr was eingetragen habt, oder nicht. Schliesslich sagt ihr einem Kontrolleur in Bahn oder Bus auch nicht, dass ihr bezahlt habt, sondern zeigt auf verlangen auch 1, 2 oder wieviele male auch immer euer Ticket noch einmal vor. Sollte nun bei einer solchen Überprüfung (die unter Umständen Geld kosten kann) herauskommen das euer Auto den Richtlinien entsprach, ist es widerum auch euer Recht, die Kostenrückerstattung für diesen Nachweis zu fordern... Naja, man kann heute zu Tage schon Spielchen treiben.

Viel interessanter ist dann wahrscheinlich die Frage, warum ihr überhaubt angehalten worden seit =;-)

Ich hoffe ich habs jetzt nicht zu sehr übertrieben. Wollte nur helfen !

Hahaha, ihr werdets nicht glauben, ...

eben kommt meine Freundin heim und erzählt dass sie in ne Polizei Kontrolle gefahren ist. Um genau zu sein haben die sie rausgewunken, wegen ... na was wohl, ... ratet mal ... dem HELLEN LICHT...

Nachdem sie mir das ganze Auto zerlegt und geprüft haben, haben 2 Beamte sich vor mein Baby (Auto) in den Dreck gekniet und die E Zulassung von den Scheinwerfern abgelesen...

Tja, danach haben Sie nur noch ne gute Fahrt gewünscht (und 30 € wegen nicht angeschnallt kassiert)...

Ihr seht also... selbst die wissen das mittlerweile...

mfg

Amok

Hallo DerAmoK,

auch wenn Du noch soviel Gesetzestexte schreibst und den Leuten hier nach Deinen Gesichtspunkten interpretierst...

Das "E"-Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer gilt IMMER nur mit dem entsprechend geprüften Leuchtmittel. Und das ist beim A-Omega immer H4 bzw. H4+H1. Da kannst Du Dich versuchen rauszuwinden wie Du willst. Hast Du andere Leuchtmittel verbaut, gilt das E-Prüfzeichen nicht mehr, damit erlischt die Betriebserlaubnis und damit bist Du bei korrekten Prüfern und Polizisten fällig! Da kann man zwischen den Gesetzeszeilen lesen, wie man will, es kommt kein Freischein bei raus.

Nimm's nicht persönlich, ich wollte nur alle anderen, die sich schon im alten Rekord mit Xenon durch die Gegend düsen gesehen haben, wieder auf den Boden holen. Wenn man einen B-Omega hat, kann man die kompletten Leuchteinheiten umrüsten, muß aber gleichzeitig auch die Achssensoren für die Höhe, die Reinigungsanlage und die komplette Steuerung mit umbauen. Geht, ist aber ein heiden Aufwand. Sollte ich mich jetzt nicht ganz irren, ist's auch beim Omega so, daß die Höheneinstellung zusätzlich noch mit der Geschwindigkeit gekoppelt ist. Ist zumindest bei allen anderen aktuellen Modellen so & ich glaube auch schon beim Omega so gewesen.

Nix für ungut, FaZi

Hi,

"Das "E"-Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer gilt IMMER nur mit dem entsprechend geprüften Leuchtmittel. Und das ist beim A-Omega immer H4 bzw. H4+H1"

ich habe nichts anderes gesagt...

Nur zugelassene Leuchtmittel in Scheinwerfern, jedoch die LWR und SRA sind Quatsch. Wie gesagt, kauf dir nachrüst Xenon Nebler von Hella und du hast so ein Gutachten in Händen...

Bleibt nur noch die Begutachtung durch ein Lichttechnisches Institut mit darauffolgender unbedenklichkeitsbescheinigung, dann gehts auch anders...

mfg

Amok

leider hat fazi recht

für den omega b gibt es leider keinen umrüstsatz von opel wie z.b. beim astra

mein sehr kompetenter meister beim FOH hatte sich auch überlegt seinen omega auf xenon umzurüsten

aufgrund des enormen zeit- und kostenaufwandes hat er es nicht realisieren können

Lest ihr auch was ich schreibe ???

http://www.hella.com/toc/de/FDX4BU4O02L5ZVPPLCTBMSI.srv?view=VIndexJsp

Hier habt ihr sie !!!

Ihr müsst natürlich OPEL auswählen, und dann eueren Omi, ...

Unter Elektrik gibt es Hauptscheinwerffer...

Zitat:

Original geschrieben von eurocopter

Hmm also ich weiß nur das er meinte das der Omi im BJ 2000 vom Werk mit Xenon licht Serienmässig ausgeliefert wurde sowie auch der Klima Automatik...

Hmm und dachte das es dann beim Xenon serie geblieben ist da ich wenn ich einen Facer sehe hat er immer Xenon... aber egal... nachrüsten würde ich es nicht... aber drauf verzichten möchte ich auch net mehr ;-)

Richtig! - Mit Einführung des Facelift (2000) war Xenon wirklich Serie (ab Elegance), ein Jahr später nur noch in den besseren Ausstattungsvarianten.

Gruß

Bommel

@DerAmoK

O.K., mit dem entsprechenden Prüfzeichen sind Nachrüst-Xenons vorschriftsmäßige Leuchtmittel.

ABER:

Es bleibt dabei - auch mit dem vorschriftsmäßigen Leuchtmitteln musst Du - da Xenon - 'ne automatische Leuchtweitenregulierung, 'ne Scheinwerferreinigungsanlage und ein System haben, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.

Sonst ist die allgemeine Betreibserlaubnis Deines Fahrzeuges mit allen schon dargestellten Konsequenzen (Kein Versicherungsschutz, pralles Punktekonto in Flensburg, ect. pp.) dahin.

§ 50 Abs. 10 StVZO

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/__50.html

und zum Nachlesen noch ein Link zum TÜV

http://www.tuev-nord.de/21868.asp

Dann geht's jetzt wohl ans Nachrüsten. Nix für ungut.

Gruss

Dieselmöhre

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,ausgerüstet sein.

 

Ich bin jetzt etwas verwirrt, wo hier steht, dass dieser Absatz ausschließlich für Fahrzeugausrüster gilt????

Wer muss sich denn an die StVZO halten ???

schöne grüsse vom tüv süd

 

Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen.

Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage

3. einem System, dass das ständige

Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei

Fernlicht sicherstellt

Auszug TÜV Süd

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 18:57

... da habe ich ja `ne Lawine losgetreten.... ;-)

Trotzdem Danke für Eure Meinungen und einen schönen Rest der Woche.

Gruß,

Higgins.

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