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Xenon nachrüsten

Mercedes ML W164
Themenstarteram 12. Juni 2016 um 0:31

Hallo Leute mein ml w164 hat kein Xenonlicht und das stört mich sehe zu wenig wenn es zu dunkel ist... Überlege ein xenonkit mit Steuergerät zu kaufen mit 8000k soll gut sein hab ich gehört was denkt ihr??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@W164colonia schrieb am 12. Juni 2016 um 02:31:27 Uhr:

Hallo Leute mein ml w164 hat kein Xenonlicht und das stört mich sehe zu wenig wenn es zu dunkel ist... Überlege ein xenonkit mit Steuergerät zu kaufen mit 8000k soll gut sein hab ich gehört was denkt ihr??

Dein gezeigter Kit ist nicht zugelassen. Die Betriebserlaubnis erlischt, somit kein Versicherungsschutz.

Zu Xenon gehört übrigens auch eine automatische Leuchtweitenregelung, eine Scheinwerferreinigungsanlage und ein entsprechend dafür gebauter Scheinwerfer.

Wenn überhaupt, dann Original und auch da, die Investition lohnt sich finanziell nicht.

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Zitat:

@kkkorbi schrieb am 13. Juni 2016 um 19:55:36 Uhr:

Scheinwerfer, Vorschaltgeräte, Waschanlage nachrüsten (mit Kabelbaum!) und evtl. Anpassung der Lichtsteuerung im Steuergerät - Viel Arbeit wenn es legal sein soll.

Ich würde das auch nicht riskieren, den Versicherungsschutz zu verlieren und noch Ausland dazu... evtl. noch mit der Familie - sehr riskant und eigentlich verantwortungslos.

Zitat:

@Unimog8000 schrieb am 12. Juni 2016 um 12:03:33 Uhr:

Bist du dir Bewusst dass du keinerlei Versicherungsschutz hast....

Das hast du wo gehört?

Zitat:

@W164colonia schrieb am 13. Juni 2016 um 08:30:54 Uhr:

Wenn ich zu wenig sehe zahlt denn nicht meine Versicherung mir neue Scheinwerfer?

Wenn ich zu schnell fahre, zahlt mir meine Rechtsschutzversicherung die Busse? Schliesslich stand die Polizei am falschen Ort ;)

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 13. Juni 2016 um 20:02:57 Uhr:

Zitat:

@Unimog8000 schrieb am 12. Juni 2016 um 12:03:33 Uhr:

Bist du dir Bewusst dass du keinerlei Versicherungsschutz hast....

Das hast du wo gehört?

Eigentlich lächerlich in meinen Augen, auf diese Frage zu Antworten, aber zum Beispiel hier:

http://www.autobild.de/artikel/illegales-xenon-licht-45211.html

Zitat:

@Unimog8000 schrieb am 13. Juni 2016 um 21:26:11 Uhr:

Eigentlich lächerlich in meinen Augen, auf diese Frage zu Antworten..

Weißt du was in meinen Augen lächerlich ist?

Wenn man abstruse Behauptungen aufstellt und um diese dann zu untermauern die Autoblöd mit nem 12Jahre alten Beitrag als Beispiel anführt!

 

Die HaftPFLICHT hat beim Auto ihren Namen nicht von ungefähr...

...denn sie ist selbst beim Einbau eines Xenon-Kits verPFLICHTet den Geschädigten im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen zu entschädigen, kann allerdings ihren Versicherungsnehmer bzw. Fahrer danach in Regress nehmen...

...welcher allerdings gesetzlich auf 5000€ beschränkt ist!

Selbst bei der Kaskoversicherung greift das alles-oder-nichts Prinzip bereits seit etlichen Jahren nichtmehr, sondern es wird anteilsmäßig gezahlt.

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