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Wohin werden Bußgeldbescheide geschickt?

Themenstarteram 30. November 2012 um 0:20

Mir wurde vor einiger Zeit das Portemonaie geklaut, mit dem Fahrzeugschein. Während dieser Zeit war ich außerdem gerade dabei, umzuziehen.

So, nun habe ich meinen neuen Perso schon und bin auch unter der neuen Adresse gemeldet, aber beim Straßenverkehrsamt war ich noch nicht. Im Fahrzeugschein des Autos steht die alte Adresse.

Nun wurde ich geblitzt. Meine Frage ist wohin nun der Bußgeldbescheid geschickt wird. Hoffentlich doch an die Meldeadresse, unabhängig davon was im Fahrzeugschein steht? Wie läuft die Ermittlung über das Kennzeichen? Will nicht dass sich daraus jetzt ein Rattenschwanz ergibt der mit evtl. höheren Kosten verbunden ist weil ich nicht rechtzeitig gezahlt habe oder so.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber

Den hab ich auch damals schon als gestohlen gemeldet. Also das müssten die wissen.

Aber ich seh nicht ein jetzt schnellstmöglich zum blöden Straßenverkehrsamt zu rennen. Sollen die das gefälligst abgleichen wenn die Kohle von mir wollen. Wir leben im 21. Jahrhundert und haben nicht 1952.

Mal schauen was passiert.

Danke für die Infos.

Wenn du keine Tipps willst, warum fragst du dann und wirst auch noch pampig, wenn nicht das gesagt wird, was du hören willst?

So wie man beim Umzug zum Einwohnermeldeamt geht, hat man halt auch zur Zulassungsstelle zu gehen. Da dir das ja zu doof ist und die ja was von dir wollen, bleib dabei und lasse es auf dich zukommen. Irgendwas wird schon passieren.

Der Thread war dann allerdings überflüssig.

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Über das Kennzeichen kommt die Abfrage an die Zulassungsstelle. Dort ist noch Deine alte Adresse hinterlegt. Und genau die Adresse wird in aller Regel an die Bußgeldstelle übermittelt.

Jetzt liegt es an Dir, weitere Komplikationen zu vermeiden.

Nebenbei: Dein Auto hättest Du unverzüglich auf die neue Adresse ummelden müssen.

am 30. November 2012 um 7:10

Wenn man Umzieht kann man auch ein Nachsendeservice bei der Post beauftragen und bekommt dann 6Monate lang Post mit alter Adresse nach gesendet. Kostet auch nur einmalig 15,20 Euro.

Andernfalls kannst du jetzt nichts machen als deine neue Adresse bei der Zulassungsstelle zu hinterlegen(bei uns in Köln geht es auch bei der Meldestelle) und dann abwarten. Wenn sie niemand erreichen werden sie die Meldestelle abrufen und die neue Adresse dann mitbekommen.

Dass kann richtig TEUER werden!

DU MUSST SOFORT dein Fahrzeug ummelden!

Es werden nicht die Datenbanken - abgeglichen.

Der Strafzettel geht dorthin wo das Auto gemeldet ist.

Die werden dich aber finden....(nur dann mit "Aufschlag")

Da du aber die Ummeldung "versäumt" hast - kann es noch teuerer werden!

Alex....

Ich würde auch schleunigst den Fahrzeugeschein als gestohlen melden.

Themenstarteram 30. November 2012 um 17:46

Den hab ich auch damals schon als gestohlen gemeldet. Also das müssten die wissen.

Aber ich seh nicht ein jetzt schnellstmöglich zum blöden Straßenverkehrsamt zu rennen. Sollen die das gefälligst abgleichen wenn die Kohle von mir wollen. Wir leben im 21. Jahrhundert und haben nicht 1952.

Mal schauen was passiert.

Danke für die Infos.

Irgendwann werden die schon abgleichen - aber das wird für Dich teuer.

Es ist allein Deine Aufgabe, zum Fahrzeug die richtigen Halterdaten zu hinterlegen.

Binnen 7 Tagen sollte man die Adressänderung in der Zulassungsstelle melden, wenn nicht, KANN es 10 Euro kosten, wenn die neue Adresse gesucht und gefunden werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber

Den hab ich auch damals schon als gestohlen gemeldet. Also das müssten die wissen.

Aber ich seh nicht ein jetzt schnellstmöglich zum blöden Straßenverkehrsamt zu rennen. Sollen die das gefälligst abgleichen wenn die Kohle von mir wollen. Wir leben im 21. Jahrhundert und haben nicht 1952.

Mal schauen was passiert.

Danke für die Infos.

Wenn du keine Tipps willst, warum fragst du dann und wirst auch noch pampig, wenn nicht das gesagt wird, was du hören willst?

So wie man beim Umzug zum Einwohnermeldeamt geht, hat man halt auch zur Zulassungsstelle zu gehen. Da dir das ja zu doof ist und die ja was von dir wollen, bleib dabei und lasse es auf dich zukommen. Irgendwas wird schon passieren.

Der Thread war dann allerdings überflüssig.

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber

Aber ich seh nicht ein jetzt schnellstmöglich zum blöden Straßenverkehrsamt zu rennen. Sollen die das gefälligst abgleichen wenn die Kohle von mir wollen. Wir leben im 21. Jahrhundert und haben nicht 1952.

Ist auch kein wirkliches Problem. Anfallende Mehrkosten für erweiterte Ermittlungen werden dir automatisch in Rechnung gestellt.

Ich sehe vor meinem inneren Auge schon das nächste Gejammer: "Die Assis von der Bußgeldstelle wollen neben der Wegelagererpauschale, weil ich 50 statt 30 fuhr auch noch 30€ Pauschale, weil sie die Adresse ermitteln sollten."

Man sollte in solchen Fällen mal die realen Ermittlungskosten in Rechnung stellen, dann würde das Gejammere wahrscheinlich weniger werden :rolleyes:

am 1. Dezember 2012 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber

Aber ich seh nicht ein jetzt schnellstmöglich zum blöden Straßenverkehrsamt zu rennen. Sollen die das gefälligst abgleichen wenn die Kohle von mir wollen. Wir leben im 21. Jahrhundert und haben nicht 1952.

Ist auch kein wirkliches Problem. Anfallende Mehrkosten für erweiterte Ermittlungen werden dir automatisch in Rechnung gestellt.

Falsch!

1. Es fallen keine Kosten für die Ermittlung an - jendenfalls keine greifbaren (die "Ermittler der neun Anschrift" werden eh von amtswegen bezahlt)

2. Es kann aber zu einer Verwarnung wegen dem versäumten Anschriftenwechsel kommen, und das hoffe ich in diesem Fall für den TE, ich wäre sogar für Vorsatz= erhöhter Ahndungssatz!

Was mich interrressieren würde:

wenn du dein Konto wechselst ob du deinem Arbeitgeber sagst wo er das Geld hinüberweisen soll....

wir leben doch nicht mehr 1952 -wenn die wollen werden die DIR DEINE Kohle auf DEIN neues Konto schicken.

Anstelle dem Gemeinschaftskonto deiner Exfrau....

MERKST Du was?

es ist DEINE Pflicht....

und wäre es um DEINE Kohle gegangen - hättest du Dir den ARSCH aufgerissen.. dass das schnellstmöglich klappt.....

 

wie manch anderes in einem Staat!- wenn dir dass nicht passt auswandern!

NUR - achte genau drauf in welches Land du auswanderst.

Nicht dass du von dem Regen in die TRaufe kommst....

koppschüttel- wech

Alex

Wunschzettel werden zu dieser Zeit doch gerne ans Christkind geschickt.

am 2. Dezember 2012 um 7:14

Zitat:

 

Falsch!

1. Es fallen keine Kosten für die Ermittlung an - jendenfalls keine greifbaren (die "Ermittler der neun Anschrift" werden eh von amtswegen bezahlt)

2. Es kann aber zu einer Verwarnung wegen dem versäumten Anschriftenwechsel kommen, und das hoffe ich in diesem Fall für den TE, ich wäre sogar für Vorsatz= erhöhter Ahndungssatz!

Falsch,

Zu 1, die Gebühren des Verwarnungsgeldes/Bußgeldbescheides fallen höher aus.

Zu 2, die Gebühren zur Austellung des neuen Fahrzeugscheins, sind bei Fristüberschreitung entsprechend höher.

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