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Wirtschaftlicher Totalschaden WBW vermutlich falsch ermittelt

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 12:54

Liebes Motortalk-Forum,

ich hätte eine Frage zu folgendem Fall.

Mir wurde das Fahrzeug gestohlen und anschließend verunfallt.

Nun habe ich das Gutachten vorliegen und bin etwas verblüfft. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen CLK 320 CDI mit AMG Paket. Die Reparaturkosten betragen anscheinend 12000 Euro. Den WBW hat der SV auf 9200 Euro geschätzt. Dies ist aber total verkehrt. Im Netz gibt es kein CLK 320 Coupe mit AMG Paket unter 11000 Euro. Im Gutachten steht auch unter Ausstattung nicht drin, dass der Wagen ein AMG-Paket hat. Unter der Ersatzteilliste ist auch nur die Teilenummer vom gewöhnlichen Stoßfänger genannt.

Merkwürdigerweise auch diverese andere Teile, wie beispielsweise, ein Halogenscheinwerfer, obwohl ich Bi-Xenon habe.

 

Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich da am besten vorgehen kann.

 

Mit freundlichem Gruß

Beste Antwort im Thema

@Semet

Dennoch heißt Wiederbeschaffungswert, dass ich mir für diese Summe ein vergleichbares Fahrzeug kaufen kann. Und für 9200 kann ich es eben nicht. Da geht es auch nicht um Summen die tatsächlich erzielt werden sondern darum wie diese momentan am Markt gehandelt werden.

 

Selbstverständlich geht es um real erzielte Summen beim Verkauf und nicht um Wunschvorstellungen der Verkäufer. Realistische Handelspannen sind bei der Ermittlung des WBW natürlich zu berücksichrigen.

Aber es spricht ja nichts dagegen, mit dem SV in Kontakt zu treten und mit Ihm darüber zu sprechen, wie er den WBW ermittelt hat.

Ist das AMG Paket denn ab Werk, oder wurde da etwas nachgerüstet? Wenn nachgerüstet, könnte das eine Eklärung sein, über die FIN-Abfrage bekommt der SV nämlich nur den Bauzustand ab Werk.

Das wäre eventutuell eine Erklärung.

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Würde den Gutachter anrufen

"Im Netz gibt es kein CLK 320 Coupe mit AMG Paket unter 11000 Euro." - Oft klaffen jedoch Wunschpreis und tatsächlich gezahlter Kaufpreis um 1 oder 2 Euro auseinander. Ich hab mich beim Inserat immer an den von anderen Verkäufern gewünschten Preisen orientiert und hab beim Verkauf diesen dann nie erzielt. Wenn nach einigen Wochen nur ein Interessent erscheint, ist man meistens verhandlungsbereit.

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 13:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Februar 2018 um 14:08:28 Uhr:

"Im Netz gibt es kein CLK 320 Coupe mit AMG Paket unter 11000 Euro." - Oft klaffen jedoch Wunschpreis und tatsächlich gezahlter Kaufpreis um 1 oder 2 Euro auseinander. Ich hab mich beim Inserat immer an den von anderen Verkäufern gewünschten Preisen orientiert und hab beim Verkauf diesen dann nie erzielt. Wenn nach einigen Wochen nur ein Interessent erscheint, ist man meistens verhandlungsbereit.

Dennoch heißt Wiederbeschaffungswert, dass ich mir für diese Summe ein vergleichbares Fahrzeug kaufen kann. Und für 9200 kann ich es eben nicht. Da geht es auch nicht um Summen die tatsächlich erzielt werden sondern darum wie diese momentan am Markt gehandelt werden.

@Semet

Dennoch heißt Wiederbeschaffungswert, dass ich mir für diese Summe ein vergleichbares Fahrzeug kaufen kann. Und für 9200 kann ich es eben nicht. Da geht es auch nicht um Summen die tatsächlich erzielt werden sondern darum wie diese momentan am Markt gehandelt werden.

 

Selbstverständlich geht es um real erzielte Summen beim Verkauf und nicht um Wunschvorstellungen der Verkäufer. Realistische Handelspannen sind bei der Ermittlung des WBW natürlich zu berücksichrigen.

Aber es spricht ja nichts dagegen, mit dem SV in Kontakt zu treten und mit Ihm darüber zu sprechen, wie er den WBW ermittelt hat.

Ist das AMG Paket denn ab Werk, oder wurde da etwas nachgerüstet? Wenn nachgerüstet, könnte das eine Eklärung sein, über die FIN-Abfrage bekommt der SV nämlich nur den Bauzustand ab Werk.

Das wäre eventutuell eine Erklärung.

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 13:40

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 10. Februar 2018 um 14:31:27 Uhr:

@Semet

Dennoch heißt Wiederbeschaffungswert, dass ich mir für diese Summe ein vergleichbares Fahrzeug kaufen kann. Und für 9200 kann ich es eben nicht. Da geht es auch nicht um Summen die tatsächlich erzielt werden sondern darum wie diese momentan am Markt gehandelt werden.

 

Selbstverständlich geht es um real erzielte Summen beim Verkauf und nicht um Wunschvorstellungen der Verkäufer. Realistische Handelspannen sind bei der Ermittlung des WBW natürlich zu berücksichrigen.

Aber es spricht ja nichts dagegen, mit dem SV in Kontakt zu treten und mit Ihm darüber zu sprechen, wie er den WBW ermittelt hat.

Ist das AMG Paket denn ab Werk, oder wurde da etwas nachgerüstet? Wenn nachgerüstet, könnte das eine Eklärung sein, über die FIN-Abfrage bekommt der SV nämlich nur den Bauzustand ab Werk.

Das wäre eventutuell eine Erklärung.

ich weiß wohl, dass es nicht um Wunschsummen geht aber dennoch finde ich 9200 unrealistisch, mir erneut ein CLK mit AMG Paket zu kaufen.

Ich habe die FIN eben auch abgecheckt, da steht definitiv drin, dass der Wagen ein AMG Paket.

SA Code - 772 und 950

dann ruf den SV an und lass dir das erläutern.

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 13:48

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 10. Februar 2018 um 14:42:13 Uhr:

dann ruf den SV an und lass dir das erläutern.

Danke, mache ich. Muss dann bis Montag warten.

Gruß und ein schönes Wochenende.

danke, dir auch.

Berichte bitte weiter.

am 10. Februar 2018 um 15:14

Das ist mE Absicht. Bei mir hat ein `Gut` achter ein für die Versicherung günstigen Wert geschätzt. Hab ihn darauf angesprochen, dann hat er deutlich nachgebessert. Diese Leute sind halt doch mehr oder weniger abhängig, nur leider nicht vom doofen Kfz-Besitzer...

Da sind meine Erfahrungen ganz anders. Ich konnte mit dem WBW meines gestohlenen A8 sehr gut leben. Und bei zwei Unfallschäden, die vom Gutachter der gegnerischen Versicherung bewertet wurden, konnte ich mich auch nicht beschweren. Den Typen kannte ich von anderen Vorgängen, sonst hätte ich selbst einen beauftragt.

Du hast also 2x im Vorfeld schon gewusst welchen Gutachter die gegnerische Versicherung schickt?

Oder direkt danach gefragt und dann zugestimmt?

Stimmt genau, ich wusste vorher, wer kommt. Und seine Gutachten kannte ich aus anderen Vorgängen und konnte mich nie beschweren. Warum sollte ich dann durch einen externen Gutachter zusätzliche Kosten verursachen? Ist (leider) jetzt im Ruhestand.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Februar 2018 um 18:10:53 Uhr:

Stimmt genau, ich wusste vorher, wer kommt. Und seine Gutachten kannte ich aus anderen Vorgängen und konnte mich nie beschweren. Warum sollte ich dann durch einen externen Gutachter zusätzliche Kosten verursachen? Ist (leider) jetzt im Ruhestand.

Dass man einen Gutachter schon aus mehreren Vorgängen kennt ist dann wohl eher die Ausnahme und nicht repräsentativ. Wer weiß welche Vorgaben ein Gutachter im Auftrag der Versicherung in VH-Fällen bekommt, der wird grundsätzlich auf eine Besichtigung durch den Versicherungs-SV verzichten. Gewisse Ansprüche werden dabei einfach "vergessen".

Diese Versicherung ist hier in der Gegend sehr stark vertreten und hatte für diese Region nur den einen SV. Dazu weißt du auf dem Dorf sehr schnell, welchen SV du nehmen darfst und welchen nicht.

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