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Wirtschaftlicher Totalschaden Teilkasko

Themenstarteram 11. April 2023 um 15:03

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Man hat unverschuldet einen Unfall mit einem anderen Auto, z.B. weil es die Vorfahrt genommen hat.

Durch einen Gutachter wird ermittelt, dass das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hat. So wird auch mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

Ist jetzt eine Teilkaskoversicherung überhaupt noch möglich? Ganz abgesehen davon, ob es sinnvoll wäre

Der Restwert des Wagens beträgt ja nun mehr 0 Euro. Ein einfacher Steinschlag und die daraus resultierende, defekte Scheibe, würde doch den Wert des Wagens schon übersteigen. Oder verstehe ich das falsch?

Viele Grüße

Quent

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30 Antworten

Bei einem Totalschaden ist das das Auto nicht mehr fahrtüchtig und kann nicht mehr im öffentlichen Raum genutzt werden. Mithin ist es egal, ob noch die Windschutzscheibe beim abgestellten Auto, wodurch auch immer, zu Bruch geht. Die TK, die noch auf das totalbeschädigte Auto "läuft", wird nicht mehr für dieses Auto, für die eine andere

Haftpflichtvers. betreffend des Totalschaden aufkommt, zahlen. Mithin kann man die TK und auch wohl die Haftpflichtversicherung bei einem Totalschaden mit Nachweis über den Totalschaden abmelden.

Themenstarteram 11. April 2023 um 15:29

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 11. April 2023 um 17:24:26 Uhr:

Bei einem Totalschaden ist das das Auto nicht mehr fahrtüchtig und kann nicht mehr im öffentlichen Raum genutzt werden. Mithin ist es egal, ob noch die Windschutzscheibe beim abgestellten Auto, wodurch auch immer, zu Bruch geht. Die TK, die noch auf das totalbeschädigte Auto "läuft", wird nicht mehr für dieses Auto, für die eine andere

Haftpflichtvers. betreffend des Totalschaden aufkommt, zahlen. Mithin kann man die TK und auch wohl die Haftpflichtversicherung bei einem Totalschaden mit Nachweis über den Totalschaden abmelden.

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass das Auto wieder fahrtüchtig gemacht wurde. Bei diesem Unfall wurde lediglich der Scheinwerfer beschädigt und später ausgetauscht. Zum Steinschlag kommt es erst Wochen später.

Mir geht es bei der Frage nur darum, dass das Fahrzeug beim Unfall einen so niedrigen Wert hatte, dass sich keine Reparatur mehr gelohnt hätte. Folglich wurde es als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet.

Das Fahrzeug muss nach dem TK Schaden erneut bewertet werden.

Die Aussage von gordonairdail ist falsch.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann durchaus noch fahrbereit sein.

Themenstarteram 11. April 2023 um 15:38

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. April 2023 um 17:35:30 Uhr:

Das Fahrzeug muss nach dem TK Schaden erneut bewertet werden.

Die Aussage von gordonairdail ist falsch.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann durchaus noch fahrbereit sein.

Meinst du mit TK Schaden den Steinschlag oder den Unfall?

Das spielt keine Rolle.

Der Gebrauchswert des Fahrzeuges vor dem erneuten Schadenfall ist entscheidend.

Themenstarteram 11. April 2023 um 16:05

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. April 2023 um 17:42:38 Uhr:

Das spielt keine Rolle.

Der Gebrauchswert des Fahrzeuges vor dem erneuten Schadenfall ist entscheidend.

Also angenommen, man lässt den Gebrauchswert seines Fahrzeugs nach einem Unfall NICHT erneut schätzen und hat Wochen später einen Steinschlag. Dann kann es sein, dass die Teilkasko diesen Schaden nicht übernimmt?

Meinst Du nicht auch, dass man den Gebrauchswert nach dem letzten Schaden getrennt ermitteln kann?

Ich bin hier raus.

Also das Auto wurde beschädigt und die Versicherung des Schädigers hat den Schaden bis Höhe des Wertes des Autos

bezahlt, aber das Auto ist weiterhin nach Reparatur fahrtüchtig und ist weiterhin mit eigener Versicherung und TK ver-

sichert. Ein späterer Steinschlag, die die Frontscheibe beschädigt hat, muß natürlich von der noch laufenden TK über-

nommen werden (auch ohne neues Gutachten).

Über diese "Vorschadenproblematik" wird von Versicherungen oft und gerne ein Rechtsstreit geführt. Auf die fiktive Frage kann man daher nur fiktiv antworten "das kommt darauf an"...

Themenstarteram 11. April 2023 um 18:04

Alles klar. Danke euch und einen schönen Abend :-)

Falls aus der Fiktion mal Realität werden sollte - extrem genau dokumentieren, dass und wie der Vorschaden fachgerecht repariert wurde.

Schwank aus meiner Jugend: Vor einigen Jahrzehnten hatte ich mal einen Ford Taunus TC 80. Für 250 DM gekauft. Für 50 DM gebrauchten Scheinwerfer vom Schrottplatz eingebaut. Dann 2 Jahre TüV geholt, danach nochmal 2 Jahre TüV erhalten. Dann fuhr mir ein Parkrempler in meiner Strasse eine leichte Delle in den Kotflügel und beschädigte das Rücklicht. Für die Versicherung war es ein wirtschaftlicher Totalschaden, so dass sie mir rund 1700 DM auszahlten. Das Rücklicht habe ich ersetzt und bin weiter damit gefahren. Was, wenn ich anschliessend nochmal einen Teilkaskoschaden gehabt hätte? Im Rückblick ist das eine spannende theoretische Frage.

Vor einigen Jahrzehnten gab es auch das HIS noch nicht.

Erging meinem Freund ähnlich. Ihm ist einer in sein heiligs Blechle gefahren. Fiktiv abgerechnet.

Hat es selber repariert da Autoschlosser. Auf die Frage was wäre wenn es wieder einen unverschuldeten Unfall gibt, wurde ihm nur geantwortet <das ist wie ein sechser im Lotto>.

Wieder einer der vielen fiktiven Fälle, die hier so angefragt werden.

 

Irgendwie glaube ich häufig nicht mehr, dass sich das einer ausdenkt.

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