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Winterreifen im Netz entschieden günstiger... aber dann ?

Mercedes E-Klasse W212

Hallo @all,
ich brauche neue Winterreifen, aber erstens weiß ich nicht welche und zweiten habe ich mich erschrocken das mein Reifenhändler für z.B. einen Michelin 225 55 r16 99h rund 150,-€ haben möchte, doch dieser im Netz weit günstiger angeboten wird.
Wenn ich mal angenommen im Netz kaufen würde, wer zieht mir die Reifen auf meine Felgen?😕
Sind die Michelin für meinen Wagen überhaupt OK, oder gibt es bessere?😕

Bitte Hilfe....

Gruß Andreas

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Da kannst Du mal sehen, was diese Kontrolle wert war ...

W-Reifen kosten mich in 18" nicht mal 80 € mehr pro Satz und man spart sich bei Nicht-AMGs den Aufkleber. Mag sein, dass man auch mit 210km/h nicht stirbt. Gleichwohl steht die Kiste sechs Monate im Jahr auf Winterrädern und da bin ich wenig gewillt Abstiche zu machen. Weder bei Optik noch bei Technik.

Winteroutfit:

sehe ich genauso wie j.m.g. (obwohl nur 350er fahrer und 240er km/h winterbereifung).

der aufpreis gegenüber 210er reifen ist auf den wertverlust der kiste und die dauer (mind. 2 winter = 12 monate) zu gering um darauf zu verzichten.

aber ich erfreue mich im winter bei trockenem wetter und freier bahn immer wieder über die fahrer mit 210km/h bereifung, die dann schön nach dem blick ins ki ab der geschwindigkeit platz machen.. :-)

gruß gamby

Zitat:

Original geschrieben von Jock68


Komisch, dass ich in 9/12 mit 210er Winterreifen ohne Aufkleber und ohne Mängel über die HU gekommen bin. 🙂

Dito.

Ich habe meinen Dicken mit H-Winterreifen ohne Aufkleber, aber mit aktiviertem Winterreifenlimiter, am 09.01.2014 beim TÜV Nord vorgestellt und bin ohne Mängel mit Plakette 01/2016 wieder vom Hof gefahren. 😎

cu termi0815

Genau ... als Nicht-AMGler sind 210 km/h mehr als ausreichend unabhängig vom Aufpreis ...

Beim (fast) Einstiegsdiesel würde ich das vermutlich auch sagen, zumal der sich ja in dem Geschwindigkeitsbereich schon mächtig quält (klick). Mit dem 500er sieht das schon ganz anders aus (klick). Und wie gesagt: Wenn die Winterreifen zwei Winter halten sollten, sind das pro Jahr 40 € mehr für W-Reifen. Im Vergleich zu den sonstigen Kosten vernachlässigbar.

Zitat:

Original geschrieben von touaresch


...
Der Gesetzgeber kennt (noch) keine elektronischen Abr(i)egel-Systeme, die
den Aufkleber ablösen können.
Der Aufkleber ist weiterhin Pflicht und ein Fehlen bei der HU (und auch bei Verkehrskontrollen)
ab 1.7.2012 ein erheblicher Mangel

Näheres hier (lesen ist sinnlos für die "Helden", die grundsätzlich ohne fahren 😛 )

http://www.tuev-nord.de/.../wissenswertes-winterreifen-81472.htm

Hallo Gemeinde!

Das stimmt so nicht ganz.

Hier der Gesetzestext: STVZO
§ 36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung
und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. (...)
Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der
Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben
ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
(...)

Da steht nichts von Aufkleber!

Bei Erreichen der Höchstgeschwindigkeit wird die Begrenzung im KI angegeben und sogar noch abgeriegelt. Was will man mehr?

Herzliche Grüße
Jochen

Hallo zusammen,

ich bevorzuge den örtlichen Reifenhändler beim Reifenkauf. Hier kann ich angeben, dass ich nur Reifen kaufen will, ein bestimmtes Alter haben (bei mir max. 1 Jahr alt) und es gibt auch keine Probleme bei Reklamationen (wie letztes Jahr). Bei mir hatte ein Reifen einen Höhenschlag. Habe ihn ohne Probleme und ohne weitere Kosten durch einen anderen ersetzt bekommen.
Kaufe ich meine Reifen im Netz und lasse sie von einem Reifendienst aufziehen, dann muss ich mir vom Montagedienst anhören lassen, dass der Reifen einen Schlag hat und der Reifenverkäufer wird argumentieren, dass der Montagedienst nicht sauber gearbeitet hat. Bevorzuge daher beide Leistungen aus 1 Hand zu beziehen.

Gruß c220

Hier spricht noch einmal der Oberlehrer!

In meinen bisherigen Fahrzeugen hatte ich noch nie einen Hinweis auf die begrenzte Geschwindigkeit bei M& S Reifen und keiner hat es bemerkt bzw. hat mich deshalb angezeigt. Ist ja auch kein Wunder, denn das Fehlen kostet ja nur 5,- Euro und von daher macht sich keiner einen Kopf.

In meinem jetzigen Fahrzeug habe ich erst jetzt gesehen, dass ganz oben links auf der Windschutzscheibe ein „210km/h Schildchen“ in Größe einer 2 Centmünze aufgeklebt ist. Vermutlich wurde mein Fz. mit Winterreifen ausgeliefert und Mercedes hat dabei gleich den Aufkleber angebracht.

Wie die jeweilige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist, hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Es kann ein am Armaturenbrett angenageltes Holzschild, ein angeklebtes Plastikschild, ein Aufkleber oder auch ein auf der Scheibe eingeritztes Zeichen sein.

Fakt ist jedoch, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn der Hinweis fehlt:

Tatbestandsnummer: 336000: Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte. 5,00 Euro. § 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Tatbestandsnummer: 336006: Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. 25,- Euro. § 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Das Anbringen eines Hinweises (Plakette oder sonstiges Zeichen) trotz eingeschalteter elektronischer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ist dennoch gefordert.
Denn:
Der 1. Fahrer schaltet die Begrenzung ein, der 2. Fahrer aus, da er nach Möglichkeit einen Audi jagen möchte, der 3. Fahrer denkt, hier ist kein Schildchen, also darf ich einen BMW jagen und schlussendlich kommt wieder der 1. Fahrer, denkt nicht an die Beschränkung, jagt einen Maserati und ihm fliegen hierbei die Reifen um die Ohren. Von daher ersetzt die Begrenzung nicht das kleine Schildchen.

Aber, wie dem auch sei. Wegen 5,00 Euro sollte man sich keinen Kopf machen. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt bestimmt nicht alle Tage vor und muss erst einmal bewiesen werden. Ob die Reifen das immer aushalten, ist natürlich ungewiss.

Noch einen schönen Tag.

Hallo Ich!

Du wirst mir noch sympathisch! 😉 (Gute Antwort!) Hast lange an der Antwort gebastelt! Respekt! 🙂

Dass Gesetz und Arbeitsanweisung für die Exekutive nicht zusammenpassen (Plakette! 😰), da sind wir uns einig. Der Richter wird entscheiden.

Gegenargument: Fahrer1 schaltet die elektronischen Helferlein im Fahrzeug aus. Fahrer2 weiß davon nichts! Fahrer2 fährt wie gewohnt, wie eine gesengte Sau. ESP, ABS und Co regeln nicht. Er fährt eine junge Familie zu Tode. Was nun?

Gab es nicht mal ein Passus, der so ähnlich hieß: Jeder Fahrer hat sich vor Fahrantritt von dem ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen?

HG
Jochen

Hier spricht schon wieder der Oberlehrer!

Ich gehe mal davon aus, dass sich die abgeschalteten elektronischen Helferlein wie ABS, ESP, Spurhalteassistent und so weiter nach einem Neustart des Fahrzeuges wieder automatisch einschalten. Sollte das nicht so sein gibt es mit Sicherheit Warnhinweise im Kombiinstrument und somit ist das Beispiel (Gegenargument) obsolet.

Unfälle durch absichtlich abgeschalteten elektronischen Helferlein sind in der Tat ein riesen Problem bei der beweissicheren Unfallaufnahme vor Ort und schlagen sich erheblich in den Versicherungskosten nieder.

Ansonsten wäre das ein neues, sehr interessantes Thema.

Noch einen schönen Tag.

Um auf Ich und Jochen einzugehen:

Sollte das Limit eingeschaltet sein UND dauerhaft sinnhaft im KI angezeigt werden (was ich beim S/W-Display trotz der Segmente bezweifle - im Farb-KI wünschte ich mir rote Segmente!), stehen die Chancen gut, dass nicht auf dem Aufkleber bestanden werden kann.

Sehr gut ist hier, dass auf die Möglichkeiten der Fahrerwechsel (mit den Risiken) verwiesen wird.

Man könnte natürlich noch argumentativ jene Fahrer entlasten, die als VN im VV andere Fahrer ausgeschlossen haben...

Warum kauft ihr nicht einfach Reifen,
deren zulässige Höchstgeschwindigkeit
zu der des Fahrzeuges passen !!!??
😕

Und bei richtig Schnee schaltet man eh jegliche Elektronik aus ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Ich_13



Das Anbringen eines Hinweises (Plakette oder sonstiges Zeichen) trotz eingeschalteter elektronischer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ist dennoch gefordert.

Weil gemäß:

StVZO § 36 (1) .........jedoch:

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

im Blickfeld des Fahrzeugführer´s sinnfällig angegeben ist.

(= angegeben werden muß; zB. "M+S-Reifen Vmax 190 km/h"😉

Diese Vorschrift erfüllt die eingeschaltete elektronische Begrenzung (Speed-Limiter) nicht,

da diese(r) ja erst bei Erreichen der eingestellten Begrenzung aktiv wird

und damit nur §36 (1) 2. erfüllt.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

(den § muß man mehrmals lesen, um dieses "amtsdeutsch" zu verstehen 😛 )

Den § 36 StVZO hat man vor ein paar Monaten geändert. Jetzt ist endlich auch die elektronische Anzeige, sprich der Winterreifenlimiter, im Sinne des Gesetzes ausreichend. 😎

-> Änderung § 36 StVZO vom 01.06.2017

Zitat:

(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

cu termi0815

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