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Winterreifen Geschwindigkeitsindex 451

Themenstarteram 3. Oktober 2008 um 12:26

Hallo Gemeinde,

im KFZ-Schein stehen ja leider nur die 155/60 R15 T und die 175/55 R15 T drin, weiß jemand ob auf dem 451 auch Q oder S M+S Reifen erlaubt sind ?

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11 Antworten

hallo bernhard,

die buchstaben geben die maximalgeschwindigkteit an, die mit diesem reifen gefahren dürfen werden!

hier mal eine tabelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

da das "T" nach "Q" und/oder "S" kommt, also eine höhere geschwindigkeit zulässt, müsste man annehmen, niedrigere buchstaben seien nicht erlaubt.

guckt man sich aber die max. geschwindigkeit an, die bei "Q" erlaubt ist, nämlich 160km/h, sollte das für einen smart eigentlich i.o. sein, meine ich!

der fährt doch eh maximal 145km/h laut papieren. man wäre also weiterhin im grünen bereich.

so würde ich denken, 100% wissen tu ich es nicht!

vielleicht kann uns ein andere aufklären, ob man mindestens einen "T"-reifen fahren muss, wenns so in kfz-schein steht.

 

um den wiki-link mal gleich zu posten:

Der Geschwindigkeitsindex oder Geschwindigkeitsklasse gibt bei Reifen die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an. Er ist in der Reifenbezeichnung als letztes Zeichen enthalten und ist auf der Flanke des Reifens abzulesen. Eine Aufschlüsselung aller Reifenbezeichnungen findet sich unter dem Begriff Autoreifen.

Die Höchstgeschwindigkeit gibt an, bis zu welcher Geschwindigkeit die Hersteller bei korrektem Reifendruck einen einwandfreien Dauerbetrieb garantiert. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Lauffläche von der Karkasse löst.

damit sollten also reifen mit geringererem geschwindigkeitsindex ebenso erlaubt sein, solange der wagen diese geschwindigkeit nicht überschreiten kann!

Themenstarteram 3. Oktober 2008 um 13:18

... danke für die ausführliche Antwort, Q = 160 ist klar, hatte ich schon auf dm seeligen Mini. Reicht für den Smart im Winter vollkommen. Allerdings ist den deutschen Behörden oft nicht zu trauen. Wäre daher nicht schlecht, wenn irgendwo eine offizielle Aussage dzu zu bekommen wäre.

am 3. Oktober 2008 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von Bernhard22

im KFZ-Schein stehen ja leider nur die 155/60 R15 T und die 175/55 R15 T drin, weiß jemand ob auf dem 451 auch Q oder S M+S Reifen erlaubt sind ?

Bei Winterreifen dürfen auch "langsamere" Reifen gefahren werden als eingetragen sind. § 36 Abs.1 StVZO ist Dein Freund. Wobei man trefflich drüber streiten kann, ob eine Plakette auch dann erforderlich (wohl ja) und sinnvoll (wohl nein) ist, wenn das Auto langsamer ist als die Winterreifen. Zumindest wollte mich mal ein TÜVtler durchfallen lassen deswegen....

Zum Tragen dürfte das eh nicht kommen - Winterreifen für den smart gibt es afaik nur (noch) in T.

Arvin S.

Themenstarteram 3. Oktober 2008 um 14:29

... "Winterreifen für den smart gibt es afaik nur (noch) in T." Was zu befürchten war :-)

Die 155er gibt es glaube ich auch in "Q", die 175er wohl nicht.

Danke Arvin

Hat sich schon erledigt, habe eben bei ReifenDirekt bestellt. Hersteller Kumho, 4 Reifen inkl. Versand 187 Euro, preiswerter geht's ned :-)

Zum in der Stadt herumrutschen langt's.

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.

Bei Winterreifen dürfen auch "langsamere" Reifen gefahren werden als eingetragen sind. § 36 Abs.1 StVZO ist Dein Freund. Wobei man trefflich drüber streiten kann, ob eine Plakette auch dann erforderlich (wohl ja) und sinnvoll (wohl nein) ist, wenn das Auto langsamer ist als die Winterreifen. Zumindest wollte mich mal ein TÜVtler durchfallen lassen deswegen....

Kann ich jetzt nicht ganz verstehen, normalerweise muß der Geschwindigkeits-Warnaufkleber nur dann verklebt werden wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt.

So lese ich es jedenfals aus StVZO §36 Abs. 1 herraus.

Zitat:

"Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."

Zitat Ende.

Gruß Ingo

am 4. Oktober 2008 um 5:20

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.

Bei Winterreifen dürfen auch "langsamere" Reifen gefahren werden als eingetragen sind. § 36 Abs.1 StVZO ist Dein Freund. Wobei man trefflich drüber streiten kann, ob eine Plakette auch dann erforderlich (wohl ja) und sinnvoll (wohl nein) ist, wenn das Auto langsamer ist als die Winterreifen. Zumindest wollte mich mal ein TÜVtler durchfallen lassen deswegen....

Kann ich jetzt nicht ganz verstehen, normalerweise muß der Geschwindigkeits-Warnaufkleber nur dann verklebt werden wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt.

So lese ich es jedenfals aus StVZO §36 Abs. 1 herraus.

Zitat:

"Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."

Zitat Ende.

Gruß Ingo

Ingo, vielen Dank! Genau so lese ich das auch. Aber der TÜVTler in Köln wollte mich damals mit meinem 1er Golf durchfallen lassen: Reifen "S" eingetragen (bis 180 km/h), Winterreifen "Q" aufgezogen (bis 160 km/h). Mein Hinweis darauf, dass V max = 140 km/h, zog damals nicht. Mit einem Ausdruck des gequälten Gönners griff er dann in die Kitteltasche, überreichte mir als kostenloses Präsent des TÜV eine 160-km/h-M&S-Plakette und erteilte mir die HU - freilich erst, nachdem ich die Plakette im Sichtbereich angeklebt hatte. Die Plakette muss übrigens fehlerhaft gewesen sein: sie hielt nur bis zum Verlassen des TÜV-Geländes ;)

Arvin S.

am 4. Oktober 2008 um 5:22

Zitat:

Original geschrieben von Bernhard22

Die 155er gibt es glaube ich auch in "Q", die 175er wohl nicht.

Nicht dass ich welche gefunden hätte.... aber beim smart ist's prinzipiell mehr als wurscht.

Zitat:

Zum in der Stadt herumrutschen langt's.

Wenn man rutschen mag ;)

Arvin S.

Themenstarteram 4. Oktober 2008 um 8:43

... mit dem Heckantrieb und dem Motor im Heck mach ich mir überhaupt keine Sorgen, damit fahr ich auch zum Skifahren nach Südtirol. Wenn ich daran denke, dass ich auch schon mit dem alten Toyota Starlet mit Frontmotor und Heckantrieb mit Sommerreifen durch den Winter gekommen bin, da lagen dann zwar 2 Betonsteine im Kofferraum, aber wirklich sicher war das nicht :-), ganz zu schweigen vom Mini mit den 10-Sommerreifen, aber der hatte wenigstens Frontantrieb, doch das Problem, dass er in tiefverschneiten Parklücken mit dem Bodenblech aufsaß. Da half dann nur noch der Klappspaten. Diese Probleme gibt es heute nicht mal mehr mit dem Smart.

am 4. Oktober 2008 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von Bernhard22

Diese Probleme gibt es heute nicht mal mehr mit dem Smart.

Dafür das Problem, dass Dir die Elektronik ganz gerne mal die Entscheidung abnimmt, ob Du jetzt anfährst oder nicht ;)

Fahren ist mit dem smart im Winter ja nicht das Problem - eher das Anfahren, das von der Elektronik schon bei geringem Schlupf zuverlässig verhindert wird.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.

Fahren ist mit dem smart im Winter ja nicht das Problem - eher das Anfahren, das von der Elektronik schon bei geringem Schlupf zuverlässig verhindert wird.

Da kann ich nur zustimmen, und wenn man dann mal an einer leicht vereisten/verschneiten Steigung anhalten muß, hilft nur noch zusätzliches schieben von anderen freundlichen Personen oder wieder rückwärtsrollen bis man wieder griffige Straße unter den Rädern hat.

Und wer schon mal auf glatter Straße mit dem Smart ins Schleudern gekommen ist, weiss wie schwer man ein Fahrzeug mit so kurzem Radstand wieder in den Griff bekommt.

Gruß Ingo

Themenstarteram 5. Oktober 2008 um 10:09

... na da bin ich mal gespannt :-)

Den Mini hat es bei etwas stärkeren Bremsmanövern auf glatten Sraßen komplett gedreht, weil er prinzipiell einseitig ziehende Bremsen hatte, wenn überhaupt Bremsdruck vorhanden war. Da bin ich des öfteren mit dem Heck in Fahrtrichtung geraten. Das war noch echte englische Wertarbeit: vorne und hinten nicht selbtsnachstellende Trommelbremsen, und einer der Bremszylinder, egal ob Haupt- oder Radbremszylinder, war immer defekt. Entsprechend war Luft im System, was uns alle und speziell die holde Weiblichkeit in kritische Situationen brachte. Denn man musste während der Fahrt permanent mit dem Bremspedal pumpen um ein Minimum an Bremsdruck aufzubauen.

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