Willkür beim Abschleppen - oder müssen alle gleich behandelt werden ?
Hallo Gemeinde,
Ich habe nun eine Weile im Internet nach einem solchen Fall gesucht. Allenfalls das Gesetzt selbst habe ich noch nicht konsultiert, aber ...
Das Grundgesetzt schützt uns ja vor Willkür, oder ?
Also mein Fall:
Ich parkte auf einem Bürgersteig. Dem Knöllchenschreiber offensichtlich nicht mit ausreichend Platz. Man sollte erwähnen, dass das parken da nicht durch ein Schild verboten ist, dass ich keine Feuerwehreinfahrt behindert habe und dass man nicht die Straße verwenden musste um mein Fahrzeug zu passieren.
Aber das ist gar nicht das Problem, denn ich würde die Strafe akzeptieren, dass ich auf dem Gehweg parkte, weil das wohl nicht ganz OK war.
Aber ...
Ich wurde abgeschleppt, gut, soweit das Recht des Amtes.
Nun komme ich öfters an dieser Stelle vorbei von der mein Fahrzeug entfernt wurde und da stehen immer, zu jeder Tages- und Nachtzeit Fahrzeuge auf dem Bordstein. Und mehrere davon haben nun mittlerweile ein Knöllchen am Scheibenwischer gehabt.
Diese Fahrzeuge haben genauso geparkt wie ich standen mind. über den selben Zeitraum unter der Woche an dieser Stelle und offensichtlich ist ja auch jemand vom Ordnungsamt dran vorbeigekommen und hat Knöllchen verteilt. Aber warum wurden die nicht abgeschleppt ? Warum bekamen die nur Knöllchen ?
Der einzige Unterschied zu meinem Fahrzeug war das Kennzeichen.
Ich würde das Knöllchen ja bezahlen, aber diese 190 € fürs abschleppen hauen jedes mal rein und ich park da ja auch nur, weil ich da arbeiten muss. Freiwillig würde ich da nie hinfahren.
Darf das Amt an der selben Stelle Fahrzeuge unterschiedlich behandeln, bei gleichem Vergehen ? Sind denn die Führer dieser Fahrzeuge, oder die Fahrzeuge selbst gleicher als ich, wenn wir alle gleich sind ?
Wer kann helfen und mir evtl. einen Hinweis geben wie ich dem Amt gegenüber bei meinem zweiten Wiederspruch argumentieren kann ?
Ich habe übrigens Fotos gemacht von diesen Fahrzeugen. Aber die zu verwenden, bin ich mir aus Datenschutzrechtlichen Gründen noch nicht sicher.
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Es gibt kein Recht im Unrecht. Dein Vergehen ist also für sich zu betrachten und steht nicht im Zusammenhang mit weiteren OWIs / Straftaten anderer.
Somit war es aus juristischer Sicht korrekt, nur Dich abzuschleppen.
Mr. D.
P.S.: persönliche Einlassung: Wenn Du wirklich so geparkt hast wie der Audi auf dem Photo, war das Abschleppen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Nicht nur Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Rollstuhlfahrer werden durch solches Parkverhalten stark behindert. Ob es nun in Deinem Kaff ausreichend Parkplätze gibt oder nicht, ist dabei glücklicherweise uninteressant.
Ich bin mit Sicherheit nicht der typische, obrigkeitshörige Regelonanierer, aber manche Dinge tut man einfach allein aus Anstand nicht. Da braucht´s dann auch kein Verbotsschild.
73 Antworten
THW ist wohl eher unwahrscheinlich. Feuerwehr im Rahmen der "Amtshilfe" durchaus möglich. Mit dem Hydraulikwerkzeug, mit dem normalerweise Unfallfahrzeuge geöffnet werden, sollte Dein Moppedschloß kein Hindernis sein.
Die Rettungsschere kann Vollmaterial mit einem Durchmesser bis zu 36 mm schneiden. Der Spreizer verfügt über eine Spreizkraft von 68 kN bis zu 245 kN bei einem Spreizweg von bis zu 810 mm.
Damit bekommst Du schon so einiges gewuppt... Ansonsten helfen Plasmaschneider, Winkelschleifer o.ä. auch weiter.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Mein Schloß kann man nicht mit nem Bolzenschneider knacken. Genauer gesagt, bekommt man das mit handelsüblichem Werkzeug gar nicht auf.
Daß die Feuerwehr wegen sowas ausrückt, bezweifel ich mal sehr.
Zweifeln kann man durchaus, aber hinterher nicht jammern, wenn die Feuerwehr doch erschienen ist um das Schloss zu "öffnen" und dadurch weitere Kosten entstanden sind 😉
Was mich immer auf die Palme bringt ist, dass es nur ums Geld geht bei den Knöllchen und nicht um den Bürger zu "schützen". Es wird immer nur dort kontrolliert wo man viel Geld macht und der Rest ist egal. Beispiel: In unserem Wohngebiet gibt es nur auf einer Seite einen Bürgersteig. Auf dem darf man ja generell nicht parken, das Auto muss also auf die Straße. Ist die Straße nun zu schmal damit noch ein Fahrzeug problemlos durchpasst (was hier der Fall ist) dann herrscht auch ohne Schild generelles Parkverbot. Jeden Tag muss ich mich zu unserem Haus schlängeln. Ich war schon ne viertel std. hinter nem LKW gestanden der nicht mehr weiter kam. Es gibt zum Wohngebiet nur eine Zufahrt, ein Löschzug kommt da niemals durch wenns brennt. Und es sind immer dieselben die dort parken, weil sie weniger Hof und mehr Garten haben wollten. Dabei war es Vorschrift beim Bau den Hof so groß zu machen, dass seine eigenen Autos und auch Gäste darauf Platz finden.
Es wurde ein einziges mal kontrolliert, daraufhin haben sich die Anwohner beschwert und die Knöllchen wurden wieder eingesammelt. Seitdem tut sich nichts mehr und keiner kann mir sagen warum. Die Rechtslage ist doch eindeutig! Ich warte nur auf den Tag bis wirklich mal ne Hütte brennt und keiner durchkommt.
Also ich würde da selbst anzeigen.
Für jeden eine extra A4 Seite. Schön mit ankreuzbaren Verstößen.
- nicht am rechten Fahrbahnrand
-- auf Grünfläche
-- entgegen der Fahrtrichtung
-- auf Gehweg
- Mindestrestbreite Fahrbahn (3,05 Meter ist so das übliche) nicht eingehalten
- Parken vor (5 Meter)/auf Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
- Parken vor abgesenktem Bordstein (wenn wirklich abgesenkt)
möglichst wenn auf der anderen Seite auch abgesenkt ist - Querungshilfe für Rollstühle vor allem - schön beide Bordsteine fotgrafieren ansonsten wenn auf der anderen Seite nicht abgesenkt etwas problematisch bei Grundstücksausfahrten und Eigentümern
- Parken 15 Meter vor oder nach Zeichen 224 (das ist das schöne grüngelbe runde Haltestellenzeichen)
...
Manches sind eigentlich sogar Haltverbotsverstöße, aber ich nehms mal nicht so genau. 😁
-------------
Es gibt auch noch
- Parken vor Grundstücksausfahrten oder gegenüber wenn eng/unübersichtlich
- Parken auf Behindertenparkplatz
- Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
- Entfernung zum Schnittpunkt (5 Meter) von Einmündungen/Kreuzungen nicht eingehalten
Das ist aber ein bischen schwieriger.
Das Parken vor der Grundstückseinfahrt - nunja, der Eigentümer darf üblicherweise davor parken, das ist ziemlich Auslegungssache, auch bei der Frage ob das Parken gegenüber verboten ist wenn es eng (was ist eng?) ist.
Behindertenparkplatz muß richtig gekennzeichnet sein und Feuerwehrzufahrten ist je nach Bundesland auch nicht immer gleich ausreichend gekennzeichnet.
Bei dem Schnittpunkt ist wirklich der Schnittpunkt gemeint und naja...
Das sind dann schon Feinheiten.
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Daher sind meiner Meinung nach Dinge die man in Zentimetern angeben oder eindeutig belegen kann am besten. 😁
Es gibt natürlich insgesamt noch mehr, aber das wird in einem Wohngebiet normal nicht vorkommen.
Dokumentieren natürlich mit Fotos.
Mindestens 3 Minuten Beobachtungszeit, nicht daß sich noch einer rausredet.
Wenn ich einen Kinderwagen hätte würde ich den mitnehmen.
Ich brauche eine wirkliche Behinderung - eine theoretische reicht nicht für einen Vorwurf, da bietet sich ein Kinderwagen auf dem Foto an.
Damit es nicht in Ablage P landet, würde ich das ganze beschweren.
Durch Zusatzadressat
örtliche Zeitung,
Feuerwehr,
Busunternehmen (falls eine Buslinie da durchgeht),
Bürgermeister.
Und irgendwas wird hängenbleiben - bei Parkverstößen gilt Halterhaftung.
Macht natürlich keine Freunde... 😉
Und würde ich auch nie getan haben. 😁
Außer ich wäre 2 Wochen später umgezogen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Bisher wurde noch jedes " unknackbare" Schloß geknackt. Ist Gefahr im Verzuge ist jedes Mittel recht und erlaubt.
Na hoffentlich kommt nicht gleich das SEK oder CSI Erfurt steht vor der Tür.
Wenn ich das Moped irgenwo am Laternenpfahl festmache, kräht kein Hahn danach. Da das Ding etwa soviel Platz wie ein Fahrrad einnimmt, müßten diese laut eurer lebhaften Phantasie ja reihenweise abgeschleppt werden.
Das Ordnungsamt wird sich wohl maximal für Zweiräder interessieren, wenn sie quer auf dem Bürgersteig liegen.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Na hoffentlich kommt nicht gleich das SEK oder CSI Erfurt steht vor der Tür.Zitat:
Bisher wurde noch jedes " unknackbare" Schloß geknackt. Ist Gefahr im Verzuge ist jedes Mittel recht und erlaubt.
Wenn ich das Moped irgenwo am Laternenpfahl festmache, kräht kein Hahn danach. Da das Ding etwa soviel Platz wie ein Fahrrad einnimmt, müßten diese laut eurer lebhaften Phantasie ja reihenweise abgeschleppt werden.
Das Ordnungsamt wird sich wohl maximal für Zweiräder interessieren, wenn sie quer auf dem Bürgersteig liegen.
Moin!
Das ist ein anderes Thema. Bislang ging es darum, ob man Zweiradschlösser knacken kann, um abzuschleppen. Nun dürfte geklärt sein, dass das geht.
Ob das Abschleppen dann sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Gruß,
Mr. D.
Zitat:
Original geschrieben von Fabe8686
Was mich immer auf die Palme bringt ist, dass es nur ums Geld geht bei den Knöllchen und nicht um den Bürger zu "schützen". Es wird immer nur dort kontrolliert wo man viel Geld macht und der Rest ist egal. Beispiel: In unserem Wohngebiet gibt es nur auf einer Seite einen Bürgersteig. Auf dem darf man ja generell nicht parken, das Auto muss also auf die Straße. Ist die Straße nun zu schmal damit noch ein Fahrzeug problemlos durchpasst (was hier der Fall ist) dann herrscht auch ohne Schild generelles Parkverbot. Jeden Tag muss ich mich zu unserem Haus schlängeln. Ich war schon ne viertel std. hinter nem LKW gestanden der nicht mehr weiter kam. Es gibt zum Wohngebiet nur eine Zufahrt, ein Löschzug kommt da niemals durch wenns brennt. Und es sind immer dieselben die dort parken, weil sie weniger Hof und mehr Garten haben wollten. Dabei war es Vorschrift beim Bau den Hof so groß zu machen, dass seine eigenen Autos und auch Gäste darauf Platz finden.
Es wurde ein einziges mal kontrolliert, daraufhin haben sich die Anwohner beschwert und die Knöllchen wurden wieder eingesammelt. Seitdem tut sich nichts mehr und keiner kann mir sagen warum. Die Rechtslage ist doch eindeutig! Ich warte nur auf den Tag bis wirklich mal ne Hütte brennt und keiner durchkommt.
Hoffentlich passiert nie wirklich was ernstes bei Euch in der Strasse🙁
Wende Dich doch mal an Eure örtliche Feuerwehr und schildere Deine Sorgen. Evtl. machen die ja mal eine Kontrollfahrt durch Eure Strasse. Wir haben sowas auch schon mal durchexerziert. as erste Mal alleine. Immer wenn es gar nicht mehr ging, blieben wir stehen und haben das Horn angeschaltet. LOL, da sind aber einige ganz schön fix geworden 😁
Hat aber letztendlich keinen Lerneffekt erzielt. Also sind wir das nächste Mal zusammen mit POL und ein paar Abschleppern im Schlepp unterwegs gewesen. Danach war der Lerneffekt schon wesentlich größer!
Andere Lösung: Drucke diesen Handzettel aus. Format DinA6, also sollten 4 Stück auf eine DinA4-Seite passen... Dieser Zettel wird von Feuerwehren an Autos geheftet, die die Rettungswege blockieren. Manchmal wirkt so ein Wink mit dem Zaunpfahl ja noch Wunder!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich find simmer wieder amüsant mit welchen ausreden man so daher kommt..."hatte keine zeit"...wie geil ist das den bitte? einfach mal n bissle früher den kadaver aus der falle bewegen und schon hat man zeit. oder um das mit den worten meines ausbildungsmeisters zu beschreiben "wen du weisst das du langsam bist musst eben schneller schaffen"...
oder von wegen "da ham andere auch geparkt"....ein klassssseeeeeee. nur weil soßn chaot vormir mit nem schlüssel an nachbars auto vorbeiläuft und dem n kratzer reinzieht darf ich das auch? und der polizist dermich dabei sieht der erkennt das natürlic SOFORT als gültige entschuldigung an?
warum muss man IMMER für die eigene schuld jemanden ANDEREN zur rechenschaft ziehen mit den tollsten ausreden? die ganzen gesetze lassen sich ganz einfach runterkürzen. 1 oder 0.
if #"falsch geparkt" = true
then gotor abschleppen
elso goto nextwo bitte is jetzt das problem? ok jetzt kann man sich dann streiten wie man falsch geparkt definiert. auf dem gehsteig und nicht erleubt is eben TRUE!
spagettiprogrammierer ... 🙂😉
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
In Frankfurt würde ich die 30 Euro investieren und einen Stellplatz mieten. Alternativ mit dem Motorrad/Moped fahren, das löst die Parkplatzprobleme immerhin ein halbes Jahr lang.
hier im Westend 160 € / Monat und wenn du durch die stadt musst auch nicht gewinnbringend
Zitat:
Original geschrieben von Silvester_
Dir kann meines Erachtens nicht geholfen werden. In der Einstiegsmail hast Du noch einen Bezug zum Grundgesetz hergestellt. Verzeih meinen harten Ton: Dein Intellekt ist nicht ausreichend ausgeprägt.Zitat:
Original geschrieben von Sunny_S
Ich habe das Gefühl, dass hier Leute rumspringen die mehr des Beschwerens wegen da sind, als weniger des Helfens. (und selbst wenn die Frage schon tausend mal kam)Versuch mal Deine erlebte Erfahrung sachlich zu erfassen. Sollte Dir als Berater nicht schwer fallen.
-> nicht jeder Verstoß kann und muss gleichartig verfolgt werden. Wenn z.B dass Kontingent an freien Abschleppwagen erschöpft ist gibt es halt nur eine Verwarnung oder Bußgeld.
Wäre jetzt einer der denkbaren Gründe.
Ich glaube nicht, dass dazu noch etwas anderes sagen kann als: wohmöglich hast du Recht, vielleicht tauge ich auch nicht zu meinem Beruf. Ich sollte wohl zu Hause bleiben Hartz IV beantragen und die nächste Zeit an meinem Intellekt arbeiten...
🙁
Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
Eben! Genau das wollte ich auch eben posten. Ab und zu gibt es Situationen wo man nicht am Gehsteig stört aber so wie auf dem Foto ist es eine absolute Frechheit.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Hallo!Es gibt kein Recht im Unrecht. Dein Vergehen ist also für sich zu betrachten und steht nicht im Zusammenhang mit weiteren OWIs / Straftaten anderer.
Somit war es aus juristischer Sicht korrekt, nur Dich abzuschleppen.
Mr. D.
P.S.: persönliche Einlassung: Wenn Du wirklich so geparkt hast wie der Audi auf dem Photo, war das Abschleppen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Nicht nur Menschen mit Kinderwagen, sondern auch Rollstuhlfahrer werden durch solches Parkverhalten stark behindert. Ob es nun in Deinem Kaff ausreichend Parkplätze gibt oder nicht, ist dabei glücklicherweise uninteressant.
Ich bin mit Sicherheit nicht der typische, obrigkeitshörige Regelonanierer, aber manche Dinge tut man einfach allein aus Anstand nicht. Da braucht´s dann auch kein Verbotsschild.
Gut, dass solche Leute abgeschleppt werden.
übrigens der auf dem Bild gezeigte Wagen Stand 3 Tage an dieser Stelle ...
Aber ich glaube nach 20 Posts die mir meine Dämlichkeit, mangelnde Intelligenz, Unterentwicklung, Grundrechtseinschränkung, anarchistische Tendenzen, vermuteten Widerstand gegen die Staatsgewalt, und weitere vergehen und Fehlentwicklungen darstellten, habe ich es nun kapiert und auch aufgegeben mich gegen etwas zu erwähren, was wohl ausschließlich meine Schuld war !
Danke Ihr Helfenden.
Wundert mich, daß noch keiner Waterboarding gefordert hat.
Naja... es ist wie immer, jeder fühlt sich ermächtigt, eine fremde Situation genau einschätzen zu können. Sie kennen deine Motive, deine Denkweise und dein Verhalten besser als du selbst und haben auch immer die passende Bestrafung.
Letztendlich bleibt aber nur eins übrig; du hast halt falsch geparkt. Macht wohl jeder Dritte.
Ich könnte mich nun auch über den Golf 4 auf dem Behindertenparkplatz beim Lidl echauffieren. Es gibt aber wirklich wichtigeres.
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Zweifeln kann man durchaus, aber hinterher nicht jammern, wenn die Feuerwehr doch erschienen ist um das Schloss zu "öffnen" und dadurch weitere Kosten entstanden sind 😉Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Mein Schloß kann man nicht mit nem Bolzenschneider knacken. Genauer gesagt, bekommt man das mit handelsüblichem Werkzeug gar nicht auf.
Daß die Feuerwehr wegen sowas ausrückt, bezweifel ich mal sehr.
Ich bin jetzt mal zufällig darauf gestoßen durch Forumssuche. Nun bin ich selbst beim THW und habe im Rahmen der Amtshilfe(Wir hatten an dem Tag Feuerwehrbereitschaft, sonst wäre die Feuerwehr gekommen) mehrere Fahrräder von einem Laternenphal vor einer Botschaft getrennt. 3 Sachen lernt man daraus: 1. Wenn die Polizei will das da was weg kommt, dann kommt es weg. 2. Da kann dann schonmal die Feuerwehr geholt werden. 3. Fahrräder vor Botschaften anschließen ist tabu, steht aber eigentlich auch groß da.
Sorry das ich dieses alte Thema aufwärme, nur kann ich als THWler das so nicht stehen lassen.